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   BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93   

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https://dejure.org/1993,543
BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93 (https://dejure.org/1993,543)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93 (https://dejure.org/1993,543)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 (https://dejure.org/1993,543)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch; Eidesstattliche Versicherung

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 615, § 259 Abs. 2, § 260 Abs. 2, § 812; HGB § 74c Abs. 2
    Anrechnung anderweitigen Verdiensts bei Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch; Eidesstattliche Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 28
  • NJW 1994, 2041
  • MDR 1994, 176
  • NZA 1994, 116
  • BB 1993, 2312
  • DB 1993, 2437
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Bezug auf den Auskunftsanspruch nach § 74c Abs. 2 HGB anerkannt (vgl. BAG 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - Rn. 39, BAGE 166, 36; 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu III der Gründe, BAGE 55, 309) und gilt auch bei dessen entsprechender Anwendung im Rahmen des § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 2 a bb der Gründe, BAGE 74, 28) .
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

    Ein Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kommt auch bei Auskunftsansprüchen in Betracht, die nicht auf gesetzlicher oder ausdrücklicher vertraglicher Regelung beruhen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Die Klage ist dann als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.; Senat 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96).
  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    In einem solchen Fall kann der Schuldner auch nicht mit Erfolg geltend machen, er habe den Auskunftsanspruch mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfüllt (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 74, 28) .

    a) Dass seine Auskunft etwa lediglich in einzelnen Punkten unvollständig sei und deshalb kein Zurückbehaltungsrecht der Beklagten bestehe, hat der Kläger nicht geltend gemacht (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 1 c gg der Gründe, BAGE 74, 28) .

    Daran ändert die Verurteilung des Klägers, die Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Auskunft an Eides Statt zu versichern, durch das Teilurteil vom 8. Oktober 2015 (- 2 Ca 1293 a/14 -) nichts (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 3 c aa der Gründe, BAGE 74, 28) .

    Angesichts der vielfältigen Erscheinungsformen des Geschäftslebens lassen sich keine schematischen Regeln in Bezug auf die erforderlichen Angaben über anrechenbare Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit aufstellen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II 1 c gg der Gründe, BAGE 74, 28) .

    Der Auskunftsanspruch darf nicht entwertet werden, indem dem Arbeitgeber selbst bei begründeten Einwendungen jegliche Möglichkeit abgeschnitten wird, die Angaben des früheren Arbeitnehmers zu kontrollieren (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - aaO) .

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

    (Bestätigung und Fortführung von BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28).

    Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erwirbt (29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28 mwN und vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.).

    Die Gesamtberechnung soll aus Gründen der Billigkeit sicherstellen, daß der Arbeitnehmer aus der anderweitigen Verwendung seiner Dienste keinen Gewinn auf Kosten des Arbeitgebers machen kann, was möglich wäre, wenn in einzelnen Zeitabschnitten ein höherer und in anderen Zeitabschnitten ein geringerer Zwischenverdienst erzielt wird (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28).

    Die Klage des Arbeitnehmers ist dann als zur Zeit unbegründet abzuweisen (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.).

    Das setzt regelmäßig voraus, daß der Annahmeverzug wie in den vom Bundesarbeitsgericht und dem Reichsgericht entschiedenen Sachverhalten bereits beendet ist (vgl. BAG 29. Juli 1993, aaO und die dortigen Nachweise).

    Sobald der Annahmeverzug beendet wird, entsteht ein Auskunfts- und im Rahmen der Gesamtberechnung ggf. ein Rückzahlungsanspruch (vgl. BAG 29. Juli 1993, aaO).

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

    Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erworben hat (24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96, zu II 2 a der Gründe; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 -, zu 2 der Gründe; 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, zu II 1 c cc der Gründe; so bereits RG 12. Juli 1904 - Rep III 146/04 - RGZ 58, 402).

    Einerseits ist dort von der Anrechnung nach einzelnen Zeitabschnitten nicht die Rede (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, zu II 1 c cc der Gründe).

    Diese will gewährleisten, dass der Arbeitnehmer auf Grund des Annahmeverzugs grundsätzlich nicht mehr und nicht weniger erhält als die vereinbarte Vergütung (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, zu II 1 c cc der Gründe).

  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast des Arbeitnehmers bei der Geltendmachung von

    (3) Auch ist das Gericht entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 27.02.2019 - 10 AZR 340/18, NZA 2019, 837 Rn. 23; BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01, NJOZ 2003, 1319 (1320); BAG, Urteil vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, NZA 2000, 818 (820); BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 379/94, BeckRS 1997, 30767166; BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93, NZA 1994, 116 (117)) der Ansicht, dass die Klage vorliegend im Hinblick auf die fehlende Auskunftserteilung nicht nur als zurzeit unbegründet, sondern als endgültig unbegründet abzuweisen ist ( Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Auflage 2021, § 95 Rn. 78), da die geltend gemachte Annahmeverzugsvergütung aufgrund der fehlenden Auskunft nicht berechenbar ist und sich die prozessuale Situation somit auch nicht von anderen Situationen unterscheidet, die sich dadurch auszeichnen, dass den Arbeitnehmer eine sekundäre Darlegungslast trifft.

    Das Gericht ist mit ihrer Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 27.02.2019 - 10 AZR 340/18, NZA 2019, 837 Rn. 23; BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01, NJOZ 2003, 1319 (1320); BAG, Urteil vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, NZA 2000, 818 (820); BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 379/94, BeckRS 1997, 30767166; BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93, NZA 1994, 116 (117)) dahingehend abgewichen, dass die Klage als endgültig unbegründet abzuweisen ist, wenn der Arbeitnehmer im Hinblick auf das Auskunftsverlangen der Beklagten gerichtet auf etwaige andere Einnahmen und Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit seiner sekundären Darlegungslast nicht nachkommt.

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 527/06

    Berufsausbildung - Vorzeitige Beendigung - Schadensersatz

    Der Schädiger hat dann einen entsprechenden Anspruch auf Rückzahlung aus § 812 BGB (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; Senat 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96), den er ggf. im Wege der Vollstreckungsabwehrklage durchsetzen kann.
  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19

    Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel

    (b) Die Auffassung der Beklagten, gemäß § 615 S. 2 BGB sei der anderweitige Verdienst des Arbeitnehmers auf die Vergütung für die gesamte Dauer des Annahmeverzugs und nicht nur auf die Vergütung für den Zeitabschnitt anzurechnen, in dem der Arbeitnehmer seine Dienste anderweitig verwendet habe (so BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04; BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93) , und daher komme es nicht darauf an, wann der Kläger im Freistellungszeitraum den ihm zustehenden Urlaub in Anspruch genommen habe, übersieht, dass vorliegend im Freistellungszeitraum zum Einen bereits kein Annahmeverzug vorliegt.
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 379/94

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrecht wegen mangelnder Auskunft über

    Zur Milderung dieser Lasten steht ihm in entsprechender Anwendung des § 74 c Abs. 2 HGB ein Anspruch auf Auskunft über die Höhe des vom Arbeitnehmer im Verzugs Zeitraum erzielten anderweitigen Verdienstes zu (BAG Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 32 [BAG 29.07.1993 - 2 AZR 110/93] = AP Nr. 52 zu § 615 BGB, m.w.N. zur st. Rspr. u. Lit.; BAG Versäumnisurteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 - AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1974 - 5 AZR 258/73 - BAGE 26, 89, 101 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).

    Der anderweitige Verdienst ist nach § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG auf die Vergütung für die gesamte Dauer des Annahmeverzuges und nicht lediglich auf die Vergütung für den Zeitabschnitt des Zwischenverdienstes anzurechnen (BAG Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 33 f [BAG 29.07.1993 - 2 AZR 110/93] = AP Nr. 52 zu § 615 BGB, m.w.N. zur Lit.; BAG Urteil vom 1. März 1958 - 2 AZR 533/55 - BAGE 5, 217, 218 = AP Nr. 1 zu § 9 KSchG, m.w.N. zur älteren Lit.; RG Urteil vom 12. Juli 1904 - III 146/04 - RGZ 58, 402, 403 f.).

    Hat der Arbeitnehmer die verlangte Auskunft nicht erteilt, kann der Arbeitgeber die Zahlung hinsichtlich des gesamten Annahmeverzugszeitraums solange verweigern, bis er die Auskunft erhält (BAG Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 33 [BAG 29.07.1993 - 2 AZR 110/93] = AP Nr. 52 zu § 615 BGB; BAG Versäumnisurteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 - AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - BAGE 55, 309, 316 = AP Nr. 13 zu § 74 c HGB; BAG Urteil vom 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - BAGE 22, 6, 16 = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO); die Zahlungsklage ist als z.Zt. unbegründet abzuweisen (BAG Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 33 [BAG 29.07.1993 - 2 AZR 110/93] = AP, a.a.O.; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 - AP, a.a.O., zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1978 - 3 AZR 57/76 - AP Nr. 8 zu § 74 c HGB).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 5 Sa 38/17

    Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot, nachvertraglich, Einkommen,

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

    Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15

    Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal,

  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17

    Der Beweiswert eines Empfangsbekenntnisses ist erschüttert, wenn es zwei

  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97

    Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

  • LSG Brandenburg, 05.12.2002 - L 8 AL 147/99
  • ArbG Frankfurt/Main, 09.07.1998 - 2 Ca 1997/98

    Vergütungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges; Schlüssige

  • BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20

    Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen

  • ArbG Düsseldorf, 08.12.2017 - 4 Ca 6362/16

    Fristlose Kündigung der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

  • LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 17 Sa 1453/08

    Verzugslohnansprüche gegen Betriebsveräußerin bei Widerspruch gegen Übergang des

  • OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07

    Annahmeverzug des Dienstberechtigten - Anrechnung des Erwerbs aus anderweitiger

  • LAG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 11 Sa 106/03

    Nachteilsausgleich - Sozialplananspruch - Insolvenz - persönliche Haftung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16

    Annahmeverzug und fehlender Leistungswille

  • LAG Hessen, 13.07.2012 - 10 Sa 199/12

    Tarifverträge für das private Bankgewerbe - Rationalisierungsschutzabkommen -

  • LAG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 Sa 212/05

    Annahmeverzug, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Höherwertige anderweitige

  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2004 - 15 Sa 15/04

    Fälligkeit des dem Handlungshelfer zukommenden Gehalts (§64 Satz 1 HGB);

  • LAG Berlin, 27.10.2000 - 19 Sa 2007/00

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters nach Freistellung von der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2022 - 5 Sa 207/21

    Annahmeverzug - Aufforderung durch Arbeitgeberin zu einer nicht vertragsgemäßen

  • ArbG Bonn, 16.02.2016 - 6 Ca 1620/15

    Antrag auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Übergang des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 165/12

    Entgeltfortzahlung und Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung -

  • LAG Köln, 10.12.2007 - 14 Sa 1148/07

    Anrechnung von Zwischenverdienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2006 - 10 Sa 224/06

    Annahmeverzug: Anrechenbarkeit anderweitigen Verdienstes des Arbeitnehmers;

  • LAG Hessen, 14.12.2011 - 18 Sa 1730/10

    Annahmeverzug - Angebot auf Prozessbeschäftigung im Ausbildungsverhältnis -

  • LAG Hamm, 20.03.2018 - 14 Sa 778/16
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 4 Sa 71/14

    Annahmeverzug - Darlegungslast für das Vorhandensein anrechenbarer Bezüge

  • LAG Hamm, 14.02.2000 - 16 Sa 1028/99

    Vergütung für erbrachte Arbeitsleistungen; Abschluss eines Arbeitsvertrages;

  • ArbG Berlin, 05.05.2004 - 7 Ca 32770/03

    Unzumutbarkeit eines dem Arbeitnehmer angebotenen Dauerarbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1453/02

    Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer

  • LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01

    Verwirkung; Ausschlussfrist; Auskunft über Zwischenverdienst; Rechtmäßigkeit

  • ArbG Nürnberg, 31.03.2009 - 3 Ca 1728/08

    Annahmeverzug - Auskunftsverpflichtung - anderweitiges Einkommen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.03.1996 - 8 Sa 1541/94

    Bundesmanteltarifvertrages für die Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1999 - 16 U 126/98
  • LAG Berlin, 26.03.1999 - 6 Sa 91/98

    Nebenpflichten: Auskunft des Arbeitnehmers über anderweitigen Arbeitsverdienst

  • ArbG Cottbus, 07.10.2009 - 2 Ca 1399/08

    Anspruch eines Arbeitgebers auf eidesstattliche Versicherung der aufgrund eines

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