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   BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04   

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https://dejure.org/2005,776
BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04 (https://dejure.org/2005,776)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2005 - 2 AZR 211/04 (https://dejure.org/2005,776)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 (https://dejure.org/2005,776)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Ruhetages bei einer täglichen Beschäftigung innerhalb der Woche auf Grund eines anderen Arbeitsverhältnisses; Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung wegen der Unmöglichkeit der Gewährung eines Ersatzruhetages; Voraussetzungen für die Nichtigkeit ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1; ; ArbZG § 2 Abs. 1; ; ArbZG § 9 Abs. 1; ; ArbZG § 10 Abs. 1 Nr. 8; ; ArbZG § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsrecht; Arbeitszeitrecht - Personenbedingte Kündigung gegenüber der Austrägerin einer Sonntagszeitung, die zugleich im Rahmen eines anderen Arbeitsverhältnisses an sechs Werktagen pro Woche Tageszeitungen austrägt; rechtliches Beschäftigungshindernis wegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personenbedingte Kündigung der Austrägerin einer Sonntagszeitung wegen Unmöglichkeit der Gewährung eines Ersatzruhetags infolge eines weiteren Arbeitsverhältnisses an den übrigen Wochentagen gerechtfertigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Für Sonntagsarbeit muß Ruhetag genommen werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sonntags nie? - Sonntagsarbeit ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Ersatzruhetag bekommt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch wer zu oft arbeitet, riskiert die Kündigung - Sonntag muss grundsätzlich arbeitsfrei bleiben - Kündigung wegen unzulässiger Sonntagsarbeit

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 11 Abs. 3 ArbZG
    Kündigung wegen unzulässiger Sonntagsarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 51
  • NJW 2005, 3447
  • MDR 2005, 995
  • NZA 2005, 759
  • BB 2005, 2022
  • DB 2005, 1466
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
    Mit Rücksicht auf diesen Schutzauftrag gilt die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ganz allgemein als Ausnahme (vgl. §§ 105a bis 105j GewO aF, BVerfG 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 - AP GG Art. 12 Nr. 135).

    In seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Ladenschlussgesetzes hat das BVerfG (9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 - aaO) auf den weiten Spielraum des Gesetzgebers hingewiesen und die Vereinbarkeit von § 11 Abs. 3 ArbZG mit Art. 12 GG vorausgesetzt.

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00

    Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Auszug aus BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
    Der Arbeitnehmer, der Sonntags arbeitet, soll wenigstens einen arbeitsfreien Tag in der Woche haben (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - BAGE 100, 124; BT-Drucks. 12/5888 S. 22, 23, 30).

    bb) Es geht bei den Vorschriften über die Sonntagsarbeit nicht, wie die Revision meint, um die vertragliche Arbeitspflicht (folglich auch nicht um die Vergütung, vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - BAGE 100, 124), sondern um die Arbeit selbst und um eine institutionelle Garantie des Sonntags (ErfK-Wank 5. Aufl. § 1 ArbZG Rn. 9 ff.; Schliemann/Meyer, Arbeitszeitrecht 2. Aufl. Rn. 40; ausführlich Baeck/Deutsch ArbZG 2. Aufl. § 9 Rn. 3; vgl. für § 10 ArbZG: Zmarzlik DB 1994, 1082 ff.).

  • LAG Nürnberg, 15.04.2004 - 5 Sa 667/03

    Zeitungszusteller - Unmöglichkeit der Gewährung eines Ersatzruhetags als

    Auszug aus BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. April 2004 - 5 Sa 667/03 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Es kann dahinstehen, ob der Arbeitsvertrag der Parteien gegen ein gesetzliches Verbot iSd. § 134 BGB verstößt (so Ulber AuR 2004, 470).

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85

    Ordentliche Kündigung bei Nebenbeschäftigung - Lehrer

    Auszug aus BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
    Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen können, sind solche Umstände anzuerkennen, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (BAG 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - BAGE 54, 248).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
    Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt (BVerfG 17. November 1992 - 1 BvR 168/89, 1 BvR 1509/89, 1 BvR 638/90, 1 BvR 639/90 - BVerfGE 87, 363).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine anderweitige Beschäftigung möglich ist, mit einer ordentlichen Kündigung begegnen kann (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62).
  • LAG Nürnberg, 19.09.1995 - 2 Sa 429/94

    Arbeitszeit beim Doppelarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
    Ein Arbeitsvertrag, der gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verstößt, kann nach § 134 BGB nichtig sein (BAG 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - BAGE 8, 47; 14. Dezember 1967 - 5 AZR 74/67 - AP AZO § 1 Nr. 2; LAG Nürnberg 19. September 1995 - 2 Sa 429/94 - LAGE § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis Nr. 1; Schliemann/Meyer Arbeitszeitrecht 2. Aufl. Rn. 90 ff.; Buschmann/Ulbe ArbZG § 1 Rn. 12 ff.; Baeck/Deutsch ArbZG 2. Aufl. Einführung Rn. 52 ff.; Zmarzlik/Anzinger ArbZG § 1 Rn. 22).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

    Auszug aus BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
    Selbst wenn jedoch von der Nichtigkeit des Arbeitsvertrages auszugehen wäre, könnte die Klage keinen Erfolg haben, weil der hier gestellte Kündigungsschutzantrag bereits dann der Abweisung unterliegt, wenn im Zeitpunkt des Kündigungszugangs zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis besteht (vgl. BAG 27. September 2001 - 2 AZR 389/00 - AP 1969 KSchG 1969 § 9 Nr. 41 = EzA ZPO § 322 Nr. 13).
  • BayObLG, 17.09.1981 - 3 ObOWi 132/81

    Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz durch die Aufforderung an einen angestellten

    Auszug aus BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
    Der Arbeitgeber darf die Sonntagsarbeit weder dulden (BayObLG 17. September 1981 - 3 Ob OWi 132/81 - AP Nr. 27 zu § 3 LSchlG), noch kann der Arbeitnehmer auf die Arbeitsruhe verzichten (Erf-Wank § 9 ArbZG Rn. 1; Kufer in AR- Blattei SD 240 Arbeitszeit Rn. 238; vgl. schon: Hueck/Nipperdey Lehrbuch des Arbeitsrechts 6. Aufl. § 79 IV).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04
    Dementsprechend kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers gerechtfertigt sein, wenn für den Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot besteht (BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139: Verlust der Fluglizenz; 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 14 Personenbedingte Kündigung = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 8: Fehlen der Arbeitserlaubnis; 26. Januar 1989 - 2 AZR 318/88 - RzK I 5h Nr. 8: luftfahrtrechtliches Beschäftigungsverbot; 11. Dezember 1987 - 7 AZR 709/85 - RzK I 5h Nr. 4: Fehlen der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung; ArbG Kaiserslautern 22. November 1984 - 5 Ca 139/84 - ARST 1986, 170: seuchenrechtliches Beschäftigungsverbot; Stahlhacke/Vossen/Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1207; HaKo-Gallner 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 467; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 290 - 293; APS-Dörner Kündigungsrecht 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 245 ff; allgem.
  • BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57

    Doppelarbeitsverhältnisse - Zeitliche Kollision - Anspruch auf bezahlten Urlaub -

  • BAG, 14.12.1967 - 5 AZR 74/67

    Nebentätigkeiten - Ermittlung der zulässigen Höchstarbeitszeit - Zusammenrechnung

  • BAG, 26.01.1989 - 2 AZR 318/88

    Kündigung: Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Umgehung zwingender

  • BAG, 11.12.1987 - 7 AZR 709/85

    Kündigung gegenüber Lehrer wegen fehlender schulaufsichtlicher Genehmigung

  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

  • RG, 28.10.1932 - II 59/32

    1. Was verstehen die gesetzlichen Vorschriften über die geschäftliche Ruhezeit

  • ArbG Kaiserslautern, 22.11.1984 - 5 Ca 139/84
  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 641/19

    Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

    (b) Die ersatzweise Freistellung an einem anderen Werktag dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer (vgl. BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 114, 51; Baeck/Deutsch/Winzer ArbZG 4. Aufl. § 11 Rn. 17; HK-ArbR/Growe 4. Aufl. § 11 ArbZG Rn. 8; Schliemann ArbZG 4. Aufl. § 11 Rn. 16; Herbert in Hahn/Pfeiffer/J. Schubert Arbeitszeitrecht 2. Aufl. § 11 ArbZG Rn. 13; BeckOK ArbR/Kock Stand 1. Dezember 2021 ArbZG § 11 Rn. 6) .

    Folgerichtig erklärt § 11 Abs. 2 ArbZG die Arbeitszeitgrenzen der §§ 3 bis 8 ArbZG neben den Vorschriften über die Sonntagsruhe für entsprechend anwendbar (vgl. BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 2 b dd der Gründe, BAGE 114, 51) .

    Sie sind unabhängig davon einzuhalten, dass auch der Umfang der Arbeitszeit den gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss (vgl. für die Sonntagsruhe BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 2 b dd der Gründe, BAGE 114, 51) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19

    Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

    Die Bestimmung des § 11 Abs. 3 ArbZG dient damit - auch - dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, der nur erreicht werden kann, wenn der Ersatzruhetag von Erwerbsarbeit gänzlich frei gehalten wird (vgl. BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - Rn. 23, zitiert nach juris).
  • LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 11/19

    Zweites Arbeitsverhältnis - Überschreiten der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit -

    Mit BAG, Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 211/04 - sei davon auszugehen, dass der Samstag ein Werktag sei und der Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit auch am Samstag gewährt werden könne.

    Bei § 3 ArbZG handelt es sich um ein Verbotsgesetz nach § 134 BGB, BAG, Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 211/04 -, Rn. 15, zitiert nach juris, bestätigt mit BAG, Urteil vom 20.11.2018 - 9 AZR 327/18 -, Rn. 15, zitiert nach juris.

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    a) Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen können, kommen solche Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (BAG 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - BAGE 54, 248; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - BAGE 114, 51).

    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer ordentlichen Kündigung begegnen kann (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

    Die Befreiung von einer Arbeitspflicht ist nicht Voraussetzung der gesetzlichen Vorgabe ( vgl . BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - Rn. 24 ).
  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer Kündigung begegnen kann (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 26; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 51) .

    Das Gleiche gilt, wenn nicht die Beschäftigung mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, der Arbeitgeber aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und die in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen, gesetzliche Verpflichtungen, die mit der Beschäftigung verbunden sind, nicht erfüllen kann (zur fehlenden Möglichkeit der Gewährung eines Ersatzruhetags BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 114, 51) .

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis

    Ohne diese Erlaubnis darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht weiter einsetzen, und dem Arbeitnehmer ist das Erbringen der geschuldeten Arbeitsleistung durch den Verlust der Fahrerlaubnis rechtlich unmöglich geworden (vgl. auch BAG 24.02.2005 - 2 AZR 211/04 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 18).
  • LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12

    Ordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der bischöflichen

    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung, oder wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer ordentlichen Kündigung begegnen kann (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - BAG, Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 211/04 -).
  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 697/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer Kündigung begegnen kann (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 26; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 51) .

    Das Gleiche gilt, wenn nicht die Beschäftigung mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, der Arbeitgeber aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und die in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen, gesetzliche Verpflichtungen, die mit der Beschäftigung verbunden sind, nicht erfüllen kann (zur fehlenden Möglichkeit der Gewährung eines Ersatzruhetags BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 114, 51) .

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 742/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer Kündigung begegnen kann (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 26; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 51) .

    Das Gleiche gilt, wenn nicht die Beschäftigung mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, der Arbeitgeber aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und die in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen, gesetzliche Verpflichtungen, die mit der Beschäftigung verbunden sind, nicht erfüllen kann (zur fehlenden Möglichkeit der Gewährung eines Ersatzruhetags BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 114, 51) .

  • LAG Hamburg, 01.09.2016 - 7 Sa 24/16
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2019 - 5 Sa 2060/18

    Arbeitszeitmodell - Vergütung von Rüst- und Wegezeiten - Zentraler Objektschutz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2023 - 5 Sa 82/22

    Personenbedingte Kündigung - Fahrerlaubnisentzug - Busfahrer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 11 Sa 568/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - Fremdnützigkeit -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18

    Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei

  • ArbG Cottbus, 09.12.2008 - 6 Ca 1607/07
  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09

    Wirksamkeit einer auf einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - 15 Sa 61/11

    Tarifvertragsauslegung - dienstfreie Tage i.S.v. Anl 6 Ziff 1 Abs 5 zum

  • LAG Hamm, 20.10.2011 - 15 Sa 841/11

    Personenbedingte Kündigung wegen schwerer und dauerhafter Störung des

  • LAG Düsseldorf, 28.08.2007 - 3 Sa 912/07

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus personenbedingten Gründen;

  • ArbG Herne, 09.07.2020 - 4 Ca 307/20

    Personenbedingte Kündigung wegen umständlicher Kommunikation im Arbeitsverhältnis

  • ArbG Koblenz, 09.07.2020 - 4 Ca 307/20

    Personenbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung

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