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   BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02   

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https://dejure.org/2002,207
BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02 (https://dejure.org/2002,207)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2002 - 2 AZB 16/02 (https://dejure.org/2002,207)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 (https://dejure.org/2002,207)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

  • IWW
  • aufrecht.de

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage (Beschluß vom 20. August 2002)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde - Landesarbeitsgericht - Statthaftigkeit einer Kündigungsschutzklage - Kündigungsschutz

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Rechtsbeschwerde im nachträglichen Zulassungsverfahren der Kündigungsschutzklage nach ZPO-Reform

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

  • Judicialis

    KSchG § 5 Abs. 4; ; ArbGG nF § 78; ; ZPO nF § 574

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 5 Abs. 4; ArbGG n. F. § 78; ZPO n. F. § 574
    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzeklage: Auch weiterhin keine Rechtsbeschwerde bei Verfahren gem. § 5 KSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutzverfahren; Prozeßrecht - Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; auch nach Neugestaltung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz keine Rechtsbeschwerde gegen Beschluß des Landesarbeitsgerichts nach § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG; keine ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 213
  • NJW 2002, 3650
  • ZIP 2002, 2095
  • MDR 2003, 157
  • NZA 2002, 1228
  • BB 2002, 2679
  • DB 2002, 2388
  • JR 2003, 396
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

    Die Rechtsbeschwerde, die gem. § 78 S. 2 ArbGG auch bei landesarbeitsgerichtlichen Erstentscheidungen bei entsprechender Zulassung statthaft sein kann (BAG, Beschl. v. 20.08.2002 - 2 AZB 16/02, AP Nr. 14 zu § 5 KSchG 1969; GMP/N.-Glöge, § 78 ArbGG Rn. 38), war nach § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen, da die Sache auch im Hinblick auf die vorangegangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzliche Bedeutung hat.
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Handelt es sich bei dem Verfahren nach § 5 KSchG um ein vorgeschaltetes, eigenständiges Verfahren "sui generis", das mit der zivilprozessualen Beschwerde nicht vergleichbar ist (vgl. Senat 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - BAGE 102, 213; BAG 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - NZA-RR 2006, 211), und sieht das Kündigungsschutzrecht nach altem und nach neuem Recht eine eigenständige Rechtsmittelregelung einschließlich der Art und Form der Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht vor, verbietet sich deshalb für die Behandlung von Übergangsfällen ein Rückgriff auf allgemeine Rechtsmittelregelungen außerhalb des § 5 KSchG.
  • BGH, 29.05.2006 - II ZB 5/06

    Keine Rechtsbeschwerde im Freigabeverfahren der Verschmelzung von Deutsche

    Das gleiche gilt für das Klagezulassungsverfahren nach § 5 KSchG, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsbeschwerde auch ohne ausdrückliche Anordnung im Gesetz ausgeschlossen ist (BAG, Beschl. v. 20. August 2002 - 2 AZB 16/02, NZA 2002, 1228).
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