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   BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18   

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BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18 (https://dejure.org/2018,25193)
BAG, Entscheidung vom 23.08.2018 - 2 AZR 133/18 (https://dejure.org/2018,25193)
BAG, Entscheidung vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 (https://dejure.org/2018,25193)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG
    Offene Videoüberwachung - Anhörung vor Verdachtskündigung - Beweisverwertungsverbot

  • IWW

    § 551 Abs. 3 ZPO, § ... 563 Abs. 1 ZPO, § 6b Abs. 1 BDSG, § 6b Abs. 5 BDSG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, § 1 Abs. 1 BDSG, § 1 Abs. 2 BDSG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 6b Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 BDSG, § 6b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG, § 6b Abs. 3 BDSG, § 32 BDSG, § 6b BDSG, Richtlinie 95/46/EG, Art. 12, Art. 14 GG, § 626 Abs. 2 BGB, § 43 Abs. 2 BDSG, § 44 Abs. 1 BDSG, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, § 626 BGB, § 280 Abs. 1, § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG, Richtlinie (EU) 2016/680, § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 4 Abs. 3 BDSG, § 3 BDSG, § 140 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG

  • Wolters Kluwer

    Offene Videoüberwachung; Verwertungsverbot

  • bag-urteil.com

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • Betriebs-Berater

    Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung durch Videobeweis: Verwertung von Aufnahmen aus offener Videoüberwachung zulässig

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Offene Videoüberwachung - Anhörung vor Verdachtskündigung - Beweisverwertungsverbot

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Offene Videoüberwachung - Anhörung vor Verdachtskündigung - Beweisverwertungsverbot

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Verwertungsverbot für offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • datenbank.nwb.de

    Offene Videoüberwachung - Anhörung vor Verdachtskündigung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Verwertungsverbot bei einer zulässigen offenen Videoüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (46)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gerichtliche Verwertbarkeit von Aufzeichnungen aus offener Videoüberwachung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Eine an sich rechtmäßige offene Videoüberwachung wird nicht unverhältnismäßig wenn diese zur Ahndung von Pflichtverletzungen erst Monate später ausgewertet wird

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsplatz-Überwachung: Diebstahl-Video ist ein Beweis auch bei Datenschutzverstoß

  • heise.de (Pressebericht, 23.08.2018)

    Bundesarbeitsgericht erlaubt Videobeweis von Überwachungskamera

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Offene Videoüberwachung des Arbeitsgebers - und die Frage des Verwertungsverbots

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisverwertungsverbote und Sachvortragsverbote im Arbeitsgerichtsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdachtskündigung - und die Farce einer Anhörung des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • archive.fo (Pressemeldung, 23.08.2018)

    Regeln für Videoüberwachung gelockert

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Verwertungsverbot für Bildsequenzen aus offener Videoüberwachung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Arbeitgeber dürfen Überwachungsvideos monatelang speichern

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kein Verwertungsverbot für ältere Aufzeichnungen aus offener Videoüberwachung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Offene Videoüberwachung von Arbeitnehmern - Verwertungsverbot

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Händler darf bei rechtmäßiger, offener Videokontrolle die Aufnahmen auch speichern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Offene Videoüberwachung auch nach mehreren Monaten verwertbar

  • recht.help (Kurzinformation)

    Videoüberwachungen von Mitarbeitern sind unter Umständen zulässig

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Big Brother am Arbeitsplatz - BAG erlaubt die Verwertung von Aufnahmen aus offener Videoüberwachung

  • datenschutzrecht-praxis.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kein Beweisverwertungsverbot 6 Monate alter Videoaufzeichnungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    BAG erleichtert Videoüberwachung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    BAG erleichtert Videoüberwachung von Arbeitnehmern

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Verwertbarkeit von sechs Monate alten Aufzeichnungen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz und Kündigung

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Offene Videoüberwachung - Dauer der Datenspeicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Videoaufnahmen am Arbeitsplatz noch nach 6 Monaten als Beweismittel verwertbar

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot?

  • rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung des Arbeitnehmers

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Kein Verwertungsverbot bei Videoaufnahmen am Arbeitsplatz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auswertung löschreifer Videosequenzen aus offener Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Löschung von Videoaufnahmen - Kein Verwertungsverbot

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis gekündigt? Durch Videoaufnahmen überführt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Videobeweis kann, muss aber Kündigung nicht rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung: Arbeitnehmer beim Klauen gefilmt - Überwachung zulässig?

  • esche.de (Pressemitteilung)

    Offene Videoüberwachung: Speicherdauer und Verwertung von Beschäftigtendaten

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Kein Verwertungsverbot bei Videoaufnahmen am Arbeitsplatz - BAG-Urteil an der Schnittstelle von Datenschutzrecht und Arbeitsrecht

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot der Videoüberwachung des Arbeitnehmers

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf mit Auswertung von Videoaufzeichnungen warten, bis dafür ein berechtigter Anlass besteht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bilder aus offener Videoüberwachung bei Straftaten des Arbeitnehmers verwertbar

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Lockerung der Anforderungen an den Einsatz von Überwachungskameras

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtverletzung des Arbeitnehmers: Speicherung von Bildsequenzen aus rechtmäßigen offener Videoüberwachung zulässig - Keine Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte bei rechtmäßig offener Videoüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • fhm-law.de PDF (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Unverwertbarkeit von Beweismitteln aus Videoüberwachung von Arbeitnehmern?

Besprechungen u.ä. (7)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Offene Videoüberwachung und fristlose Kündigung

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Verwertbarkeit von Aufnahmen aus Geschäftsräumen: Vorsicht Videobeweis

  • it-rechts-portal.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte, 24.08.2018)

    Kündigung nach Videobeweis ist rechtmäßig

  • datenschutzrecht-praxis.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kein Beweisverwertungsverbot 6 Monate alter Videoaufzeichnungen

  • efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz: (Längere) Speicherung und Beweisverwertung ist zulässig

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertungsverbot von Videoaufzeichnungen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Löschungspflicht bei Videoüberwachung von Arbeitnehmern

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung - Anmerkung zum Urteil des BAG vom 23.08.2018 - 2 AZR 133/18" von RA/FAArbR Dr. Christian Ley, original erschienen in: BB 2019, 697 - 704.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 163, 239
  • ZIP 2018, 2131
  • NZA 2018, 1329
  • NJ 2018, 499
  • BB 2018, 2483
  • BB 2019, 697
  • DB 2018, 2574
  • NZA-RR 2018, 596
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    (1) Nach der inzwischen gefestigten Senatsrechtsprechung greift in einem Kündigungsrechtsstreit jedenfalls dann kein Verwertungsverbot zugunsten des Arbeitnehmers ein, wenn der Arbeitgeber die betreffende Erkenntnis oder das fragliche Beweismittel im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erlangt und weiterverwandt hat (ausführlich BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14 ff.) .

    Der Arbeitgeber darf deshalb alle Daten speichern und verwenden, die er benötigt, um die ihm obliegende Darlegungs- und Beweislast in einem potenziellen Kündigungsschutzprozess zu erfüllen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 22; 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 28, BAGE 159, 380) .

    Dies beurteilt sich ggf. für jedes personenbezogene Datum gesondert (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 24) .

    (4) Der vom Senat bei der Anwendung von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF herangezogene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt dem durch die Richtlinie 95/46/EG sowie Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (dazu EuGH 11. Dezember 2014 - C-212/13 - [Ryne?.] Rn. 28) und Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (dazu EuGH 9. November 2010 - C-92/09 und C-93/09 - [Volker und Markus Schecke] Rn. 52; BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 20 f.) garantierten Schutzniveau für die von einer Datenerhebung Betroffenen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 25; EGMR 5. Oktober 2010 - 420/07 - [Köpke/Deutschland]) .

    (9) Die Verwertung der von der Beklagten in zulässiger Weise ermittelten Inhalte der Datei "Tankbelege.xls" im vorliegenden Rechtsstreit ist nach Maßgabe der DS-GVO und des BDSG in der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Fassung ebenfalls rechtmäßig (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 45 ff.) .

    Sollte die Beklagte insofern gegen die Vorgaben des BDSG aF verstoßen haben, folgte daraus nicht ein Verbot, die in der Datei "Tankbelege.xls" enthaltenen personenbezogenen Daten zu verwerten (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 33) .

  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 421/17

    Offene Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot - Zulässigkeit der

    Die Klägerin, die die ihr gegenüber erhobenen Vorwürfe bestritten hat, hat auch nicht auf die Geltendmachung möglicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen verzichtet, sondern sich - ohne dass dies erforderlich gewesen wäre - ausdrücklich auf ein Beweisverwertungsverbot berufen (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 17 mwN, BAGE 163, 239) .

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - BAGE 163, 239) , der der erkennende Senat sich anschließt.

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG aber grundsätzlich gebietet, den Sachvortrag der Parteien und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen, kommt ein "verfassungsrechtliches Verwertungsverbot" nur in Betracht, wenn dies wegen einer grundrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14 mwN, BAGE 163, 239) .

    Dafür wäre jedenfalls Voraussetzung, dass die verletzte Schutznorm in den betreffenden Fällen ohne ein prozessuales Verwertungsverbot leerliefe (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - aaO) .

    Sie regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe durch öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen iSd. § 1 Abs. 2 BDSG aF in diese Rechtspositionen erlaubt sind (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15 mwN, BAGE 163, 239) .

    So liegt es namentlich, wenn die umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen und Grundrechtspositionen im Rahmen der Generalklauseln des § 32 Abs. 1 BDSG aF zugunsten des Arbeitgebers ausfällt (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15, BAGE 163, 239) .

    Zum anderen kann es sein, dass die gerichtliche Verwertung weder einen ungerechtfertigten Grundrechtseingriff darstellt noch aufgrund einer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht zu unterlassen ist, weil durch sie die ungerechtfertigte "vorprozessuale" Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Prozesspartei nicht perpetuiert oder vertieft würde und der Verwertung auch Gründe der Generalprävention nicht entgegenstehen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15 mwN, BAGE 163, 239) .

    § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF stellt für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten eines Beschäftigten, die der Arbeitgeber durch eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume erlangt hat, eine eigenständige, von den Voraussetzungen des § 6b Abs. 3 BDSG aF unabhängige Erlaubnisnorm dar (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 23, BAGE 163, 239) .

    Etwas anderes müsste allenfalls dann gelten, wenn der Beklagte die Klägerin - wofür nichts ersichtlich ist - in Bezug auf die Erfassung ihres Verhaltens an der Kasse und ihres sonstigen Arbeitsverhaltens "in Sicherheit gewiegt" hätte (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 44 mwN, BAGE 163, 239) .

    Der Arbeitgeber darf deshalb grundsätzlich alle Daten speichern und verwenden, die er benötigt, um die ihm obliegende Darlegungs- und Beweislast in einem potentiellen Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer Kündigung und/oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen zu erfüllen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 163, 239) .

    § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF stellt - wie bereits unter Rn. 33 dargestellt - auch für die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten eines Beschäftigten, die der Arbeitgeber durch eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume erlangt hat, eine eigenständige, von den Voraussetzungen nach § 6b Abs. 3 BDSG aF unabhängige Erlaubnisnorm dar (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 23 mwN, BAGE 163, 239) .

    Sofern nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF zulässig erhobene Daten den Verdacht einer Pflichtverletzung begründen, dürfen sie für die Zwecke und unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF auch verarbeitet und genutzt werden (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 22 mwN, aaO) .

    Dies beurteilt sich ggf. für jedes personenbezogene Datum gesondert (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 24 mwN, BAGE 163, 239) .

    dd) Der bei der Anwendung von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF herangezogene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt dem durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Schutzniveau für die von einer Datenerhebung Betroffenen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 25 mwN, BAGE 163, 239) .

    ee) Ferner wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, dass ausschließlich die Verarbeitung der relevanten Sequenzen zu beurteilen ist und nicht diejenige von Passagen, die nicht in den Rechtsstreit eingeführt werden sollen (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 26, BAGE 163, 239) .

    Diese dürften auch nach einer "Bedarfsklärung" - zumindest vorerst - gespeichert bleiben (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 163, 239) .

    Auch insoweit schließt sich der erkennende Senat den Ausführungen des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 23. August 2018 (- 2 AZR 133/18 - Rn. 29 ff., BAGE 163, 239) an.

    Es muss die greifbare Gefahr eines Missbrauchs personenbezogener Daten bestehen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 30 mwN, BAGE 163, 239) .

    (b) So kann es zwar auch liegen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, der Arbeitgeber wolle sich mögliche Kündigungsgründe oder zum Schadensersatz verpflichtende Sachverhalte "aufsparen", um dadurch den Arbeitnehmer unter Druck zu setzen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 31 mwN, BAGE 163, 239) .

  • LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18

    Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich gebietet, den Sachvortrag der Parteien und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen, kommt ein "verfassungsrechtliches Verwertungsverbot" nur in Betracht, wenn dies wegen einer grundrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14) .

    Ist allerdings die Datenverarbeitung gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer nach den Vorschriften des BDSG zulässig, liegt insoweit keine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und am eigenen Bild vor und damit auch kein Verwertungsverbot (vgl. vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15; BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 17, NZA 2017, 1327).

    Der Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht darf grundsätzlich nicht durch die staatlichen Gerichte "perpetuiert" werden (vgl. vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15).

    Letztlich spricht auch der Gesichtspunk der Generalprävention gegen eine Verwertbarkeit (offen gelassen in BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Insofern bedeutet ein Verbot der "Verwertung", dass das Gericht den fraglichen Vortrag seiner Entscheidung weder als unstreitig (Sachvortragsverwertungsverbot) noch als aufgrund des inkriminierten Beweismittels bewiesen (Beweisverwertungsverbot) zugrunde legen darf (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn.16).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich gebietet, den Sachvortrag der Parteien und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen, kommt ein "verfassungsrechtliches Verwertungsverbot" nur in Betracht, wenn dies wegen einer grundrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14).

    So liegt es namentlich, wenn die umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen und Grundrechtspositionen im Rahmen der Generalklausel des § 26 Abs. 1 BDSG n.F. (früher: § 32 Abs. 1 BDSG a.F.) zugunsten des Arbeitgebers ausfällt (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15, BAGE 163, 239; LAG Niedersachsen 6. Juli 2022 - 8 Sa 1148/20 - Rn. 72 ff).

    Ebenso kann eine Verwertung ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die (Grund-)Rechtswidrigkeit der Datenerhebung allein gegenüber anderen Beschäftigten besteht, die ungerechtfertigte "vorprozessuale" Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Verwertung ausnahmsweise nicht perpetuiert oder vertieft würde und der Verwertung auch Gründe der Generalprävention nicht entgegenstehen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15 mwN, BAGE 163, 239; LAG Niedersachsen 6. Juli 2022 - 8 Sa 1148/20 - Rn. 64 f).

    Auch das Bundesarbeitsgericht betont den Grundsatz der Generalprävention im Rahmen des Sachvortragsverwertungsverbots (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15, BAGE 163, 239) und unterzieht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Zulässigkeit des gesamten Datenverarbeitungsvorgangs einer gerichtlichen Kontrolle (vgl. etwa BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 -, BAGE 159, 380 ff, Rn. 18 zur Datenerhebung mittels eines "Keyloggers").

    Denn eine hinreichende general- und spezialpräventive Wirkung geht von dem vorliegenden Urteil bereits aufgrund des angenommenen umfassenden Sachvortragverwertungsverbots im Kündigungsschutzverfahren mit der Folge erheblicher Annahmeverzugslohnverpflichtungen aus (zur generalpräventiven Wirkung eines Verwertungsverbots, siehe BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15 mwN, BAGE 163, 239).

  • VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20

    Datenschutzrechtliche Verfügung gegen die Amazon Logistik Winsen GmbH rechtmäßig?

    Zwar hat die Klägerin ausgeführt, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. August 2018 (- 2 AZR 133/18 -, juris) davon ausgehe, dass Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO neben § 26 BDSG anwendbar sei.
  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1150/20

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Beweismittel Videoüberwachung und

    Mindestens hat die Beklagte den Kläger durch den Abschluss der Betriebsvereinbarung "in Sicherheit gewiegt", so dass eine "berechtigte Privatheitserwartung" des Klägers bestand und daraus folgend im vorliegenden Verfahren ein Verbot der Verwertung der durch die Kartenlesegeräte gewonnenen Daten besteht (vgl. hierzu auch die Erwägungen in BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239; BAG 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 -, NZA 2019, 1212).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - BAGE 163, 239), der das erkennende Gericht sich anschließt.

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG aber grundsätzlich gebietet, den Sachvortrag der Parteien und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen, kommt ein "verfassungsrechtliches Verwertungsverbot" dann in Betracht, wenn dies wegen einer grundrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 14 mwN, BAGE 163, 239).

    Sie regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe durch öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen in diese Rechtspositionen erlaubt sind (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15 mwN, BAGE 163, 239 zum BDSG a.F.).

    Es erschiene aber wenig plausibel, wenn bezogen auf den Beschäftigtendatenschutz von Arbeitnehmern, die in öffentlich zugänglichen Räumen arbeiten, andere Maßstäbe gelten sollten als für Arbeitnehmer, die dies nicht tun (vgl. zu alledem - noch zum BDSG a.F. - BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239; BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 43, BAGE 156, 370).

    So liegt es namentlich, wenn die umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen und Grundrechtspositionen im Rahmen der Generalklauseln des § 32 Abs. 1 BDSG aF (jetzt: § 26 Abs. 1 BDSG) zugunsten des Arbeitgebers ausfällt (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15, BAGE 163, 239).

    Zum anderen kann es sein, dass die gerichtliche Verwertung weder einen ungerechtfertigten Grundrechtseingriff darstellt noch aufgrund einer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht zu unterlassen ist, weil durch sie die ungerechtfertigte "vorprozessuale" Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Prozesspartei nicht perpetuiert oder vertieft würde und der Verwertung auch Gründe der Generalprävention nicht entgegenstehen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15 mwN, BAGE 163, 239).

  • LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18

    Internal Investigations; Mitbestimmungswidrige Überprüfung und Weiterleitung von

    Weder die Zivilprozessordnung noch das Arbeitsgerichtsgesetz enthalten Bestimmungen, welche die Verwertbarkeit von Erkenntnissen oder Beweismitteln einschränken, die eine Arbeitsvertragspartei rechtswidrig erlangt hat (BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 14).

    Ist eine Maßnahme nach den Vorschriften des Datenschutzrechts zulässig, liegt demnach keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor (BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 15).

    In diesem Rahmen ist er auch berechtigt, Daten zur Vorbereitung einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer an Dritte weiterzuleiten (vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 22).

    Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Verwertung eines gewonnenen Beweismittels durch das Gericht einen ungerechtfertigten Grundrechtseingriff darstellen würde bzw. auf Grund einer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht zu unterlassen wäre, und deshalb ein Verwertungsverbot zwingend geboten ist (BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 14, 15; BAG, Urteil vom 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 -, Rn. 27, 28, juris).

  • ArbG Köln, 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21

    Fristlose Kündigung bei Vorlage eines gefälschten Impfpasses beim Arbeitgeber

    Sieht eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einem - ggf. wahrheitswidrigen - Bestreiten des gegnerischen Sachvortrags ab, bewirkt ein Sachvortragsverwertungsverbot, dass das inkriminierte Vorbringen des Arbeitgebers gleichwohl als bestritten zu behandeln ist (BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 16).

    Nur dann, wenn die fragliche Maßnahme nach diesen Bestimmungen nicht erlaubt gewesen sei, müsse gesondert geprüft werden, ob die Verwertung gewonnener Erkenntnisse im Prozess einen Grundrechtsverstoß durch das Gericht darstellen würde (vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 15 mwN).

    Im Rahmen der danach vorzunehmenden umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Abwägung der aus Art. 7 und Art. 8 GRCh bzw. Art. 2 Abs. 1 iVm. 1 Abs. 1 GG folgenden Rechte besteht Raum und Relevanz für die auch nach der bisherigen Rechtsprechung vorgenommene datenschutzrechtliche Vorprüfung der außerprozessualen Erkenntnisgewinnung (vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 47; Schindler DRiZ 2021, 370, 373; Frank/Heine, BB 2021, 884, 885; Tiedemann, ZD 2019, 230, 231).

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    Es läge andererseits auch nicht im Interesse der Arbeitnehmer, weil der Arbeitgeber zu ständigem Misstrauen angehalten (vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 30, BAGE 163, 239) und gleichsam gezwungen würde, bei der bloßen Möglichkeit einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung "vom Schlimmsten" auszugehen und zügig "Belastungsermittlungen" in die Wege zu leiten.
  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1149/20

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Beweismittel Videoaufzeichnung und

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1148/20

    Beweisverwertungsverbot; Datenerhebung; Kartenlesegerät; Videoaufzeichnung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 226/18

    Schadensersatz wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18

    Wohnraummiete: Erlangung der Informationen des Vermieters zum Kündigungsgrund auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20

    Arbeitszeitbetrug - verhaltensbedingte Kündigung - Überwachung Detektiv

  • LAG Hessen, 18.10.2021 - 16 Sa 380/20

    Fristlose Kündigung bei Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 371/18

    Versetzung an einen anderen Arbeitsort

  • Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23

    Dienstgericht enthebt Richterin vorläufig des Dienstes

  • VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung

  • LAG Hamm, 14.07.2022 - 8 Sa 365/22

    Kündigung; Beleidigungen als "wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 5 Sa 66/19

    Außerordentliche Kündigung - Nebentätigkeit während der Arbeitszeit

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17

    Tatkündigung; Verdachtskündigung; Beweiswürdigung; Unerreichbarkeit eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2019 - 1 Sa 76/19

    Änderungskündigung als Reaktion auf sexuelle Belästigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 44/21

    Anfechtung - Eigenkündigung - Auswertung einer Videoüberwachung

  • LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17

    Wirksamkeit zweier Kündigungen und Streit über Weiterbeschäftigung und

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2020 - 5 Sa 74/19

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht des Diebstahls - Arbeitszeitbetrug

  • ArbG Freiburg, 15.03.2021 - 5 Ca 139/20
  • ArbG Bonn, 16.10.2019 - 4 Ca 463/19

    Außerordentliche Kündigung - Beweiswürdigung - Einzelfallentscheidung

  • ArbG München, 04.06.2020 - 25 Ca 11433/19

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vergabeverfahren, Arbeitsvertrag,

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