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   BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00, 2 AR 50/00   

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https://dejure.org/2000,1316
BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00, 2 AR 50/00 (https://dejure.org/2000,1316)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2000 - 2 ARs 69/00, 2 AR 50/00 (https://dejure.org/2000,1316)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00, 2 AR 50/00 (https://dejure.org/2000,1316)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit - Bestimmung - Strafaussetzung - Bewährungsaufsicht - Strafvollstreckungskammer - Konzentrationsprinzip

  • Judicialis

    BtMG § 36 Abs. 1 Satz 3; ; BtMG § 36; ; StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 36; StPO § 14, § 462a Abs. 1
    Zuständigkeitsbestimmung nach § 14 StPO - Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hannover - 226 BRs 47/98
  • AG Osnabrück - 49 BRs 40/98
  • BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00, 2 AR 50/00

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 110
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.1995 - 2 ARs 459/94

    Betäubungsmittel - Jugendstrafvollzug - Strafaussetzung - Widerruf -

    Auszug aus BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00
    Die Zuständigkeit dieser Amtsgerichte ist nach dem Akteninhalt nicht feststellbar: Der Abgabe an das Amtsgericht Osnabrück hätte Bindungswirkung nur zukommen können, wenn das Amtsgericht Hannover im Zeitpunkt der Abgabe selbst zuständig gewesen wäre (vgl. BGH StV 1995, 427).

    Der in § 462 a Abs. 1 StPO geregelte Vorrang der Strafvollstreckungskammer vor dem Gericht des ersten Rechtszugs gilt auch dann, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs eine Restfreiheitsstrafe nach § 36 BtMG zur Bewährung ausgesetzt hat (BGHR BtMG § 36 Abs. 2 Zuständigkeit 1 = StV 1995, 427 - LS).

  • BGH, 19.09.1986 - 2 ARs 206/86
    Auszug aus BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00
    Die Bestimmung muß unterbleiben, wenn keines der bislang am Streit beteiligten Gerichte zuständig ist (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1, Befaßtsein 2 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2002 - 2 ARs 259/02

    Zuständigkeit für die Überwachung der Führungsaufsicht; Übertragung der

    Da keines der streitbeteiligten Amtsgerichte Leverkusen und Berlin-Tiergarten für die Überwachung der Führungsaufsicht zuständig ist, ist der Antrag des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten auf Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof gemäß § 14 StPO zurückzuweisen (BGHSt 26, 164; BGH NStZ 1995, 218, 201; 1997, 255; 2001, 110).".
  • BGH, 09.05.2001 - 2 ARs 101/01

    Zuständigkeit bei § 36 Abs. 5 BtMG

    Der Senat hat bereits entschieden, daß es insoweit bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bleibt; darauf, ob der Verurteilte sich zum Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung oder danach in Strafhaft befand, kommt es nicht an (BGHR BtMG § 36 Abs. 2 Zuständigkeit 1; vgl. auch BGHSt 32, 58, 60; 37, 338; BGH NStZ 2001, 110).
  • BGH, 14.06.2016 - 2 ARs 211/16

    Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (zuständige

    Die Bestimmung muss unterbleiben, wenn keines der bislang am Streit beteiligten Gerichte zuständig ist (Senat, Beschluss vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00, NStZ 2010, 110; Beschluss vom 19. September 1986 - 2 ARs 206/86, BGHR StPO § 462a Abs. 1, Befasstsein 2 mwN).
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