Rechtsprechung
BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung zum Zwecke einer tarifgerechten Eingruppierung - Beschränkte Zulassung der Revision - Unterzeichnung der Revisionsschrift durch einen Syndikus-Anwalt unter dem Briefkopf eines Unternehmensverbandes - Weigerung des ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Kündigung wegen eines sogenannten Mischtatbestandes
- Techniker Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 30.11.1983 - 1 Ca 1471/83
- BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Papierfundstellen
- NJW 1987, 516 (Ls.)
- NZA 1986, 713
- BB 1986, 2199
- DB 1986, 2133
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54
Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht …
Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Diesen systematischen Unterschied verkennt Meisel (Anmerkung zu BAG AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Abschnitt 9), indem er auch bei "Mischtatbeständen" die von Becker (aa0) für mehrere Kündigungssachverhalte dargestellten Grundsätze anwenden will. - BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80
Revisionzulassung in einem Kündigungsrechtsstreit
Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Eine beschränkte Zulassung der Revision ist zwar grundsätzlich möglich (BAG 39, 112; 40, 250; BGHZ 53, 152; 76, 397; BGH JR 1984, 113), jedoch muß sich die Beschränkung nicht nur klar und eindeutig aus dem Berufungsurteil ergeben, sondern sie kann sich auch nur auf Teile des Streitstoffes beziehen, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden kann, d. h. erforderlich ist, daß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (BGHZ 76, 397; BGH VersR 1980, 264; BGH JR 1984, 113; BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - AP Nr. 89 zu § 626 BGB, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66
Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung
Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen; das gilt insbesondere bei Störungen im Leistungsbereich (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 19, 351, 354; BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Becker, aa0, Rz 234;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 96, jeweils m.w.N.).
- BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82
Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis
Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Eine beschränkte Zulassung der Revision ist zwar grundsätzlich möglich (BAG 39, 112; 40, 250; BGHZ 53, 152; 76, 397; BGH JR 1984, 113), jedoch muß sich die Beschränkung nicht nur klar und eindeutig aus dem Berufungsurteil ergeben, sondern sie kann sich auch nur auf Teile des Streitstoffes beziehen, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden kann, d. h. erforderlich ist, daß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (BGHZ 76, 397; BGH VersR 1980, 264; BGH JR 1984, 113; BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - AP Nr. 89 zu § 626 BGB, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Diese Begründung verkehrt den aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit herzuleitenden "Vorrang" der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung aber geradezu in sein Gegenteil (vgl. dazu BAG 31, 158, 161; BAG 33, 1; Urteil des Senats vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - EzA § 2 KSchG Nr. 5 - die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78
Inhalt der Abmahnung
Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen; das gilt insbesondere bei Störungen im Leistungsbereich (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 19, 351, 354; BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Becker, aa0, Rz 234;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 96, jeweils m.w.N.). - BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68
Teilweise Zulassung der Revision
Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Eine beschränkte Zulassung der Revision ist zwar grundsätzlich möglich (BAG 39, 112; 40, 250; BGHZ 53, 152; 76, 397; BGH JR 1984, 113), jedoch muß sich die Beschränkung nicht nur klar und eindeutig aus dem Berufungsurteil ergeben, sondern sie kann sich auch nur auf Teile des Streitstoffes beziehen, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden kann, d. h. erforderlich ist, daß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (BGHZ 76, 397; BGH VersR 1980, 264; BGH JR 1984, 113; BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - AP Nr. 89 zu § 626 BGB, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79
Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils
Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Eine beschränkte Zulassung der Revision ist zwar grundsätzlich möglich (BAG 39, 112; 40, 250; BGHZ 53, 152; 76, 397; BGH JR 1984, 113), jedoch muß sich die Beschränkung nicht nur klar und eindeutig aus dem Berufungsurteil ergeben, sondern sie kann sich auch nur auf Teile des Streitstoffes beziehen, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden kann, d. h. erforderlich ist, daß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (BGHZ 76, 397; BGH VersR 1980, 264; BGH JR 1984, 113; BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - AP Nr. 89 zu § 626 BGB, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83
Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht - …
Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Eine beschränkte Zulassung der Revision ist zwar grundsätzlich möglich (BAG 39, 112; 40, 250; BGHZ 53, 152; 76, 397; BGH JR 1984, 113), jedoch muß sich die Beschränkung nicht nur klar und eindeutig aus dem Berufungsurteil ergeben, sondern sie kann sich auch nur auf Teile des Streitstoffes beziehen, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden kann, d. h. erforderlich ist, daß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (BGHZ 76, 397; BGH VersR 1980, 264; BGH JR 1984, 113; BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - AP Nr. 89 zu § 626 BGB, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75
Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker - …
Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen; das gilt insbesondere bei Störungen im Leistungsbereich (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 19, 351, 354; BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Becker, aa0, Rz 234;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 96, jeweils m.w.N.). - BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78
Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten - …
- BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88
Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …
Das KSchG geht bei der Dreiteilung der Kündigungsgründe in § 1 Abs. 2 Satz 1 davon aus, ob die "Störquelle" im Verhaltensbereich, im persönlichen oder im betrieblichen Bereich liegt (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe). - BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04
Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie
Daraus ergibt sich, dass die Prozessbevollmächtigte in ihrer Funktion als Rechtsanwältin die Verantwortung für die Prozesshandlungen übernommen und nicht lediglich für den Verband Druck und Medien Bayern gehandelt hat (vgl. BAG 21. März 2002 - 6 AZR 144/01 - EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 88, zu A der Gründe; 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Nr. 42, zu I 2 der Gründe; 23. Juni 1988 - 8 AZR 740/85 -, zu A der Gründe; 19. März 1996 - 2 AZB 36/95 - BAGE 82, 239, 242; 27. September 2001 - 6 AZR 462/00 - EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 15, zu I der Gründe). - LAG Hamm, 27.08.2002 - 19 (11) Sa 1167/01
Schlecht-/Minderleistung; Ermittlung des Normalleistungswerts eines …
Berühren Kündigungsgründe zwei (oder gar alle drei) der im Gesetz aufgeführten Bereiche (sog. Mischtatbestände), richtet sich der gerichtliche Prüfungsmaßstab danach, aus welchem der im Gesetz genannten Bereiche die Störung, die sich nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirkt, primär herrührt (BAG vom 31.01.1996 - 2 AZR 158/95 -, EzA § 626 BGB Druckkündigung Nr. 3; BAG vom 21.11.1985 - 2 AZR 21/85 -, NZA 1986, 713).
- LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15
Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte …
Ebenso wie bei einer Beendigungskündigung bedarf es auch bei einer verhaltensbedingten Änderungskündigung grundsätzlich einer Abmahnung (…KR-Kreft § 2 KSchG Rn. 171a m. w. N.;… ErfK/Oefker 16. Aufl. § 2 KSchG Rn. 46;… NK-GA/Nübold § 2 KSchG Rn. 85;… APSIKünzl 4. Aufl. § 2 KSchG Rn. 244; BAG 21.11.1985 - 2 AZR 21/85 - NZA 1986, 713; 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - NZA 1987, 418;… LAG Nürnberg 06.08.2012 - 2 Sa 643/11 - NZA-RR 2012, 631, 633 Rn. 58;… LAG Hessen 15.11.1999 - 11 Sa 2570/98 -Rn. 57zitiert nach Juris; LAG Hamm 10.05.1983- 11 Sa 1462/82-ZIP 1983, 985).Zwingende Anhaltspunkte für das Gegenteil sind jedenfalls nicht ersichtlich (BAG 21.11.1985 - 2 AZR 21/85 - Rn. 25 zitiert nach Juris).
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
Ordentliche Kündigung bei Nebenbeschäftigung - Lehrer
Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen können, sind nur solche Umstände anzuerkennen, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (vgl. BAG Urteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - EzA § 1 KSchG Nr. 42, unter III 1 der Gründe;… KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 187; Schulin, SAE 1986, 279). - BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes …
Berührt eine Kündigung mehrere Bereiche, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 46, 191, 196, 197 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 3 a der Gründe; Senatsurteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe) ein Mischtatbestand vor, bei dem sich die Abgrenzung in erster Linie danach richtet, aus welchem der im Gesetz genannten Bereiche die sich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses nachteilig auswirkende Störung kommt. - BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher …
Allerdings ist dem rechtlichen Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts zuzustimmen, daß bei einer Kündigung, die auf mehrere Gründe gestützt wird, zunächst zu prüfen ist, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen; erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit Umstände darstellen, die bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, BAG Urteile vom 4. August 1955 - 2 AZR 88/54 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB; vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 der Gründe und vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe;… zustimmend Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 167;… KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 257 f.;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 129 I 3, S. 1160;… Löwisch, KSchG, 7. Aufl., § 1 Rz 66 f). - BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 144/01
Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung
Daraus ergibt sich, daß die Prozeßbevollmächtigte in ihrer Funktion als Rechtsanwältin die Verantwortung für die Prozeßhandlungen übernommen und nicht lediglich für die Gewerkschaft der Sozialversicherung gehandelt hat (BAG 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Nr. 42, zu I 2 der Gründe; 23. Juni 1988 - 8 AZR 740/85 - nv., zu A der Gründe; 19. März 1996 - 2 AZB 36/95 - BAGE 82, 239; 27. September 2001 - 6 AZR 462/00 - nv., zu I der Gründe). - BAG, 19.03.1996 - 2 AZB 36/95
Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts
Das Bundesarbeitsgericht (Senatsurteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 23. Juni 1988 - 8 AZR 740/85 - n.v., zu A der Gründe) hat unter dem Briefkopf eines Verbandes eingelegte Revisionen nur deshalb als zulässig erachtet, weil der Verbandssyndikus den Schriftsatz ausdrücklich mit dem bloßen Zusatz "Rechtsanwalt" unterzeichnet und wie folgt formuliert hatte: "... lege ich gegen... das Urteil... Revision ein", "ich beantrage,..." bzw. "ich werde beantragen,...". - BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 462/00
Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung
Daraus ergibt sich, daß die Prozeßbevollmächtigte in ihrer Funktion als Rechtsanwältin die Verantwortung für die Prozeßhandlungen übernommen und nicht lediglich für die Gewerkschaft der Sozialversicherung gehandelt hat (BAG 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Nr. 42, zu I 2 der Gründe; 23. Juni 1988 - 8 AZR 740/85 - nv., zu A der Gründe; 19. März 1996 - 2 AZB 36/95 - BAGE 82, 239). - LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97
Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger …
- BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 94/97
Kündigung bei Wegfall eines leidensgerechten Arbeitsplatzes wegen betrieblicher …
- BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 740/85
Urlaubsanspruch - Übertragbarkeit von Urlaub - Zusatzurlaub für schwerbehinderte …
- BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 134/89
Änderungskündigung, fristlose: Alkoholabhängigkeit - Anhörung des Personalrats
- LAG Düsseldorf, 03.04.2001 - 6 Sa 114/01
Kleinbetriebsklausel - Verfassungskonforme Auslegung - keine Herausnahme einer …
- OVG Hamburg, 18.01.2016 - 1 Bf 152/15
Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis an Personen …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.08.2021 - 6 Sa 65/21
Änderungskündigung, verhaltensbedingt, Abmahnungserfordernis, …
- LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 Sa 65/21
Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Abmahnungserfordernis - …
- LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1403/06
Außerordentliche, arbeitgeberseitige Kündigung aus personenbedingten Gründen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2004 - 11 Sa 23/04
Kündigung einer Wahlbewerberin
- LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95
Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung
- LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95
Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung
- LAG Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 15 Sa 21/03
Verhaltensbedingte Kündigung: Tätlicher Angriff
- BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 402/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Schließung einer Niederlassung - …
- ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 (2) Ca 2811/05
Chefarztvertrag, Entwicklungsklausel, AGB-Kontrolle bei Altverträgen, Widerruf …
- BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 444/88
Kündigung: außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
- LAG Köln, 11.09.1987 - 9 Sa 222/87
Kündigung bei Alkoholabhängigkeit
- ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
Muss der Chefarzt Kompetenzbeschneidungen durch den Krankenhausträger dulden?
- LAG Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 14 Sa 97/94
- LAG Hamm, 12.02.1996 - 8 (9) Sa 1235/95
Umsetzung: erweitertes Direktionsrecht - Sozialauswahl
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 723/85
Kündigungsschutz eines nebenberuflich tätigen Lehrers - Anwendbarkeit des …
- LAG Köln, 16.06.2021 - 11 Sa 735/20
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte wegen unrichtiger …
- LAG Düsseldorf, 28.08.2007 - 3 Sa 912/07
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus personenbedingten Gründen; …
- ArbG Kiel, 16.01.1997 - 5d Ca 2306/96
Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte; Arbeitsvertragliche …
- LAG Köln, 29.06.1987 - 9 Sa 222/87
Abmahung; Alkoholismus
- LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.1996 - 5 Sa 1572/94
Wirksamkeit einer Kündigung; Einmaliges unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst …