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   BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92   

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BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92 (https://dejure.org/1993,261)
BAG, Entscheidung vom 15.04.1993 - 2 AZB 32/92 (https://dejure.org/1993,261)
BAG, Entscheidung vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 (https://dejure.org/1993,261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person - Zusammenschluß zu überörtlicher Sozietät - Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht - Rüge der Unzulässigkeit des Rechtsweges - Geltung des Grundsatzes der Meistbegünstigung - Beginn der Beschwerdefrist - ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person - Rechtswegverweisung

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 §§ 5, 48, 53, 78; BGB § 611, §§ 705, 718, 722; GVG § 17a; ZPO § 573
    Rechtsanwaltstätigkeit in einer überörtlichen Sozietät auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage - Keine arbeitnehmerähnliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2458
  • NZA 1993, 789
  • BB 1993, 1444
  • BB 1993, 2163
  • DB 1993, 1622
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 443/91 - AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht weiter davon ausgegangen, daß das Arbeitsgericht eine inkorrekte Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges getroffen hat, diese nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch mit der sofortigen Beschwerde (§ 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG n.F., § 78 Abs. 1 ArbGG n.F., §§ 568 ff., § 577 ZPO) angefochten werden konnte und über die Zulässigkeit des Rechtsweges vorab durch Beschluß entschieden werden mußte (vgl. Senatsurteil vom 26. März 1992, a.a.O., zu II 2 und 3, 111 der Gründe).

    Verneint das letztinstanzliche Rechtsmittelgericht erstmals den Rechtsweg, hat es die entgegenstehende(n) vorinstanzliche(n) Entscheidung (en) aufzuheben und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges zu verweisen (vgl. Senatsurteil vom 26. März 1992, a.a.O., zu III 2 a der Gründe; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 17 a GVG Rz 13).

  • BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61

    Arbeitnehmerähnliche Persönlichkeit - Beschäftigte in Heimarbeit -

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Wann dies der Fall ist, kann unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nur den gesamten Umständen des Einzelfalles entnommen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl., BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu 11 3 a der Gründe; BAGE 25, 248, 253 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 12, 158 AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; ebenso BGHZ 68, 127, 130 = AP Nr. 15 zu 850 h ZPO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in dem Urteil vom 23. Dezember 1961 (BAGE 12, 158 = AP, a.a.O.) auf den Zusammenhang der "sonstigen Personen" mit den ebenfalls in § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zunächst erwähnten "in Heimarbeit Beschäftigten" und "ihnen Gleichgestellten" hingewiesen.

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90

    Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht;

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Danach ist auch die Bildung überörtlicher Sozietäten zulässig; § 28 Abs. 1 der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts (Richtlinien nach § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO; RichtlRA), wonach eine Anwaltssozietät nur im Rahmen einer gemeinsamen Kanzlei begründet werden kann, steht dem ebensowenig entgegen, wie das Lokalisierungsgebot des § 18, die Residenzpflicht des § 27, das Zweigstellenverbot des § 28 BRAO oder ein vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht (vgl. BGHZ 108, 290, 293 ff.; BGH Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 150/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Deshalb muß jedes Sozietätsmitglied durch die Sozietätsvereinbarung ermächtigt und grundsätzlich verpflichtet sein, den Anwaltsvertrag mit Wirkung für und gegen alle Sozien abzuschließen und deren gesamtschuldnerische Haftung mit den Mandanten zu vereinbaren (BGH Urteil vom 23. September 1992, a.a.O., m.w.N.).

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 222/75

    Zuständigkeit für Klage aus § 850h Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Wann dies der Fall ist, kann unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nur den gesamten Umständen des Einzelfalles entnommen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl., BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu 11 3 a der Gründe; BAGE 25, 248, 253 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 12, 158 AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; ebenso BGHZ 68, 127, 130 = AP Nr. 15 zu 850 h ZPO).

    Ob vorhandenes privates Vermögen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Mitarbeiters von Bedeutung sein kann (so BGHZ 68, 127, 130 = AP, a.a.O.), hat das Landesarbeitsgericht zu Recht dahingestellt sein lassen.

  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89

    Arbeitnehmereigenschaft: Weinverkaufsberater

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Nach den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl., BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Abhängigkeit; jeweils m. w. N.) ist entscheidendes Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft vor allem die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters.

    Zwar ist für die rechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses dann, wenn der Vertragstext und die praktische Handhabung nicht übereinstimmen, der wirkliche Gehalt der Tätigkeit maßgebend; dafür ist die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages entscheidend (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 21. Februar 1990, a.a.O., zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92

    Rechtswegverweisung

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Dies gilt Jedenfalls dann, wenn die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergeht und folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 72 Abs. 6 in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 8 AZB 6/92 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu II der Gründe).

    Diese Vorschrift ist im Beschwerdeverfahren, und zwar auch für die Entscheidung über die Beschwerde gem. § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG n.F., entsprechend anzuwenden (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1992, a.a.O., zu III 1 der Gründe).

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Daraus folgt zugleich die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Sozietät (§§ 714, 427 BGB; vgl. das vorbezeichnete Urteil des BGH; ferner BGHZ 56, 355).
  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Zwar ist für die rechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses dann, wenn der Vertragstext und die praktische Handhabung nicht übereinstimmen, der wirkliche Gehalt der Tätigkeit maßgebend; dafür ist die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages entscheidend (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 21. Februar 1990, a.a.O., zu II 2 b der Gründe).
  • BSG, 17.10.1969 - 3 RK 67/66
    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Eine ausschließliche Bearbeitung von den Beklagten oder einem von ihnen beauftragten Partner des Frankfurter Büros zugewiesener Fälle war ebensowenig vorgesehen wie die Einhaltung bestimmter Bürozeiten (vgl. dazu BSG Urteil vom 17. Oktober 1969 - 3 RK 67/66 - BB 1969, 1481).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
    Wann dies der Fall ist, kann unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nur den gesamten Umständen des Einzelfalles entnommen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl., BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu 11 3 a der Gründe; BAGE 25, 248, 253 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 12, 158 AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; ebenso BGHZ 68, 127, 130 = AP Nr. 15 zu 850 h ZPO).
  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 568/72

    Abhängigkeit - Arbeitsverhältnis - Wirtschaftliche Unselbständigkeit -

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

  • BGH, 03.11.2021 - XII ZB 289/21

    Zuständigkeit für die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen:

    Daneben kann die Entscheidung nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92, NJW 1993, 2458).

    Daneben kann die inkorrekte Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. BAG NJW 1993, 2458, 2459).

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Darüber hinaus muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (ständige Rechtsprechung BAGE 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAGE 25, 248, 251 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe).
  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Hier bestimmt sich dessen wirtschaftliche Existenz nicht nach einer vertraglichen Gegenleistung, sondern nach Art und Umfang der selbständig ausgeübten Tätigkeit (vgl. BAG 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 8, zu III 2 b cc der Gründe).
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