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   BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70   

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BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70 (https://dejure.org/1971,1577)
BAG, Entscheidung vom 25.03.1971 - 2 AZR 187/70 (https://dejure.org/1971,1577)
BAG, Entscheidung vom 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 (https://dejure.org/1971,1577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landesarbeitsgericht - Abgeordneter Arbeitsgerichtsrat - Vorsitz in Kammer - Ordnungsgemäße Besetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1631 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 166/54

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BGH, 12.03.1956 - II ZR 91/55

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BGH, 15.11.1956 - III ZR 84/55

    Unzulässige Mitwirkung eines Hilfsrichters

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BGH, 08.02.1961 - VIII ZR 35/60

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    Grundsätzlich sollen die einem Gericht zugewiesenen Aufgaben cm von den bei diesem Gericht planmäßig angestellten Richtern erfüllt werden» Das schließt aber nicht aus daß ein Richter zum Zwecke eines vorübergehenden Bedürfnisses wie auch seiner Erprobung mit seinem Einverständnis auf Zeit an ein anderes Gericht abgeordnet wird (vgl. BVerfGE 3, 213; 4, 331; BVerfG NJW 62, 1495; BGHZ 123 1; 20, 209; 20, 250 ; 22, 142; 34, 260; BGH NJW 66, 352; BGH GSSt 14, 321; vgl. auch Baumbach-Lauterbach, 30. Aufl" 1970, § 70 GVG Anm. 1; Gerner-Decker-Kauffmann- Gruber, DRiG, § 37 Anm» 10; Müller, DRiZ 6 3, 37; Schmidt- Räntsch, DRiG, § 37 Anm. 3s 4, 5s 14, 15)° Demgemäß gehen die gesetzlichen Bestimmungen von der Zulässigkeit der Abordnung eines Richters aus und untersagen sie nicht (vgl. §§ 29, 59 DRiG), insbesondere nicht für den hier interessierenden Fall der Abordnung eines bereits auf Lebenszeit angestellten erstinstanzlichen Richters der Arbeitsgerichtsbarkeit an das Landesarbeitsgericht».
  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

    Auszug aus BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70
    2» Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 199 (BVerfGE 26, 1 6 3 ) ergibt nichts Gegenteiliges« In dieser Entscheidung (vgl« insbesondere Seite 169 f.) entwickelt das Bundesverfassungsgericht anschaulich und überzeugend die Gleichrangigkeit von Oberlandesgericht, Landessozialgericht, Verwaltungsgerichtshof und Landesarbeitsgericht, wobei es - im Rahmen der Prüfung der Gleichrangigkeit - den beiden Besonderheiten des Landesarbeitsgerichts, daß nämlich seine Spruchkörper als Kammern und nicht wie die der anderen vergleichbaren Gerichte als Senate und demgemäß deren Vorsitzende als Direktoren und nicht als Senatspräsidenten bezeichnet werden, und ferner, daß der Vorsitzende beim Landesarbeitsgericht nicht mit zwei Berufsrichtern, sondern mit zwei ehrenamtlichen im Arbeitsrecht erfahrenen Beisitzern zu entscheiden hat, keine Bedeutung beimißt« Der genannte Unterschied zwischen Oberlandesgericht einerseits und Landesarbeitsgericht andererseits kann aber durchaus, ohne der Gleichrangigkeit der genannten Gerichte Abbruch zu tun, bei der Anwendung solcher verfahrensrechtlichen Vorschriften Bedeutung gewinnen, die auf einen aus mehreren Berufsrichtern bestehenden Spruchkörper gemünzt sind.
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Eine vorübergehende Abordnung eines Richters am Arbeitsgericht an ein Landesarbeitsgericht kann zulässigerweise mit einer nicht vorhersehbaren Überlastung des Landesarbeitsgerichts (BAG 27. April 1972 - 5 AZR 404/71 - AP ArbGG 1953 § 35 Nr. 1; GK-ArbGG/Bader Stand März 2007 § 35 Rn. 14) oder mit dem Zweck seiner Erprobung begründet werden (BAG 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 - AP ArbGG 1953 § 36 Nr. 3 mit zust. Anm. Schmidt-Räntsch; allg. auch schon BVerfG 3. Juli 1962 - 2 BvR 628/60 ua. - BVerfGE 14, 156, 164 f.; zur - entsprechenden - Zulässigkeit des Einsatzes von abgeordneten Richtern bei Oberlandesgerichtssenaten vgl. Kissel/Mayer GVG 4. Aufl. § 115 Rn. 9 mwN).

    Dementsprechend muss sich die Abordnung in zeitlichen und sachlichen Grenzen halten (BAG 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 - aaO).

  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZN 881/14

    Ordnungswidrige Besetzung des Gerichts - Abordnung eines Richters

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 13. November 1997 - 2 BvR 2269/93 -; 23. Januar 1996 - 1 BvR 1551/95 -; 8. Juli 1992 - 2 BvL 27/91, 2 BvL 31/91 - zu C III 2 a der Gründe mwN, BVerfGE 87, 68; 3. Juli 1962 - 2 BvR 628/60, 2 BvR 247/61 - zu B I der Gründe, BVerGE 14, 156) , des Bundesgerichtshofs (ua. BGH 16. März 2005 - RiZ (R) 2/04 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 162, 333; 13. Juli 1995 - V ZB 6/94 - zu III 1 b aa der Gründe, BGHZ 130, 304; 5. Juni 1985 - VIII ZR 135/84 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 95, 22; 15. November 1956 - III ZR 84/55 - BGHZ 22, 142, 145) , des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 23. August 1996 - 8 C 19.95 - BVerwGE 102, 7) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 34, BAGE 123, 46; 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 -) sehen das Grundgesetz und die Gerichtsverfassung im Interesse der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit der Richter vor, dass ihr Amt grundsätzlich von bei dem betreffenden Gericht planmäßig und auf Lebenszeit ernannten Richtern ausgeübt wird.
  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 635/88

    Feststellungsklage: Zulässigkeit trotz möglicher Leistungaklage bei Rechtsstreit

    Ein zum Landesarbeitsgericht abgeordneter Richter am Arbeitsgericht kann Vorsitzender einer Kammer des Landesarbeitsgerichts sein (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 - AP Nr. 3 zu § 36 ArbGG 1953).
  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 349/88

    Feststellungsklage: Zulässigkeit trotz möglicher Leistungaklage bei Rechtsstreit

    Ein zum Landesarbeitsgericht abgeordneter Richter am Arbeitsgericht kann Vorsitzender einer Kammer des Landesarbeitsgerichts sein (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1971 - 2 AZR 187/70 - AP Nr. 3 zu § 36 ArbGG 1953).
  • VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94

    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

    Nicht erforderlich ist danach, daß ein Richter die Vorsitzendenfunktion in dem statusrechtlichen Amt eines Vorsitzenden Richters ausübt oder daß bei dem Gericht eine entsprechende Planstelle vorgesehen ist; der Richter kann auch nebenamtlich (vgl. hierzu Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, Kommentar, 4. Aufl. vor §§ 40 - 42 Rdnr. 2) den Vorsitz führen, sofern die gerichtsverfassungsrechtlichen Vorschriften dies zulassen (so ausdrücklich Schmidt-Räntsch, a.a.O., § 28 Rdnr. 8; vgl. auch GKÖD I § 28 Rdnr. 8; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 53. Aufl. 1995, DRiG § 28 Rdnr. 3 unter Hinweis auf BAG, NJW 1971, 1631).
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