Rechtsprechung
BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 160/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- openjur.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers; außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 S 3 KSchG, § 9 KSchG
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 S 3 KSchG, § 9 KSchG
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausschluss des Antragsrechts des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei unwirksamer außerordentlicher Kündigung und tariflichem Sonderkündigungsschutz des Arbeitnehmers
- bag-urteil.com
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- Betriebs-Berater
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- hensche.de
Kündigung: Außerordentlich, Auflösungsantrag
- rewis.io
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- Bundesarbeitsgericht
(Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist)
- rewis.io
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; KSchG § 13 ABs. 1 S. 3
Ausschluss des Antragsrechts des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei unwirksamer außerordentlicher Kündigung und tariflichem Sonderkündigungsschutz des Arbeitnehmers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 25.01.2008 - 1 Ca 94/07
- LAG Baden-Württemberg, 02.07.2008 - 2 Sa 14/08
- BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 160/09
Papierfundstellen
- NZA 2011, 349
- BB 2011, 628
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10
Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches …
Wegen der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG ist ein Rechtsmittel gegen das Berufungsurteil nicht "unzweifelhaft" unzulässig (Senat 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 11, NZA 2011, 349) .Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Zweck des Revisionsverfahrens, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils und seiner Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt zu ermöglichen, deshalb erreicht werden kann, weil der Sach- und Streitstand sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt ( Senat 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 11, NZA 2011, 349; BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 627/05 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 5; Senat 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - zu I 1 der Gründe, AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4) .
- LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17
Bestandsstreitigkeiten (§ 61a ArbGG) - Kündigungen - Sonstiges - Zahlungsklagen
a) Bezogen auf eine außerordentliche Kündigung sieht § 13 Abs. 1 KSchG einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht vor ( vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 14 f. mwN). - BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - …
Der Arbeitgeber kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses lediglich im Zusammenhang mit einer unwirksamen ordentlichen Kündigung und auch insoweit nur beantragen, wenn die Kündigung nicht aus anderen Gründen als der Sozialwidrigkeit unwirksam ist (vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 13; 28. August 2008 - 2 AZR 63/07 - Rn. 27, BAGE 127, 329) .
- BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 68/12
Schmerzensgeld - Entschädigung - befristetes Arbeitsverhältnis - …
Wegen der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG ist ein Rechtsmittel gegen das Berufungsurteil nicht "unzweifelhaft" unzulässig (vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 11, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 66 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 61; 18. Mai 2006 - 6 AZR 627/05 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 5) .Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Zweck des Revisionsverfahrens deshalb erreicht werden kann, weil die Entscheidungsgründe hinreichende Anhaltspunkte zum Sach- und Streitstand enthalten und die aufgeworfenen Fragen danach beurteilt werden können (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - aaO;… 18. Mai 2006 - 6 AZR 627/05 - aaO;… ErfK/Koch 13. Aufl. § 69 ArbGG Rn. 5) .
- ArbG Hamburg, 19.12.2012 - 26 Ca 255/12 Eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Fälle der für unwirksam erklärten fristlosen arbeitgeberseitigen Kündigung kommt nicht in Betracht (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 15 mwN).
Der Ausschluss des Antragsrechts gilt auch im Zusammenhang mit einer für unwirksam erkannten außerordentliche Kündigung, die unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist ausgesprochen worden ist (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 19).
Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Einhaltung der Auslauffrist bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes rechtlich geboten (notwendig) war oder sich der Arbeitgeber freiwillig dazu entschlossen hatte, dem nicht mehr ordentlich kündbaren Arbeitnehmer eine entsprechende Frist einzuräumen (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 19).
Eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG scheidet gleichermaßen aus (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - Rn. 19;… 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 67).
- LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
Verfügungen über Konto der Mutter mit Generalvollmacht - Abmahnung ausreichend
Eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Fälle der für unwirksam erklärten fristlosen arbeitgeberseitigen Kündigung kommt nicht in Betracht (BAG 30.09.2010 - 2 AZR 160/09 -, AP Nr. 66 zu § 9 KSchG 1969; BAG 14.09.1994 - 2 AZR 75/94 - EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 36; BAG 26.10.1979 - 7 AZR 752/77 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 5). - LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16 Eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Fälle der für unwirksam erklärten fristlosen arbeitgeberseitigen Kündigung kommt nicht in Betracht (BAG, Urt. v. 30.09.2010 - 2 AZR 160/09 -, AP Nr. 66 zu § 9 KSchG 1969;… BAG, Urt. v. 14.09.1994 - 2 AZR 75/94 - EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 36).
- LAG Baden-Württemberg, 20.04.2018 - 11 Sa 45/17
Außerordentliche Verdachtskündigung - dringender Verdacht - Anhörung des …
Die in § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG getroffene Regelung, dass der Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung kein Antragsrecht hinsichtlich einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses haben soll, ist eindeutig und gilt für außerordentliche fristlose wie für außerordentliche Kündigungen mit Auslauffrist gleichermaßen (vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 160/09). - LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14
Außerordentliche Kündigung - Anhörung der Betriebsvertretung
Eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Fälle der für unwirksam erklärten außerordentlichen Arbeitgeberkündigung kommt nicht in Betracht ( BAG 30. September 2010 - 2 AZR 160/09 - NZA 2011, 349 ). - LAG Hamm, 09.12.2021 - 11 Sa 944/21