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   BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02   

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https://dejure.org/2003,1296
BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02 (https://dejure.org/2003,1296)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2003 - 2 AZB 21/02 (https://dejure.org/2003,1296)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2003 - 2 AZB 21/02 (https://dejure.org/2003,1296)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren; Zulassung bei gesetzlich nicht vorgesehenem Instanzenzug; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • Judicialis

    ZPO nF § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO nF § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ArbGG nF § 78 Satz 1; ; ArbGG nF § 78 Satz 2; ; BRAGO § 10; ; GKG § 25; ; GKG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßrecht - Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren (auch nach Änderung des Beschwerderechts) ? Genereller Ausschluss für diesen Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 956
  • NZA 2003, 682
  • BB 2003, 1511
  • DB 2003, 1396
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02
    Ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel wird grundsätzlich nicht allein dadurch zulässig, daß die untere Instanz das Rechtsmittel zuläßt und ein gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug eröffnet wird (so zuletzt Senat 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 14 = EzA KSchG § 5 Nr. 34; BGH 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - NJW 2003, 70; 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02 - NJW 2003, 211).
  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02
    Ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel wird grundsätzlich nicht allein dadurch zulässig, daß die untere Instanz das Rechtsmittel zuläßt und ein gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug eröffnet wird (so zuletzt Senat 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 14 = EzA KSchG § 5 Nr. 34; BGH 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - NJW 2003, 70; 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02 - NJW 2003, 211).
  • BGH, 08.10.2002 - VI ZB 27/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Gewährung von Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02
    Ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel wird grundsätzlich nicht allein dadurch zulässig, daß die untere Instanz das Rechtsmittel zuläßt und ein gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug eröffnet wird (so zuletzt Senat 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 14 = EzA KSchG § 5 Nr. 34; BGH 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - NJW 2003, 70; 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02 - NJW 2003, 211).
  • LAG München, 25.03.2024 - 3 Ta 25/24

    Gegenstandswert, Allgemeiner Feststellungsantrag, Schleppnetzantrag, Rechtskraft

    Diese Entscheidung, die gem. § 78 S. 3 ArbGG durch die Vorsitzende der Beschwerdekammer allein ergeht, ist unanfechtbar, § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG (vgl. zur Vorgängerbestimmung des § 10 Abs. 2 Satz 2 BRAGO BAG, Beschluss vom 17.03.2003 - 2 AZB 21/02 - NZA 2003, 682).
  • LAG München, 24.01.2024 - 3 Ta 223/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Sprinter- oder Turboklausel, nicht anhängiger

    Diese Entscheidung, die gem. § 78 S. 3 ArbGG durch die Vorsitzende der Beschwerdekammer allein ergeht, ist unanfechtbar, § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG (vgl. zur Vorgängerbestimmung des § 10 Abs. 2 Satz 2 BRAGO BAG, Beschluss vom 17.03.2003 - 2 AZB 21/02 - NZA 2003, 682).
  • BAG, 04.08.2004 - 3 AZB 15/04

    Kostenfestsetzung und Gegenstandswert

    Ein entsprechendes Verhalten im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens scheidet jedenfalls aus, weil auch nach der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des Beschwerderechts eine Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts im Wertfestsetzungsverfahren nicht statthaft ist (BAG 17. März 2003 - 2 AZB 21/02 - AP ArbGG 1979 nF § 78 Nr. 3; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert BRAGO § 10 Rn. 13; Kaiser DB 2002, 324; Bader NZA 2002, 121).

    Ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel wird nicht allein dadurch zulässig, dass die Vorinstanz das Rechtsmittel zulässt; durch gerichtliche Entscheidung kann ein gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug nicht eröffnet werden (BAG 17. März 2003 - 2 AZB 21/02 - aaO mwN).

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