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   BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91   

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https://dejure.org/1991,238
BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91 (https://dejure.org/1991,238)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1991 - 2 AZR 119/91 (https://dejure.org/1991,238)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 (https://dejure.org/1991,238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrats - Pflicht des Arbeitgebers zur Mitteilung der Kündigungsgründe gegenüber dem Betriebsrat - Minderleistung des Arbeitnehmers wegen Krankheit - Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen, die ...

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG 1972 § 102
    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung: Umfang der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers (hier: Kündigung wegen Minderleistung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 102
    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 38
  • BB 1991, 2163
  • BB 1991, 2371
  • DB 1991, 2445
 
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Wird zitiert von ... (68)

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Eine bewußt und gewollte unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe führt deshalb zu einem fehlerhaften Anhörungsverfahren (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81:, 22. September 1994 aaO).

    Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (Senat 11. Juli 1991 aaO; 22. September 1994 aaO; 17. Februar 2000 aaO).

    Bei diesem weiteren notwendigen Vortrag handelt es sich nicht nur um eine bloße Erläuterung eines schon zuvor hinreichend mitgeteilten Sachverhalts, der auch ohne eine erneute Einschaltung des Vertretungsorgans im Kündigungsschutzprozeß noch möglich wäre (BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - BAGE 34, 309; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Darauf, ob diese Umstände auch objektiv geeignet und ausreichend sind, die Kündigung zu stützen, kommt es für die Korrektheit der Unterrichtung nicht an (zu § 102 BetrVG: BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81) .

    Enthält der Dienstherr dem Personalrat bewusst ihm bekannte und seinen Kündigungsentschluss bestimmende Tatsachen vor, die nicht nur eine Ergänzung oder Konkretisierung des mitgeteilten Sachverhalts darstellen, sondern diesem erst das Gewicht eines Kündigungsgrundes verleihen oder weitere eigenständige Kündigungsgründe enthalten, ist die Unterrichtung fehlerhaft und die Kündigung unwirksam (zu § 102 BetrVG: BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - zu II 2 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Dabei ist jedoch zu beachten, daß es insoweit nach dem Grundsatz der subjektiven Determination der Anhörung auf diejenigen Umstände ankommt, die die Kündigung aus der Sicht des Arbeitgebers tragen (BAG 11. Juni 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57; BAG 11. März 1998, aaO).
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