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   BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81   

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BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81 (https://dejure.org/1982,1274)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1982 - 2 AZR 21/81 (https://dejure.org/1982,1274)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 (https://dejure.org/1982,1274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1984, 883
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 30.06.1959 - 3 AZR 111/58

    Kündigung - Unwirksamkeit - Kündigungsschreiben - Angabe von Kündigungsschreiben

    Auszug aus BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81
    Auch wenn bei dem Arbeitgeber erst in diesem Zeitpunkt die begründete Besorgnis aufkommen konnte, die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer sei gefährdet, ist gerade dann der Auflösungsantrag begründet (ständige Rechtsprechung des BAG: Urteil vom 30. Juni 1959 - 3 AZR 111/58 - AP Nr. 56 zu § 1 'KSchG, zu III der Gründe; BAG 11, 225, 235 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte-Gfehaltsansprüche, zu VII der Gründe; BAG 28, 196 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969, zu 3 a der Gründe; herrschende Meinung auch im Schrifttum; vgl. Hueck, aaO, § 9 Rz 20; KR-Becker, § 9 KSchG Rz 54; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, § 9 Anm. 6 , jeweils m.w.N.).

    Entscheidend ist die objektive Lage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BAG Urteil vom 30. Juni 1959, aaO; Hueck, aaO, § 9 Rz 20; KR-Becker, § 9 KSchG Rz 57; Rohlfing/Rewolle/Bader, aaO).

  • BAG, 20.09.1979 - 2 AZR 967/77

    Arbeitsvertrag - Kündigung des Vertrags - Eingeschriebener Brief - Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81
    Der erkennende Senat bestätigte in seinem Urteil vom 20. September 1979 -2 AZR 967/77 - (AP Nr. 8 zu § 125 BGB) die Ansicht der Vorinstanzen, für eine fristlose Kündigung habe kein wichtiger Grund Vorgele gen, ihre Umdeutung in eine ordentliche Kündigung scheitere an dem Mangel der in § 9 Nr. 3 des Anstellungsvertrages vereinbarten Schriftform, die Protokollerklärung vom 11. November 1976 stelle keine erneute Kündigung dar und das Arbeitsverhältnis des Klägers habe demgemäß im Anspruchszeitraum fortbestanden.

    Ihre Ansicht, eine Einschreibeklausel habe generell nur deklaratorische Wirkung, war vom Reichsarbeitsgericht und auch im Schrifttum vertreten worden (vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 20. September 1979, aaO, zu III 1 a der Gründe).

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81
    Fällen einer sogenannten Trotzkündigung grundsätzlich ebenfalls die Präklusionswirkung des im Vorprozeß rechtskräftig ergangenen Urteils eingreift oder ob die zweite Kündigung materiellrechtlich als sittenwidrig (§ 138 BGB) anzusehen ist und der gegen sie gerichteten Klage aus diesem Grunde ohne weitere Sachprüfung stattgegeben werden muß (vgl. dazu BAG Urteil vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - AP Nr. 5 zu § 3 KSchG, zu III der Gründe? Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 4 Rz 56? KR-Wolf, § 4 KSchG Rz 272 und KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 297, jeweils m.w.N.).

    Einigkeit be steht in Rechtsprechung und Schrifttum jedenfalls darüber, daß der Kündigende nicht mit Gründen ausgeschlossen ist, die im Vorprozeß vorgebracht worden sind, wenn die Kündigung aus formellen Gründen unwirksam war oder wenn das Gericht sich mit ihnen ein deutig und ausdrücklich nicht befaßt hat (BAG Urteile vom 12. Oktober 1954 - aaO - und vom 12. April 1956 - AP Nr. 11 zu § 626 BGB? KR-Friedrich, § 4 KSchG Rz 273? KR-Hillbrecht, 626 BGB Rz 297).

  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81
    Auch wenn bei dem Arbeitgeber erst in diesem Zeitpunkt die begründete Besorgnis aufkommen konnte, die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer sei gefährdet, ist gerade dann der Auflösungsantrag begründet (ständige Rechtsprechung des BAG: Urteil vom 30. Juni 1959 - 3 AZR 111/58 - AP Nr. 56 zu § 1 'KSchG, zu III der Gründe; BAG 11, 225, 235 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte-Gfehaltsansprüche, zu VII der Gründe; BAG 28, 196 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969, zu 3 a der Gründe; herrschende Meinung auch im Schrifttum; vgl. Hueck, aaO, § 9 Rz 20; KR-Becker, § 9 KSchG Rz 54; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, § 9 Anm. 6 , jeweils m.w.N.).
  • BAG, 14.10.1954 - 2 AZR 34/53

    Kündigungsschutzklage: Prüfungsreihenfolge

    Auszug aus BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81
    Zwar kommen als Auflösungsgründe nur Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis, die Wertung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seiner Leistung oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben betreffen (BAG Urteil vom 14. Oktober 1954 - 2 AZR 34/53 - AP Nr. 6 zu § 3 KSchG, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

    Auszug aus BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81
    Auch wenn bei dem Arbeitgeber erst in diesem Zeitpunkt die begründete Besorgnis aufkommen konnte, die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer sei gefährdet, ist gerade dann der Auflösungsantrag begründet (ständige Rechtsprechung des BAG: Urteil vom 30. Juni 1959 - 3 AZR 111/58 - AP Nr. 56 zu § 1 'KSchG, zu III der Gründe; BAG 11, 225, 235 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte-Gfehaltsansprüche, zu VII der Gründe; BAG 28, 196 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969, zu 3 a der Gründe; herrschende Meinung auch im Schrifttum; vgl. Hueck, aaO, § 9 Rz 20; KR-Becker, § 9 KSchG Rz 54; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, § 9 Anm. 6 , jeweils m.w.N.).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81
    2. Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgeriehts; vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 2 9, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81
    Deshalb ist die Frage der Verwirkung erheblich für die Entscheidung über den Auflösungsantrag, weil die Beklagte diesen Antrag nicht stellen könnte, wenn sie das Kündigungsrecht verwirkt hätte und die Kündigung deshalb gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 KSchG aus einem anderen Grund als wegen fehlender sozialer Rechtfertigung unwirksam wäre (BAG 32, 122 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969; BAG 35, 30 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 26. März 1981 - 2 AZR 604/79 - zu III 2 b der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81
    Gleiches gilt, wenn im Rahmen einer Klage nach § 256 ZPO die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung festgestellt wird (BAG Urteil vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969, zu I der Gründe).
  • BAG, 23.09.1958 - 3 AZR 33/56

    Einwand der Rechtshängigkeit - Sozialgerichtsbarkeit - Arbeitsgerichtsbarkeit -

    Auszug aus BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81
    Wie allgemein anerkannt ist, kann auch das Recht, eine Kündigung auszusprechen, verwirken (BAG 6, 257 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, zu II 10 der Gründe; KR-Wolff, Grunds. Rz 342).
  • BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57

    Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin -

  • BAG, 14.08.1974 - 5 AZR 497/73

    Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung - Teilurteil -

  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

  • BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77

    Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung -

  • BAG, 19.02.1970 - 2 AZR 133/69

    Kündigung - Zahlungsprozeß

  • BAG, 01.08.1958 - 1 AZR 475/55

    Verwirkung - Zumutbarkeit der Leistung - Inanspruchnahme des Schuldners

  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

  • BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54

    Richter auf Lebenszeit - Grundsatz im GG - Richter auf Lebenszeit -

  • BAG, 26.03.1981 - 2 AZR 604/79
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Dieses wäre ggf. abfindungsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - zu B I 3 der Gründe; 15. Februar 1973 - 2 AZR 16/72 - zu II 3 der Gründe, BAGE 25, 43) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Die Kammer hat bei der Bemessung der Abfindung die Vertragsdauer, das Lebensalter und den Familienstand, die gegenwärtige gesundheitliche Situation des Klägers sowie den Grad der Sozialwidrigkeit der Kündigung und ein Auflösungsverschulden des Klägers berücksichtigt (zu den maßgeblichen Kriterien BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 38; BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - unter B I 3 c der Gründe, DB 1984, 883 ).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt hat (Senat 25. September 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; zuletzt 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52).

    Eine Auflösung kommt vor allem in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen (Senat 25. September 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt hat (vgl. Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52; 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).

    Allerdings war die Erwägung, dass es insbesondere während eines Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen mitbestimmend (Senat 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 mit Anmerkung Herschel = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt hat (Senat 25. September 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).

    Allerdings war die Erwägung, daß es insbesondere während eines Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen mitbestimmend (Senat 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 mit Anmerkung Herschel; 14. Mai 1987 aaO).

    b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. schon BAG 29. März 1960 - 3 AZR 568/58 - BAGE 9, 131; 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 25. November 1982 aaO; 30. April 1992 - 2 AZR 26/92 - RzK I 11 a Nr. 20).

    Auch das Verhalten eines Prozeßbevollmächtigten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozeß kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedingen (BAG 30. Juni 1959 aaO; 25. November 1982 aaO; 3. November 1983 - 2 AZR 204/82 - nv.; 14. Mai 1987 aaO; einschränkend etwa KR-Spilger aaO § 9 KSchG Rn. 56; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 9 KSchG Rn. 21).

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 320/13

    Änderungsschutzklage - Auflösungsantrag

    (1) Für die Schaffung der gesetzlichen Regelung war ua. die Erwägung maßgebend, dass es während eines Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheinen lassen (BAG 10. Juli 2008 -  2 AZR 1111/06  - Rn. 4 2; 14. Mai 1987 -  2 AZR 294/86  - zu B II 1 der Gründe; 25. November 1982 -  2 AZR 21/81  - zu B I 2 a der Gründe) .
  • LAG Hamm, 24.05.1985 - 16 (11) Sa 1985/84

    Kündigungsschutz; Außerordentliche Kündigung; Umdeutung einer Kündigung;

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  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt hat (Senat 25. September 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).

    Allerdings war die Erwägung, dass es insbesondere während eines Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen mitbestimmend (Senat 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 mit Anmerkung Herschel = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20).

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04

    Auflösungsantrag - Arbeitgeber

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4).

    Allerdings war die Erwägung, dass es insbesondere während eines Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen mitbestimmend (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 mit Anmerkung Herschel = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 5 = EzA KSchG § 14 Nr. 4).

    Allerdings war die Erwägung, daß es insbesondere während eines Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen kann, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, für die Schaffung der gesetzlichen Regelungen mitbestimmend (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 mit Anmerkung Herschel).

  • LAG Hessen, 25.11.2009 - 18 Sa 1412/09

    Auflösungsantrag - Abfindungshöhe - Vergütungshöhe nach Statusprozess -

  • ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16

    Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG

  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84

    Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98

    Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins

  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

  • LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Auflösung des

  • LAG Hamm, 20.09.1995 - 18 Sa 124/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen tätlichen Angriffs eines Vorgesetzten

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
  • ArbG Bonn, 10.02.2021 - 4 Ca 1984/19
  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 6 Sa 248/14

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Auflösungszeitpunkt - Abfindungshöhe

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 803/96

    Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen;

  • ArbG Cottbus, 25.11.2014 - 3 Ca 359/14

    Außerordentliche Kündigung - Beweisverwertungsverbot

  • LAG Nürnberg, 18.11.2008 - 1 Sa 787/07
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 127/90

    Ordentliche Verdachtskündigung wegen Stempelkartenmanipulation - Nachschieben

  • LAG Nürnberg, 30.11.1992 - 7 Sa 309/92

    Widerruf einer freiwilligen Leistungszulage nach billigem Ermessen ; Mangelnde

  • BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 2/87

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Auflösungsantrages durch das

  • BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Leiters der Innenverwaltung einer

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