Rechtsprechung
   BAG, 06.12.1973 - 2 AZR 10/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,395
BAG, 06.12.1973 - 2 AZR 10/73 (https://dejure.org/1973,395)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1973 - 2 AZR 10/73 (https://dejure.org/1973,395)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 (https://dejure.org/1973,395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entlassung - Begriff - Definition - Kündigung - Kündigung durch Arbeitnehmer - Tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anzeigepflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 430
  • NJW 1974, 1263
  • DB 1974, 1119
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Kommt der Arbeitnehmer durch eine Eigenkündigung oder den Abschluss des Aufhebungsvertrags einer sonst erforderlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung zuvor, ist er bei der Angabe der Zahl der zu entlassenden Arbeitnehmer grundsätzlich zu berücksichtigen (vgl. BAG 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 - BAGE 25, 430; vgl. für die Veranlassung von Eigenkündigungen oder Aufhebungsverträgen als Voraussetzung für den Anspruch auf eine Sozialplanabfindung BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 30, BAGE 121, 168; APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 31 ff.; KR/Weigand 9. Aufl. § 17 KSchG Rn. 39, 43; aA: ErfK/Kiel 12. Aufl. § 17 KSchG Rn. 14, wonach Eigenkündigungen generell nicht mitzuzählen seien, weil es allein auf die Willenserklärung des Arbeitgebers ankomme) .
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Selbst wenn § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG primär arbeitsmarktpolitischen Zwecken dient und der Arbeitsverwaltung die Möglichkeit verschafft werden soll, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder wenigstens zur Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarkts einzuleiten und für anderweitige Beschäftigung der Entlassenen zu sorgen (vgl. BAG 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 -BAGE 25, 430; zuletzt Senat 24. Februar 2005 - 2 AZR 207/04 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 20 = EzA KSchG § 17 Nr. 14 mwN; ErfK/Ascheid 6. Aufl. § 17 KSchG Rn. 2; KR-Weigand 7. Aufl. § 17 KSchG Rn. 7), spricht dies nicht gegen eine frühe Einschaltung der Agentur für Arbeit und gegen eine richtlinienkonforme Auslegung.

    Selbst wenn eine verspätete Massenentlassungsanzeige generell zur Unwirksamkeit einer vorher ausgesprochenen Kündigung führen würde (so früher BAG 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4; 13. März 1969 - 2 AZR 157/68 - AP KSchG § 15 Nr. 10 = EzA KSchG § 15 Nr. 1; 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 - BAGE 25, 430; 6. Juni 1989 - 2 AZR 624/88 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 6 = EzA KSchG § 17 Nr. 4; ErfK/Ascheid 6. Aufl. § 18 KSchG Rn. 2; siehe auch Os-nabrügge NJW 2005, 1093, 1094; aA Ferme/Lipinski ZIP 2005, 593, 594; Piekenbrock ZZP 2006, 3, 34 mwN) - was aber auf Grund des Sinns und Zwecks des Anzeigeverfahrens nicht zwingend erscheint -, verbietet es der Grundsatz des Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall, die Kündigung vom 30. Juli 2004 als unwirksam anzusehen.

  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07

    Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit der Auslegung der

    Das Bundesarbeitsgericht hatte seit 1973 (vgl. BAG, Urteil vom 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 -, NJW 1974, S. 1263 f.) in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass unter "Entlassung" im Sinne der §§ 17, 18 KSchG nicht die Kündigungserklärung, sondern die mit ihr beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen sei (vgl. BAG, Urteile vom 24. Februar 2005 - 2 AZR 207/04 -, NZA 2005, S. 766 ; vom 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 -, NZA 2001, S. 144 ; zuletzt grundlegend BAG, Urteil vom 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 -, NZA 2004, S. 375 ).
  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14

    Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige

    ihre gegenteilige Auffassung auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1973 stützt (BAG 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 - BAGE 25, 430) , wurde darin noch ausdrücklich "Entlassung" nicht als "Erklärung der Kündigung", sondern als die "tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses" aufgefasst.
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

    Maßgeblich für die Anzeigepflicht ist deshalb nicht der Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs, sondern der der tatsächlichen Vollziehung der Entlassung (so etwa Senatsurteile vom 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 - BAGE 25, 430; vom 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 5 = EzA KSchG § 17 Nr. 3 zu B II 1, 2 der Gründe; vom 8. Juni 1989 - 2 AZR 624/88 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 6 = EzA KSchG § 17 Nr. 4 zu III 1, 2 der Gründe; vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - BAGE 84, 267).

    Der Arbeitsverwaltung soll die Möglichkeit erhalten bleiben, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder wenigstens zur Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten und für die anderweitige Beschäftigung der Entlassenen zu sorgen (Senatsurteile vom 6. Dezember 1973 aaO; vom 14. August 1986 - 2 AZR 683/85 - RzK I 8 b Nr. 8 zu I 2 a der Gründe; entsprechend zu der Vorgängerregelung von § 15 KSchG [1951] Senat 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

    Der Arbeitsverwaltung soll die Möglichkeit erhalten bleiben, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder wenigstens zur Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten und für die anderweitige Beschäftigung der Entlassenen zu sorgen (BAG 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 - BAGE 25, 430; 14. August 1986 - 2 AZR 683/85 - RzK I 8 b Nr. 8; entsprechend zu der Vorgängerregelung von § 15 KSchG (1951) Senat 6. November 1958 - 2 AZR 354/55 - BAGE 7, 4).
  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

    1.2.1 Von der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die einzelne vom Arbeitgeber erklärte Kündigung dann als unwirksam angesehen worden, wenn der Arbeitgeber die Anzeigepflicht gemäß KSchG § 17 verletzt und der Arbeitnehmer sich auf den Gesetzesverstoß beruft (BAG Urteil vom 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 m. w. Nachw. = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969 = NJW 1974, 1263).

    In einer späteren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 895/95 = NZA 1997, 373 ff.) ausgeführt, soweit aus Fehlern des Arbeitgebers bei der Durchführung des Verfahrens nach §§ 17 ff. KSchG auf eine Unwirksamkeit der Kündigung geschlossen werde (BAG Urteil vom 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969, m. w. N.), sei äußerst streitig, wie diese Unwirksamkeitsfolge, auf die sich der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung erst berufen muss, rechtlich einzuordnen sei und offen gelassen, ob und ggf. in welchem Umfang an dieser Rechtsprechung, die aus den in erster Linie arbeitsmarktpolitischen Zwecken dienenden §§ 17 ff. KSchG einen individuellen Kündigungsschutz herleitet, überhaupt festzuhalten sei.

    (3) Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit von vor Erstattung einer notwendigen Massenentlassungsanzeige erklärten Kündigungen ergibt sich bei dem gebotenen Verständnis des § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 KSchG als Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB (so ArbG Berlin Urteil vom 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 zu I.1.b) cc) a) der Gründe unter Hinweis auf BAG Urteil vom 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 = NJW 1974, 1263f.; i. Erg.

    1.2.3 Verletzt der Arbeitgeber die Anzeigepflicht gemäß KSchG § 17, so ist die einzelne vom Arbeitgeber erklärte Kündigung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann unwirksam, wenn der Arbeitnehmer sich auf den Gesetzesverstoß beruft (BAG Urteil vom 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969 = NJW 1974, 1263).

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Unterbleibt die Anzeige des Arbeitgebers, so ist die einzelne Kündigung unwirksam, wenn sich der Arbeitnehmer auf diesen Verstoß beruft (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1973, BAGE 25, 430 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969; BAG Urteil vom 10. März 1982, BAGE 38, 106 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Senatsurteil vom 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP Nr. 5 zu § 17 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Soweit darüber hinaus aus Fehlern des Arbeitgebers bei der Durchführung des Verfahrens nach §§ 17 ff. KSchG auf eine Unwirksamkeit der Kündigung geschlossen wird (Senatsurteil vom 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 - BAGE 25, 430 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969, m.w.N.), ist äußerst streitig, wie diese Unwirksamkeitsfolge, auf die sich der Arbeitnehmer nach der Senatsrechtsprechung erst berufen muß, rechtlich einzuordnen ist (vgl. Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 18 Rz 31, m.w.N.).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 461/98

    Massenentlassungsschutz bei Aufhebungsverträgen

    Die Vorschriften der §§ 17 f. KSchG verfolgen, wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u.a. Urteile vom 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 -BAGE 25, 430 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969 und vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - BAGE 84, 267, 275 = AP Nr. 8, aaO, zu B II 2 a der Gründe; ebenso BSG Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 68/79 - AP Nr. 2, aaO), primär einen arbeitsmarktpolitischen Zweck; die Dienststellen der Arbeitsverwaltung sollen die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung, wenigstens aber zur Verzögerung umfangreicher Arbeitslosigkeit einzuleiten und für die anderweitige Unterbringung der entlassenen Arbeitnehmer zu sorgen.
  • BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81

    Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung

  • BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 594/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Unterlassung einer Massenentlassungsanzeige -

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 616/85
  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 683/85

    Anzeigepflichtige, betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 451/92

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz bei Massenentlassung

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 687/85

    Anzeigepflichtige, betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Pflicht eines Arbeitgebers zur

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 690/85

    Anzeigepflichtige betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 617/85

    Betriebsbedingte Massenkündigung - Widerruf der Freistellung der Arbeitnehmer von

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 684/85

    Anzeigepflichtige, betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 685/85

    Anzeigepflichtige, betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 681/85

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Massenkündigung - Wirksame Anzeige von

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 689/85

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 621/85

    Betriebsbedingte Massenkündigung - Mitwirkung des Betriebsrats bei

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 686/85

    Anzeigepflichtige, betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 682/85

    Verpflichtung der Anzeige einer Massenentlassung gegenüber dem Arbeitsamt -

  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.1999 - 18 Sa 2/98

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung -

  • LAG Hamm, 30.01.1987 - 17 Sa 1597/86

    Arbeitsverhältnis; Eigenkündigung; Konkurs; Stillegung; Betrieb; Abfindung;

  • BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 64/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1817/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04

    Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige

  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1819/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1818/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1820/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

  • ArbG Berlin, 22.06.2005 - 9 Ca 2728/05
  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 688/85
  • BSG, 10.09.2012 - B 11 AL 73/12 B
  • BAG, 01.12.1977 - 2 AZR 429/76
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht