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   BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 204/82   

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BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 204/82 (https://dejure.org/1983,19555)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1983 - 2 AZR 204/82 (https://dejure.org/1983,19555)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1983 - 2 AZR 204/82 (https://dejure.org/1983,19555)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.06.1959 - 3 AZR 111/58

    Kündigung - Unwirksamkeit - Kündigungsschreiben - Angabe von Kündigungsschreiben

    Auszug aus BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 204/82
    Wie die Revision mit Recht rügt, widerspricht diese Ansicht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 30. Juni 1959 - 3 AZR 11 1/58 - AP Nr. 56 zu § 1 KSchG, zu III der Gründe, sowie vom 28. März 1961 - 3 AZR 396/60 - zu 3 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von

    Auszug aus BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 204/82
    Zwar sind an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen, weil auch die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausnahme von dem vom Gesetz als Regel erstrebten Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ist (vgl. BAG 16, 285 = AP Nr. 20 zu § 7 KSchG, zu III der Grün de; BAG 25, 43 = AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969, zu II 4 a der Grün de).
  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 15/64

    Auflösung - Unzumutbarkeit - Weiterarbeit - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 204/82
    Zwar sind an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen, weil auch die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausnahme von dem vom Gesetz als Regel erstrebten Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ist (vgl. BAG 16, 285 = AP Nr. 20 zu § 7 KSchG, zu III der Grün de; BAG 25, 43 = AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969, zu II 4 a der Grün de).
  • BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79

    Prozeßvergleich

    Auszug aus BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 204/82
    Im erneuten Berufungs verfahren kann die Beklagte diesen Antrag ohne die Beschränkungen stellen, die in der Revisionsinstanz gemäß § 561 Abs. 1 ZPO grundsätzlich auch für die Stellung neuer Anträge bestehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO 1977) .
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag ist zu fragen, ob auf Grund des Verhaltens des Arbeitnehmers in der Vergangenheit in Zukunft noch mit einer den Betriebszwecken dienenden weiteren Zusammenarbeit der Parteien zu rechnen ist (Senat 30. September 1976 aaO; 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - nv.).

    Auch das Verhalten eines Prozeßbevollmächtigten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozeß kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedingen (BAG 30. Juni 1959 aaO; 25. November 1982 aaO; 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - nv.; 14. Mai 1987 aaO; einschränkend etwa KR-Spilger aaO § 9 KSchG Rn. 56; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 9 KSchG Rn. 21).

  • ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16

    Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG

    Beruht der Eindruck des Arbeitgebers, die schwangere Arbeitnehmerin habe hinsichtlich seiner Bemühungen um Vermittlung einer Anschlussbeschäftigung durch deren Negierung im Kündigungsschutzprozess "gelogen", auf einem Missverständnis, so genügt seine wegen der "Lüge" als Vertrauensverlust geltend gemachte Betroffenheit nicht ohne Weiteres, um eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen (vgl. etwa BAG 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - n.v. ["Juris"-Rn. 25]; im Anschluss etwa BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 18 = NZA 1988, 16 = DB 1988, 295 [B.II.1.

    - "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.

    - "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.

    - "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.

  • BAG, 31.10.1985 - 2 AZR 578/84

    Mitteilung der Arbeitnehmerin über ihre Schwangerschaft an den Arbeitgeber -

    Das Landesarbeitsgericht hat jedoch rechtsfehlerhaft nicht nur an die Darlegungslast der Klägerin ersichtlich zu hohe Anforderungen gestellt, sondern auch an den Verschuldensbegriff; es ist entgegen der Senatsrechtsprechung (BAG 43, 331; BAG Urteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 204/82 - AP Nr. 13 zu § 9 MuSchG 1968) von dem allgemeinen Verschuldensbegriff ausgegangen, der den §§ 276, 278 BGB zugrundeliegt.

    Wie der Senat mit Urteil vom 6. Oktober 1983 - 2 AZR 368/82 - (BAG 43, 331 = AP Nr. 12 zu § 9 MuSchG 1968) und im Anschluß daran mit Urteil vom 27. Oktober 1983, aaO, entschieden hat, handelt es sich bei der Mitteilung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG um ein im eigenen Interesse der Arbeitnehmerin liegendes Gebot (Obliegenheit, Verpflichtung gegen sich selbst).

    Auch aus § 278 BGB kann, wie der Senat bereits mit Urteil vom 27. Oktober 1983, aaO, entschieden und näher begründet hat, ein Einstehen der Arbeitnehmerin für ein zur Fristversäumung führendes Verhalten der von ihr beauftragten Person nicht hergeleitet werden.

    Eine sinngemäße Anwendung des § 278 BGB auf das Verhalten eines Beauftragten der Arbeitnehmerin bei der Schwangerschaftsmitteilung verbietet sich, wie der Senat im Urteil vom 27. Oktober 1983 (aaO) näher begründet hat - und wie auch weder Hanau (ZfA 1984, 453, 554, 555) noch Buchner (FamRZ 1984, S. 1009 ff.) in ihrer Kritik letztlich nicht verkennen, aus dem besonderen und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (aaO) geprägten und modifizierten verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schutz der werdenden Mutter gemäß § 9 Abs. 1 MuSchG.

  • LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12

    Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen;

    Allerdings kann dem Arbeitnehmer auch das Verhalten eines Prozessbevollmächtigten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess zugerechnet werden, wenn dessen Verhalten die strengen Anforderungen erfüllt (vgl. dazu BAG v. 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - NZA 2009, 312; BAG v. 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636; BAG v. 30.06.1959 aaO; BAG v. 25.11.1982 aaO; BAG v. 03.11.1983 - 2 AZR 204/82 - nv.; BAG v. 14.05.1987 aaO).
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

    Die Erwägung, daß es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen ließen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht alleine maßgebend gewesen (vgl. Herschel, Anm. EZA § 9 KSchG n.F. Nr. 3, zu II 2; Senatsurteil vom 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - unveröffentlicht).
  • LAG Hamm, 24.05.1985 - 16 (11) Sa 1985/84

    Kündigungsschutz; Außerordentliche Kündigung; Umdeutung einer Kündigung;

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  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 619/84

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Arbeitgeberantrag - Anforderungen an

    Bei dieser Formulierung handelt es sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 -, unveröffentlicht, zu III 1 der Gründe; KR--Becker, 2. Aufl., § 9 KSchG Rz 50; Hofmann, ZfA 1970, 63, 80).

    An die Begründung eines Auflösungsantrags sind strenge Anforderungen zu stellen, da auch die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausnahme von dem vom Gesetz als Regel erstrebten Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ist (vgl. BAG 16, 285, 291 ff. = AP Nr. 20 zu § 7 KSchG, zu III der Gründe; BAG 25, 43, 50 f. = AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969, zu II 4 a der Gründe; BAG Urteil vom 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 -, zu III 3 der Gründe, unveröffentlicht).

  • LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Auflösung des

    Im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag ist zu fragen, ob auf Grund des Verhaltens des Arbeitnehmers in der Vergangenheit in Zukunft noch mit einer den Betriebszwecken dienenden weiteren Zusammenarbeit der Parteien zu rechnen ist ( BAG 30. September 1976 aaO; 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - nv. ).
  • LAG Hamm, 03.05.1996 - 10 Sa 1762/95

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedinten Kündigung eines Redakteurs und

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  • LAG Köln, 12.12.1997 - 11 Sa 604/97

    Kündigung; fristlos; verhaltensbedingt; Kassiererin; Anwaltsverhalten,

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  • ArbG Kassel, 16.08.2006 - 9 Ca 145/05
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