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   BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90   

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BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90 (https://dejure.org/1990,22210)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1990 - 2 AZR 157/90 (https://dejure.org/1990,22210)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90 (https://dejure.org/1990,22210)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 791/79

    Nicht zuständige Personalvertretung - Beteiligungsverfahren - Ordentliche

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
    Würde es die Institution des Gesamtpersonalrats nicht geben, so stünde in diesen Fällen dem Dienststellenleiter kein Repräsentant aller Beschäftigten als Ansprechpartner zur Verfügung ( BAG Urteil vom 3. Februar 1982 - 7 AZR 791/79 - AP Nr. 1 zu Art. 77 LPVG Bayern; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPVG, Stand April 1990, Art. 80 Rz 31).

    Gleichwohl gehen Rechtsprechung und Schrifttum auch in diesem Fall einhellig von der Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats aus (Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, a.a.O., Stand August 1989, § 55 Rz 19; Aufhauser/Brunhöber/Warga, BayPVG, Art. 55 Rz 3; offengelassen im BAG Urteil vom 3. Februar 1982 - 7 AZR 791/79 - AP, a.a.O., zu I 2 a der Gründe sowie Urteil vom 29. September 1982 - 7 AZR 216/80 - nicht veröffentlicht, zu I 1 b der Gründe; zum BPersVG: BVerwG Beschluß vom 8. Juli 1977 - VII P 19.75 - PersV 1978, 278; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 82 Rz 13, 24; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand Juli 1986, § 82 Rz 33; Fischer/Goeres, Personal Vertretungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Oktober 1987, § 82 Rz 19).

  • BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 617/80

    Gruppenangelegenheiten - Erklärungen des Personalrats - Vorsitzender des

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Vertretung, so ist für den Fall der gemeinsamen Vertretung durch den Personalratsvorsitzenden und ein Gruppenvorstandsmitglied anerkannt, daß die Erklärung unwirksam ist ( BAG Urteil vom 24. April 1979 - 6 AZR 409/77 - AP Nr. 1 zu § 87 LPVG Berlin; BAG Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 617/80 - AP Nr. 1 zu § 40 LPVG Niedersachsen; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1986 - VI P 12.84 - PersV 1987, 199; OVG Hamburg Beschluß vom 30. Juni 1981 - OVG Bs PB 6/81 - PersV 1984, 163), und zwar ohne Rücksicht auf die Form (schriftlich oder mündlich) und auf die Art der Erklärung (Zustimmung oder Zustimmungsverweigerung).

    Der Siebte Senat (Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 617/80 - AP. a.a.O., zu II 5 der Gründe, m.w.N.) hält eine Unterbevollmächtigung des Personalratsvorsitzenden durch das Gruppenvorstandsmitglied für nicht zulässig, weil die Vertretungsregelung nicht zur Disposition stehe.

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
    Er muß den Kündigungssachverhalts so genau und umfassend schildern, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden ( BAGE 49, 136, 142; 59, 295, 299 f. = AP Nr. 37 und 49 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 a bzw. II 2 a der Gründe).

    Sein Wissen, über das er bereits vor der förmlichen Einleitung des Anhörungsverfahrens verfügte und das er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme den Mitgliedern der Gruppenvertretung weitervermittelt hat, ist deshalb der Gruppenvertretung (Art. 32 Abs. 3 Satz 2 BayPVG) zuzurechnen (vgl. BAGE 49, 136, 144 = AP, aao, zu II 1 c, bb der Gründe; BAGE 59, 295, 302 f. = AP, a.a.O., zu II 2 c der Gründe; ebenso Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, a.a.O., Stand November 1989, Art. 77 Rz 58 a).

  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
    Er muß den Kündigungssachverhalts so genau und umfassend schildern, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden ( BAGE 49, 136, 142; 59, 295, 299 f. = AP Nr. 37 und 49 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 a bzw. II 2 a der Gründe).

    Sein Wissen, über das er bereits vor der förmlichen Einleitung des Anhörungsverfahrens verfügte und das er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme den Mitgliedern der Gruppenvertretung weitervermittelt hat, ist deshalb der Gruppenvertretung (Art. 32 Abs. 3 Satz 2 BayPVG) zuzurechnen (vgl. BAGE 49, 136, 144 = AP, aao, zu II 1 c, bb der Gründe; BAGE 59, 295, 302 f. = AP, a.a.O., zu II 2 c der Gründe; ebenso Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, a.a.O., Stand November 1989, Art. 77 Rz 58 a).

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
    Der Kläger durfte auch nicht mit vertretbaren Gründen annehmen, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG und Beschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
    Der Kläger durfte auch nicht mit vertretbaren Gründen annehmen, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG und Beschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 02.05.1958 - 2 AZR 607/57

    Tod eines rheinischen Nur-Notars - Erben - Notariatsangestellter - Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
    Der Kläger durfte auch nicht mit vertretbaren Gründen annehmen, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG und Beschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
    Dabei unterliegt die Würdigung des Landesarbeitsgerichts nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht, soweit es um die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Sozialwidrigkeit geht (ständige Rechtsprechung; vgl. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 348/56

    Erster Bürgermeister - Vertretung der Gemeinde - Vertretungsbefugnis - Bayerische

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
    Soweit der Landrat Aufgaben nicht in eigener Zuständigkeit erledigt (vgl. Art. 34 BayLKrO), ist seine nach Art. 35 Abs. 1 BayLKrO bestehende Vertretungsbefugnis an die Beschlüsse der zuständigen Kreisorgane gebunden (Masson/Samper, Bayerische Kommunalgesetze, Stand April 1990, Art. 35 LKrO Rz 1, Art. 38 LKrO Rz 3; vgl. auch BAG Urteil vom 8. Dezember 1959 - 3 AZR 348/56 - AP Nr. 1 zu § 38 GemeindeO Bayern).
  • BAG, 24.04.1979 - 6 AZR 409/77

    Kündigung einer Angestellten - Zustimmungserklärung des Personalrats -

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Vertretung, so ist für den Fall der gemeinsamen Vertretung durch den Personalratsvorsitzenden und ein Gruppenvorstandsmitglied anerkannt, daß die Erklärung unwirksam ist ( BAG Urteil vom 24. April 1979 - 6 AZR 409/77 - AP Nr. 1 zu § 87 LPVG Berlin; BAG Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 617/80 - AP Nr. 1 zu § 40 LPVG Niedersachsen; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1986 - VI P 12.84 - PersV 1987, 199; OVG Hamburg Beschluß vom 30. Juni 1981 - OVG Bs PB 6/81 - PersV 1984, 163), und zwar ohne Rücksicht auf die Form (schriftlich oder mündlich) und auf die Art der Erklärung (Zustimmung oder Zustimmungsverweigerung).
  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

  • BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 26/87

    Fristgerechte Kündigung wegen entgeltlicher Vermittlung der Einstellung eines

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 216/80
  • BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

  • BVerwG, 14.07.1986 - 6 P 12.84

    Zulässigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde - Die Vertretungsbefugnis des

  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 19.75

    Verplichtung der Stufenvertretung einer nachgeordneten Dienststelle zur Gewährung

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 266/14

    Anfrage bei dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts: Wirksamkeit der

    Zudem ist der Zweite Senat der Rechtsauffassung des Dritten Senats hinsichtlich der gleichlautenden Bestimmung des Art. 35 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern beigetreten (Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90, juris Rn. 24 - obiter dictum).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 266/14

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde

    Diese Ansicht hat auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 8. Dezember 1959 vertreten (3 AZR 348/56, juris Rn. 25; vgl. auch BAG, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90, juris Rn. 24 zu Art. 35 Abs. 1 BayLKrO - obiter dictum).
  • BAG, 22.08.2016 - 2 AZB 26/16

    Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch den ersten Bürgermeister

    In seiner im Anfragebeschluss genannten Entscheidung vom 18. Oktober 1990 (- 2 AZR 157/90 -) hat der Senat nicht tragend über die Auslegung von Art. 38 Abs. 1 BayGO entschieden.

    Soweit dem zu Art. 35 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern ergangenen Senatsurteil vom 18. Oktober 1990 (- 2 AZR 157/90 -) entnommen werden könnte, der Senat hätte dieser Entscheidung die vom Dritten Senat zu Art. 38 Abs. 1 BayGO vertretene Rechtsauffassung zugrunde gelegt und auf die Vertretungsmacht des Landrats übertragen, hält er hieran aus den vorstehend genannten Gründen nicht fest.

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Der Senat hat auch in vergleichbaren Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht mit vertretbaren Gründen davon ausgehen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen, entschieden, bei einer derartigen - wie auch hier vom Landesarbeitsgericht angenommenen - Sachlage sei eine Abmahnung entbehrlich (Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 b cc der Gründe; Senatsurteile vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90 - RzK I 5 i Nr. 64 und vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81, zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen eine Abmahnung entbehrlich, ebenso bei Störungen im Vertrauensbereich, wenn der Arbeitnehmer nicht aus vertretbaren Gründen annehmen kann, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Urteile vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG; vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90 - RzK III 2 a Nr. 18; vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, jeweils m.w.N.).
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