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   BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12   

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https://dejure.org/2014,27484
BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12 (https://dejure.org/2014,27484)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12 (https://dejure.org/2014,27484)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 (https://dejure.org/2014,27484)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anfechtung des Arbeitsvertrages

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung und ordentliche Kündigung - und die Kündigungsschutzklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vorstrafen des Stellenbewerbers im Justizvollzug

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Getilgte Verurteilungen bei Bewerbung offenlegen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Angaben von getilgten Verurteilungen bei Bewerbung im Justizvollzugsdienst erforderlich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung und Anfechtung des Arbeitsverhältnisses - unrichtige Angabe zu Vorstrafen bei der Anbahnung

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Anfechtung des Arbeitsvertrages, ordentliche Kündigung, Fragerecht des Arbeitgebers, Vorstrafen

  • bn-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Fragerecht des öffentlichen Arbeitgebers nach Vorstrafen bei der Einstellung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verschweigen von alten Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Anfechtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gelöschte Straftat darf bei Bewerbung verschwiegen werden!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fragerecht des Arbeitgebers nach getilgten Vorstrafen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschweigen von getilgten Strafen sowie eingestellten Ermittlungsverfahren im Bewerbungsverfahren berechtigt nicht zur ordentlichen Kündigung bzw. zur Anfechtung des Arbeitsverhältnisses - Bewerber nicht zur Offenbarung verpflichtet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 358
  • NJW 2014, 3680
  • MDR 2014, 1453
  • NZA 2014, 1131
  • BB 2014, 2483
  • DB 2014, 2597
  • JR 2015, 288
  • NZA-RR 2015, 102
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
    Eine Einschränkung des Fragerechts kann sich insbesondere aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers, speziellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und den dabei zu berücksichtigenden Wertentscheidungen des BZRG ergeben (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - aaO; 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 1 b der Gründe; zur Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 14 ff., BAGE 143, 343) .

    Sie regeln, in welchem Umfang im jeweiligen Anwendungsbereich der Gesetze Eingriffe in diese Rechtspositionen zulässig sind (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 16, BAGE 143, 343) .

    Die Regelungen schließen nicht automatisierte Datenerhebungen ein (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 24; 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - aaO) .

    "Erforderlich" iSv. § 179 Abs. 1 StVollzG und § 32 Abs. 1 BDSG bzw. § 29 Abs. 1 DSG NRW ist die Informationsgewinnung nur, wenn ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an der Beantwortung seiner Fragen bzw. der sonstigen Informationsbeschaffung besteht und das Interesse des Arbeitnehmers an der Geheimhaltung der Daten das Interesse des Arbeitgebers an ihrer Erhebung nicht überwiegt (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 22, BAGE 143, 343) .

    Davon ist auf der Grundlage sämtlicher hier in Betracht zu ziehenden Ermächtigungsgrundlagen nur dann auszugehen, wenn die nachgefragten Umstände für die Bewertung der Eignung des Beschäftigten von maßgebender Bedeutung sind (vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 28, aaO) .

    Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 22, BAGE 143, 343; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296) .

    (2) Dagegen hat auch der öffentliche Arbeitgeber grundsätzlich kein berechtigtes Interesse, den Bewerber unspezifiziert nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu fragen (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 17 ff., BAGE 143, 343) .

    Ohne Schuldnachweis ist es nicht vertretbar, den Betroffenen mit den möglichen nachteiligen Folgen einer Eintragung zu belasten (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 25 mwN, BAGE 143, 343) .

    Besteht ein Verschweigerecht bereits in den von § 53 BZRG ausdrücklich geregelten Fällen, gilt dies umso mehr, wenn nach Vorgängen gefragt wird, die von vornherein nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind und über die auch den in § 53 Abs. 2, § 41 Abs. 1 BZRG genannten Stellen keine Auskunft erteilt wird (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - aaO; Schaub/Linck 15. Aufl. § 26 Rn. 35) .

    Doch steht für deren Dauer nicht fest, ob dem Arbeitnehmer das Verschweigerecht aus § 53 BZRG auch künftig noch zukommt (BAG 15. Dezember 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 26, BAGE 143, 343; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 115, 296) .

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
    Beide Gestaltungsrechte bestehen grundsätzlich nebeneinander (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 46 mwN) .

    aa) Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für dessen Abschluss ursächlich war (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 24; 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10 - Rn. 16) .

    Auch die Frage nach noch laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren kann - je nach den Umständen - zulässig sein (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 24; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Eine Einschränkung des Fragerechts kann sich insbesondere aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers, speziellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und den dabei zu berücksichtigenden Wertentscheidungen des BZRG ergeben (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - aaO; 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 1 b der Gründe; zur Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 14 ff., BAGE 143, 343) .

    Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände entweder dem Bewerber die Erfüllung seiner vorgesehenen arbeitsvertraglichen Leistungspflicht von vornherein unmöglich machen oder doch seine Eignung für den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz entscheidend berühren (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 25; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 41; jeweils mwN) .

    Dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 26; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43; jeweils mwN) .

    hinsichtlich der Eignung für einen ins Auge gefassten künftigen Aufgabenbereich relevanten Vorstrafen fragen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 28) .

    (1) Soweit dem Arbeitgeber - je nach den Umständen - das Recht zugebilligt wird, Stellenbewerber nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen, beruht dies auf der Erwägung, dass die Verfahren Zweifel an der Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers für den konkreten Arbeitsplatz und die Besorgnis begründen können, er werde die in Aussicht genommene Stelle womöglich nicht antreten können, zumindest in seiner Verfügbarkeit eingeschränkt sein (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 28; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349; ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 Rn. 281; Joussen NZA 2012, 776, 777; Linnenkohl AuR 1983, 129) .

    Dem Anfechtenden ist es dann grundsätzlich nicht verwehrt, sich nachträglich auf diesen Grund zu berufen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 38 mwN) .

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
    Von dem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist auch die Frage umfasst, ob das Arbeitsverhältnis am vorgesehenen Auflösungstermin noch bestanden hat und nicht durch einen während der Kündigungsfrist eingetretenen Umstand aufgelöst worden ist (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 18; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) .

    Ob die Anfechtung durchgreift ist deshalb in aller Regel schon im Rahmen des Kündigungsschutzantrags zu überprüfen (vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19) .

    Das gilt unabhängig davon, ob der Anfechtung Wirkung "ex nunc" beizulegen wäre oder ob diese auf den Zeitpunkt einer Anfang Dezember 2010 erfolgten Freistellung des Klägers und einer damit einhergehenden "Außerfunktionsetzung" des Arbeitsverhältnisses zurückwirken würde (vgl. dazu BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349) .

    a) Die Anfechtung war trotz der Kündigungserklärung nicht ausgeschlossen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 40; 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 - zu B II 1 a der Gründe) .

    Entsprechendes gilt, soweit dem Arbeitnehmer bei der Einstellung vom künftigen Arbeitgeber vorformulierte Erklärungen abverlangt werden, die sich auf Vorstrafen und/oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren beziehen (für Erklärungen zur "Verfassungstreue" eines Bewerbers vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 45) .

    Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände entweder dem Bewerber die Erfüllung seiner vorgesehenen arbeitsvertraglichen Leistungspflicht von vornherein unmöglich machen oder doch seine Eignung für den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz entscheidend berühren (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 25; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 41; jeweils mwN) .

    Dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 26; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43; jeweils mwN) .

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
    Auch die Frage nach noch laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren kann - je nach den Umständen - zulässig sein (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 24; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 22, BAGE 143, 343; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296) .

    Doch steht für deren Dauer nicht fest, ob dem Arbeitnehmer das Verschweigerecht aus § 53 BZRG auch künftig noch zukommt (BAG 15. Dezember 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 26, BAGE 143, 343; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 115, 296) .

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
    Das gilt unabhängig davon, ob der Anfechtung Wirkung "ex nunc" beizulegen wäre oder ob diese auf den Zeitpunkt einer Anfang Dezember 2010 erfolgten Freistellung des Klägers und einer damit einhergehenden "Außerfunktionsetzung" des Arbeitsverhältnisses zurückwirken würde (vgl. dazu BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349) .

    Auch die Frage nach noch laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren kann - je nach den Umständen - zulässig sein (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 24; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    (1) Soweit dem Arbeitgeber - je nach den Umständen - das Recht zugebilligt wird, Stellenbewerber nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen, beruht dies auf der Erwägung, dass die Verfahren Zweifel an der Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers für den konkreten Arbeitsplatz und die Besorgnis begründen können, er werde die in Aussicht genommene Stelle womöglich nicht antreten können, zumindest in seiner Verfügbarkeit eingeschränkt sein (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 28; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349; ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 Rn. 281; Joussen NZA 2012, 776, 777; Linnenkohl AuR 1983, 129) .

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
    Mit der Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils steht deshalb regelmäßig zugleich fest, dass jedenfalls bei Zugang der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat, das nicht schon zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 18; 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 13 mwN) .

    b) Demgegenüber ist Gegenstand der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO die Frage, ob das Arbeitsverhältnis über den durch die Kündigung bestimmten Auflösungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz fortbestanden hat (im Einzelnen BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 31; 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 85, 262) .

    Die Klage soll, soweit sie neben der Klage gemäß § 4 Satz 1 KSchG erhoben wird, klären, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund von Beendigungstatbeständen aufgelöst worden ist, die vom Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage nicht erfasst sind (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - aaO; 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - zu B I 2 der Gründe) .

  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
    (dd) Es spricht einiges dafür, angesichts der in §§ 51 bis 53 BZRG getroffenen Wertentscheidungen des Gesetzgebers ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse auch des öffentlichen Arbeitgebers, beim Stellenbewerber Informationen über getilgte oder tilgungsreife Vorstrafen einzuholen, generell zu verneinen (zur Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers, ein Strafurteil aus den Personalakten zu entfernen, soweit die Verurteilung im BZRG gelöscht ist vgl. BAG 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 -) .
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
    Die Mängel in der Unterrichtung verwehren es dem beklagten Land jedoch, sich auf das den Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Verhalten des Klägers eigenständig zu berufen (vgl. dazu BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 41 mwN) .
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10

    Restitutionsklage

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO tritt ein Strafklageverbrauch sogar überhaupt nicht ein - das Verfahren kann jederzeit auch bei gleicher Sach- und Rechtslage wieder aufgenommen werden (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 35; 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - zu II 2 c der Gründe; Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO 7. Aufl. § 170 Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
    So können außerdienstlich begangene Straftaten eines mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Arbeitnehmers auch dann zu einem Eignungsmangel führen, wenn es an einem unmittelbaren Bezug zum Arbeitsverhältnis fehlt (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 14; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 24, BAGE 132, 72) .
  • BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82

    Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11

    Arbeitgeberbegriff

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12

    Umfang des Fragerechts des Arbeitgebers für eine Tätigkeit als

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Mit der Stattgabe der Kündigungsschutzklage wurde nicht zugleich entschieden, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der außerordentlichen Kündigung vom 30. Dezember 2013 noch bestanden hat (zum sog. erweiterten punktuellen Streitgegenstandsbegriff der Kündigungsschutzklage vgl.: BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17, BAGE 147, 358) .
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    (a) Von einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist regelmäßig auch das Begehren umfasst festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt noch bestanden hat (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 18) .

    (c) Demgegenüber ist Gegenstand der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO die Frage, ob das Arbeitsverhältnis über den durch eine Kündigung bestimmten Auflösungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung fortbestanden hat (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 18; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 31, BAGE 146, 161) .

    Die Klage soll, soweit sie neben der Klage gemäß § 4 Satz 1 KSchG erhoben wird, klären, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund von Beendigungstatbeständen aufgelöst worden ist, die vom Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage nicht erfasst sind (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - aaO; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - aaO) .

  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 5 Ca 83/20

    Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

    Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für dessen Abschluss ursächlich war (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 28).

    Auch die Frage nach noch laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren kann - je nach den Umständen - zulässig sein (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 29) .

    aa) Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände entweder dem Bewerber die Erfüllung seiner vorgesehenen arbeitsvertraglichen Leistungspflicht von vornherein unmöglich machen oder doch seine Eignung für den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz entscheidend berühren (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 30).

    Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 40).

    Insoweit ist nochmals darauf hinzuweisen, dass an dieser Stelle nicht auf eine generelle Eignung für "den öffentlichen Dienst" abgestellt werden darf, sondern auf die Eignung für "den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz" (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 30; dies gilt auch für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst, vgl. insoweit die Prüfung durch BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe).

    Dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 31).

    Ein etwaiges Wissenmüssen wäre nicht ausreichend, weil selbst grobe Fahrlässigkeit keine Arglist begründen kann (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 31).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2017 - 2 Sa 122/17

    Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages als Lehrer - Bekanntwerden einer

    Dementsprechend bestand auch kein Verwertungsverbot im Sinne von § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. dazu nur BAG 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12 - BAGE 147, 358 ff. = EzA § 123 BGB 2002 Nr. 14, Rz. 42).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 3 Sa 65/17

    Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses - arglistige Täuschung - Fragerecht des

    Es ist auch im privatrechtlichen Bereich zu achten (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - BAGE 147, 358).

    Diesbezüglich scheidet auch eine Anfechtung wegen einer verkehrswesentlichen Eigenschaft des Klägers nach § 119 Abs. 2 Alt. 1 BGB aus, auch wenn eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung die Anfechtung wegen Irrtums an sich nicht ausschließen kann und es dem Anfechtenden grundsätzlich nicht verwehrt ist, sich nachträglich auf diesen Grund zu berufen (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Auch enthält ein rechtskräftiges Urteil, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu dem vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich die konkludente Feststellung, dass dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 698/12 - Rn. 8, EzA KSchG § 4 nF Nr. 97; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17, NZA 2014, 1131; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 1 der Gründe, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) .

    Ob die Anfechtung durchgreift ist deshalb in aller Regel schon im Rahmen des Kündigungsschutzantrags zu überprüfen (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 19, BAGE 147, 358) .

    bb) Die Anfechtung ist auch nicht durch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, ausgeschlossen, vielmehr bestehen beide möglichen Gestaltungsrechte nebeneinander (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 26, aaO) .

    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Anfechtende; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 31, aaO; 11. Juli 2012 - 2 AZR 41/11 - aaO; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 91, 349) .

  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 92/19

    Anfechtung - Rechtskraft der Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung

    Mit der Rechtskraft der Entscheidung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 3. Mai 2017 nicht aufgelöst worden ist, steht aber zugleich fest, dass sowohl im Zeitpunkt des Zugangs dieser Kündigung als auch bis zum vorgesehenen Beendigungstermin der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung am 31. August 2017 ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17, BAGE 147, 358; jedenfalls für den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vgl. LKB/Linck KSchG 16. Aufl. § 4 Rn. 151) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 26 Sa 356/15

    Verhältnis Kündigung/Anfechtung - Wahrung der Frist des § 4 KSchG durch

    Ob die Anfechtung durchgreift, ist deshalb in aller Regel schon im Rahmen des Kündigungsschutzantrags zu überprüfen (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12, Rn. 19).(Rn.38).

    Beide Gestaltungsrechte bestehen grundsätzlich nebeneinander (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11, Rn. 46 mwN; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12, Rn. 26).

    Ob die Anfechtung durchgreift, ist deshalb in aller Regel schon im Rahmen des Kündigungsschutzantrags zu überprüfen (vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09, Rn. 19; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12, Rn. 19).

    aa) Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für dessen Abschluss ursächlich war (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11, Rn. 24; 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10, Rn. 16; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12, Rn. 28).

    Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände entweder dem Bewerber die Erfüllung seiner vorgesehenen arbeitsvertraglichen Leistungspflicht von vornherein unmöglich machen oder doch seine Eignung für den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz entscheidend berühren (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11, Rn. 25; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09, Rn. 41; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12, Rn. 30).

    Dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12, Rn. 31).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb

    Mit der Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils steht deshalb regelmäßig zugleich fest, dass jedenfalls bei Zugang der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat, das nicht zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 147, 358) .
  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Da der Erfolg einer Kündigungsschutzklage grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Kündigungstermins voraussetzt (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22, BAGE 150, 234; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17, BAGE 147, 358) , wären die Klageanträge zu 1. und zu 2. unbegründet, wenn das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund Bedingungseintritts nach § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI am 31. Dezember 2014 geendet haben sollte.
  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 4 S 7.22

    Polizeidienst; Beamter auf Probe; Straftat während Vorbereitungsdienst;

  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist -

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

  • ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher

  • LAG Hamm, 26.01.2022 - 3 Sa 1087/21

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen

  • VG Berlin, 25.08.2016 - 26 K 89.15

    Öffentlicher Dienst: Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

  • VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16

    Ablehnung einer Bewerbung für den mittleren Polizeivollzugsdienst

  • ArbG Siegen, 05.03.2020 - 1 Ca 568/19
  • SG Dortmund, 18.05.2015 - S 35 AL 256/15

    Keine Umschulung zum Automobilkaufmann für verurteilten Internetbetrüger

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2023 - L 8 BA 2385/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2023 - 6 B 1026/23

    Einstellung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Polizeivollzugsdienst;

  • KG, 13.01.2023 - 21 U 50/22

    Anfechtbarkeit eines Planungsvertrages wegen arglistiger Täuschung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2015 - L 9 AL 118/15

    Vorläufige Gewährung von Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben für die

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit außerordentlicher

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Anfechtung wegen Täuschung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 11/21

    Zeugenbeweis beim Zugang eines Kündigungsschreibens

  • ArbG Hagen, 15.05.2018 - 5 Ca 2109/17

    Unverhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen nicht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 14 Sa 1941/14

    Drittbezogener Personaleinsatz im Besucherservice eines Museums

  • KG, 19.04.2023 - 7 U 4/23

    Vorstrafe wegen Bestechlichkeit steht Auftrag über Lph 7 und 8 entgegen!

  • KG, 30.01.2023 - 7 U 33/22
  • KG, 13.01.2023 - 21 U 86/22

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22

    Anfechtung Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung - Anwendbarkeit

  • KG, 13.01.2023 - 21 U 75/22

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2023 - 26 TaBV 920/22

    Zustimmungsfiktion - Versetzung eines vorbestraften Mitarbeiters in

  • LAG Nürnberg, 12.11.2014 - 2 Sa 407/14

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Bestandsschutzklage - Annahmeverzug -

  • KG, 13.01.2023 - 21 U 74/22

    Über eine Vorstrafe wegen Bestechlichkeit ist ungefragt aufzuklären!

  • LAG Düsseldorf, 18.07.2019 - 13 Sa 1170/18

    Scheinarbeitsverhältnis

  • KG, 13.01.2023 - 21 U 92/22

    Wann ist über eine Vorstrafe ungefragt aufzuklären?

  • VG München, 22.08.2016 - M 7 SE 16.2739

    Sofortige Entbindung vom freiwilligen Feuerwehrdienst wegen Strafen

  • VGH Bayern, 28.11.2018 - 6 C 18.2347

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Verschweigens von Ermittlungsverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 238/20

    Ordentliche Kündigung - Eignungsmangel - strafrechtliche Verurteilung

  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
  • VG Berlin, 27.01.2023 - 5 L 771.22

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit: Voraussetzungen einer

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