Rechtsprechung
   BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13832
BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 (https://dejure.org/2012,13832)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 (https://dejure.org/2012,13832)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 (https://dejure.org/2012,13832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (24)

  • lexetius.com

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot

  • openjur.de

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Verdeckte Videoüberwachung; Beweisverwertungsverbot

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 241 Abs 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 6b Abs 1 BDSG 1990
    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Bildmaterial aus einer heimlichen Videoüberwachung des Arbeitsplatzes unterliegt keinem generellen Beweisverwertungsverbot

  • IWW
  • JurPC

    Verdeckte Videoüberwachung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verdeckte Videoüberwachung - zulässiges Beweismittel?

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung wegen eines Eigentumsdelikts (Entwendung von Zigarettenpackungen); Verwertbarkeit eines von einer verdeckten Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnenen Beweismaterials

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Diebstahl - Arbeitnehmerkündigung

  • bag-urteil.com

    Verhaltensbedingte Kündigung - Heimliche Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot

  • rabüro.de

    Entwendung von Zigaretten durch Arbeitnehmer kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 12, 14 GG

  • hensche.de

    Kündigung: Diebstahl, Diebstahl, Videoüberwachung

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot

  • Betriebs-Berater

    Verhaltensbedingte Kündigung - heimliche Videoüberwachung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung wegen eines Eigentumsdelikts [Entwendung von Zigarettenpackungen]; Verwertbarkeit von aus einer verdeckten Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnenen Beweismaterials

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung (hier: wegen Entwendung von Zigarettenpackungen durch Verkäuferin) ? Beweis durch verdeckte Videoüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (42)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Versteckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern: Kein Beweisverwertungsverbot

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Versteckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern: Kein Beweisverwertungsverbot

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern nur bei konkretem Verdacht einer strafbaren Handlung oder schwerer Verfehlungen zulässig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kündigung von Arbeitnehmern - versteckte Videoüberwachung nicht unproblematisch

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Entwendung von Zigarettenpackungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Videoaufzeichnungen bei Diebstahl am Arbeitsplatz verwertbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung wegen Zigarettendiebstahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhaltensbedingte Kündigung nach verdeckter Videoüberwachung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Mitarbeiter gekündigt

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Videoüberwachung im Betrieb - Wie viel Kontrolle ist erlaubt?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Entwendung von Zigarettenpackungen - Verdeckte Videoüberwachung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Heimliche Videoüberwachung kann auch in öffentlich zugänglichen Räumen zulässig sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung wegen Entwendung von Zigarettenpackungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen vermeintlichen Diebstahls

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Entwendung von Zigarettenpackungen durch Verkäuferin

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kündigung aufgrund verdeckter Videoüberwachung?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer heimlichen Videoüberwachung durch Arbeitgeber

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    BAG bestätigt die Rechtsprechung zur heimlichen Videoüberwachung von Arbeitnehmern

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Entlassung nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit - Zigaretten geklaut - vom Chef gefeuert

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Entwendung von Zigarettenpackungen - Verdeckte Videoüberwachung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Videoüberwachung bei Kündigung

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Videoüberwachung bei Diebstahlverdacht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung aufgrund verdeckter Videoüberwachung

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Schutz vor heimlichem Video beim Zigarettenklau?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann in engen Grenzen erlaubt sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versteckte Kamera: Zigarettendiebstahl führt zur fristlosen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweismaterial aus verdeckter Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze verwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diebstahl im Arbeitsverhältnis - Heimliche Videoüberwachung führte zur fristlosen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diebstahl von Zigarettenpackung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Straftat: dürfen Videoaufnahmen verwendet werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen vermeintlichen Diebstahls

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Gefilmt und gekündigt: Diebstahl von Zigaretten führt zur fristlosen Kündigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bagatellkündigung - Verdeckte Videoüberwachung in Verkaufsräumen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung durch Diebstahl am Arbeitsplatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Entwendung von Zigarettenpackungen auch bei langer Betriebszugehörigkeit sozial gerechtfertigt - Prozessuale Verwendung von Beweismaterial aus verdeckter Videoüberwachung nicht ohne weiteres zulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz // Verboten aber verwertbar

Besprechungen u.ä. (13)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verdeckte Videoüberwachung: Beweisverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 1 KSchG; Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG
    Kündigung wegen Entwendung von Zigarettenpackungen - Verdeckte Videoüberwachung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verdeckte Überwachung öffentlich zugänglicher Räume

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern ohne konkreten Tatverdacht

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Kündigung einer Verkäuferin wegen Diebstahls von Zigaretten ist auch nach längerer Beschäftigung möglich, ein Videobeweis des Diebstahls vor Gericht aber nur im Ausnahmefall

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Arbeitgeber darf Arbeitnehmer heimlich filmen

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Lex Lidl" - Chef darf Arbeitnehmer heimlich filmen

  • juraexamen.info (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Warum die Aufregung?

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zulässigkeit der verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung nach heimlicher Videoüberwachung

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kann Zigarettendiebstahl eine Kündigung des Arbeitsplatzes bei verdeckter Videoüberwachung begründen?

Sonstiges (2)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 03.05.2013)

    Kameraüberwachung bei Penny und Rewe: "Frontal 21" deckt Bespitzelung von Mitarbeitern auf

  • handelsblatt.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Vor und Zurück im Arbeitnehmerdatenschutz - was gilt derzeit?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 142, 176
  • NJW 2012, 3594
  • MDR 2012, 1233
  • NZA 2012, 1025
  • BB 2012, 2304
  • BB 2013, 125
  • DB 2012, 2227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, 37, BAGE 134, 349) .

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 35, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 36, BAGE 134, 349) .

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37 mwN, aaO) .

    Ein solches Verhalten kann sogar einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, und zwar auch dann, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 18, AP BGB § 626 Nr. 232 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 33; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26, BAGE 134, 349) .

    Maßgebend ist der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 27, aaO) .

    Für den Grad des Verschuldens und die Möglichkeit einer Wiederherstellung des Vertrauens macht es objektiv einen Unterschied, ob es sich bei einer Pflichtverletzung um ein Verhalten handelt, das insgesamt auf Heimlichkeit angelegt ist - wie nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts im Streitfall - oder nicht (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 45, BAGE 134, 349) .

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
    Danach ist die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b cc der Gründe, BAGE 105, 356) .

    Er darf sich nicht auf die allgemeine Mutmaßung beschränken, es könnten Straftaten begangen werden, er muss sich jedoch nicht notwendig nur gegen einen einzelnen, bestimmten Arbeitnehmer richten (vgl. BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b dd (1) der Gründe, aaO) .

    Unerheblich ist, ob Ziel der Beobachtung die Allgemeinheit ist oder die an Arbeitsplätzen in diesen Verkaufsräumen beschäftigten Arbeitnehmer (Bayreuther NZA 2005, 1038; Byers Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz 2010 S. 73; Otto Anm. zu BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36) .

    Daraus wird teilweise gefolgert, eine verdeckte Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen sei ausnahmslos unzulässig (ArbG Frankfurt 25. Januar 2006 - 7 Ca 3342/05 - RDV 2006, 214; Bayreuther NZA 2005, 1038, 1040 f.; Lunk NZA 2009, 457, 460; Otto Anm. zu BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36) .

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
    Er ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 mwN, BVerfGE 117, 202) .

    Dabei können sich auch aus materiellen Grundrechten wie Art. 2 Abs. 1 GG Anforderungen an das gerichtliche Verfahren ergeben, wenn es um die Offenbarung und Verwertung von persönlichen Daten geht, die grundrechtlich vor der Kenntnis durch Dritte geschützt sind (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 94 mwN, aaO) .

    Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - aaO) .

    Allein das Interesse, sich ein Beweismittel zu sichern, reicht nicht aus (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - BVerfGE 117, 202) .

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, 37, BAGE 134, 349) .

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 35, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 36, BAGE 134, 349) .

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37 mwN, aaO) .

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
    Die weiteren Aspekte müssen gerade eine bestimmte Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als schutzbedürftig qualifizieren (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36, AP BGB § 626 Nr. 210 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 20; vgl. zur Problematik auch BAG 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - BAGE 130, 347) .

    Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den Interessen des Arbeitgebers ist durch eine Güterabwägung im Einzelfall zu ermitteln, ob dieses den Vorrang verdient (vgl. BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36, AP BGB § 626 Nr. 210 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 20; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 34/03 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 87 Überwachung Nr. 1) .

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
    Die weiteren Aspekte müssen gerade eine bestimmte Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als schutzbedürftig qualifizieren (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36, AP BGB § 626 Nr. 210 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 20; vgl. zur Problematik auch BAG 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - BAGE 130, 347) .

    Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den Interessen des Arbeitgebers ist durch eine Güterabwägung im Einzelfall zu ermitteln, ob dieses den Vorrang verdient (vgl. BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36, AP BGB § 626 Nr. 210 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 20; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 34/03 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 87 Überwachung Nr. 1) .

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
    Ein solches Verhalten kann sogar einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, und zwar auch dann, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 18, AP BGB § 626 Nr. 232 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 33; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26, BAGE 134, 349) .

    Maßgebend ist der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 27, aaO) .

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 7 Ca 3342/05

    Wirksamkeit einer ausgesprochene außerordentlichenn, hilfsweise ordentlichen

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
    Daraus wird teilweise gefolgert, eine verdeckte Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen sei ausnahmslos unzulässig (ArbG Frankfurt 25. Januar 2006 - 7 Ca 3342/05 - RDV 2006, 214; Bayreuther NZA 2005, 1038, 1040 f.; Lunk NZA 2009, 457, 460; Otto Anm. zu BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36) .
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 34/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
    Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den Interessen des Arbeitgebers ist durch eine Güterabwägung im Einzelfall zu ermitteln, ob dieses den Vorrang verdient (vgl. BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36, AP BGB § 626 Nr. 210 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 20; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 34/03 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 87 Überwachung Nr. 1) .
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
    Die Betriebsparteien haben höherrangiges Recht zu beachten (BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 14, BAGE 127, 276; Byers Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz 2010 S. 54; Fitting BetrVG 25. Aufl. § 77 Rn. 55) .
  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05

    Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • LAG Köln, 18.11.2010 - 6 Sa 817/10

    Verwertung heimlicher Videoaufnahmen von öffentlich zugänglichen Räumen im

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    a) Das durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im Privatrechtsverkehr und insbesondere auch im Arbeitsverhältnis zu beachten (vgl. ua. BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 30, BAGE 142, 176; 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - Rn. 37 ff., BAGE 136, 156; BGH 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09 - Rn. 12; 20. Dezember 2011 - VI ZR 262/10 - Rn. 10; BVerfG 14. Februar 1973 - 1 BvR 112/65 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 34, 269) .
  • BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13

    Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist

    Auch bei anderweitigen ähnlich gewichtigen Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts gelten vergleichbare Maßstäbe (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05, BVerfGE 117, 202 Rn. 96 zu heimlichen Vaterschaftstests; vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz: zuletzt BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 unter III.1.a. und b.; vgl. auch BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 ABR 34/03; sowie Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - 4 TaBV 87/11).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 13 und 15, BAGE 145, 278; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 17, BAGE 142, 176) .

    Vielmehr muss sich gerade diese Art der Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt erweisen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 29, BAGE 142, 176; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36) .

    aa) Eingriffe in das Recht der Arbeitnehmer am eigenen Bild durch verdeckte Videoüberwachung sind dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit das praktisch einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 50, BAGE 146, 303; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 30, BAGE 142, 176; grundlegend BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b cc der Gründe, BAGE 105, 356) .

    Auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer weiteren Einschränkung des Kreises der Verdächtigen müssen weniger einschneidende Mittel als eine verdeckte Videoüberwachung zuvor ausgeschöpft worden sein (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - aaO; 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b dd (1) der Gründe, aaO) .

    Das Gebot der Kenntlichmachung gem. § 6b Abs. 2 BDSG ist insofern keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 51, BAGE 146, 303; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 41, BAGE 142, 176; Scholz in Simitis BDSG 8. Aufl. § 6b Rn. 110; Bauer/Schansker NJW 2012, 3537; Thüsing Anm. zu BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 13; wohl auch Bayreuther DB 2012, 2222 ff.) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht