Rechtsprechung
BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 156/11 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
Verhaltensbedingte Kündigung - Grundschullehrerin
- openjur.de
Verhaltensbedingte Kündigung; Grundschullehrerin
- Bundesarbeitsgericht
Verhaltensbedingte Kündigung - Grundschullehrerin - Disziplinierungsmaßnahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 314 Abs 2 BGB, § 323 Abs 2 BGB, § 1631 Abs 2 BGB, § 1 Abs 2 Nr 1 SchulG ST
Verhaltensbedingte Kündigung - Grundschullehrerin - Disziplinierungsmaßnahme - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verhaltensbedingte Kündigung einer Grundschullehrerin wegen Gefährdung des gesetzlichen Erziehungsauftrags
- bag-urteil.com
Verhaltensbedingte Kündigung - Grundschullehrerin
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Zukleben des Mundes rechtfertigt Kündigung
- rabüro.de
Zur verhaltensbedingten Kündigung einer Lehrerin wegen Zukleben des Mundes von Schülern
- arbeitsrecht-hessen.de
Zukleben des Mundes rechtfertigt Kündigung
- Betriebs-Berater
Verhaltensbedingte Kündigung einer Grundschullehrerin
- rewis.io
Verhaltensbedingte Kündigung - Grundschullehrerin - Disziplinierungsmaßnahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhaltensbedingte Kündigung einer Grundschullehrerin wegen Gefährdung des gesetzlichen Erziehungsauftrags
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verhaltensbedingte Kündigung einer Grundschullehrerin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Körperliche Züchtigung - Verkleben der Münder von Schülern mit Tesafilm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wenn Lehrerin Grundschülern den Mund zuklebt ist das ein Kündigungsgrund!
- beck-blog (Kurzinformation)
Wenn Lehrerin einem Erstklässler den Mund zuklebt, ist das ein Kündigungsgrund
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verhaltensbedingte Kündigung einer Grundschullehrerin
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schülern mit Tesafilm den Mund zugeklebt? - Kündigung einer Grundschullehrerin ist wirksam, wenn sich der Vorwurf bestätigt
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verhaltensbedingte Kündigung - Grundschullehrerin
- poko.de (Kurzinformation)
Verhaltensbedingte Kündigung einer Grundschullehrerin (Tesafilm)
- bista.de (Kurzinformation)
Tesafilm auf Schülermund kann fristlose Lehrerkündigung begründen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zukleben von Kindermündern mit Tesafilm berechtigt zu einer ordentlichen Lehrerkündigung
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Kündigung einer Lehrerin weil sie Schülern den Mund zugeklebt haben soll
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zukleben von Kindermündern mit Tesafilm berechtigt zu einer ordentlichen Lehrerkündigung - Abmahnung wegen schwerwiegenden Pflichtenverstoß nicht erforderlich
Verfahrensgang
- ArbG Dessau-Roßlau, 13.01.2010 - 1 Ca 222/09
- LAG Sachsen-Anhalt, 11.11.2010 - 3 Sa 40/10
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 156/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 3674
- NZA 2012, 1274
- BB 2012, 2816
- DB 2013, 127
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 156/11
Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 36, BAGE 134, 349; Schlachter NZA 2005, 433, 436) .Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 35, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37 mwN, aaO) .
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung
Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 156/11
Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78) .Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 35, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37;… 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37 mwN, aaO) .
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07
Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats
Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 156/11
Dementsprechend hat eine Lehrerin ihr Verhalten in der Schule so einzurichten, dass die Verwirklichung des ihr nach dem Arbeitsverhältnis zukommenden Erziehungsauftrags nicht gefährdet wird (BAG 27. November 2008 - 2 AZR 98/07 - Rn. 24, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 90 = EzA KSchG § 1 Verdachtskündigung Nr. 4) . - LAG Sachsen-Anhalt, 11.11.2010 - 3 Sa 40/10
Verhaltensbedingte Kündigung einer Lehrerin wegen Anbringen von Klebestreifen auf …
Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 156/11
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 11. November 2010 - 3 Sa 40/10 - aufgehoben. - BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …
Auszug aus BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 156/11
Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78) .
- LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15
Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte …
Die Kammer sieht daher im konkreten Fall keine irreparable Zerstörung des Vertrauens (vgl. BAG 19.04.2012 - 2 AZR 156/11 - NZA 2012, 1274, 1276 Rn. 19) in ihre geschuldete Funktion als Pflegedienstleiterin. - ArbG Herne, 14.10.2015 - 6 Ca 1789/15
Zweistufige Prüfung einer außerordentlichen Kündigung wegen außerdienstlicher …
Im Vergleich mit einer fristgemäßen Kündigung kommen als mildere Mittel insbesondere Versetzung und Abmahnung in Betracht (BAG, Urteil vom 19.4. 2012 - 2 AZR 156/11 m. w. Nachw.).Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 BGB Abs. 2 i. V. mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 19.4. 2012 - 2 AZR 156/11 m. w. Nachw.).
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 27.04.2022 - 5 Ca 5021/22
Fristlose Kündigung bei Schlechtleistung - Hausverbot/ Einsatzverbot - Drohung
aa) Ein verhaltensbedingter Grund zur Kündigung kann nicht nur in der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht, sondern auch in der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht liegen, wenn eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist (…BAG, Urt. v. 18.06.2015 - 2 AZR 256/14, Rn. 19, juris; BAG, Urt. v. 19.04.2012 - 2 AZR 156/11, Rn. 14, juris).Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…BAG, Urt. v. 20.11.2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 22; BAG, Urt. v. 19.04.2012 - 2 AZR 156/11, Rn. 15, juris).
- LAG München, 17.04.2014 - 4 Sa 846/13
Verhaltensbedingte Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bereits durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses sein künftiges Verhalten positiv beeinflusst werden kann (vgl. näher zuletzt etwa BAG, U. v. 11.07.2013, 2 AZR 994/12, NZA 2014, S. 250 f - Rz. 20 - BAG, U. v. 21.06.2012, 2 AZR 153/11, NZA 2012, S. 1025 f - Rzn. 14 f - BAG, U. v. 19.04.2012, 2 AZR 156/11, NZA 2012, S. 1274 f - Rzn. 14 f - BAG, U. v. 03.11.2011, 2 AZR 748/10, NZA 2012, S. 607 f - Rz. 20).