Rechtsprechung
BAG, 22.10.2015 - 2 AZN 519/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - gesetzlicher Richter
- rechtsprechung-im-internet.de
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung
- rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - gesetzlicher Richter
- datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - gesetzlicher Richter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ehrenamtliche Richter beim Arbeitsgericht - und der gesetzliche Richter
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 13.06.2013 - 21 Ca 1094/13
- LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZN 519/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZN 519/15
Der Kläger zeigt keine Divergenz iSv. § 72a Abs. 1 iVm. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG auf (zu den Anforderungen vgl. BAG 15. Oktober 2012 - 5 AZN 1958/12 - Rn. 10 mwN).Die angestrebte Überprüfung setzt eine zugelassene Revision voraus (BAG 15. Oktober 2012 - 5 AZN 1958/12 - aaO).
- BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08
Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZN 519/15
Der Beschwerdeführer muss deshalb unter Angabe des Schriftsatzes nach Datum und bei entsprechendem Umfang nach Seitenzahl konkret vortragen, welcher Vortrag übergangen sein soll, bzw. den Beweisantritt mit Thema und Beweismitteln sowie Fundstelle angeben (vgl. BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 128, 13).Hierzu muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass das Landesarbeitsgericht nach seiner Argumentationslinie unter Berücksichtigung des entsprechenden Gesichtspunkts möglicherweise anders entschieden hätte (BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - aaO).
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97
Nichtigkeitsklage
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZN 519/15
Ein „Domino-Effekt“ tritt nicht ein (vgl. BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - zu II 5 c bb der Gründe mwN, BAGE 88, 344).
- BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des …
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZN 519/15
Damit soll erreicht werden, dass bestimmte allgemeingültige, nicht auf die Parteien des einzelnen Rechtsstreits abgestellte Grundsätze angewendet werden, nach denen die einzelnen ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen des Landesarbeitsgerichts herangezogen werden (BAG 20. August 2002 - 3 AZR 133/02 - zu III der Gründe, BAGE 102, 242; 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - zu I der Gründe, BAGE 41, 54). - BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 133/02
Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZN 519/15
Damit soll erreicht werden, dass bestimmte allgemeingültige, nicht auf die Parteien des einzelnen Rechtsstreits abgestellte Grundsätze angewendet werden, nach denen die einzelnen ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen des Landesarbeitsgerichts herangezogen werden (BAG 20. August 2002 - 3 AZR 133/02 - zu III der Gründe, BAGE 102, 242; 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - zu I der Gründe, BAGE 41, 54). - BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97
Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus GG Art 101 Abs 1 S 2 …
Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZN 519/15
Allerdings liegt eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht schon dann vor, wenn der auf der Liste Nächstaufgeführte versehentlich oder irrtümlich übergangen wird, sondern nur dann, wenn die Listenreihenfolge willkürlich nicht eingehalten wird (BVerfG 6. Februar 1998 - 1 BvR 1788/97 - zu II 2 b der Gründe;… GMP/Prütting ArbGG 8. Aufl. § 31 Rn. 12 mwN).
- BAG, 20.06.2023 - 1 AZN 99/23
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan - Hilfsliste
So liegt eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht schon dann vor, wenn der in der Liste nächstaufgeführte ehrenamtliche Richter versehentlich oder irrtümlich übergangen wird, sondern nur dann, wenn die Listenreihenfolge willkürlich nicht eingehalten wird (vgl. BVerfG 6. Februar 1998 - 1 BvR 1788/97 - zu II 2 b der Gründe; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZN 519/15 - Rn. 9 mwN) .