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   BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12   

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BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12 (https://dejure.org/2013,47151)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12 (https://dejure.org/2013,47151)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12 (https://dejure.org/2013,47151)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Aufhebungsvereinbarung - (außer-) ordentliche Kündigung - Verzugslohn

  • openjur.de

    Aufhebungsvereinbarung; (außer-)ordentliche Kündigung; Verzugslohn

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Aufhebungsvereinbarung - (außer-)ordentliche Kündigung - Verzugslohn)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 623 BGB, § 126 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 241 Abs 2 BGB
    Aufhebungsvereinbarung - (außer-)ordentliche Kündigung - Verzugslohn

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Schriftform für eine Auflösungsvereinbarung durch Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrages mit einer anderen Gesellschaft; Außerordentliche und verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Vereinbarung günstiger Bedingungen im Rahmen der parallel ...

  • bag-urteil.com

    Aufhebungsvereinbarung - (außer-)ordentliche Kündigung - Verzugslohn

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abberufung des Geschäftsführers, Sonderregelung bei Rechtsstreit mit einem Arbeitnehmer der Muttergesellschaft als Geschäftsführer der Tochter-GmbH, Sonderregelung bei Rechtsstreit mit früheren Arbeitnehmer als Geschäftsführer, Teilnahme an strafbaren Handlungen, ...

  • Betriebs-Berater

    Geschäftsführerdienstvertrag - Aufhebung und (außer-)ordentliche Kündigung

  • rewis.io

    Aufhebungsvereinbarung - (außer-)ordentliche Kündigung - Verzugslohn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Schriftform für eine Auflösungsvereinbarung durch Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrages mit einer anderen Gesellschaft

  • rechtsportal.de

    Wahrung der Schriftform für eine Auflösungsvereinbarung durch Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrages mit einer anderen Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags mit anderem Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Angestellte zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft wird

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kündigung wegen zeitweiligen Doppelgehalts nicht zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch Geschäftsführer-Dienstvertrag - Schriftform - außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen Untreue

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch Geschäftsführer-Dienstvertrag, Schriftform, außerordentliche Kündigung wegen Untreue

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erschlägt ein Geschäftsführer-Dienstvertrag (GFDV) den Arbeitsvertrag?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerdienstvertrag bei Drittgesellschaft - keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 540
  • BB 2014, 1075
  • DB 2014, 1081
  • JR 2015, 49
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08

    Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
    (1) Zwar liegt in dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags durch einen Mitarbeiter im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses (BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8) .

    Etwas anderes ist nur in Ausnahmefällen anzunehmen, für die deutliche Anhaltspunkte vorliegen müssen (BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - aaO; 14. Juni 2006 -  5 AZR 592/05  - Rn. 18, BAGE 118, 278 ) .

    Der schriftliche Geschäftsführer-Dienstvertrag wahrt regelmäßig das Formerfordernis des § 623 BGB für den Vertrag über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses (BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - aaO; vgl. auch 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06  - Rn. 23 , BAGE 123, 294) .

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
    Der Klageanspruch muss dazu vielmehr aus freien Stücken und ohne Vorbehalt - endgültig - erfüllt werden (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11  - Rn. 12; BGH 24. Mai 1957 - VIII ZR 274/56 -; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. Vor § 511 Rn. 25) .

    Ob das eine oder das andere anzunehmen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls ( BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11  - aaO; BGH 16. November 1993 -  X ZR 7/92  - zu A der Gründe; 25. Mai 1976 - III ZB 4/76  - zu 3 b der Gründe) .

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
    Etwas anderes ist nur in Ausnahmefällen anzunehmen, für die deutliche Anhaltspunkte vorliegen müssen (BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - aaO; 14. Juni 2006 -  5 AZR 592/05  - Rn. 18, BAGE 118, 278 ) .

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 14. Juni 2006 (- 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278) angenommen hat, es komme nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer den Geschäftsführer-Dienstvertrag mit einer anderen Gesellschaft oder mit seinem Arbeitgeber abschließe, betraf dies die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses und fand § 623 BGB noch keine Anwendung.

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
    Zukünftige Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern rechnen zu den künftigen Leistungen iSv. § 259 ZPO ( BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07  - Rn. 42; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00  - zu I 1 der Gründe) .

    Unerwartetes kann unberücksichtigt bleiben ( BAG 9. April 2008 - 4 AZR 104/07  - Rn. 28; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00  - aaO) .

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts der konkreten Umstände des Falls und bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht ( BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 13; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 14 ) .
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
    Da in einer fristlosen Kündigung zugleich die Erklärung des Arbeitgebers liegt, die Leistung des Arbeitnehmers nicht mehr annehmen zu wollen, bedurfte es keines Angebots des Klägers, um den Annahmeverzug zu begründen, §§ 295, 296 Satz 1 BGB (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11  - Rn. 12, BAGE 141, 340; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02  - zu I der Gründe mwN, BAGE 108, 27) .
  • RG, 30.09.1919 - II 105/19

    1. Ist die Vorschrift des § 85 HGB. auch auf den Fall anzuwenden, daß der

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
    § 126 BGB verlangt jedoch, dass die Parteien und etwaige Vertretungsverhältnisse in der Vertragsurkunde benannt sind (vgl. RG 30. September 1919 - II 105/19 - RGZ 96, 286, 289; APS/Greiner 4. Aufl. § 623 BGB Rn. 30) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
    Da in einer fristlosen Kündigung zugleich die Erklärung des Arbeitgebers liegt, die Leistung des Arbeitnehmers nicht mehr annehmen zu wollen, bedurfte es keines Angebots des Klägers, um den Annahmeverzug zu begründen, §§ 295, 296 Satz 1 BGB (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11  - Rn. 12, BAGE 141, 340; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02  - zu I der Gründe mwN, BAGE 108, 27) .
  • BGH, 24.05.1957 - VIII ZR 274/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
    Der Klageanspruch muss dazu vielmehr aus freien Stücken und ohne Vorbehalt - endgültig - erfüllt werden (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11  - Rn. 12; BGH 24. Mai 1957 - VIII ZR 274/56 -; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. Vor § 511 Rn. 25) .
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12
    Unerwartetes kann unberücksichtigt bleiben ( BAG 9. April 2008 - 4 AZR 104/07  - Rn. 28; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00  - aaO) .
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 738/11

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand

  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

  • BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 Sa 1010/12

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 826/09

    Außerordentliche Kündigung - Rechtskraftwirkung eines vorangegangenen

  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Die Beklagte befand sich mit der Annahme der Arbeitsleistung des Klägers im Verzug, ohne dass es eines - über die Erhebung der Kündigungsschutzklage hinausgehenden - Angebots der Arbeitsleistung durch den Kläger bedurft hätte (st. Rspr., vgl. etwa BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12 - Rn. 56 mwN) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Der Arbeitsvertrag mit der KG enthielt keine dem Formerfordernis des § 623 BGB genügende Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien (vgl. dazu BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12 - Rn. 26) .
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

    Die konkludente Aufhebung eines vormaligen Arbeitsverhältnisses durch einen vorbehaltlos geschlossenen schriftlichen Anschlussvertrag genügt dem Schriftformerfordernis des § 623 BGB (vgl. zur konkludenten Aufhebung eines Arbeitsvertrags durch einen Geschäftsführerdienstvertrag bei Identität der Parteien BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1078/12 - Rn. 24; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, BAGE 123, 294) .
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