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   BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89   

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BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89 (https://dejure.org/1989,820)
BAG, Entscheidung vom 23.05.1989 - 2 AZB 1/89 (https://dejure.org/1989,820)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 (https://dejure.org/1989,820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist - Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Frist - Wiedereinsetzungspflicht von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 77; BGB §§ 233, 234, 236, 519b
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist - neuerlicher Antrag - Beschwerde

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 233, 234, 236, 519b; ArbGG § 77
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist für einen Wiedereinsetzungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2708
  • NZA 1989, 818
  • BB 1989, 1624
  • DB 1989, 2180
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZB 8/56

    Sofortige Beschwerde - Unzulässige Berufung - Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

    Auszug aus BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89
    Nach der Rechtsprechung des Ersten und des Vierten Senats, der sich der Senat anschließt, kann die sofortige Beschwerde auch gegen einen die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist versagenden Beschluß zugelassen werden, weil er seiner Bedeutung nach der Verwerfung der Berufung gleichsteht (BAG Beschluß vom 22. Juni 1956 - 1 AZB 8/56 - AP Nr. 6 zu § 77 ArbGG 1953; Beschluß vom 29. März 1971 - 4 AZB 34/70 - AP Nr. 7 zu § 519 b ZPO).

    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung, wonach die rechtskräftige Verwerfung der Berufung der Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist nicht entgegensteht (Beschluß vom 22. Juni 1956, aaO; Beschluß vom 29. Oktober 1976 - 5 AZB 35/76 - AP Nr. 10 zu § 519 b ZPO; Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 66 Rz 3), wäre trotz des Beschlusses vom 25. Oktober 1988 eine erneute Entscheidung über den ersten Wiedereinsetzungsantrag in Betracht gekommen, wenn diese Fristversäumnis ihrerseits durch Wiedereinsetzung beseitigt worden wäre.

  • BAG, 29.03.1971 - 4 AZB 34/70

    Unzulässige Berufung - Änderung eines Beschlusses - Zulassung der

    Auszug aus BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89
    Verwirft das Landesarbeitsgericht unter Zurückverweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist eine Berufung als unzulässig, so kann in dem nachfolgenden Beschluß, in dem ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsfrist und ein erneuter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist zurückgewiesen wird, die sofortige Beschwerde an das Bundesarbeitsgericht zugelassen werden (im Anschluß an BAG Beschluß vom 29. März 1971 - 4 AZB 34/70 - AP Nr. 7 zu § 519 b ZPO).

    Nach der Rechtsprechung des Ersten und des Vierten Senats, der sich der Senat anschließt, kann die sofortige Beschwerde auch gegen einen die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist versagenden Beschluß zugelassen werden, weil er seiner Bedeutung nach der Verwerfung der Berufung gleichsteht (BAG Beschluß vom 22. Juni 1956 - 1 AZB 8/56 - AP Nr. 6 zu § 77 ArbGG 1953; Beschluß vom 29. März 1971 - 4 AZB 34/70 - AP Nr. 7 zu § 519 b ZPO).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89
    Demgegenüber ist der Bundesgerichtshof in einem Beschluß vom 29. September 1986 (BRAK-Mitt. 1987, 90, 91) von einem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts ausgegangen (ebenso: Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 236 Anm. 1 b; zu § 60 VwGO Redeker/v. Oertzen, VwGO, 9. Aufl., § 60 Rz 18; vgl. auch BVerfGE 42, 252, 257) [BVerfG 30.06.1976 - 2 BvR 212/76].
  • BAG, 29.10.1976 - 5 AZB 35/76

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verwerfung

    Auszug aus BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89
    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung, wonach die rechtskräftige Verwerfung der Berufung der Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist nicht entgegensteht (Beschluß vom 22. Juni 1956, aaO; Beschluß vom 29. Oktober 1976 - 5 AZB 35/76 - AP Nr. 10 zu § 519 b ZPO; Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 66 Rz 3), wäre trotz des Beschlusses vom 25. Oktober 1988 eine erneute Entscheidung über den ersten Wiedereinsetzungsantrag in Betracht gekommen, wenn diese Fristversäumnis ihrerseits durch Wiedereinsetzung beseitigt worden wäre.
  • BAG, 15.10.1973 - 3 AZR 461/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Versäumung der Revisionsfrist -

    Auszug aus BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89
    Das ist der Fall, wenn die Partei oder ihr Vertreter ( § 85 Abs. 2 ZPO) erkannt hat oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können, daß ein Wiedereinsetzungsantrag erforderlich ist (BAG Urteil vom 15. Oktober 1973 - 3 AZR 461/73 - AP Nr. 9 zu § 234 ZPO, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 10.05.1973 - 5 AZR 590/72

    Verspäteter Eingang der Rechtsmittelbegründungsschrift - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89
    Da bei einer anwaltlich vertretenen Partei die Unkenntnis von der Notwendigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages nicht in Betracht kommt, kommt es allein auf die Kenntnis bzw. das Erkennenkönnen der Fristversäumnis an (BAG Urteil vom 10. Mai 1973 - 5 AZR 590/72 - AP Nr. 8 zu § 234 ZPO).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89
    Es ist aber grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich, das rechtliche Gehör von der Beachtung strenger Formvorschriften abhängig zu machen (vgl. BVerfG Beschluß vom 7. Oktober 1980 - 1 Bvl 50, 89/79 -, - 1 BvR 240/79 - NJW 1981, 271; BVerfG Beschluß vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 99/84 - NJW 1985, 1149 f [BVerfG 30.01.1985 - 1 BvR 99/84]ür Präklusionsvorschriften).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89
    Es ist aber grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich, das rechtliche Gehör von der Beachtung strenger Formvorschriften abhängig zu machen (vgl. BVerfG Beschluß vom 7. Oktober 1980 - 1 Bvl 50, 89/79 -, - 1 BvR 240/79 - NJW 1981, 271; BVerfG Beschluß vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 99/84 - NJW 1985, 1149 f [BVerfG 30.01.1985 - 1 BvR 99/84]ür Präklusionsvorschriften).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Das ist in dem Zeitpunkt der Fall, in dem die Fristversäumnis dem Betroffenen bekannt ist oder bekannt sein mußte, wenn er die erforderliche Prüfung anwendet oder angewendet hätte (vgl. Urteil vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129 S. 19 (22, 24); BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1992 - VIII ZB 30/92 - NJW 1993, 1332 m.w.N.; BAG, Beschluß vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 47/82 - NJW 1986, 2785; Urteil vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 - NJW 1989, 2708 m.w.N.; BVerfG, Beschluß vom 11. Januar 1991 - 1 BvR 1435/89 - NJW 1992, 38 [BVerfG 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89] m.w.N.), und in dem es ihm möglich ist, den versäumten Antrag unverzüglich nachzuholen (vgl. BVerfGE 71, 305 (348)).
  • VG Schleswig, 22.05.2019 - 4 A 640/17

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung

    Das ist in dem Zeitpunkt der Fall, in dem die Fristversäumnis dem Betroffenen bekannt ist oder bekannt sein musste, wenn er die erforderliche Prüfung anwendet oder angewendet hätte (vgl. BVerfG, B. v. 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89 - NJW 1992, 38 m. w. N.; BVerwG, U. v. 08.03.1983 - 1 C 34.80 - juris; BGH, B. v. 09.12.1992 - VIII ZB 30/92 - NJW 1993, 1332 m. w. N.; BAG, B. v. 23.01.1986 - 6 ABR 47/82 - NJW 1986, 2785; U. v. 23.05.1989 - 2 AZB 1/89 - NJW 1989, 2708 m. w. N), und in dem es ihm möglich ist, den versäumten Antrag unverzüglich nachzuholen (vgl. BVerfG, U. v. 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84 u. a. -, juris).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 58/14

    Kammerrechtsbeistand - Postulationsfähigkeit

    Gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO kann einer Partei auch ohne Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn die versäumte Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt worden ist (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 640/13 - Rn. 9; 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 - zu II 2 c bb der Gründe) .
  • BAG, 14.07.1994 - 4 AZN 332/94

    Fristenkontrolle mittels der gerichtlichen Eingangsmitteilung

    Dies ist bei Zugang der gerichtlichen Mitteilung über den Eingang und das Eingangsdatum des Rechtsbehelfs der Fall, denn es gehört zu den Pflichten des Prozeßbevollmächtigten, auch ohne konkreten Anhaltspunkt für eine Fristversäumnis anhand der gerichtlichen Eingangsbestätigung die Rechtzeitigkeit des Eingangs des Rechtsbehelfs bei Gericht zu überprüfen (so für die Berufung BAG Beschluß vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 - AP Nr. 14 zu § 233 ZPO 1977; BGH Beschluß vom 29. Juni 1982 - VI ZB 6/82 - VersR 1982, 971 f.).

    Maßgebend für den Fristbeginn ist somit der Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH NJW-RR 1990, 379, 380; BGH Beschluß vom 11. Juli 1986 - V ZB 14/85 - VersR 1987, 52, mit zahlreichen Nachweisen; ebenso BAG Beschluß vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 47/82 - NJW 86, 2785 (Leitsatz Nr. 3) = DB 86, 1080 (Leitsatz Nr. 3); BAG Beschluß vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 - AP Nr. 14 zu § 233 ZPO 1977; Münch-KommZPO-Feiber, Band 1, § 234 Rz 19; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 234 Rz 3).

    Der Sinn und Zweck einer solchen gerichtlichen Mitteilung über den Eingang eines Rechtsmittels an den Rechtsmittelkläger liegt gerade auch darin, diesen instand zu setzen, die Einhaltung der Rechtsmittelfrist überprüfen zu können (BGH Beschluß vom 29. Juni 1982 - IV ZB 6/82 - VersR 1982, 971, 972; ebenso BAG Beschluß vom 3. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 - AP, aaO), Dies gilt auch für die Mitteilung des Eingangs des Rechtsbehelfs der Nichtzulassungsbeschwerde.

  • BVerwG, 27.03.2000 - 3 B 41.00

    Wiedereinsetzung von Amts wegen; Wiedereinsetzungsantrag, Beginn des Fristlaufs

    Dabei muß er nicht abschließend die Frage beurteilen - zu deren Bejahung im Anschluß an das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 - NJW 1989, 2708 f.) er freilich neigt -, ob die Wiedereinsetzung ohne Antrag in solchen Fällen wegen der Formulierung der Vorschrift als "Kann-Bestimmung" im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts steht (oder eine Verpflichtung zur Wiedereinsetzung von Amts wegen besteht).
  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 168/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Antrag: Erkennbarkeit des

    (1) Es kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang die Entscheidung, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO zu gewähren ist, im - nur einer beschränkten Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegenden - Ermessen des Gerichts liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - AnwZ (B) 26/86, BRAK-Mitt. 1987, 90, 91; BAG, NJW 1989, 2708; s. demgegenüber etwa Musielak/Grandel aaO § 236 Rn. 8; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 236 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    In den Fällen des § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist deshalb die reine Antragsfrist des § 234 Abs. 3 ZPO von vornherein unanwendbar; die Wiedereinsetzung von Amts wegen ist zeitlich unbegrenzt möglich (BAG NJW 1989, 2708).
  • VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 48/00

    Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Zivilprozeßrecht;

    Bei einer anwaltlich vertretenen Partei kommt es allein auf die Kenntnis bzw. das Erkennenkönnen des Rechtsanwalts an (vgl. BAG, NJW 1989, 2708).

    Dabei kann dahinstehen, ob bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine zwingende Verpflichtung oder nur ein pflichtgemäßes Ermessen zur Wiedereinsetzung von Amts wegen besteht (vgl. zum Streitstand: BAG, NJW 1989, 2708).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 5 Sa 143/23

    Keine Wiedereinsetzung bei unterlassener Ersatzeinreichung

    Das ist der Fall, wenn die Partei oder ihr Vertreter (§ 85 Absatz 2 ZPO) erkannt hat oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können, dass ein Wiedereinsetzungsantrag erforderlich ist (BAG, Beschluss vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 -, Randnummer 10; BGH, Beschluss vom 25. Mai 1994 - XII ZB 31/94 -, Randnummer 11).
  • VGH Hessen, 19.05.1992 - 13 TP 2474/91

    Kontrolle der Einhaltung von Fristen anhand der Eignungsbestätigung des Gerichts

    Die Verpflichtung, anhand der Eingangsbestätigung des Gerichtes die Rechtzeitigkeit des Rechtsmitteleinganges zu überprüfen, ist in der zivilgerichtlichen, arbeitsgerichtlichen und finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 1973 - III ZB 23/72 -, VersR 1974, 357 und vom 9. März 1977 - VIII ZB 47/76 -, VersR 1977, 573; KG, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 4 U 4054/89 -, VersR 1991, 201; BAG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 -, NJW 1989, 2708 und BFH, Urteil vom 16. Dezember 1988, a.a.O.).
  • LAG Berlin, 30.01.2002 - 13 Sa 1900/01

    Fristwahrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 8 A 2610/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumung; Fehlender Hinweis;

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 838/95

    Pflicht eines Anwaltes zur Veranlassung sämtlicher zur Fristwahrung notwendigen

  • BAG, 16.02.1994 - 10 AZR 122/93

    Verpflichtung zur Zahlung einer anteiligen Treuezulage - Unzulässigkeit der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 5 Sa 903/22

    Wiedereinsetzung - versehentliche Übermittlung eines nicht das Verfahren

  • BVerwG, 28.12.1992 - 9 B 148.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Verletzung

  • BGH, 25.09.1997 - IX ZB 84/97

    Pflichten des mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragten Rechtsanwalts;

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 19/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Prozesskostenhilfeantrag, Berufung

  • OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06

    Gebühren und Kosten: Frist für Kostenbeschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BAG, 13.10.1992 - 6 AZR 230/92

    Rechtsmittel der Sprungrevision im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit

  • LAG Hessen, 09.01.1992 - 14 Sa 762/91

    Zulässigkeit einer Bezugnahme auf eine zu anderen Akten eingereichte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 7 A 4086/04
  • VG Cottbus, 24.01.2012 - 6 K 137/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • BPatG, 21.10.2010 - 10 W (pat) 37/07
  • KG, 20.09.1993 - 24 W 2670/93
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