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   BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85   

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BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 (https://dejure.org/1986,808)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 (https://dejure.org/1986,808)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 (https://dejure.org/1986,808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung - Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisse - Bestimmung zur Abgabe einer Willenserklärung durch Drohung - Drohung mit fristloser Kündigung - Rechtswidrigkeit der Drohung auf Grund ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1, § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag unter Druck / Nötigung zugestimmt - was tun?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 91
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Auch hier ist darauf abzustellen, ob ein verständiger Arbeitgeber die Erstattung einer Strafanzeige ernsthaft in Erwägung gezogen hätte (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - zu B I 4 b bb der Gründe) .
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Das Bundesarbeitsgericht ist dem bisher nicht gefolgt (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; offengelassenUrteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91;Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - AP, aaO; vgl. auch BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).

    Eine solche Annahme, die im Ergebnis darauf hinausläuft, im Wege der Rechtsfortbildung ein gesetzlich nicht geregeltes Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu gewähren, ist jedoch de lege lata nicht gerechtfertigt (so schon für den Fall, daß der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich um eine Bedenkzeit gebeten hat: BAG Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91).

  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Aufhebungsvertrag; Drohung mit Kündigung; Drohung mit Strafanzeige; Gebot fairen

    Die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig anzusehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist ( vgl. dazu und im Folgenden BAG, Urteil v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2016 - 4 Sa 180/15; LAG Hamm, Urteil v. 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 8 Sa 353/16

    Aufhebungsvertrag Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher

    Dabei kommt es auf das Gewicht des erhobenen Vorwurfs an, ob also bei einem bestimmten Sachverhalt ein verständiger Arbeitgeber auch eine Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen würde (BAG v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91).

    Zutreffend weist das Arbeitsgericht in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Beklagte schon nicht verpflichtet gewesen war, überhaupt eine Bedenkzeit einzuräumen, zumal der Kläger hierum nicht nachgesucht hatte (vgl. BAG - 30.01.1986 - 2 AZR 196/85, NZA 1987, 91).

  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

    Hiernach wird die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses (nur) dann als unangemessen und somit rechtswidrig angesehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - zu BI4b bb der Gründe, NZA 1987, 91; LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 103, LAG Baden-Württemberg 27. Oktober 1983 - 11 Sa 103/83 - juris) .

    Andererseits muss das Begehren des Drohenden mit der anzuzeigenden Straftat in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - zu BI4b bb der Gründe, NZA 1987, 91; LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 105) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags - widerrechtliche Drohung

    Dabei kommt es auf das Gewicht des erhobenen Vorwurfs an, ob also bei einem bestimmten Sachverhalt ein verständiger Arbeitgeber auch eine Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen würde (BAG v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 - NzA 1987, 91).

    Sind beide Mittel einzeln nicht geeignet, die Drohung zum Zwecke der einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses als rechtswidrig anzusehen, so kann auch die gleichzeitige Androhung von beiden nicht zur Rechtswidrigkeit führen (vgl. BAG v. 30.01.1986 a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 61/17

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Dabei kommt es auf das Gewicht des erhobenen Vorwurfs an, ob also bei einem bestimmten Sachverhalt ein verständiger Arbeitgeber auch eine Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen würde (LAG Rheinland-Pfalz 24.01.2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 77 mwN; BAG 30.01.1986 - 2 AZR 196/85).

    Maßgebend ist also der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers der verantwortliche Ermittlungen angestellt hätte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24.01.2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 62 mwN; BAG 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 - mwN).

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung;

    Das gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer nicht um eine Überlegungsfrist nachsucht (BAG vom 30.01.1986 - 2 AZR 196/85, NZA 1987, 91).
  • ArbG Köln, 01.06.1993 - 16 Ca 9583/92
    Die Drohung des Arbeitgebers mit einer (fristlosen) Kündigung ist dann nicht widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung ernsthaft in Erwägung gezogen hätte (BAG, Urteil vom 30.1.1986, NZA 1987, 91 f. unter B I 4 a) der Gründe m.w.N.; Urteil vom 16.1.1992, NZA 1992, 1023, 1024 unter B I 2 b aa) der Gründe; LAG Köln, Urteil vom 31.7.1992 - Az.: 12 Sa 377/92 - unter 2. der Gründe; Bauer, Jobst-Hubertus: Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 2. Auflage München 1991 Rz 81).

    Maßgebend ist deshalb der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers im Zeitpunkt der Drohung (BAG, Urteil vom 30.1.1986, NZA 1987, 91 f. unter B I 4 a) der Gründe m.w.N.; Urteil vom 16.1.1992, NZA 1992, 1023, 1024 unter B I 2 b aa) der Gründe; LAG Köln, Urteil vom 31.7.1992 - Az.: 12 Sa 377/92 - unter 2. der Gründe; Bauer, Jobst-Hubertus: Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 2. Auflage München 1991 Rz 81).

    Ein derartiges Anfechtungsrecht besteht nämlich allenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vor dem Abschluß eines Aufhebungsvertrags um eine solche Bedenkzeit gebeten hat (BAG, Urteil vom 16.2.1983, AP Nr. 22 zu § 123 BGB unter I 5. der Gründe; Urteil vom 30.1.1986, NZA 1987, 91, 93 unter B I 4 c) der Gründe).

    Hierfür reicht allein die "erhebliche Verwirrung" infolge der Androhung einer außerordentlichen Kündigung nicht aus (BAG, Urteil vom 30.1.1986, NZA 1987, 91, 93 unter B II. der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97

    Video-Spähangriff eines Arbeitgebers gegen eine Kassiererin, Verstoß gegen das

    Selbst wenn jedoch der insoweit abweichenden Ansicht des Bundesarbeitsgerichts gefolgt wird, wonach es darauf ankommt, ob "... bei einem bestimmten Sachverhalt ein verständiger Arbeitgeber (das aber ist der billig und gerecht denkende Mensch) eine Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen würde" und ob das "Gewicht des erhobenen Vorwurfs dies zuläßt" (BAG, 30.01.1986, Az.: 2 AZR 196/85 unter B I 4b der Gründe, NZA 1987/91), führt dies im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, daß die beiden Willenserklärungen der Klägerin wirksam angefochten wurden.
  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes

  • LAG Düsseldorf, 26.01.1993 - 16 Sa 1037/92

    Aufhebungsvertrag: Anfechtung - Begriff der Drohung

  • LAG Hamm, 22.07.2009 - 3 Sa 426/09

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei widerrechtlicher Drohung mit

  • LAG Düsseldorf, 08.10.1999 - 14 Sa 1089/99

    Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung mit einer fristlosen

  • ArbG Dortmund, 12.02.2009 - 4 Ca 4594/08

    Ausbildungsverhältnis, Schwangerschaft, Aufhebungsvertrag, Anfechtung wegen

  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 658/88

    Arbeitsverhältnis: Beendigung - Aufhebungsvertrag - Generalhandlungsvollmacht

  • LAG Thüringen, 05.03.2009 - 3 Sa 41/08

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung des Arbeitgebers mit einer

  • ArbG Trier, 28.11.2007 - 4 Ca 1179/07
  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.1999 - 14 Sa 101/98

    Prüfung eines Aufhebungsvertrags unter dem Gesichtspunkt vorübergehender Störung

  • LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Antrag auf Terminsverlegung - Erlass eines Zweiten

  • LAG Hamm, 21.10.1993 - 17 Sa 437/93

    Kündigung; Auflösungsvertrag; Anfechtung ; Drohung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2021 - 5 Sa 128/21

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21

    Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

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