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   BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,694
BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 (https://dejure.org/2003,694)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 (https://dejure.org/2003,694)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 (https://dejure.org/2003,694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung bei Nichtgewährung von Urlaub

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Tatbestandes im Berufungsurteil - Ankündigung einer zukünftigen Erkrankung - Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung - Drohung mit Krankheit - Vortäuschung falscher Tatsachen - Verteilung der Darlegungslast und Beweislast - Beginn der ...

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung wegen Androhens einer Erkrankung: Drohung bei Verweigerung des begehrten Urlaubs muss nicht unmittelbar erfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Berufungsurteil ohne Tatbestand; außerordentliche Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung bei Nichtgewährung von Urlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Krank werden, wenn Urlaub nicht gewährt wird?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 564
  • DB 2004, 322
 
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Wird zitiert von ... (95)

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Hierzu ist substantiierter Vortrag zB dazu erforderlich, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 30; 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127) .
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Danach dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten zur Aufdeckung von Straftaten - in Betracht kommt die Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit, § 263 StGB (ua. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 23)  - nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Zweck des Revisionsverfahrens, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils und seiner Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt zu ermöglichen, deshalb erreicht werden kann, weil der Sach- und Streitstand sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt ( Senat 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 11, NZA 2011, 349; BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 627/05 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 5; Senat 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02  - zu I 1 der Gründe, AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4) .
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