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   BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06   

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https://dejure.org/2006,116
BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06 (https://dejure.org/2006,116)
BAG, Entscheidung vom 07.12.2006 - 2 AZR 182/06 (https://dejure.org/2006,116)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 (https://dejure.org/2006,116)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

  • openjur.de

    Präventionsverfahren und verhaltensbedingte Kündigung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung und Präventationsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges; Durchführung eines Präventionsverfahrens als formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen; Konkretisierung des dem ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung - Präventionsverfahren nach § 84 SGB IX - Kündigungsvoraussetzung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1; ; SGB IX § 84 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechtigte ordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulation eines Schwerbehinderten ? Keine Unwirksamkeit der Kündigung bei Nichtdurchführung des Präventionsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; SGB IX § 84 Abs. 1
    Recht der schwerbehinderten Menschen - ordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulation (mindestens Verdacht): vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes trotz Vorlage vollständiger Stundennachweise offensichtlich in Zusammenwirken mit dem Vorarbeiter; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung und Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kündigung und Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kündigung und Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte nicht zwingend notwendig - Kündigung aufgrund schwerer Pflichtverletzung wirksam

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.12.2006)

    Auch Schwerbehinderte müssen Arbeitspflichten erfüllen // Kündigung nach Arbeitszeit-Verstoß bestätigt

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Präventionsverfahren nach § 84 SGB IX: Formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung?

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bedeutung des § 84 Abs. 1 SGB IX im Kündigungsschutz

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bedeutung von § 84 Abs. 1 SGB IX im Kündigungsschutzverfahren

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Bedeutung des § 84 Abs. 1 SGB IX für den Kündigungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 293
  • NJW 2007, 1995
  • MDR 2007, 844
  • NZA 2007, 617
  • BB 2007, 1852
  • DB 2007, 1089
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob die Entscheidung des Senats vom 7. Dezember 2006 (- 2 AZR 182/06 - Rn. 28, BAGE 120, 293) so zu verstehen ist, dass dem Arbeitgeber eine Vortragserleichterung allein aufgrund der Tatsache zukommt, dass das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat (zur Zustimmung des Integrationsamts gemäß § 91 Abs. 4 SGB IX aF zu einer außerordentlichen Kündigung vgl. BAG 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 54) .

    Denn jedenfalls spräche alles für die Annahme, ein Präventionsverfahren hätte die Kündigung nicht verhindern helfen können, wenn das Landesarbeitsgericht weder eine Abmahnung noch eine Um- oder Versetzung als mildere Mittel ansehen sollte (vgl. insoweit auch BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - Rn. 31, aaO) .

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Eine Kündigung ist nach § 1 Abs. 1 und 2 KSchG sozial nicht gerechtfertigt, wenn es andere geeignete mildere Mittel gibt, um die Vertragsstörung künftig zu beseitigen (st. Rspr., vgl. BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56 = EzA SGB IX § 84 Nr. 1).
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Ein fehlendes BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt nicht per se zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung (vgl. LAG Berlin 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE KSchG § 1 Krankheit Nr. 37; v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn 343; KR-Etzel 8. Aufl. Vor §§ 85-92 SGB IX Rn. 36; BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - NZA 2007, 1049; so auch Senat 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56 = EzA SGB IX § 84 Nr. 1 zum Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX).

    Es müssen vielmehr auch bei gehöriger Durchführung des BEM überhaupt Möglichkeiten einer alternativen (Weiter-)Beschäftigung bestanden haben, die eine Kündigung vermieden hätten (Welti NZS 2006, 623, 626; vgl. für das Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX: Senat 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56 = EzA SGB IX § 84 Nr. 1; Düwell BB 2000, 2570, 2573; Pahlen AR-Blattei SD 1440.1 Rn. 167 f.).

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