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   BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 10/00   

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https://dejure.org/2001,1174
BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 10/00 (https://dejure.org/2001,1174)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2001 - 2 AZR 10/00 (https://dejure.org/2001,1174)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 2 AZR 10/00 (https://dejure.org/2001,1174)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses - Wartezeit - Kündigungsschutz - Kündigung - Probezeit

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; SGB III §§ 229 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1; SGB III §§ 229 ff.
    Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses (§§ 229 ff. SGB III ) auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG; Arbeitnehmerstatus; Kündigung; Arbeitsverwaltung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 1; SGB III §§ 229 ff.
    Keine Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses auf die Wartezeit des KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses auf die Wartezeit des § 1 KSchG

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses auf die Wartezeit des § 1 KSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 19
  • MDR 2001, 1359
  • BB 2001, 1480
  • DB 2001, 2354
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 89/99

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 10/00
    Grundsätzlich können deshalb Zeiten einer Tätigkeit, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erbracht wurde, auf die Wartezeit keine Anrechnung finden (vgl. BAG 18. November 1999 - 2 AZR 89/99 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Nr. 52).

    Für das Berufsausbildungsverhältnis hat der Senat (18. November 1999 - 2 AZR 89/99 - aaO) gerade aus § 3 Abs. 2 BBiG abgeleitet, daß es bei der Berechnung der Wartezeit einem Arbeitsverhältnis zumindest gleichzustellen ist.

    Es stünde zu befürchten, daß schon von der Möglichkeit der Eingliederung gemäß §§ 229 ff. SGB III nur noch in geringerem Umfang Gebrauch gemacht, jedenfalls aber die Bereitschaft des Arbeitgebers zur anschließenden Übernahme in ein Arbeitsverhältnis verringert würde (vgl. BAG 18. November 1999 - 2 AZR 89/99 - aaO; APS-Backhaus aaO; Hanau DB 1997, 1278, 1280; Niesel/ Menard aaO Rn. 21).

  • LAG Hamm, 22.10.1999 - 15 Sa 963/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Begründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 10/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Oktober 1999 - 15 Sa 963/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

    c) Bei der Berechnung der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß das Berufsausbildungsverhältnis einem Arbeitsverhältnis zumindest gleichzustellen ist (18. November 1999 - 2 AZR 89/99 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Nr. 52, zu II 2 a der Gründe mwN; 17. Mai 2001 - 2 AZR 10/00 - BAGE 98, 19, 23 f. = AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 14 = EzA KSchG § 1 Nr. 54, zu II 4 der Gründe; ebenso 2. Dezember 1999 - 2 AZR 139/99 - AP BGB § 622 Nr. 57 = EzA BGB § 622 nF Nr. 60 mwN; zustimmend KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 107; Ascheid/Preis/Schmidt/Dörner § 1 KSchG Rn. 35; ErfK/Ascheid 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 71).
  • LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03

    Anrechnung eines im Betrieb absolvierten Praktikums auf die Wartezeit nach § 1

    Der Kläger vertritt die Auffassung, das Arbeitsgericht habe zu Unrecht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.05.2001 - 2 AZR 10/00 - herangezogen.

    Für die Eingliederungsverhältnisse nach §§ 229 ff. SGB III in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung, mit denen eine spätere Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden sollte, hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 17.05.2001 (- 2 AZR 10/00 -AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Wartezeit) ausdrücklich entschieden, dass die Zeit der Eingliederung eines Arbeitslosen gemäß §§ 229 ff. SGB III auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG nicht anzurechnen ist, da der Wiedereingliederungsvertrag ein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne nicht begründe.

  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 288/07

    Tarifvertrag - Nachwirkung

    Auch für die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist das Berufsausbildungsverhältnis einem Arbeitsverhältnis zumindest gleichzustellen (BAG 17. Mai 2001 - 2 AZR 10/00 - BAGE 98, 19).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08

    Kündigung während der Wartezeit - Keine Anrechnung einer Beschäftigung als

    Wollte man den Vorstellungen des Klägers folgen und die Zeit, die er bei der Fa. G. gGmbH als Leiharbeitnehmer beschäftigt war, dennoch auf die Wartezeit im Betrieb der Beklagten anrechnen, würde das Ziel der Beschäftigungsinitiative Speyer, eine Übernahme des Arbeitslosen in ein anschließendes Arbeitsverhältnis beim Entleiher zu erreichen, konterkariert (vgl. BAG Urteil vom 17.05.2001 - 2 AZR 10/00 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; zur Anrechnung des Eingliederungsverhältnisses gemäß §§ 229 ff SGB III).
  • LAG Düsseldorf, 28.03.2013 - 5 Sa 1877/12

    Tarifliche Erweiterung der Befristungsmöglichkeiten - Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Eingliederungsvertrag unterscheiden sich damit erheblich von der für ein Arbeitsverhältnis typischen Konstellation (BAG 17.05.2011 - 2 AZR 10/00 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • ArbG Iserlohn, 04.12.2008 - 4 Ca 1874/08

    Wirksamkeit einer während der Probezeit eines Auszubildenden ausgesprochenen

    Diese Prüfungspflicht beider Parteien entfällt nicht aufgrund einer Vorbeschäftigung des Auszubildenden im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung, eines Praktikums oder einer anderweitigen Tätigkeit für den Arbeitgeber (vgl. z.B. BAG vom 15.05.2001 - 2 AZR 10/00 - vom 16.12.2004- 6 AZR 127/04; LAG Berlin vom 12.10.1998 - 9 Sa 73/98 -).
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