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   BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90   

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https://dejure.org/1990,478
BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90 (https://dejure.org/1990,478)
BAG, Entscheidung vom 06.09.1990 - 2 AZR 165/90 (https://dejure.org/1990,478)
BAG, Entscheidung vom 06. September 1990 - 2 AZR 165/90 (https://dejure.org/1990,478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkte Zulassung der Revision - Vergütungsanspruch einer geringfügig Beschäftigten unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs - Anrechnung anderweitigen Verdienstes auf den Verzugslohn - Kausalität zwischen dem Freiwerden von der bisherigen Arbeitsleistung und der ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 615, 812, 826; KSchG § 11 Nr. 1; ArbGG § 72 Abs. 1; RVO §§ 394, 395; SGB IV §§ 8, 280; GG Art. 12, 14
    Annahmeverzug des Arbeitgebers: Zur Anrechnung anderweitigen Verdienstes des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1002
  • NJW-RR 1991, 687 (Ls.)
  • NZA 1991, 221
  • BB 1991, 418
  • DB 1991, 496
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile -

    Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90
    Das Berufungsgericht ist von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 14. Januar 1988 (BAGE 57, 192 = AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO), vom 18. November 1988 (BAGE 60, 135 = AP, aaO) und zuletztvom 10. Mai 1990 (- 8 AZR 216/89 - unveröffentlicht) im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO;Urteile vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - undvom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 3 und 5 zu §§ 394, 395 RVO) aufgestellt hat.

    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 3. April 1958 (BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, mit Anm. von Dersch) zwar nicht im einzelnen mit den Voraussetzungen eines solchen Kondiktionsanspruchs auseinandergesetzt.

    Eine sittenwidrige Schädigung hat das Bundesarbeitsgericht dann angenommen, wenn ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit dem Ziel kündigt, dadurch einem Lohnabzugsverfahren im Rahmen des § 395 Abs. 2 RVO zu entgehen und den Arbeitgeber dadurch zu schädigen (vgl. BAGE 6, 7, 13 [BAG 03.04.1958 - 2 AZR 469/56] = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 3 d der Gründe).

  • BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86

    Haftung des Arbeitnehmer bei Doppelarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90
    War nämlich die Ausübung nur einer einzigen geringfügigen Beschäftigung Geschäftsgrundlage des Arbeitsverhältnisses, so kommt dies einem vertraglichen Nebentätigkeitsverbot gleich, das gegen Art. 12 GG verstößt und daher unwirksam ist (vgl.Senatsurteil vom 3. Dezember 1970 - 2 AZR 110/70 - AP Nr. 60 zu § 626 BGB; ebenso BAGE 60, 135, 141 f. [BAG 18.11.1988 - 8 AZR 12/86] = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, zu II 2 der Gründe).

    Das Berufungsgericht ist von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 14. Januar 1988 (BAGE 57, 192 = AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO), vom 18. November 1988 (BAGE 60, 135 = AP, aaO) und zuletztvom 10. Mai 1990 (- 8 AZR 216/89 - unveröffentlicht) im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO;Urteile vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - undvom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 3 und 5 zu §§ 394, 395 RVO) aufgestellt hat.

    Ob diese Norm nicht nur hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile, sondern auch hinsichtlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anwendbar ist, bedarf keiner Entscheidung (offengelassen: BAGE 60, 135, 144 [BAG 18.11.1988 - 8 AZR 12/86] = AP, aaO, zu III der Gründe).

  • RG, 12.07.1904 - III 146/04

    Zu § 615 BGB

    Auszug aus BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90
    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt: Bereits das Reichsgericht hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1904 (RGZ 58, 402, 404) ausgeführt, anrechnungspflichtig sei nur derjenige Verdienst, den der Dienstpflichtige durch anderweitige Verwendung desjenigen Teils seiner Arbeitskraft erwerbe, welche er dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen verpflichtet war.

    Er soll nicht mehr erhalten, als er bei normaler Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte; er soll nicht auf Kosten des Arbeitgebers einen Gewinn machen; letzterem soll vielmehr aus Gründen der Billigkeit gestattet sein, die Anrechnung vorzunehmen (vgl. Motive zum BGB Bd. 2 S. 400; so schon RGZ 58, 402, 404; BAGE 50, 164, 176 f. [BAG 15.11.1985 - 2 AZR 98/84] = AP Nr. 39 zu § 615 BGB, zu C II 1 a der Gründe; Hueck/Nipperdey, aaO, S. 326; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 95 II 1, S. 617).

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Ausgangspunkt ist dabei, dass der Arbeitgeber für die Einwendungen nach § 615 Satz 2 BGB / § 11 Nr. 1 und Nr. 2 KSchG die Darlegungs- und Beweislast trägt (BAG 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - zu III 3 a der Gründe; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 56; APS/Biebl 5. Aufl. KSchG § 11 Rn. 28; Staudinger/Richardi/Fischinger BGB [2019] § 615 Rn. 179) .
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Es ist anhand der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der anderweitige Verdienst kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitspflicht ermöglicht wurde (BAG 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - zu III 3 d der Gründe) .
  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

    Eine Rechtsmittelbeschränkung, die das Rechtsmittelgericht zur Entscheidung über einzelne Entscheidungselemente nötigt, die nicht Gegenstand eines abtrennbaren Verfahrens oder einer selbständigen Entscheidung sein können, ist unbeachtlich (vgl. BAG 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 - aaO; 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - AP BGB § 615 Nr. 47 = EzA BGB § 615 Nr. 67).
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