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   BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15   

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BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 (https://dejure.org/2015,39200)
BAG, Entscheidung vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 (https://dejure.org/2015,39200)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 (https://dejure.org/2015,39200)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 Abs 1 S 1 BetrVG, § 102 Abs 1 S 2 BetrVG, § 102 Abs 1 S 3 BetrVG, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG
    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • IWW

    § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § ... 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 561 ZPO, § 7 KSchG, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 4 KSchG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats hinsichtlich der Gründe für eine beabsichtigte Kündigung gem. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG

  • bag-urteil.com

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • Betriebs-Berater

    Umfang der Unterrichtungspflicht des Betriebsrats

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats hinsichtlich der Gründe für eine beabsichtigte Kündigung gem. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unbewusst und gutgläubig fehlerhafte Betriebsratsanhörung führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankheitsbedingte Kündigung - und die Betriebsratsanhörung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankheitsbedingte Kündigung - wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsratsanhörung bei beabsichtigter Kündigung und die Informationspflichten des Arbeitgebers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung wegen häufiger (Kurz-)Erkrankungen - Betriebsratsanhörung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsanhörung bei krankheitsbedingter Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Inhalt der Unterrichtung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG ist grundsätzlich subjektiv determiniert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 118
  • NJW 2016, 588
  • MDR 2016, 218
  • NZA 2016, 99
  • BB 2016, 179
  • BB 2016, 318
  • DB 2016, 298
 
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Wird zitiert von ... (241)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
    Diese Beeinträchtigungen können sowohl in Betriebsablaufstörungen als auch in Entgeltfortzahlungskosten liegen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich zu erwarten sind (st. Rspr., zuletzt BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15) .

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber angesichts der Belange des Arbeitnehmers gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - aaO; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - aaO) .

    Sollte eine ausreichende Initiative zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) iSd. § 84 Abs. 2 SGB IX mit dem auch im Jahre 2012 über sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Kläger nicht feststellbar sein, bestünden insoweit erhöhte Anforderungen an eine Darlegung von dessen objektiver Nutzlosigkeit durch die Beklagte (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 39 mwN) .

    Die ordnungsgemäße Einladung zu einem wegen der Weigerung des Arbeitnehmers letztlich unterbliebenen BEM setzt allerdings gemäß § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX voraus, dass der Arbeitnehmer über dessen Ziele informiert sowie auf Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten hingewiesen worden ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32 mwN) .

    (2) Sollte die Beklagte ihren Pflichten aus § 84 Abs. 2 SGB IX nicht ordnungsgemäß nachgekommen sein, wird ihr Gelegenheit zu geben sein, zur - möglichen - objektiven Nutzlosigkeit eines BEM vorzutragen (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 39 mwN) .

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
    Der Betriebsrat soll die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe überprüfen und sich über sie eine eigene Meinung bilden können (vgl. BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - zu B II 2 a der Gründe) .

    (2) Der Inhalt der Unterrichtung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist deshalb grundsätzlich subjektiv determiniert (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24, BAGE 146, 303) .

    Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - aaO; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO) .

    (a) Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24, BAGE 146, 303) .

    Der Arbeitgeber darf ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
    (2) Der Inhalt der Unterrichtung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist deshalb grundsätzlich subjektiv determiniert (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24, BAGE 146, 303) .

    Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - aaO; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO) .

    (a) Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 24, BAGE 146, 303) .

    (b) Eine zwar vermeidbare, aber unbewusst erfolgte, "bloß" objektive Fehlinformation führt dagegen für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 26, BAGE 146, 303; 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 21) .

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Auszug aus BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
    Der Betriebsrat soll die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe überprüfen und sich über sie eine eigene Meinung bilden können (vgl. BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Die Anhörung soll dem Betriebsrat nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern ggf. eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - aaO; 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95 - zu II 2 der Gründe) .

    Der Arbeitgeber darf ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
    Diese Beeinträchtigungen können sowohl in Betriebsablaufstörungen als auch in Entgeltfortzahlungskosten liegen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich zu erwarten sind (st. Rspr., zuletzt BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15) .

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber angesichts der Belange des Arbeitnehmers gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - aaO; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - aaO) .

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
    Die Bestimmung des § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO dient dazu, mehrfache und einander möglicherweise widersprechende Entscheidungen der Gerichte zu vermeiden und den Klagegegner davor zu schützen, mit mehreren sachlich identischen Verfahren überzogen zu werden (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 1 c aa der Gründe, BAGE 96, 352; 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 288; 15. Juli 1957 - 2 AZR 330/56 - BAGE 4, 301) .

    Das Verfahrenshindernis der doppelten Rechtshängigkeit ist von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz zu beachten (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 1 a der Gründe, aaO; BGH 10. Oktober 1985 - I ZR 1/83 - zu I 1 der Gründe; Zöller/Greger ZPO 30. Aufl. § 261 Rn. 11) .

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
    Die Beweislast für seine Gutgläubigkeit trägt der Arbeitgeber (BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 78, 39; SPV/Preis 11. Aufl. Rn. 339) .
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
    Die durch § 4 KSchG bezweckte "Warnung" des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer wolle sich gegen eine bestimmte Kündigung zur Wehr setzen (vgl. dazu BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 b bb und cc der Gründe, BAGE 73, 30) , wird grundsätzlich auch durch eine unzulässige Klage erreicht (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 40, BAGE 146, 161) .
  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

    Auszug aus BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
    Die Bestimmung des § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO dient dazu, mehrfache und einander möglicherweise widersprechende Entscheidungen der Gerichte zu vermeiden und den Klagegegner davor zu schützen, mit mehreren sachlich identischen Verfahren überzogen zu werden (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 1 c aa der Gründe, BAGE 96, 352; 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 288; 15. Juli 1957 - 2 AZR 330/56 - BAGE 4, 301) .
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

    Auszug aus BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
    Die Anhörung soll dem Betriebsrat nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern ggf. eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - aaO; 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95 - zu II 2 der Gründe) .
  • BGH, 05.11.1975 - VIII ZR 73/75

    Zustellungsversuch - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger - Geschäftslokal

  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 1/83

    Anderweitige Rechtshängigkeit vor einem ausländischen Gericht

  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87

    Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche

  • BAG, 15.07.1957 - 2 AZR 330/56

    Gerichte in SBZ - Deutsche Gerichte - Klagesperre - Vermeidung doppelter

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

  • LAG Hamm, 05.08.2014 - 7 Sa 206/14

    Krankheitsbedingte Kündigung, ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Dabei darf er Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, der Schwerbehindertenvertretung nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (zum Grundsatz der subjektiven Determinierung und dessen objektiven Schranken BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14 ff., BAGE 152, 118) .
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Die Anhörung soll dem Betriebsrat nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern ggf. eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14, BAGE 152, 118; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 22) .

    Schildert er dem Betriebsrat bewusst einen solchen irreführenden Kündigungssachverhalt, der sich bei der Würdigung durch den Betriebsrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann, ist die Anhörung unzureichend und die Kündigung unwirksam (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 15 f., BAGE 152, 118; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14) .

    Der Arbeitgeber darf ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 19, BAGE 152, 118; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15) .

    durch Sinn und Zweck der Anhörung determiniert (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - aaO) .

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    a) Der Inhalt der Unterrichtung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist nach ihrem Sinn und Zweck grundsätzlich subjektiv determiniert (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 15, BAGE 152, 118; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14) .

    Der Betriebsrat soll die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe überprüfen, um sich über sie eine eigene Meinung bilden zu können (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14, aaO; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15) .

    Der Arbeitgeber muss daher dem Betriebsrat die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 15, aaO; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14) .

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat bewusst einen unrichtigen oder unvollständigen - und damit irreführenden - Kündigungssachverhalt schildert, der sich bei der Würdigung durch den Betriebsrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 16, aaO; 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 46) .

    Der Arbeitgeber darf ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 19, BAGE 152, 118; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15) .

    durch Sinn und Zweck der Anhörung determiniert (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - aaO; Raab GK-BetrVG 11. Aufl. § 102 Rn. 75, 79 und 111) .

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