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   BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85   

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BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 (https://dejure.org/1986,808)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 (https://dejure.org/1986,808)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 (https://dejure.org/1986,808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung - Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisse - Bestimmung zur Abgabe einer Willenserklärung durch Drohung - Drohung mit fristloser Kündigung - Rechtswidrigkeit der Drohung auf Grund ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1, § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 91
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
    Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift setzt objektiv das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 2, 233, 236 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG 30, 214, 219 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB; BAG 41, 229, 236 = AP Nr. 23 zu § 123 BGB).

    Die fristlose Entlassung ist grundsätzlich ein Nachteil (BAG 41, 229, 236; BAG vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - EzA Nr. 2 zu § 4 TVG Einzelhandel, zu III 1 der Gründe), da diese ein Unwerturteil enthält.

    Die Drohung muß bewußt darauf gerichtet sein, den Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Ansicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber den sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (BAG 30, 214, 220 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB; BAG 41, 229).

    Das ist schon dann anzunehmen, wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklärung überhaupt nicht oder nicht in der gewählten Form oder zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (BAG 41, 229, 239; MünchKomm-Kramer, 2. Aufl., § 123 BGB Rz 40; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 123 Rz 54 ff.).

    Es ist nicht erforderlich, daß die in Aussicht gestellte Kündigung nach der objektiven Rechtslage wirksam gewesen wäre (BAG 30, 214, 222; BAG 32, 194, 196 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; BAG 41, 229, 239).

    Maßgebend ist also der o b j e k t i v m ö g l i c h e und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers (BAG 32, 194, 197; BAG 41, 229, 240; BAG Urteil vom 24. Januar 1985, aaO, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76

    Bedenken gegen Amtsführung - Verwaltungsangestellter - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
    Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift setzt objektiv das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 2, 233, 236 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG 30, 214, 219 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB; BAG 41, 229, 236 = AP Nr. 23 zu § 123 BGB).

    Die Drohung muß bewußt darauf gerichtet sein, den Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Ansicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber den sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (BAG 30, 214, 220 = AP Nr. 20 zu § 123 BGB; BAG 41, 229).

    Es ist nicht erforderlich, daß die in Aussicht gestellte Kündigung nach der objektiven Rechtslage wirksam gewesen wäre (BAG 30, 214, 222; BAG 32, 194, 196 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; BAG 41, 229, 239).

  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
    Auch das Inaussichtstellen einer Strafanzeige ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel (BAG vom 3. Mai 1963 - 1 AZR 136/62 - AP Nr. 1 zu § 781 BGB zu 2 b der Gründe; BGHZ 25, 217, 219) [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56].

    Dies widerspricht jedoch dem Grundsatz, daß die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig zu beurteilen ist, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Bedrohten als auch des Drohenden ist (Erman/Brox, BGB, § 123 Rz 64; MünchKomm-Kramer, § 123 BGB Rz 36; Soergel/Hefermehl, BGB, 11. Aufl., § 123 Rz 47; BGHZ 25, 217, 220) [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56].

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
    Es ist nicht erforderlich, daß die in Aussicht gestellte Kündigung nach der objektiven Rechtslage wirksam gewesen wäre (BAG 30, 214, 222; BAG 32, 194, 196 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; BAG 41, 229, 239).

    Maßgebend ist also der o b j e k t i v m ö g l i c h e und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers (BAG 32, 194, 197; BAG 41, 229, 240; BAG Urteil vom 24. Januar 1985, aaO, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
    Die fristlose Entlassung ist grundsätzlich ein Nachteil (BAG 41, 229, 236; BAG vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - EzA Nr. 2 zu § 4 TVG Einzelhandel, zu III 1 der Gründe), da diese ein Unwerturteil enthält.

    Maßgebend ist also der o b j e k t i v m ö g l i c h e und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers (BAG 32, 194, 197; BAG 41, 229, 240; BAG Urteil vom 24. Januar 1985, aaO, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer fristlosen Entlassung

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
    Die entgegengesetzte Rechtsauffassung, die der Senat im Urteil vom 17. Juli 1960 (- 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13 zu § 123 BGB, zu IV 5 der Gründe) vertreten hatte, hat der Senat schon im Urteil vom 20. November 1969 (- 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB, zu I der Gründe) ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
    Vorliegend war nicht zu der Frage Stellung zu nehmen, ob ein Aufhebungsvertrag nach § 123 BGB wegen Zeitdrucks angefochten werden kann, wenn der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer erbetene Bedenkzeit abgelehnt hat (so Popp, BlStSozArbR 1981, 17, 21; dagegen BAG Urteil vom 16. Februar 1982 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB, zu I 5 der Gründe mit insoweit zust. Anm. von Herschel), denn der Kläger hatte nicht um eine Überlegungsfrist gebeten.
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
    Dies wäre dann der Fall, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Verknüpfung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hätte (Senatsurteil vom 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 2 c cc der Gründe).
  • BAG, 03.05.1963 - 1 AZR 136/62

    Schuldanerkenntnis - Einwandserhebung - Drohung

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
    Auch das Inaussichtstellen einer Strafanzeige ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel (BAG vom 3. Mai 1963 - 1 AZR 136/62 - AP Nr. 1 zu § 781 BGB zu 2 b der Gründe; BGHZ 25, 217, 219) [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56].
  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 64/59

    Drohung - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Anhörungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85
    Die entgegengesetzte Rechtsauffassung, die der Senat im Urteil vom 17. Juli 1960 (- 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13 zu § 123 BGB, zu IV 5 der Gründe) vertreten hatte, hat der Senat schon im Urteil vom 20. November 1969 (- 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB, zu I der Gründe) ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 08.12.1955 - 2 AZR 13/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung während der Schwangerschaft, Anfechtung der

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Auch hier ist darauf abzustellen, ob ein verständiger Arbeitgeber die Erstattung einer Strafanzeige ernsthaft in Erwägung gezogen hätte (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - zu B I 4 b bb der Gründe) .
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Das Bundesarbeitsgericht ist dem bisher nicht gefolgt (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; offengelassenUrteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91;Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - AP, aaO; vgl. auch BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).

    Eine solche Annahme, die im Ergebnis darauf hinausläuft, im Wege der Rechtsfortbildung ein gesetzlich nicht geregeltes Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu gewähren, ist jedoch de lege lata nicht gerechtfertigt (so schon für den Fall, daß der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich um eine Bedenkzeit gebeten hat: BAG Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91).

  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei

    Die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig anzusehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist ( vgl. dazu und im Folgenden BAG, Urteil v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2016 - 4 Sa 180/15; LAG Hamm, Urteil v. 25.10.2013 - 10 Sa 99/13 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 8 Sa 353/16

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher

    Dabei kommt es auf das Gewicht des erhobenen Vorwurfs an, ob also bei einem bestimmten Sachverhalt ein verständiger Arbeitgeber auch eine Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen würde (BAG v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91).

    Zutreffend weist das Arbeitsgericht in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Beklagte schon nicht verpflichtet gewesen war, überhaupt eine Bedenkzeit einzuräumen, zumal der Kläger hierum nicht nachgesucht hatte (vgl. BAG - 30.01.1986 - 2 AZR 196/85, NZA 1987, 91).

  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

    Hiernach wird die Androhung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses (nur) dann als unangemessen und somit rechtswidrig angesehen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange sowohl des Bedrohten als auch des Drohenden ist (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - zu BI4b bb der Gründe, NZA 1987, 91; LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 103, LAG Baden-Württemberg 27. Oktober 1983 - 11 Sa 103/83 - juris) .

    Andererseits muss das Begehren des Drohenden mit der anzuzeigenden Straftat in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. BAG 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - zu BI4b bb der Gründe, NZA 1987, 91; LAG Hamm 22. Juli 2009 - 3 Sa 426/09 - jurisRn. 105) .

  • ArbG Köln, 01.06.1993 - 16 Ca 9583/92
    Die Drohung des Arbeitgebers mit einer (fristlosen) Kündigung ist dann nicht widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung ernsthaft in Erwägung gezogen hätte (BAG, Urteil vom 30.1.1986, NZA 1987, 91 f. unter B I 4 a) der Gründe m.w.N.; Urteil vom 16.1.1992, NZA 1992, 1023, 1024 unter B I 2 b aa) der Gründe; LAG Köln, Urteil vom 31.7.1992 - Az.: 12 Sa 377/92 - unter 2. der Gründe; Bauer, Jobst-Hubertus: Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 2. Auflage München 1991 Rz 81).

    Maßgebend ist deshalb der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers im Zeitpunkt der Drohung (BAG, Urteil vom 30.1.1986, NZA 1987, 91 f. unter B I 4 a) der Gründe m.w.N.; Urteil vom 16.1.1992, NZA 1992, 1023, 1024 unter B I 2 b aa) der Gründe; LAG Köln, Urteil vom 31.7.1992 - Az.: 12 Sa 377/92 - unter 2. der Gründe; Bauer, Jobst-Hubertus: Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 2. Auflage München 1991 Rz 81).

    Ein derartiges Anfechtungsrecht besteht nämlich allenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vor dem Abschluß eines Aufhebungsvertrags um eine solche Bedenkzeit gebeten hat (BAG, Urteil vom 16.2.1983, AP Nr. 22 zu § 123 BGB unter I 5. der Gründe; Urteil vom 30.1.1986, NZA 1987, 91, 93 unter B I 4 c) der Gründe).

    Hierfür reicht allein die "erhebliche Verwirrung" infolge der Androhung einer außerordentlichen Kündigung nicht aus (BAG, Urteil vom 30.1.1986, NZA 1987, 91, 93 unter B II. der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 61/17

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Dabei kommt es auf das Gewicht des erhobenen Vorwurfs an, ob also bei einem bestimmten Sachverhalt ein verständiger Arbeitgeber auch eine Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen würde (LAG Rheinland-Pfalz 24.01.2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 77 mwN; BAG 30.01.1986 - 2 AZR 196/85).

    Maßgebend ist also der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers der verantwortliche Ermittlungen angestellt hätte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24.01.2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 62 mwN; BAG 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 - mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags - widerrechtliche Drohung

    Dabei kommt es auf das Gewicht des erhobenen Vorwurfs an, ob also bei einem bestimmten Sachverhalt ein verständiger Arbeitgeber auch eine Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen würde (BAG v. 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 - NzA 1987, 91).

    Sind beide Mittel einzeln nicht geeignet, die Drohung zum Zwecke der einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses als rechtswidrig anzusehen, so kann auch die gleichzeitige Androhung von beiden nicht zur Rechtswidrigkeit führen (vgl. BAG v. 30.01.1986 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 26.01.1993 - 16 Sa 1037/92

    Aufhebungsvertrag: Anfechtung - Begriff der Drohung

    Zwar liegt in der Ankündigung, für den Fall des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrages eine Kündigung aussprechen zu wollen, regelmäßig eine Drohung i.S. des § 123 Abs. 1 BGB (BAG, NZA 1986, 25; 1992, 1023), ebenso in der Ankündigung, andernfalls Strafanzeige erstatten zu wollen (BGH, NJW 1988, 2451; BAG, DRsp VI (608) 234 a = NZA 1987, 91).

    ... Ebenfalls ist die Drohung mit einer Strafanzeige nicht widerrechtlich, wenn das Begehren des Drohenden mit einer Straftat in einem inneren Zusammenhang stand (BAG, NZA 1987, 91).

    Eine Anfechtung wegen Zeitdrucks mag zu bejahen sein, wenn ein Arbeitgeber eine vom Arbeitnehmer erbetene Bedenkzeit abgelehnt hat (offengelassen im Urteil des BAG, NZA 1987, 91).

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung;

    Das gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer nicht um eine Überlegungsfrist nachsucht (BAG vom 30.01.1986 - 2 AZR 196/85, NZA 1987, 91).
  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes

  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97

    Video-Spähangriff eines Arbeitgebers gegen eine Kassiererin, Verstoß gegen das

  • LAG Düsseldorf, 08.10.1999 - 14 Sa 1089/99

    Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung mit einer fristlosen

  • LAG Hamm, 22.07.2009 - 3 Sa 426/09

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei widerrechtlicher Drohung mit

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 658/88

    Arbeitsverhältnis: Beendigung - Aufhebungsvertrag - Generalhandlungsvollmacht

  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

  • ArbG Dortmund, 12.02.2009 - 4 Ca 4594/08

    Ausbildungsverhältnis, Schwangerschaft, Aufhebungsvertrag, Anfechtung wegen

  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.1995 - 19 Sa 23/95

    Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung

  • LAG Thüringen, 05.03.2009 - 3 Sa 41/08

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung des Arbeitgebers mit einer

  • ArbG Trier, 28.11.2007 - 4 Ca 1179/07
  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.1999 - 14 Sa 101/98

    Prüfung eines Aufhebungsvertrags unter dem Gesichtspunkt vorübergehender Störung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2021 - 5 Sa 128/21

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Antrag auf Terminsverlegung - Erlass eines Zweiten

  • LAG Hamm, 21.10.1993 - 17 Sa 437/93

    Kündigung; Auflösungsvertrag; Anfechtung ; Drohung

  • ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21

    Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

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