Rechtsprechung
BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 (Krankheit); ZPO § 561
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 1 KSchG; § 561 ZPO
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Krankheitsbedingte Kündigung wegen betrieblicher Verhältnisse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankheit - Staubluft
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 02.02.1989 - 10 Ca 413/88
- LAG Baden-Württemberg, 03.11.1989 - 5 Sa 43/89
- BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Papierfundstellen
- NZA 1991, 185
- BB 1990, 2052
- BB 1990, 2265
- DB 1990, 2274
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Das Berufungsgericht ist zunächst im Ansatz von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur krankheitsbedingten Kündigung ausgegangen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, sowie vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - EzA 1 KSchG Krankheit Nr. 26).Ob diese Umstände die Annahme entsprechender Ausfälle in der Zukunft rechtfertigen (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - a.a.O.).
d) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - a.a.O., zu B I 3 b der Gründe) ist im Rahmen der Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitgebers zu berücksichtigen, wenn er eine Personalreserve vorhält.
- BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88
Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Das Berufungsgericht ist zunächst im Ansatz von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur krankheitsbedingten Kündigung ausgegangen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, sowie vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - EzA 1 KSchG Krankheit Nr. 26).Wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, stellt allein die zu erwartende wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten, die jährlich jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufzuwenden sind, einen zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung geeigneten Grund dar, wobei nur auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses abzustellen ist (Senatsurteil vom 16. Februar 1989, a.a.O.).
Es liegt vielmehr im Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters, ob gleichwohl diese Belastung im Hinblick auf die Höhe der Kosten und sonstige betriebliche Beeinträchtigungen, zu denen auch die Freihaltung des Arbeitsplatzes über mehrere Jahre hinweg trotz nahezu von Anfang an aufgetretener erheblicher Fehlzeiten zählt (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - a.a.O., zu B I 3 b bb der Gründe), für den Arbeitgeber unzumutbar ist.
- BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Wie der Senat jedoch schon in dem Urteil vom 9. April 1987 (- 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 3 der Gründe) klargestellt und im Urteil vom 6. September 1989 (- 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27, zu B II 2 a und b der Gründe) bestätigt hat, kann die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch nicht berücksichtigt werden, wenn sie auf einem neuen Kausalverlauf beruht, der erst nach dem Kündigungszeitpunkt eingetreten ist.Maßgebend ist vielmehr, daß bei einem neuen Kausalverlauf die weitere tatsächliche Krankheitsentwicklung nichts über die objektive Richtigkeit der zum Kündigungszeitpunkt erstellten Prognose besagt (Urteil vom 9. April 1987, a.a.O., zu B III 3 der Gründe).
Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1987, a.a.O., zu B IV 3 der Gründe sowie vom 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - nicht veröffentlicht, zu B IV 3 a und b der Gründe).
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien- …
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Wie der Senat jedoch schon in dem Urteil vom 9. April 1987 (- 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 3 der Gründe) klargestellt und im Urteil vom 6. September 1989 (- 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27, zu B II 2 a und b der Gründe) bestätigt hat, kann die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch nicht berücksichtigt werden, wenn sie auf einem neuen Kausalverlauf beruht, der erst nach dem Kündigungszeitpunkt eingetreten ist.b) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - a.a.O., zu B II 3 d der Gründe) ist bei der Interessenabwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind.
c) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 -, a.a.O., zu B II 3 c der Gründe) hat das Berufungsgericht zugunsten der Beklagten einen seit dem Jahre 1982 zu verzeichnenden und damit ganz überwiegend nicht störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses und das verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers sowie ferner - wenn auch unzutreffend bereits in der zweiten Prüfungsstufe - den Umstand berücksichtigt, daß die Ausfallquote der vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb durchschnittlich nur 25 Arbeitstage im Jahr betragen und sonach die Ausfallquote des Klägers um mehr als die Hälfte unterschritten hat.
- BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Eine objektiv unrichtige oder unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats hinsichtlich einzelner Kündigungsgründe berührt nicht die Wirksamkeit des Anhörungsverfahrens insgesamt, wenn für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers mehrere Gründe maßgebend gewesen sind (BAGE 59, 295, 306 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 b bb der Gründe). - BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (…vgl. Senatsurteile vom 9. April 1987, a.a.O., zu B IV 3 der Gründe sowie vom 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - nicht veröffentlicht, zu B IV 3 a und b der Gründe). - BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
In seinem Urteil vom 10. November 1983 (- 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) hat der Senat allerdings ausgeführt, zur Bestätigung oder Korrektur von mehr oder weniger unsicheren Prognosen könne die spätere tatsächliche Entwicklung einer Krankheit bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz einbezogen werden. - BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe; ebenso BAGE 43, 129; 45, 146 = AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe; ebenso BAGE 43, 129; 45, 146 = AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76
Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
b) Gerade bei einer Kündigung wegen Krankheit ist allerdings erheblich, ob der Arbeitnehmer nicht auf einen anderen freien Arbeitsplatz umgesetzt werden kann, auf dem keine betrieblichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind (BAGE 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 3 a und b der Gründe). - BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 19/82
- BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
- BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
- BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91
Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer
Hierbei hat es zutreffend die Überprüfung in drei Stufen vorgenommen, und zwar nach Kriterien, die ihrer Struktur nach auch für andere Arten der krankheitsbedingten Kündigung gelten (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe; für dauernde Leistungsunfähigkeit Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969, zu II 1 b bb der Gründe). - BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten; …
Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Betriebsablaufstörungen nicht darlegt und eine Personalreserve nicht vorhält (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).II. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen:.
Der Senat hat stets betont, daß die Kosten, die der Arbeitgeber zusätzlich für eine Vorhaltereserve aufwendet, lediglich bei der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (BAGE 61, 131, 140 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b bb der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b der Gründe; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B II 1 c cc der Gründe; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 2 a der Gründe).
Es ist nicht erforderlich, daß neben den Lohnfortzahlungskosten weitere Belastungen des Arbeitgebers (Betriebsablaufstörungen, Vorhaltekosten) vorliegen, auch wenn sie fehlen, können allein die Lohnfortzahlungskosten zu einer wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers werden, die er billigerweise nicht mehr hinzunehmen hat (BAG Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 2 a der Gründe).
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Bleibt sie auch danach ungeklärt, so geht dies zu Lasten des Arbeitgebers (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32).Anders liegt es dann, wenn der Arbeitnehmer erst nach der Kündigung in eine erfolgversprechende Therapie einwilligt (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32).
- BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
Wie sich aus dem Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - (AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ergibt, wollte es damit nur zum Ausdruck bringen, daß die Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen auf den Fall einer krankheitsbedingten Minderleistung nicht uneingeschränkt anzuwenden seien.Gemeinsam ist allen Arten der krankheitsbedingten Kündigung die Überprüfung nach drei Stufen, wie der Senat in seinen Entscheidungen zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen wiederholt dargestellt hat (vgl. dazu das vorstehend zitierte Urteil vom 5. Juli 1990, aaO, zu II der Gründe sowie die Grundsatzentscheidung des Senats vom 16. Februar 1989, BAGE 61, 131, 137 f. = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe).
Das Berufungsgericht hat in diesem Zusammenhang ferner geprüft, ob die Klägerin auf einem anderen freien Arbeitsplatz eingesetzt werden konnte, auf dem keine betrieblichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Juli 1990, aaO, zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99
Krankheitsbedingte Kündigung
In der dritten Stufe, bei der Interessenabwägung, ist dann zu prüfen, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26).aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind im Rahmen der Interessenabwägung bei einer krankheitsbedingten Kündigung die familiären Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Unterhaltspflichten in die Abwägung einzubeziehen (BAG 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 22; 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP aaO Nr. 26; 27. November 1991 - 2 AZR 309/91 - RzK I 5 g Nr. 45 (Leitsatz); vgl. auch 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36;… ebenso Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 52, 83; Weller Arbeitsrecht der Gegenwart Bd. 20, 77, 89; Becker-Schaffner ZTR 1997, 49, 51;… KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 380;… vgl. KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 236 ff.;… Lepke Kündigung bei Krankheit 8. Aufl. S 79).
- LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16
Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das …
Liegt eine solche erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vor, ist auf der dritten Stufe im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu prüfen, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG v. 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06, NZA-RR 2008, 515; BAG v. 08.11.2007 - 2 AZR 292/06, NZA 2008, 593; BAG v. 20.01.2000 - 2 AZR 378/99, NZA 2000, 768; BAG v. 05.07.1990 - 2 AZR 154/90, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG Krankheit; BAG v. 16.02.1989, 2 AZR 299/88, NZA 1989, 923). - BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
In der dritten Stufe, bei der Interessenabwägung, ist dann zu prüfen, ob die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vom Arbeitgeber billigerweise noch hinzunehmen ist (vgl. u. a. Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - ArbG Essen, 08.11.2007 - 8 Ca 1926/07
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung des Kommissionierers eines …
In den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen, in denen es um die Indizwirkung vergangener Fehlzeiten ging, lag stets ein Zeitraum für die Beurteilung des Krankheitsbildes von mindestens vier Jahren zugrunde (vgl. BAG…, Urteil vom 12.12.1996 a. a. O.; BAG…, Urteil vom 29.07.1993 a. a. O.; BAG, Urteil vom 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 - in: AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 118/89 - in: EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27; BAG, Urteil vom 16.02.1989 - 2 AZR 299/88 - in: DB 1989, 2075; BAG, Urteil vom 15.02.1984 - 2 AZR 573/82 - in: NZA 1984, 86).Erheblich sind Fehlzeitenquoten von sechs oder mehr Wochen pro Jahr (vgl. BAG…, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 155/93 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 - a. a. O.; BAG…, Urteil vom 12.12.1996 - 2 AZR 7/96 - a. a. O.).
Sie müssen über das dem Arbeitgeber zumutbare Maß von sechs Wochen im Jahr hinausgehen (vgl. BAG…, Urteil vom 12.12.1996 - 2 AZR 7/96 - a. a. O.; BAG…, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 155/93 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 - a. a. O.).
- BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 309/91
Krankheiten sind Kündigungsgrund
In der Revisionsinstanz kann nur nachgeprüft werden, ob der Ermessensrahmen für die aus Fehlzeiten abgeleitete Prognose eingehalten worden ist (Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 a der Gründe).Deshalb ist es auch unerheblich, ob der neue Kausalverlauf durch subjektiv vom Arbeitnehmer beeinflußbare Umstände ausgelöst wurde oder durch außerhalb seines Einflußbereichs liegende Umstände, wie z.B. die Entwicklung oder das Bekanntwerden einer neuen Heilmethode oder die Anwendung eines schon bekannten, aber vom behandelnden Arzt nicht erwogenen Heilmittels erst nach Ausspruch der Kündigung (Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 c aa der Gründe).
Die Frage des für die Prognose maßgeblichen Zeitpunktes sowie der zu berücksichtigenden oder auszuklammernden nachträglichen Entwicklung kann nur nach objektiven Kriterien und nicht unterschiedlich nach subjektiver Vorwerfbarkeit beantwortet werden (s. Senatsurteil vom 5. Juli 1990, aaO).
- BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99
Krankheitsbedingte Kündigung wegen langanhaltender Krankheit
Unerheblich ist deshalb, ob der neue Kausalverlauf durch subjektiv vom Arbeitnehmer beeinflußbare Umstände ausgelöst wurde, wie zB eine vom Arbeitnehmer zuvor abgelehnte Operation bzw. Therapie oder eine Änderung der bisherigen Lebensführung, oder durch außerhalb seines Einflußbereichs liegende Umstände, wie zB die Entwicklung oder das Bekanntwerden einer neuen Heilmethode oder die Anwendung eines schon bekannten, aber vom behandelnden Arzt nicht erwogenen Heilmittels erst nach Ausspruch der Kündigung (BAG 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 18, zu B III 3 der Gründe; 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 22 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 27, zu B II 2 b bb der Gründe; 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32, zu II 1 c aa der Gründe). - BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen - …
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
- LAG Köln, 18.05.2007 - 11 Sa 632/06
Krankheitsbedingte Kündigung
- BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der …
- BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 641/02
Feststellungsinteresse für Beschäftigungszeit
- LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Ordentliche Kündigung - personenbedingte Kündigung - Krankheit - …
- LAG Berlin, 28.08.2001 - 10 Sa 1166/01
Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 342/90
Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Krankheit und häufiger …
- LAG Hamburg, 08.12.1999 - 3 Sa 17/97
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit; …
- BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
- LAG Hamm, 13.06.2007 - 18 Sa 85/07
Personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter …
- LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1833/99
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
- LAG Hamm, 21.08.1998 - 5 Sa 701/98
Wirksamkeit einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung; Beschäftigung in …
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
- BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Kündigung eines eingeschränkt arbeitsfähigen Feuerwehrmannes - Anbieten eines …
- LAG Hamm, 08.08.2007 - 18 Sa 396/07
Krankheitsbedingte Kündigung, häufige Fehlzeiten, negative Prognose, …
- LAG Hamm, 30.05.2006 - 12 Sa 2300/05
Ordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht des Arbeitnehmers
- LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99
Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers - …
- LAG Hamm, 08.02.2005 - 19 Sa 2287/04
Kündigung wegen Trunksucht
- LAG Hamm, 15.04.2011 - 13 Sa 1939/10
Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der …
- LAG Hessen, 12.01.2011 - 2 Sa 1438/10
Krankheitsbedingte Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 2 Sa 343/05
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Köln, 01.06.2016 - 11 Sa 25/16
Krankheitsbedingte; Kündigung; Einzelfall
- LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15
Ordentliche Kündigung; krankheitsbedingt; Interessenabwägung
- LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage; Erstattungsforderungen gegen den …
- LAG Düsseldorf, 30.03.1999 - 6 Sa 1846/97
Kündigung: häufige Kurzerkrankungen in den letzten vier Jahren
- LAG München, 07.12.2006 - 3 Sa 735/05
Gesundheitsprognose
- LAG Hamm, 20.02.2014 - 11 Sa 520/13
Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen des Arbeitnehmers
- LAG Hessen, 20.03.2013 - 2 Sa 1238/12
Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit; Personenbedingte Kündigung wegen …
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 574/98
Wirksamkeit einer ordentlichen, krankheitsbedingten Kündigung - Anwendbarkeit der …
- LAG Hessen, 10.02.1999 - 2 Sa 185/98
Prüfungsgegenstand derÄnderungskündigung; Entgegenstehen der krankheitsbedingten …
- BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
- LSG Bayern, 12.12.2003 - L 8 AL 354/02
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Kündigung; Rechtmäßigkeit einer wegen …
- LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Sa 576/99
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung; …
- ArbG Bochum, 10.12.2004 - 1 Ca 71/04
- LAG Hamm, 08.05.1996 - 2 (17) Sa 989/94
Kündigung: krankheitsbedingte Kündigung
- LSG Bayern, 28.11.1996 - L 19 Ar 166/96
Eingliederungshilfe an Arbeitgeber - tarifliches Sozialrecht
- ArbG Frankfurt/Main, 27.08.2002 - 18 Ca 3919/00
Deklatorische Funktion der Feststellung des Grades einer Behinderung - Zustimmung …