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   BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21 (A)   

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BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21 (A) (https://dejure.org/2022,18341)
BAG, Entscheidung vom 21.07.2022 - 2 AZR 130/21 (A) (https://dejure.org/2022,18341)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 2 AZR 130/21 (A) (https://dejure.org/2022,18341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Ordentliche Kündigung - Kirchenaustritt vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht

    Art 17 AEUV, Art 267 AEUV, Art 10 Abs 1 EUGrdRCh, Art 21 Abs 1 EUGrdRCh, Art 4 EGRL 78/2000
    Ordentliche Kündigung - Kirchenaustritt vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Kündigung einer Hebamme eines katholischen Krankenhauses wegen Kirchenaustritts im Blickwinkel des Unionsrechts zur Gleichbehandlung und zum Diskriminierungsverbot; Anforderungen an einen Rechtfertigungsgrund für eine Ungleichbehandlung wegen der Religion; ...

  • rewis.io

    Ordentliche Kündigung - Kirchenaustritt vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Ordentliche Kündigung - Kirchenaustritt vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorabentscheidungsersuchen zur Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung einer Hebamme - wegen ihres früheren Kirchenaustritts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordentliche Kündigung - wegen Kirchenaustritts vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • lto.de (Kurzinformation)

    BAG ersucht den EuGH: Kündigung wegen Austritts aus katholischer Kirche?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Austritt als Kündigungsgrund: Was darf Kirche?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begründung ...

  • bag-urteil.com (Pressemitteilung)

    Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankenhaus kündigt einer Hebamme, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann rechtfertigt der Kirchenaustritt eine Kündigung?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Austritts aus der katholischen Kirche

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Austritts aus der katholischen Kirche

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist eine Kündigung wegen dem Austritt aus der katholischen Kirche gerechtfertigt?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kirchenaustritt als Kündigungsgrund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Vorlage zu Kündigung einer Hebamme wegen Kirchenaustritts - Kündigung einer Hebamme wegen Kirchenaustritts rechtens?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kündigung; Gleichbehandlung - Ordentliche Kündigung; Kirchenaustritt vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kündigung einer Hebamme eines katholischen Krankenhauses wegen Kirchenaustritts im Blickwinkel des Unionsrechts zur Gleichbehandlung und zum Diskriminierungsverbot Anforderungen an einen Rechtfertigungsgrund für eine Ungleichbehandlung wegen der Religion ...

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kündigung einer Hebamme eines katholischen Krankenhauses wegen Kirchenaustritts im Blickwinkel des Unionsrechts zur Gleichbehandlung und zum Diskriminierungsverbot Anforderungen an einen Rechtfertigungsgrund für eine Ungleichbehandlung wegen der Religion ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1674
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

    Auszug aus BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
    Beide Bestimmungen des nationalen Rechts sind daher, soweit möglich, unionsrechtskonform auszulegen (EuGH 11. September 2018 - C-68/17, EU:C:2018:696 - [IR] Rn. 63 ff.; 17. April 2018 - C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger] Rn. 71 ff.) .

    Zudem kann nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG die Religion oder Weltanschauung einer Person nur nach der Art der fraglichen Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung eine "wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung" darstellen (vgl. dazu auch EuGH 17. April 2018 - C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger]) .

    (b) Allerdings hält es der Senat nicht für ausgeschlossen, dass nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG mit Blick auf die von Art. 17 AEUV und Art. 10 Abs. 1 der Charta geschützte Autonomie der Kirchen und der anderen Organisationen, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht (vgl. dazu EuGH 17. April 2018 - C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger] Rn. 50) , über seinen Wortlaut hinaus nicht nur das Innehaben einer bestimmten Religion, sondern auch der Umstand, nicht aus einer bestimmten Religionsgemeinschaft ausgetreten zu sein bzw. das Verlangen, dieser erneut beizutreten, eine gerechtfertigte berufliche Anforderung sein kann.

    Allerdings hält es der Senat nicht für ausgeschlossen, dass Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 RL 2000/78/EG mit Blick auf die von Art. 17 AEUV und Art. 10 Abs. 1 der Charta geschützte Autonomie der Kirchen und der anderen Organisationen, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht (vgl. dazu EuGH 17. April 2018 - C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger] Rn. 50) , über seinen Wortlaut hinaus dahin zu verstehen ist, dass ein Austritt aus der katholischen Kirche ein im erst danach begründeten Beschäftigungsverhältnis fortwirkendes illoyales Verhalten sein kann.

    (3) Durch die Urteile des Gerichtshofs vom 17. April 2018 (- C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger]) und 11. September 2018 (- C-68/17, EU:C:2018:696 - [IR]) ist die vom Senat erbetene Auslegung von Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG nicht obsolet.

    Auch in diesem Zusammenhang könnte die von Art. 17 AEUV und Art. 10 Abs. 1 der Charta geschützte Autonomie der Kirchen und der anderen Organisationen, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht, zu berücksichtigen sein (zu Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG vgl. EuGH 17. April 2018 - C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger] Rn. 50) .

  • EuGH, 21.10.2021 - C-824/19

    Komisia za zashtita ot diskriminatsia - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
    Die RL 2000/78/EG konkretisiert in dem von ihr erfassten Bereich das zwischenzeitlich in Art. 21 der Charta niedergelegte allgemeine Diskriminierungsverbot (EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 32; 26. Januar 2021 - C-16/19, EU:C:2021:64  - [Szpital Kliniczny im.

    Die Eignungsanforderung, nicht aus einer bestimmten Religionsgemeinschaft ausgetreten zu sein, könnte ein solches mit der Religion "zusammenhängendes Merkmal" sein (zur Abgrenzung vom Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, vgl. EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 44; 7. November 2019 - C-396/18, EU:C:2019:929 - [Cafaro] Rn. 59; 14. März 2017 - C-188/15, EU:C:2017:204 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 37) .

    Allerdings ist Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG, soweit er es ermöglicht, vom Diskriminierungsverbot abzuweichen, im Licht ihres 23. Erwägungsgrundes, der auf "sehr [begrenzte] Bedingungen" Bezug nimmt, unter denen eine solche Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein kann, eng auszulegen (EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 45; 15. Juli 2021 - C-795/19, EU:C:2021:606 - [Tartu Vangla] Rn. 33; 13. September 2011 - C-447/09, EU:C:2011:573 - [Prigge und andere] Rn. 72) .

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
    Die Kirchen könnten deshalb der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regeln, das besondere Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft aller ihrer Mitarbeiter zugrunde legen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    aa) Nach nationalem Recht kommt eine verfassungskonforme Auslegung von § 9 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 8 AGG dahin in Betracht, dass eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion vorliegt, weil nach der in Rn. 9 dargestellten bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich zu berücksichtigen wäre, dass sich der Kirchenaustritt aus Sicht der katholischen Kirche weder mit deren Glaubwürdigkeit noch mit der von ihr geforderten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien verträgt (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - zu B II 4 c der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    Der Kirchenaustritt gehört nach kanonischem Recht zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - zu B II 4 c der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Auszug aus BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
    Seine Formulierung obliege allein den Kirchen (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12, DE:BVerfG:2014:rs20141022.2bvr066112 - Rn. 101) .

    Die Einbeziehung der Arbeitsverhältnisse unter anderem bei den kirchlichen Einrichtungen in das staatliche Arbeitsrecht hebe die Zugehörigkeit dieser Arbeitsverhältnisse zu den "eigenen Angelegenheiten" der Kirche aber nicht auf (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 110, am angegebenen Ort) .

    Bei Streitigkeiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen hätten die staatlichen Gerichte die Vorgaben der jeweiligen verfassten Kirche, insbesondere deren glaubensdefiniertes Selbstverständnis und die Eigenart des kirchlichen Dienstes als Maßstab zu beachten und diese ihren Wertungen und Entscheidungen zugrunde zu legen, solange sie nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen stünden (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 118, am angegebenen Ort) .

  • EuGH, 14.03.2017 - C-188/15

    Bougnaoui und ADDH - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
    Die Eignungsanforderung, nicht aus einer bestimmten Religionsgemeinschaft ausgetreten zu sein, könnte ein solches mit der Religion "zusammenhängendes Merkmal" sein (zur Abgrenzung vom Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, vgl. EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 44; 7. November 2019 - C-396/18, EU:C:2019:929 - [Cafaro] Rn. 59; 14. März 2017 - C-188/15, EU:C:2017:204 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 37) .

    Dagegen spräche auch, dass der Begriff "wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG auf eine Anforderung verweist, die sich nicht auf subjektive Erwägungen des Arbeitgebers erstreckt, sondern die von der Art der betreffenden beruflichen Tätigkeit oder den Bedingungen ihrer Ausübung objektiv vorgegeben ist (EuGH 14. März 2017 - C-188/15, EU:C:2017:204 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 40) .

  • EuGH, 11.09.2018 - C-68/17

    Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus

    Auszug aus BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
    Beide Bestimmungen des nationalen Rechts sind daher, soweit möglich, unionsrechtskonform auszulegen (EuGH 11. September 2018 - C-68/17, EU:C:2018:696 - [IR] Rn. 63 ff.; 17. April 2018 - C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger] Rn. 71 ff.) .

    (3) Durch die Urteile des Gerichtshofs vom 17. April 2018 (- C-414/16, EU:C:2018:257 - [Egenberger]) und 11. September 2018 (- C-68/17, EU:C:2018:696 - [IR]) ist die vom Senat erbetene Auslegung von Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG nicht obsolet.

  • EuGH, 15.07.2021 - C-804/18

    WABE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
    Wie sich aus den Erläuterungen zur Charta (ABl. EU C 303 vom 14. Dezember 2017 S. 17) ergibt, entspricht das in Art. 10 Abs. 1 der Charta gewährleistete Recht dem durch Art. 9 EMRK garantierten; es hat nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die gleiche Bedeutung und die gleiche Tragweite wie dieses (vgl. EuGH 15. Juli 2021 - C-804/18 und C-341/19, EU:C:2021:594 - [WABE und MH Müller Handel] Rn. 48; 14. März 2017 - C-157/15, EU:C:2017:203 - [G4S Secure Solutions] Rn. 25 ff.) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-341/19
    Auszug aus BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
    Wie sich aus den Erläuterungen zur Charta (ABl. EU C 303 vom 14. Dezember 2017 S. 17) ergibt, entspricht das in Art. 10 Abs. 1 der Charta gewährleistete Recht dem durch Art. 9 EMRK garantierten; es hat nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die gleiche Bedeutung und die gleiche Tragweite wie dieses (vgl. EuGH 15. Juli 2021 - C-804/18 und C-341/19, EU:C:2021:594 - [WABE und MH Müller Handel] Rn. 48; 14. März 2017 - C-157/15, EU:C:2017:203 - [G4S Secure Solutions] Rn. 25 ff.) .
  • EuGH, 14.03.2017 - C-157/15

    G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
    Wie sich aus den Erläuterungen zur Charta (ABl. EU C 303 vom 14. Dezember 2017 S. 17) ergibt, entspricht das in Art. 10 Abs. 1 der Charta gewährleistete Recht dem durch Art. 9 EMRK garantierten; es hat nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die gleiche Bedeutung und die gleiche Tragweite wie dieses (vgl. EuGH 15. Juli 2021 - C-804/18 und C-341/19, EU:C:2021:594 - [WABE und MH Müller Handel] Rn. 48; 14. März 2017 - C-157/15, EU:C:2017:203 - [G4S Secure Solutions] Rn. 25 ff.) .
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
    Dabei ginge das Unionsrecht auch einer anderenfalls möglicherweise gebotenen verfassungskonformen Auslegung - zumindest grundsätzlich (BVerfG 21. Juni 2016 - 2 BvE 13/13 und andere, DE:BVerfG:2016:rs20160621.2bvr272813   - [OMT-Programm] Rn. 118) - vor (EuGH 15. Juli 1964 - C-6/64, EU:C:1964:66 - [Costa]; 9. März 1978 - C-106/77, EU:C:1978:49 - [Simmenthal] Rn. 17 f.) .
  • EuGH, 07.11.2019 - C-396/18

    Cafaro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EU) Nr.

  • EuGH, 26.01.2021 - C-16/19

    Die Praxis eines Arbeitgebers, die darin besteht, einen Entgeltzuschlag nur an

  • EGMR, 18.03.2011 - 30814/06

    Kruzifixe in Schulen kein Grundrechtsverstoß

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • EuGH, 15.07.2021 - C-795/19

    Die estnische Regelung, nach der es absolut unmöglich ist, einen

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

  • EGMR, 25.06.2020 - 52484/18

    STAVROPOULOS AND OTHERS v. GREECE

  • EGMR, 06.04.2017 - 10138/11

    Negative Religionsfreiheit: Konfessionslose dürfen an Kirchensteuer beteiligt

  • BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • BAG, 16.11.2022 - 10 AZR 210/19

    Mehrarbeitszuschläge - geleistete Stunden - Urlaub - gesetzeskonforme

    Gesetze sind wiederum - soweit Unionsrecht umgesetzt wird - unionsrechtskonform auszulegen, wenn dies möglich ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. Juli 2022 - 2 AZR 130/21 (A) - Rn. 25 mwN; 25. August 2020 - 9 AZR 214/19 - Rn. 16, BAGE 172, 55; 17. Juni 2020 - 10 AZR 210/19 (A) - Rn. 37, BAGE 171, 114) .
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Rechtsprechung
   BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 130/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36322
BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 130/21 (https://dejure.org/2023,36322)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2023 - 2 AZR 130/21 (https://dejure.org/2023,36322)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 2 AZR 130/21 (https://dejure.org/2023,36322)
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Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts: Caritas erkennt Revision der Klägerin an

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begründung des ...

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Hebamme wegen Kirchenaustritts

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

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