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   BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12   

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BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12 (https://dejure.org/2014,31821)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12 (https://dejure.org/2014,31821)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 (https://dejure.org/2014,31821)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung; Übergangsmandat; Restmandat

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 KSchG, § 21a BetrVG, § 21b BetrVG, § 102 BetrVG, § 613a Abs 6 BGB
    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • IWW

    § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § ... 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 613a Abs. 4 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 613a BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 156 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 102 BetrVG, § 21b BetrVG, § 21a BetrVG, § 21a Abs. 1 BetrVG, § 21a Abs. 2 BetrVG, § 21a Abs. 3 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, Art. 6 Nr. 1 der Richtlinie 2001/23/EG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtstellung des Betriebsrats bei Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung - Überhangsmandat und Restmandat

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung - Überhangsmandat und Restmandat

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung; Übergangsmandat; Restmandat

  • rechtsportal.de

    Rechtstellung des Betriebsrats bei Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit des Betriebsrats bei Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung)

    Betriebsübergang und Betriebsratsanhörung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Übergangsmandat eines Betriebsrats - und die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anhörung eines in einem übergegangenen Betrieb fortbestehenden Betriebsrats kann entbehrlich sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung - Überhangsmandat und Restmandat

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsverfassungsrecht: Anhörung des Betriebsrats nach Betriebsübergang und Widerspruch des Arbeitnehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 889
  • BB 2014, 2803
  • BB 2015, 60
  • DB 2014, 2840
  • JR 2016, 36
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Anzuhören ist der Betriebsrat des Betriebs, dem der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Kündigung angehört (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 42, BAGE 142, 36; 12. Mai 2005 - 2 AZR 149/04 - zu B I 1 der Gründe) .

    Ist ihm dies gelungen, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgt ist (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 43, BAGE 142, 36; 23. Juni 2005 - 2 AZR 193/04 - zu II 1 b der Gründe) .

    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Betrieb - wie hier - unter Wahrung seiner Identität auf den Betriebserwerber übergeht (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 47 ff., BAGE 142, 36) .

    In diesen Fällen behält der Betriebsrat uneingeschränkt das ihm durch Wahl übertragene Vollmandat zur Vertretung der dem Betrieb zugehörigen Arbeitnehmer und zur Wahrung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 49, aaO; 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - zu B 2 a der Gründe; 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 59, 371) .

    Insbesondere wird der Betrieb aufgrund solcher Erklärungen nicht "gespalten" (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 56, 57, BAGE 142, 36; zustimmend Hidalgo/Kobler NZA 2014, 290, 291; v. Medem GWR 2013, 99) .

    Der Betrieb wird nicht "gespalten", sondern besteht unverändert fort (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 48 ff., BAGE 142, 36; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 21a Rn. 86; Fitting 27. Aufl. § 21a Rn. 9) .

    Das Unionsrecht verlangt demnach offenkundig nicht nach der voraussetzungslosen Anerkennung eines Übergangs- oder Restmandats des Betriebsrats für die Beteiligung an Kündigungen von Arbeitnehmern, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang widersprochen und dadurch selbst ihre Zugehörigkeit zu der fortbestehenden betrieblichen Einheit aufgehoben haben (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 57, BAGE 142, 36; vgl. auch HaKo-BetrVG/Düwell 4. Aufl. § 21a Rn. 62) .

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Sie greift nicht ein, wenn, wie im Streitfall, der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen hat und der Arbeitgeber nunmehr wegen des Fehlens einer Beschäftigungsmöglichkeit kündigt (vgl. BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 - zu II 3 der Gründe; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 82, 316) .

    Der Annahme einer unbeabsichtigten Regelungslücke steht entgegen, dass der Gesetzgeber die Entstehung eines Übergangs- und eines Restmandats an tatbestandlich klar umgrenzte Änderungen in der Betriebsorganisation gebunden hat, obwohl das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 21. März 1996 (- 2 AZR 559/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 316) die Problematik, die mit einem Widerspruch des Arbeitnehmers beim Übergang des ganzen Betriebs verbunden ist, ausdrücklich angesprochen hat.

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 19) .

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und ob dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13) .

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    In diesen Fällen behält der Betriebsrat uneingeschränkt das ihm durch Wahl übertragene Vollmandat zur Vertretung der dem Betrieb zugehörigen Arbeitnehmer und zur Wahrung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 49, aaO; 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - zu B 2 a der Gründe; 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 59, 371) .
  • BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95

    Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    In diesen Fällen behält der Betriebsrat uneingeschränkt das ihm durch Wahl übertragene Vollmandat zur Vertretung der dem Betrieb zugehörigen Arbeitnehmer und zur Wahrung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 49, aaO; 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - zu B 2 a der Gründe; 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 59, 371) .
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 149/04

    Zuständigkeit des Betriebsrats des Beschäftigungsbetriebs oder der

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Anzuhören ist der Betriebsrat des Betriebs, dem der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Kündigung angehört (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 42, BAGE 142, 36; 12. Mai 2005 - 2 AZR 149/04 - zu B I 1 der Gründe) .
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Ist ihm dies gelungen, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgt ist (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 43, BAGE 142, 36; 23. Juni 2005 - 2 AZR 193/04 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Insbesondere hat er nicht dargelegt, warum die Zweitbegründung des Arbeitsgerichts betreffend den Erhalt von Lohnersatzleistungen dessen Entscheidung nicht trage (zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels in einem solchen Fall: BAG 2. Mai 2014 - 2 AZR 490/13 - Rn. 39 mwN; 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - zu I der Gründe, BAGE 88, 171) .
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99

    Widerspruch bei Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Sie greift nicht ein, wenn, wie im Streitfall, der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen hat und der Arbeitgeber nunmehr wegen des Fehlens einer Beschäftigungsmöglichkeit kündigt (vgl. BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 - zu II 3 der Gründe; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 82, 316) .
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
    Außerdem muss die Entscheidungserheblichkeit des behaupteten Verfahrensmangels aufgezeigt werden (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 d aa der Gründe, BAGE 109, 145) .
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

  • LAG Köln, 17.08.2012 - 10 Sa 1347/11

    Wirksamkeit der arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Seine Würdigung muss in sich widerspruchsfrei, ohne Verletzung von Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt und rechtlich möglich sein (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 37, BAGE 149, 355; 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist sowie nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 26; 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Seine Würdigung muss in sich widerspruchsfrei, ohne Verletzung von Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt und rechtlich möglich sein (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 37, BAGE 149, 355; 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Seine Würdigung muss in sich widerspruchsfrei, ohne Verletzung von Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt und rechtlich möglich sein (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 21; 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - Rn. 28, BAGE 142, 188) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    § 21a BetrVG ist insofern nicht analog anzuwenden (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 40, 41 für das Übergangsmandat zum Vollmandat im Fall eines Betriebsübergangs) .

    Arbeitnehmer können keine Betriebe stilllegen, spalten oder zusammenlegen (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 37; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 56, BAGE 142, 36) .

    Auf einen derartigen Sachverhalt beruft der Kläger sich nicht (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - aaO) .

    Das Unionsrecht verlangt offenkundig nicht nach der voraussetzungslosen Anerkennung eines Übergangs- oder Restmandats des Betriebsrats für die Beteiligung an Kündigungen von Arbeitnehmern, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang widersprochen und dadurch ihre Zugehörigkeit zu der fortbestehenden betrieblichen Einheit selbst aufgehoben haben (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 43; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 57, BAGE 142, 36) .

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2020 - 5 Sa 231/20

    Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen

    Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgt ist (BAG v. 10.12.2020 - 2 AZN 82/20 - a.a.O.; BAG v. 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12 - juris).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Es fehlt an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des unter Beweis gestellten Vorbringens (vgl. dazu BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 28 mwN) .
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, dass sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BAG 20. August 2014 - 7 AZR 924/12 - Rn. 35; 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

    Ist ihm dies gelungen, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgt ist (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 32; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 43, BAGE 142, 36) .
  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14

    Schadensersatz - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten

    a) Die Rüge, das Landesarbeitsgericht habe nicht alle verfügbaren Beweismittel ausgeschöpft, ist unzulässig, da schon nicht nach Beweisthema und Beweismittel angegeben worden ist, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht eine gebotene Beweisaufnahme unterlassen haben soll und welches Ergebnis diese voraussichtlich erbracht hätte (zu den Voraussetzungen ua. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 28 mwN) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 563/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 01.02.2024 - 15 Sa 1222/22

    Unzulässiges Teilurteil - betriebsbedingte Kündigung eines Monteurs wegen

  • LAG Hamburg, 22.06.2020 - 5 Sa 44/19

    Geltungsreichweite eines Sozialplans; Auslegung des normativen Teils eines

  • LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

  • LAG Hamburg, 13.05.2020 - 7 Sa 146/19

    Betriebsübergang - Sozialplanabfindung - Betriebszugehörigkeit - normative

  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZN 82/20

    Nichtzulassungsbeschwerde - zwischenzeitliche Klärung der Rechtsfrage

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 55/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr -

  • LAG Hamburg, 05.02.2020 - 7 Sa 89/19

    Betriebsübergang - Sozialplanabfindung - Betriebszugehörigkeit - normative

  • LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang und Anspruch

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 56/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

  • LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang - Anspruch auf

  • LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19

    Geltungsreichweite eines Sozialplans Sozialplangeltung bei betriebsbedingter

  • ArbG Köln, 25.06.2021 - 19 Ca 7500/20
  • LAG Köln, 08.07.2015 - 11 Sa 1131/14

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Köln, 11.03.2015 - 11 Sa 987/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Fremdvergabe von

  • KAGH, 15.12.2017 - M 4/17
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