Rechtsprechung
BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Arbeitnehmers zur unverzüglichen Anzeige einer Arbeitsunfähigkeit - Verletzung der Anzeigepflicht als Grund einer ordentlichen Kündigung - Frühere Kündigung als Abmahnung - Unterschied zwischen Anzeigepflicht und Nachweispflicht
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Verhaltensbedingte Kündigung - Verspätete Krankmeldung
- bag-urteil.com
Krankmeldung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Verspätete Krankmeldung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann muß der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit anzeigen? (IBR 1990, 484)
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 07.07.1988 - 1 Ca 1714/87
- LAG Düsseldorf, 25.11.1988 - 9 Sa 1065/88
- BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89
Papierfundstellen
- NZA 1990, 433
- BB 1990, 559
- DB 1990, 790
Wird zitiert von ... (34)
- LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18
Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte …
Zwar kann auch eine frühere Kündigung die Warnfunktion einer Abmahnung erfüllen, wenn der Kündigungssachverhalt feststeht und die Kündigung aus anderen Gründen, z. B. wegen fehlender Abmahnung, für sozialwidrig erachtet worden ist (BAG, 31. August 1989 - 2 AZR 13/89, Rn. 25, juris). - BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung
Auch eine schuldhafte Verletzung der sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG ergebenden (Neben-)Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich geeignet, die Interessen des Vertragspartners zu beeinträchtigen und kann daher - je nach den Umständen des Einzelfalls - einen zur Kündigung berechtigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG darstellen (BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zu III 2 und 3 d aa der Gründe; 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - zu II 1 a der Gründe) .Die Anzeigepflicht soll den Arbeitgeber in die Lage versetzen, sich auf das Fehlen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers möglichst frühzeitig einstellen zu können (zu § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG vgl. BAG 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - zu II 1 b der Gründe) .
b) Nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet "unverzüglich" auch im Rahmen des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG "ohne schuldhaftes Zögern" (zu § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG vgl. BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zu III 1 a der Gründe; 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - zu II 1 b der Gründe) .
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Datenlöschung in erheblichem Umfang
Eine frühere, unwirksame Kündigung kann die Funktion einer Abmahnung dann erfüllen, wenn der Kündigungssachverhalt feststeht und die Kündigung aus anderen Gründen - zB wegen fehlender Abmahnung - für unwirksam erachtet worden ist (vgl. BAG 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 23 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27;… ErfK/Niemann § 626 BGB Rn. 32) .
- BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung
Fehlt eine entsprechende Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, so ist der Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LohnFG verpflichtet, unabhängig von der dort weiter normierten Nachweispflicht die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen (Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).Diese schuldhafte Verletzung der Meldepflicht trotz vorheriger Abmahnungen hat das Berufungsgericht zu Recht als einen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung an sich geeigneten Grund angesehen (BAG Urteil vom 7. Dezember 1988, a.a.O., zu II 2 d der Gründe, Senatsurteil vom 31. August 1989, a.a.O., zu II 1 a der Gründe).
Zwar ist nur eine vertragliche Nebenpflicht verletzt, auch hierdurch ist jedoch das Arbeitsverhältnis bereits unmittelbar gestört und damit ein zur Rechtfertigung der Kündigung geeigneter Grund gegeben (so bereits Urteil des Senats vom 31. August 1989, a.a.O.).
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Da es einer vorherigen Abmahnung nicht bedurfte, kann dahinstehen, ob die Ermahnung vom 18. August 1992 und die Abmahnung vom 2. April 1993 die Kündigung vorzubereiten vermochten, obwohl sie bei deren Zugang entsprechend der bestehenden Betriebsvereinbarung bereits aus der Personalakte des Klägers entfernt waren, oder ob jedenfalls die unwirksame Kündigung vom 14. April 1994 wegen unkorrekten Bonierens (LAG Hamburg - 4 Sa 76/94 -) als einschlägige Abmahnung (vgl. BAG Urteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) fortwirkt. - LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20
Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung
Eine frühere, unwirksame Kündigung kann die Funktion einer Abmahnung dann erfüllen, wenn der Kündigungssachverhalt feststeht und die Kündigung aus anderen Gründen - zB wegen fehlender Abmahnung - für unwirksam erachtet worden ist (vgl. BAG 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 23 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27;… ErfK/Niemann § 626 BGB Rn. 32) . - BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis
Aus ähnlichen Überlegungen hat der Senat auch eine rechtsunwirksame Kündigung als Abmahnung mit Warnfunktion fortbestehen lassen (Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - DB 1990, 790). - LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15
Wohnraummiete: Auslegung einer befristeten Untermieterlaubnis; Abmahnung wegen …
Ob bereits diese Kündigungen materiell wirksam waren, bedurfte keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, da eine in ihrem Kündigungsvorwurf einschlägige vorhergehende Kündigung die Funktion einer konkludenten Abmahnung selbst dann erfüllt, wenn sie unwirksam ist (vgl. BAG, Urt. v. 31. August 1989 - 2 AZR 13/89, EzBAT § 53 BAT Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 21;… LG Berlin, Urt. v. 3. August 2010 - 63 S 607/09, GE 2010, 1271). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 10 Sa 52/09
Fristlose Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit - Warnfunktion einer Abmahnung
Abschließend erlaubt sich die Kammer den Hinweis, dass die vorliegende Kündigung vom 20.08.2008, obwohl sie im Ergebnis nicht für gerechtfertigt erachtet worden ist, die Funktion einer Abmahnung erfüllt (vgl. hierzu BAG Urteil vom 31.08.1989 - 2 AZR 13/89 - NZA 1990, 433). - LAG Hessen, 10.11.1993 - 9 Sa 123/93
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 7 Sa 1052/09
Verhaltensbedingte Kündigung bei beharrlicher Nichtbefolgung der Anweisung zur …
- ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14
Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt
- LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02
Warnfunktionen von Abmahnungen
- ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen privater Internetnutzung nach …
- ArbG Frankfurt/Main, 12.05.2004 - 9 Ca 5801/03
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 741/97
- LAG Berlin, 08.06.1990 - 5 Sa 15/90
Ordentliche Kündigung; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitspflicht; Kündigungsgrund ; …
- LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16
Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung eines Zement-Mischmeisters bei …
- LAG Köln, 11.05.2007 - 11 Sa 258/07
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistungen des Arbeitnehmers
- LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - …
- LAG Hamburg, 28.11.1991 - 2 Sa 49/91
Heuerverhältnis; Kündigung; Kündigungsfrist; Rücknahme; Wirksamkeit; Beendigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2012 - 12 A 1903/12
Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten …
- BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94
Verhaltensbedingte Kündigung eines Vertragslehrers ohne pädagogische Ausbildung - …
- ArbG Cottbus, 06.10.2009 - 6 Ca 652/09
- LAG Hessen, 11.06.1993 - 9 Sa 123/93
Kündigung; Unentschuldiges Fehlen; Krankheit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung …
- LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07
- LAG Niedersachsen, 10.07.2006 - 17 Sa 201/06
Verhaltensbedingte Kündigung wegen grober Beleidigung eines Arbeitskollegen - …
- LAG Hessen, 17.03.2005 - 9 Sa 1766/04
- LSG Bayern, 02.07.2003 - L 11 AL 137/02
Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrzeit; Fristlose Kündigung wegen …
- LAG Hessen, 31.10.1990 - 1 Sa 610/90
Vertretung des Arbeitnehmers durch ein Betriebsratsmitglied; Nachweispflicht bei …
- LAG Hamm, 25.09.1997 - 8 Sa 557/97
Ordentliche Kündigung wegen hartnäckiger Arbeitsverweigerung; Erforderlichkeit …
- BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 634/92
Anhörung des Betriebsrats i.R. einer Kündigung wegen unentschuldigten …
- ArbG Suhl, 26.02.2009 - 5 Ca 885/08
- LAG Köln, 31.03.2006 - 12 Sa 1651/05
Rechtmäßigkeit einer Kündigung im Falle einer unkontrollierten Beleidigung unter …