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   BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00   

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https://dejure.org/2001,275
BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00 (https://dejure.org/2001,275)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2001 - 2 AZR 141/00 (https://dejure.org/2001,275)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 (https://dejure.org/2001,275)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 253; ; ZPO § 319; ; KSchG § 4

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 253, § 319; KSchG § 4
    Kündigungsschutzklage: Rubrumsberichtigung aufgrund Auslegung der Klage unter Heranziehung des als Anlage beigefügten Kündigungsschreibens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4; ZPO §§ 253 319
    Kündigungsschutzverfahren: - Auslegung der Klageschrift - Berichtigung des Passivrubrums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BetrVG § 102; KSchG § 1 Abs. 2, § 4
    Pflicht des Arbeitsgebers zu ergänzenden Erläuterungen zur Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach vorheriger falscher Information des Betriebsrats im Anhörungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 459
  • NZA 2001, 1267
  • BB 2001, 1536
  • DB 2001, 1680
 
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Wird zitiert von ... (82)

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Gleichwohl stellte - für die Beklagte erkennbar - der fragliche Halbsatz "... sondern unverändert fortbesteht" nicht nur einen floskelhaften, unselbständigen Annex zum Kündigungsschutzantrag dar (zur Abgrenzung BAG 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - zu B II 2 der Gründe; 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 262) .
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Er konnte ebenso gut als gleichsam redaktionelle Bekräftigung ohne eigenständigen Inhalt zu verstehen sein (vgl. dazu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - zu B II 3 der Gründe; 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 76, 148) .
  • LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19

    Verbot der privaten Nutzung von Internet und E-Mail; Kündigung wegen exzessiver

    Daher handelt es sich auch bei dem Halbsatz "sondern bis zum 30.04.2018 fortbestand" um einen unselbständigen, floskelhaften Annex zum Kündigungsschutzantrag, dem keine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BAG, Urteil vom 26. September 2013 - 2 AZR 682/12, Rn. 39, BAGE 146, 161 ff.; zur Abgrenzung zu einem allgemeinen Feststellungsantrag: BAG, Urteil vom 15. März 2001 - 2 AZR 141/00, zu B II 2 der Gründe, juris).
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