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   BAG, 20.05.1976 - 2 AZR 202/75   

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https://dejure.org/1976,89
BAG, 20.05.1976 - 2 AZR 202/75 (https://dejure.org/1976,89)
BAG, Entscheidung vom 20.05.1976 - 2 AZR 202/75 (https://dejure.org/1976,89)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 (https://dejure.org/1976,89)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschlechternde Vertragsänderung - Schweigen auf das Angebot - Konkludente Annahme

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Widerspruchslose Fortsetzung der Arbeit des AN trotz Angebot des AG mit nachteiliger Vertragsänderung, schlüssiges Verhalten, stillschweigende nachteilige Vertragsänderung, Schweigen des AN

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1976, 2478
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08

    Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens

    Das gilt bei einer widerspruchslosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer jedenfalls dann, wenn sich die angetragene Änderung nicht unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 20. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP BGB § 305 Nr. 4 = EzA BGB § 305 Nr. 9; 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP BGB § 305 Nr. 2 = EzA BGB § 305 Nr. 1).
  • KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11

    Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden

    Bietet etwa der Arbeitgeber nachträglich ändernde oder verschlechternde Arbeitsbedingungen an, so kann in dem Schweigen des Arbeitnehmers und dem widerspruchslosen Weiterarbeiten allein eine stillschweigende Annahmeerklärung noch nicht ohne weiteres gesehen werden, insbesondere, wenn die Folgen der Änderung noch gar nicht hervortreten (BAG, DB 1976, 2478, juris Rn. 11, 13; NZA 1986, 474, Rn. 22).
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00

    Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung

    Eine solche Annahme des Änderungsangebots durch schlüssiges Verhalten kommt nur dann in Betracht, wenn sich der Arbeitnehmer zu dem Angebot des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, nicht äußert und widerspruchslos seine Arbeit fortsetzt (BAG 20. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP BGB § 305 Nr. 4 = EzA BGB § 305 Nr. 9).
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