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   BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06   

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https://dejure.org/2008,9052
BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06 (https://dejure.org/2008,9052)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06 (https://dejure.org/2008,9052)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 (https://dejure.org/2008,9052)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen; hier: Annahmeverzugsanspruch

  • openjur.de

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen; hier: Annahmeverzugsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen hier: Annahmeverzugsanspruch

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen; hier: Annahmeverzugsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 297; ; BGB § 615 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615 S. 1; BGB § 626; BGB § 297
    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen; Lohnanspruch aus Gründen des Annahmeverzugs nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage; Entbehrlichkeit eines gesonderten Arbeitsangebots; Leistungshindernis bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Bremen, 24.08.2000 - 4 Sa 68/00

    Arbeitsentgelt: Leistungsfreiheit der Arbeitgebers wegen vom Arbeitnehmer zu

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06
    bb) Ein den Verzugslohnanspruch des Arbeitnehmers ausschließendes Leistungshindernis auf Seiten des Arbeitnehmers kann auch dann vorliegen, wenn ihm der Auftraggeber seines Arbeitgebers ein Hausverbot erteilt (vgl. LAG Bremen 24. August 2000 - 4 Sa 68/00 - NZA-RR 2000, 632; Hessisches LAG 26. April 2000 - 13 SaGa 3/00 - NZA-RR 2000, 633; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 95 Rn. 46).

    Unabhängig von der Frage, ob dies - wofür einiges spricht - voraussetzt, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Hausverbots zu vertreten hat (vgl. ausführlich zur Problematik: Schmiegel/Robrecht FS Löwisch S. 355 ff.), wird der Annahmeverzug durch das Hausverbot jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn es dem Arbeitgeber möglich und zumutbar ist, den Arbeitnehmer auf einem anderen zur Verfügung stehenden Arbeitsplatz einzusetzen (vgl. LAG Bremen 24. August 2000 - 4 Sa 68/00 - aaO.; Hessisches LAG 26. April 2000 - 13 SaGa 3/00 - aaO.; HWK/Krause 3. Aufl. § 615 BGB Rn. 49; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 95 Rn. 46).

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06
    Hinweise des Senats: Folgesache zu BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1039/06 -.

    Der Senat hat in dem Kündigungsrechtsstreit der Parteien durch Urteil vom 18. September 2008 (- 2 AZR 1039/06 -) das die Klage abweisende Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2005 (- 10 Sa 1931/04 -) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

  • LAG Hessen, 26.04.2000 - 13 SaGa 3/00
    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06
    bb) Ein den Verzugslohnanspruch des Arbeitnehmers ausschließendes Leistungshindernis auf Seiten des Arbeitnehmers kann auch dann vorliegen, wenn ihm der Auftraggeber seines Arbeitgebers ein Hausverbot erteilt (vgl. LAG Bremen 24. August 2000 - 4 Sa 68/00 - NZA-RR 2000, 632; Hessisches LAG 26. April 2000 - 13 SaGa 3/00 - NZA-RR 2000, 633; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 95 Rn. 46).

    Unabhängig von der Frage, ob dies - wofür einiges spricht - voraussetzt, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Hausverbots zu vertreten hat (vgl. ausführlich zur Problematik: Schmiegel/Robrecht FS Löwisch S. 355 ff.), wird der Annahmeverzug durch das Hausverbot jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn es dem Arbeitgeber möglich und zumutbar ist, den Arbeitnehmer auf einem anderen zur Verfügung stehenden Arbeitsplatz einzusetzen (vgl. LAG Bremen 24. August 2000 - 4 Sa 68/00 - aaO.; Hessisches LAG 26. April 2000 - 13 SaGa 3/00 - aaO.; HWK/Krause 3. Aufl. § 615 BGB Rn. 49; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 95 Rn. 46).

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06
    Nach Ausspruch einer unwirksamen fristlosen (Senat 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 243 f.) wie ordentlichen (Senat 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP BGB § 615 Nr. 35 = EzA BGB § 615 Nr. 44) Kündigung ist ein solches Angebot gemäß § 296 Satz 1 BGB grundsätzlich entbehrlich.
  • LAG Hessen, 10.10.2005 - 10 Sa 1931/04
    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06
    Der Senat hat in dem Kündigungsrechtsstreit der Parteien durch Urteil vom 18. September 2008 (- 2 AZR 1039/06 -) das die Klage abweisende Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2005 (- 10 Sa 1931/04 -) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06
    Nach Ausspruch einer unwirksamen fristlosen (Senat 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 243 f.) wie ordentlichen (Senat 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP BGB § 615 Nr. 35 = EzA BGB § 615 Nr. 44) Kündigung ist ein solches Angebot gemäß § 296 Satz 1 BGB grundsätzlich entbehrlich.
  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 224/16

    Annahmeverzug - Hausverbot

    b) Nach diesen Grundsätzen bedingte ein an den Kläger gerichtetes, aus seiner Sphäre resultierendes Hausverbot des Kunden Unvermögen iSd. § 297 BGB (vgl. BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 - Rn. 18; HWK/Krause 7. Aufl. § 615 BGB Rn. 55; Schaub/Linck ArbR-Hdb 16. Aufl. § 95 Rn. 44) .

    c) Ob Unvermögen ausscheidet, wenn es dem Arbeitgeber möglich und zumutbar ist, den Arbeitnehmer auf einem anderen zur Verfügung stehenden Arbeitsplatz einzusetzen (so BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 - Rn. 18 mwN) oder in einem solchen Falle nur ein Schadensersatzanspruch in Betracht käme, wenn der Arbeitgeber schuldhaft sein Direktionsrecht nicht neu ausübt (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 25 ff., BAGE 134, 296) , braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22

    Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet

    (2) Bei Hausverboten differenziert die Rechtsprechung: Ein den Verzugslohnanspruch des Arbeitnehmers ausschließendes Leistungshindernis auf Seiten des Arbeitnehmers kann vorliegen, wenn ihm der Auftraggeber seines Arbeitgebers ein Hausverbot erteilt hat (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 - Rn. 18) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15

    Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Firmenfahrzeug, Dienstfahrt, Gefährdung

    Nach Ausspruch einer unwirksamen fristlosen wie ordentlichen Kündigung ist ein solches Angebot gemäß § 296 Satz 1 BGB grundsätzlich entbehrlich (BAG, Urt. v. 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 24.11.1990 - 2 AZR 591/89 - Rn. 19 ff., juris; BAG, Urt. v. 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - Rn. 14, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    vgl. BAG, Urteile vom 10. August 2022- 5 AZR 154/22 -, juris, Rn. 23, und vom 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 -, juris, Rn. 18.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.2016 - 12 Sa 2/15

    Annahmeverzug - Hausverbot des Auftraggebers - Arbeitsausfallrisiko

    Spricht der Auftraggeber gegenüber dem Arbeitnehmer ein Hausverbot aus und besteht für den Auftraggeber keine andere Beschäftigungsmöglichkeit, tritt gem. § 297 BGB kein Annahmeverzug des Arbeitgebers ein (im Anschluss an BAG, Urteil vom 18.09.2008, 2 AZR 1060/06).

    Ein Annahmeverzug des Arbeitnehmers kann nicht entstehen (§ 297 BGB - vgl. BAG, Urteil vom 18.08.1961, 4 AZR 132/60, AP Nr. 20 zu § 615 BGB Bl. 1 R; Urteil vom 18.09.2008, 2 AZR 1060/06, Rn. 17 f.; a.A. Richardi/Fischinger, in: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 611 bis 615, Dienstvertragsrecht I, Neubearbeitung 2011, § 615 Rn. 34 unter Verweis auf die Motive zum BGB: "Deshalb soll er (der Arbeitnehmer - Ergänzung der Unterzeichner) den Anspruch auf Gegenleistung nicht verlieren, wenn er andererseits die Diensten zu leisten bereit und im Stande ist, der Dienstberechtigte sie aber "nicht annehmen will oder - wenn auch ohne seine Schuld - nicht annehmen kann".").

  • LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung

    Ein vom Arbeitnehmer nicht zu vertretendes Hausverbot durch den Auftraggeber, in dessen Räumen die einzige vom Arbeitnehmer wahrzunehmende Beschäftigungsmöglichkeit besteht, ist nach den durch die sog. Betriebsrisikolehre entwickelten Grundsätzen dem Risikobereich des Arbeitgebers zuzuordnen, dementsprechend bleibt der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers unter Annahmeverzugsgesichtspunkten und trotz Leistungshindernisses bestehen (Schmiegel/Robrecht, FS Löwisch, 355, 363; offen gelassen in BAG 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 - n. v.; juris) .
  • LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 Sa 1460/10

    Verdachtskündigung - Kündigungsverzicht durch Abmahnung - Annahmeverzugslohn -

    Dementsprechend bleibt der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers unter Annahmeverzugsgesichtspunkten und trotz Leistungshindernisses bestehen (vgl. Parallelfall Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30. März 2009 - 17 Sa 1308/08 -, zitiert nach juris; offen gelassen noch BAG vom 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 -, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 165/12

    Entgeltfortzahlung und Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung -

    Ein Arbeitsangebot ist nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung grundsätzlich entbehrlich (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 18.09.2008 -2 AZR 1060/06- , Juris).
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