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   BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86   

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https://dejure.org/1987,239
BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 (https://dejure.org/1987,239)
BAG, Entscheidung vom 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 (https://dejure.org/1987,239)
BAG, Entscheidung vom 09. April 1987 - 2 AZR 210/86 (https://dejure.org/1987,239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Soziale Rechtfertigung einer Kündgung - Geistigen Ausfallerscheinungen eines Arbeitnehmers infolge chronischen Alkoholgenusses - Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Alkoholmissbrauchs - Gesundheitsprognose bei alkoholkranken Arbeitnehmern - Verhaltensbedingte Kündigung ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2956
  • NZA 1987, 811
  • BB 1987, 1815
  • DB 1987, 2156
  • JR 1988, 88
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 565/12

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung

    Lehnt er das ab, kann erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, dass er von seiner Alkoholabhängigkeit in absehbarer Zeit nicht geheilt wird (BAG 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - zu B III 3 der Gründe).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Alkoholabhängigkeit eine Krankheit im medizinischen Sinne (Senatsurteile vom 15. März 1979 - 2 AZR 329/77 - n.v., zu III 2 der Gründe; vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; vom 13. Dezember 1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33; vgl. ferner Urteil des Fünften Senats vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - BAGE 43, 54 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG; siehe auch LAG Köln Urteil vom 11. September 1987 - 9 Sa 222/87 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 21, zu I 1 der Gründe, m.w.N. zu der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte; zum Schrifttum vgl. Hueck/von Hoyningen-Huene, 11. Aufl., KSchG, § 1 Rz 19O ff.; KR-Becker, 3. Aufl., KSchG, § 1 Rz 194; Künzl, BB 1993, 1581; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 504, 731; Willemsen/Brune, DB 1988, 2304 ff.).

    Eine Kündigung wegen Pflichtverletzungen, die auf Alkoholabhängigkeit beruht, ist in der Regel sozialwidrig, weil dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Pflichtverletzung kein Schuldvorwurf zu machen ist (eingehend BAG Urteil vom 9. April 1987, aaO, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

    An eine Kündigung, die auf ein Verhalten des Arbeitnehmers gestützt wird, das im Zusammenhang mit einer Alkoholsucht steht, sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie an krankheitsbedingte Kündigungen zu stellen (BAG 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - zu B II der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 18) .

    Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit; verstößt ein Arbeitnehmer infolge seiner Abhängigkeit gegen arbeitsvertragliche Pflichten, ist ihm zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung kein Schuldvorwurf zu machen (BAG 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - zu B II 2 der Gründe, aaO) .

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