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   BGH, 12.01.1990 - 2 ARs 588/89   

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https://dejure.org/1990,4589
BGH, 12.01.1990 - 2 ARs 588/89 (https://dejure.org/1990,4589)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1990 - 2 ARs 588/89 (https://dejure.org/1990,4589)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1990 - 2 ARs 588/89 (https://dejure.org/1990,4589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung des Verfahrens im Strafbefehlsverfahen - Folgen und Voraussetzungen der Staatsanwaltschaftlichen Klagerücknahme - Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Bußgeldbescheid einer Verwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Reichsversicherungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76

    Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 12.01.1990 - 2 ARs 588/89
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186; 26, 374) [BGH 30.06.1976 - 2 ARs 169/76].
  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
    Auszug aus BGH, 12.01.1990 - 2 ARs 588/89
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186; 26, 374) [BGH 30.06.1976 - 2 ARs 169/76].
  • BGH, 21.05.2019 - 2 ARs 282/18

    Zuständiges Gericht (Sitz der Verwaltungsbehörde; ordnungswidrigkeitenrechtlicher

    Gemeint ist damit die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 2 ARs 46/15, NStZ-RR 2017, 256 f.; vom 2. Januar 1990 - 2 ARs 588/89, BGHR OWiG § 68 Abs. 1 Satz 1; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., § 68 Rn. 2).
  • BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03

    Antrag auf Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Erfordernis des Beginns

    Solange sie auf diese Weise auch ein anderes Gericht auswählen kann, besteht keine Übertragungsmöglichkeit nach § 12 Abs. 2 StPO (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 12. Januar 1990 - 2 ARs 588/89; Göhler Ordnungswidrigkeitengesetz 13. Aufl. § 69 Rdn. 25 a).
  • AG Bonn, 25.11.2014 - 806 OWi 739/14
    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 12.01.1990, 2 ARs 588/89.
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