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   BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66   

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https://dejure.org/1968,350
BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66 (https://dejure.org/1968,350)
BAG, Entscheidung vom 16.01.1968 - 2 AZR 156/66 (https://dejure.org/1968,350)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 1968 - 2 AZR 156/66 (https://dejure.org/1968,350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage - Feststellungsanspruch - Unwirksamkeit der Kündigung - Gehaltsforderungen - Prozessuale Selbständigkeit - Einheitliche Wertfestsetzung - Vergleich

Papierfundstellen

  • JR 1969, 94
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 38/21

    Streitwertfestsetzung - Kündigungsschutz und Annahmeverzugslohn

    Soweit der Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage und der Streitgegenstand des Zahlungsbegehrens wirtschaftlich identisch sind, unterbleibt im Regelfall eine Zusammenrechnung beider Streitwerte (vgl. BAG 16. Januar 1968 - 2 AZR 156/66 -; siehe ferner die Regelung in I Nr. 6 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit idF vom 9. Februar 2018) .

    An einem solchen gesteigerten Interesse der Parteien und damit an einem Grund, sie mit erhöhten Kosten und Gebühren zu belasten, fehlt es, wenn die erhobenen Ansprüche wirtschaftlich ganz oder teilweise identisch sind (so bereits zu § 5 ZPO BAG 16. Januar 1968 - 2 AZR 156/66 -) .

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17

    Streitwert bei Klage gegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich ausgesprochener

    aa.Nach einer - zuletzt in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen - Meinung findet keine Streitwertaddition statt, sondern es gilt der höhere Wert, da hinsichtlich des Vierteljahreszeitraums aus § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG wirtschaftliche Identität zwischen beiden Klageansprüchen bestehe (ursprünglich BAG 16.01.1968 - 2 AZR 156/66, AP ArbGG 1953, § 12 Nr. 17; in jüngerer Zeit LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10, JurBüro 2011, 258; LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10, AE 2011, 90 (LS); vgl. weiter die Nachweise in GK-ArbGG/Schleusener, Stand November 2012, § 12 Rn. 282).
  • BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81

    Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens

    In der arbeitsrechtlichen Literatur wird teilweise die Auffassung vertreten, der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, Fragebögen und sonstige Formblätter erfolgloser Bewerber zu vernichten, es sei denn, daß die darin mitgeteilten Umstände die Privatsphäre des Bewerbers in besonderer Weise belasteten (Bürger/Knipp, AR-Blattei, Einstellung I, Einstellung des Arbeitnehmers, C I; Brill, AuR 1968, 136, 137; vgl. auch Schleßmann, RdA 1973, 190, für das psychologische Gutachten über den Arbeitnehmer).
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