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   BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20   

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https://dejure.org/2021,3318
BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20 (https://dejure.org/2021,3318)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2021 - 2 AZN 724/20 (https://dejure.org/2021,3318)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 (https://dejure.org/2021,3318)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 72 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ArbGG, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ArbGG, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, §§ 4, 7 KSchG, § 138 BGB, § 612a BGB, § 1 AGG, § 72a Abs. 5 Satz 5 ArbGG

  • IWW

    § 72 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ArbGG, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ArbGG, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, §§ 4, 7 KSchG, § 138 BGB, § 612a BGB, § 1 AGG, § 72a Abs. 5 Satz 5 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Kündigung als neutrales Gestaltungsrecht; Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung, Kündigungserklärungsfrist, Nachschieben von Kündigungsgründen, Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Kündigungserklärungsfrist

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Nachschieben von Gründen ist bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung grundsätzlich zulässig

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 ; BGB § 612a ; AGG § 1 ; AGG § 7 Abs. 1
    Kündigung als neutrales Gestaltungsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Kündigungserklärungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachschieben von Kündigungsgründen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Blanko-Kündigung - Welche Kündigungsgründe müssen in der Kündigung erklärt werden?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zum (rechtzeitigen) Nachschieben eines Kündigungsgrundes im Falle einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Nachschieben von Kündigungsgründen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber kann zunächst blanko erklärt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gestaltungsmöglichkeiten erweitert: Die außerordentliche "Blanko"-Kündigung und das Auswechseln der Kündigungsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1483
  • MDR 2021, 758
  • NZA 2021, 710
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Dessen ungeachtet hat der Senat in einem jüngeren als dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil erkannt, dass es ohne Bedeutung ist, ob zwischen den bei Kündigungsausspruch schon bekannten und den erst nachträglich bekannt gewordenen Kündigungsgründen ein sachlicher oder zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 46; tendenziell gegen eine Ausnahme in "Extremfällen" auch BAG 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 21) .
  • LAG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 Sa 358/19

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Verletzung arbeitsvertraglicher

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Mai 2020 - 9 Sa 358/19 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Die "Kündigung" hat als für sich genommen neutrales Gestaltungsrecht (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 11) keinen anderen "Charakter", als dass sie das Arbeitsverhältnis - hier: außerordentlich fristlos - auflösen soll.
  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19

    Wirksamkeit Wahl Delegierte - Wahl Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Es ist wiederum weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass das Berufungsgericht sich mit der nun vom Kläger aufgeworfenen Frage tatsächlich befasst und sie beantwortet hat (vgl. BAG 21. April 2020 - 7 ABN 78/19 - Rn. 23 aE) .
  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Die schlichte Gegenüberstellung der fallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts und des vom Beschwerdeführer daraus abgelesenen abstrakten Rechtssatzes reicht regelmäßig nicht aus (BAG 6. Dezember 2006 - 4 AZN 529/06 - Rn. 9) .
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Dessen ungeachtet hat der Senat in einem jüngeren als dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil erkannt, dass es ohne Bedeutung ist, ob zwischen den bei Kündigungsausspruch schon bekannten und den erst nachträglich bekannt gewordenen Kündigungsgründen ein sachlicher oder zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 46; tendenziell gegen eine Ausnahme in "Extremfällen" auch BAG 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 21) .
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Hierzu hätte es einer eingehenden Begründung bedurft, dass sich der Senat in seinem Urteil vom 23. Mai 2013 (- 2 AZR 102/12 - Rn. 33) von seiner vorherigen, dort einschränkungslos in Bezug genommenen Rechtsprechung abgesetzt habe, § 626 Abs. 2 BGB bilde - vorbehaltlich eines völligen "Auswechselns" der Kündigungsgründe - weder in direkter noch in analoger Anwendung eine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, dem Kündigungsberechtigten aber noch nicht bekannt waren (vgl. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 86, 88) .
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Hierzu hätte es einer eingehenden Begründung bedurft, dass sich der Senat in seinem Urteil vom 23. Mai 2013 (- 2 AZR 102/12 - Rn. 33) von seiner vorherigen, dort einschränkungslos in Bezug genommenen Rechtsprechung abgesetzt habe, § 626 Abs. 2 BGB bilde - vorbehaltlich eines völligen "Auswechselns" der Kündigungsgründe - weder in direkter noch in analoger Anwendung eine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, dem Kündigungsberechtigten aber noch nicht bekannt waren (vgl. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 86, 88) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 233/21

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis - Spesenbetrug - Nachschieben

    Er muss vielmehr davon ausgehen, dass der Arbeitgeber je nach Prozesslage weitere Tatsachen vortragen wird, um in jedem Fall ein obsiegendes Urteil zu erstreiten (BAG, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 362/96 - Rn. 21 ff, juris; BAG; Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 33, juris; BAG, Beschluss vom 12.01.2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 3, juris).(Rn.149).

    Er muss vielmehr davon ausgehen, dass der Arbeitgeber je nach Prozesslage weitere Tatsachen vortragen wird, um in jedem Fall ein obsiegendes Urteil zu erstreiten (BAG, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 362/96 - Rn. 21 ff, juris; BAG; Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 33, juris; BAG, Beschluss vom 12.01.2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 3, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter

    Der Zweck des Zustimmungsersetzungsverfahrens, die Unbefangenheit der Amtsführung durch den Schutz vor unberechtigten Kündigungen zu gewährleisten, wird durch das nachträgliche Vorbringen weiterer Kündigungsgründe nicht beeinträchtigt (BAG 23. April 2008 - 2 ABR 71/07 - Rn. 25 mwN., vgl. auch 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 3 f., jeweils juris).
  • LAG Köln, 13.05.2022 - 10 Sa 27/21

    Kündigung; qualifizierte Schriftform; Ausschlussfrist; Vorsatzausschluss;

    Zurecht weist die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hin (vgl. Urteil vom 12.01.2021 - 2 AZN 724/20) hin, wonach es für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung allein auf die objektive Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Zugangs ankommt und der Arbeitgeber weder nach § 1 KSchG noch nach § 626 Abs. 1 BGB zur (abschließenden) Angabe der Kündigungsgründe verpflichtet ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2021 - 1 Sa 270/20

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Dies ist auch außerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB möglich und sogar dann, wenn der der Kündigung zugrunde gelegte Kündigungsgrund seinerseits verfristet oder schon keinen an sich geeigneten Grund darstellte (vgl. BAG 12.01.2021 -2 AZN 724/20-, Rn. 4, juris).
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