Rechtsprechung
BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung - Vorliegen einer schweren arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung - Nachhaltige Erschütterung des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses
- archive.org
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; ArbGG 1979 § 58; ZPO §§ 286, 561
Fristlose Kündigung wegen "Androhung" einer künftigen Erkrankung für den Fall der Verweigerung einer Urlaubsverlängerung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Androhung einer Erkrankung bei Verweigerung einer erbetenen Urlaubsverlängerung, Abmahnungserfordernis, Störung des Vertrauensverhältnisses
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: "Dann bin ich morgen eben krank" Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit ist ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund.
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 25.03.1992 - 5 (4) Sa 50/92
- BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1544
- NZA 1993, 308
- BB 1993, 434
- DB 1993, 486
Wird zitiert von ... (45)
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung
a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143).
bb) Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt jedoch in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).
- BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, wesentliche Punkte außer acht läßt oder die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (BAG Urteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankeit). - BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …
Der Arbeitnehmer verletzt damit seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht, sie verbietet es, den Arbeitgeber auf diese Art und Weise unter Druck zu setzen (BAG 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143).
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht aber später dahin modifiziert, daß bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung jedenfalls dann nicht entbehrlich ist, wenn der Arbeitnehmer annehmen durfte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig bzw. der Arbeitgeber werde es zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten ansehen (vgl. Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG; Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00
Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot
Das Revisionsgericht darf nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt und ob zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 22. März 1995 - 5 AZR 874/93 - BAGE 79, 307, 311 f.). - LAG Hamm, 14.08.2015 - 10 Sa 156/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnis bei Androhung der …
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Verlangen des Arbeitnehmers nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 143).Versucht der Arbeitnehmer, einen ihm nicht zustehenden Vorteil durch eine unzulässige Drohung zu erreichen, so verletzt er bereits hierdurch seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), die es verbietet, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (…BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.;… vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - a.a.O.).
Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später (zufällig) tatsächlich erkrankt oder nicht (…BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.;… vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 5. November 1992- 2 AZR 147/92 - a.a.O.; LAG Köln, Urteil vom 29. Januar 2014 - 5 Sa 631/13 -, juris).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 5 Sa 63/11
Kündigung wegen Ankündigung einer Krankmeldung nach Urlaubsablehnung
Bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ist ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (wie BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779 = AP Nr. 15 zu § 626 BGB Krankheit; BAG 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP Nr. 13 zu § 543 ZPO 1977 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779 = AP Nr. 15 zu § 626 BGB Krankheit; BAG 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP Nr. 13 zu § 543 ZPO 1977 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).
- LAG Köln, 29.01.2014 - 5 Sa 631/13
Ankündigung einer Erkrankung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Verlangen des Arbeitnehmers nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 143).Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 143).
Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später (zufällig) tatsächlich erkrankt oder nicht (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 143).
- BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 874/93
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit
Das Revisionsgericht darf nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, sie nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt und die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (ständige Rechtsprechung, statt vieler: BAG Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit, m. w. N.). - BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95
Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des …
Da nach § 286 Abs. 1 ZPO der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gilt, kann das Revisionsgericht die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts nur daraufhin überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und die erhobenen Beweise widerspruchsfrei sowie ohne Verstoß gegen die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze gewürdigt hat (vgl. u. a. BAGE 55, 78, 87 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit, zu II 1 a der Gründe). - BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
Krankenbezüge für Wanderarbeitnehmer; Rechtsmißbrauch
- LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97
Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer …
- LAG Hessen, 25.01.2008 - 10 Sa 1195/06
Herausgabe von Schmiergeld und Schadensersatzanspruch - Beweiswürdigung - keine …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 266/07
Androhung einer Arbeitsunfähigkeit und ehrverletzende Äußerungen als …
- LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
Anwendbarkeit des Untersuchungsgrundsatzes
- LAG Hamburg, 07.09.2007 - 6 Sa 37/07
- LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung
- LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 23/96
Sozialplanabfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16
Kündigung - Androhung der Krankschreibung - Zurückweisung verspäteten Vorbringens
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16
Zustimmungsersetzung - Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- ArbG Solingen, 25.01.2018 - 3 Ca 1081/17
Außerordentliche Kündigung Pflichtverletzung Betriebsratsgründung
- BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
- ArbG Berlin, 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13
Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen einer Krankheit - Beweiswert der …
- LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11
Eigenkündigung, Kündigung, fristlos, außerordentlich, Androhung einer …
- LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05
Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel
- LAG Baden-Württemberg, 11.08.2006 - 2 Sa 10/06
Betriebsratsanhörung - Mitteilung von Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten; …
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96
Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR …
- LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes …
- LAG Köln, 12.12.2002 - 5 Sa 1055/02
angekündigtes Krankfeiern; Kündigung; wichtiger Grund
- LAG Hessen, 15.04.2011 - 3 Sa 1126/10
Außerordentliche Kündigung - Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit bei objektiv …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 9 Sa 692/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Androhen von Arbeitsunfähigkeit - …
- LAG Berlin, 01.11.2000 - 13 Sa 1746/00
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens krankheitsbedingter …
- ArbG Nienburg, 15.05.2014 - 2 Ca 28/14
Bemessung einer Grundbuchgebühr bei der Abtretung einer Gesamtgrundschuld
- LAG Hamm, 05.05.2010 - 10 Sa 964/09
Kündigung einer Niederlassungsleiterin bei Aufforderung an Mitarbeiterin zur …
- LAG Köln, 30.08.2022 - 4 Sa 803/21
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen; Androhung einer Krankschreibung; …
- ArbG Koblenz, 09.03.2022 - 7 Ca 2518/21
Außerordentliche Kündigung wegen Täuschung über den Impfstatus - Corona-Pandemie …
- LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche …
- LAG Baden-Württemberg, 27.11.2002 - 17 Sa 37/02
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen angekündigter …
- LAG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 4 Sa 61/98
Androhung einer Krankheit bei vorübergehender Zuweisung einer anderen Tätigkeit …
- ArbG Köln, 11.03.2008 - 11 Ca 3182/07
Außerordentliche Kündigung nach angekündigter Erkrankung ohne …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2016 - 3 Sa 92/16
Kündigung, außerordentlich, Urlaubsantrag, Ablehnung, Krankheitsandrohung, …
- LAG Baden-Württemberg, 28.08.1996 - 2 Sa 16/96
Ordentliche Kündigung wegen der Drohung des Arbeitnehmers, arbeitsunfähig zu …
- ArbG Karlsruhe, 23.05.2007 - 5 Ca 73/07
Androhung einer Erkrankung erfordert Nötigungs- oder Drohungselement
- SG Stade, 08.02.2007 - S 6 AL 36/06