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   BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 23/54   

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https://dejure.org/1955,415
BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 23/54 (https://dejure.org/1955,415)
BAG, Entscheidung vom 12.05.1955 - 2 AZR 23/54 (https://dejure.org/1955,415)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 1955 - 2 AZR 23/54 (https://dejure.org/1955,415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag - Gültige Befristung - Kündigungsschutz - Tarifliche Unkündbarkeit - Öffentlicher Dienst - Wiedergutmachungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit der Befristung, Fehlender Kündigungsschutz, Vorrang des Wiedergutmachungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 6
  • NJW 1955, 1085
  • DB 1955, 608
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 23/54
    Der Standpunkt des Landesarbeitsgerichts wird auch durch kein praktisches Bedürfnis gerechtfertigt« Dem.Gründsatz der Sozialstaatlichkeit (Art» 20 Abs. 1 und Art» 28 Abs» 1 Satz 1 GG) und dem Bedürfnis des Bestandschutzes des Arbeitsplatzes des ein» zelnen Arbeitnehmers, wie er im Kündigungsschutzgesetz zum Au3= druck kommt, wird Genüge getan, wenn entsprechend der bisherig gen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 128->13,5) der Befristung eines ArbeitsVertrags dann die rechtliche Aner» kennung versagt wird, sofern ein verständiger Arbeitgeber, der sich in gleicher Weise der Verantwortung für die Belange sei» nes Betriebes oder seiner Behörde wie für die seiner Angestellten bewusst' ist, bei der Prüfung aller Umstände den Arbeitsver» trag nicht befristet hätte- Ist der Arbeitsvertrag aber rechts» wirksam befristet abgeschlossen, .würde auf einem Umweg diese Befristung wieder in Frage gestellt, könnte eine zeitliche Aus» dehnung des Vertrages verlangt werden.

    II« Wie schon in anderem Zusammenhang bemerkt, wurde, hat der Senat in seinem Urteil vom 21" Oktober 1954 (BAG 1, 128) ausgeführt, daß die Befristung von Arbeitsverträgen, durch die dem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes genommen wird, unbeachtlich ist, wenn ein verständiger Behördenleiter, der sich in gleicher Weise der Verantwortung für die öffentlichen' Belange seiner Behörde wie für die seiner Angestellten bewusst ist, bei der Früfung aller.

    gleichfalls befristet beschäftigte Angestellte "in Plan stellen" übernommen worden sind (vgl <, BAG 1, 128) 0 Auf der anderen Saite ist es immerhin denkbar, daß beim Sta- â- ' ; 34.

  • BAG, 15.09.1954 - 1 AZR 258/54

    Arbeitsverhältnis: Wirksamkeit einer Kündigung trotz unterlassener

    Auszug aus BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 23/54
    Zudem steht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 69) die Unterlassung der in § 66 Abs. 1 BetrVG vörgesehriebenen Anhörung des Betriebsrats an sich der Wirksamkeit der Kündigung nicht entgegen.
  • ArbG Berlin, 28.11.2012 - 28 Ca 13052/12

    Übertragung einer mit einer Höhergruppierung verbundenen qualifizierten

    bereits BAG 15.3.1978 - 5 AZR 831/78 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA § 620 BGB Nr. 34 = BB 1978, 1265 [Leitsatz 2.]: "Im allgemeinen werden nach dem Vorbild der gesetzlichen Probezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) sechs Monate für die Beurteilung ausreichen"; ebenso aus jüngerer Zeit BAG 2, 6.2010 - 7 AZR 85/09 - AP § 14 TzBfG Nr. 73 = EzA § 14 TzBfG Nr. 68 = NZA 2010, 1293 [II.3 a, aa.

    ... Längere Befristungen zur Erprobung aufgrund besonderer Einzelfallumstände sind aber - vorbehaltlich entgegenstehender einschlägiger und für das Arbeitsverhältnis geltender Tarifverträge - möglich".S. bereits BAG 15.3.1978 - 5 AZR 831/78 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA § 620 BGB Nr. 34 = BB 1978, 1265 [Leitsatz 2.]: "Im allgemeinen werden nach dem Vorbild der gesetzlichen Probezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) sechs Monate für die Beurteilung ausreichen"; ebenso aus jüngerer Zeit BAG 2, 6.2010 - 7 AZR 85/09 - AP § 14 TzBfG Nr. 73 = EzA § 14 TzBfG Nr. 68 = NZA 2010, 1293 [II.3 a, aa.

    Außerdem wird dem Arbeitgeber die Anerkennung eines Sachgrundes zu (weiterer) Erprobung spätestens dann verwehrt, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber seine Fähigkeiten deshalb hinreichend beurteilen kann 91So BAG 2, 6.2010 a.a.O. unter Hinweis auf BAG 23.6.2004 - 7 AZR 636/03 - AP § 14 TzBfG Nr. 12 = EzA § 14 TzBfG Nr. 10 = NZA 2004, 1333 = MDR 2005, 221, wo es heißt [II.3 a. - Rn. 23]: "An dem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es nur dann, wenn der Arbeitnehmer bereit ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den nunmehr von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers deshalb ausreichend beurteilen konnte (BAG 31.8.1994 - 7 AZR 983/83 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 163 = EzA § 620 BGB Nr. 127 [IV.])".So BAG 2, 6.2010 a.a.O. unter Hinweis auf BAG 23.6.2004 - 7 AZR 636/03 - AP § 14 TzBfG Nr. 12 = EzA § 14 TzBfG Nr. 10 = NZA 2004, 1333 = MDR 2005, 221, wo es heißt [II.3 a. - Rn. 23]: "An dem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es nur dann, wenn der Arbeitnehmer bereit ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den nunmehr von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers deshalb ausreichend beurteilen konnte (BAG 31.8.1994 - 7 AZR 983/83 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 163 = EzA § 620 BGB Nr. 127 [IV.])".

    zur älteren Judikatur insofern etwa bereits BAG 15.3.1966 - 2 AZR 211/65 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 28 = SAE 1966, 252 [Leitsatz 3.]: "Stellt sich heraus, dass die vereinbarte Probezeit nicht ausreicht, so kann sie angemessen verlängert werden"; s. auch schon BAG 28.2.1963 - 2 AZR 345/62 - BAGE 14, 108 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 25 = NJW 1963, 1564 [I.3.]: "Unter diesen Umständen war ... der Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages ... zum Zwecke der weiteren Erprobung des Klägers sachlich durchaus gerechtfertigt"; s. zur Zeit der Geltung des § 14 Abs. 1 TzBfG etwa LAG Berlin-Brandenburg 8.5.2007 - 12 Sa 329/07 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 37 [II.1.2.]: "Kann der Arbeitgeber die Eignung und Leistung eines Arbeitnehmers wegen der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes innerhalb von sechs Monaten nicht genügend beurteilen, darf eine längere Probezeit vereinbart werden, und zwar auch durch nachträgliche befristete Verlängerung der Probezeit"; s. nunmehr auch BAG 2, 6.2010 (Fn. 87) [Leitsatz]: "Hat sich die ursprüngliche Erprobungszeit aufgrund besonderer, in der Person des Arbeitnehmers liegender Umstände als nicht ausreichend erwiesen (...), können die Arbeitsvertragsparteien einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, um eine längere Erprobung unter Hinzuziehung einer Arbeitsassistenz zu ermöglichen".S. zur älteren Judikatur insofern etwa bereits BAG 15.3.1966 - 2 AZR 211/65 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 28 = SAE 1966, 252 [Leitsatz 3.]: "Stellt sich heraus, dass die vereinbarte Probezeit nicht ausreicht, so kann sie angemessen verlängert werden"; s. auch schon BAG 28.2.1963 - 2 AZR 345/62 - BAGE 14, 108 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 25 = NJW 1963, 1564 [I.3.]: "Unter diesen Umständen war ... der Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages ... zum Zwecke der weiteren Erprobung des Klägers sachlich durchaus gerechtfertigt"; s. zur Zeit der Geltung des § 14 Abs. 1 TzBfG etwa LAG Berlin-Brandenburg 8.5.2007 - 12 Sa 329/07 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 37 [II.1.2.]: "Kann der Arbeitgeber die Eignung und Leistung eines Arbeitnehmers wegen der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes innerhalb von sechs Monaten nicht genügend beurteilen, darf eine längere Probezeit vereinbart werden, und zwar auch durch nachträgliche befristete Verlängerung der Probezeit"; s. nunmehr auch BAG 2, 6.2010 (Fn. 87) [Leitsatz]: "Hat sich die ursprüngliche Erprobungszeit aufgrund besonderer, in der Person des Arbeitnehmers liegender Umstände als nicht ausreichend erwiesen (...), können die Arbeitsvertragsparteien einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, um eine längere Erprobung unter Hinzuziehung einer Arbeitsassistenz zu ermöglichen".

    90) S. bereits BAG 15.3.1978 - 5 AZR 831/78 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA § 620 BGB Nr. 34 = BB 1978, 1265 [Leitsatz 2.]: "Im allgemeinen werden nach dem Vorbild der gesetzlichen Probezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) sechs Monate für die Beurteilung ausreichen"; ebenso aus jüngerer Zeit BAG 2, 6.2010 - 7 AZR 85/09 - AP § 14 TzBfG Nr. 73 = EzA § 14 TzBfG Nr. 68 = NZA 2010, 1293 [II.3 a, aa.

    91) So BAG 2, 6.2010 a.a.O. unter Hinweis auf BAG 23.6.2004 - 7 AZR 636/03 - AP § 14 TzBfG Nr. 12 = EzA § 14 TzBfG Nr. 10 = NZA 2004, 1333 = MDR 2005, 221, wo es heißt [II.3 a. - Rn. 23]: "An dem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es nur dann, wenn der Arbeitnehmer bereit ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den nunmehr von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers deshalb ausreichend beurteilen konnte (BAG 31.8.1994 - 7 AZR 983/83 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 163 = EzA § 620 BGB Nr. 127 [IV.])".

    95) S. zur älteren Judikatur insofern etwa bereits BAG 15.3.1966 - 2 AZR 211/65 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 28 = SAE 1966, 252 [Leitsatz 3.]: "Stellt sich heraus, dass die vereinbarte Probezeit nicht ausreicht, so kann sie angemessen verlängert werden"; s. auch schon BAG 28.2.1963 - 2 AZR 345/62 - BAGE 14, 108 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 25 = NJW 1963, 1564 [I.3.]: "Unter diesen Umständen war ... der Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages ... zum Zwecke der weiteren Erprobung des Klägers sachlich durchaus gerechtfertigt"; s. zur Zeit der Geltung des § 14 Abs. 1 TzBfG etwa LAG Berlin-Brandenburg 8.5.2007 - 12 Sa 329/07 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 37 [II.1.2.]: "Kann der Arbeitgeber die Eignung und Leistung eines Arbeitnehmers wegen der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes innerhalb von sechs Monaten nicht genügend beurteilen, darf eine längere Probezeit vereinbart werden, und zwar auch durch nachträgliche befristete Verlängerung der Probezeit"; s. nunmehr auch BAG 2, 6.2010 (Fn. 87) [Leitsatz]: "Hat sich die ursprüngliche Erprobungszeit aufgrund besonderer, in der Person des Arbeitnehmers liegender Umstände als nicht ausreichend erwiesen (...), können die Arbeitsvertragsparteien einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, um eine längere Erprobung unter Hinzuziehung einer Arbeitsassistenz zu ermöglichen".

  • ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16

    Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse

    bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    ... Brachte er Scheingründe vor, dann hätten sie sich bei richtiger Beurteilung durch das Gericht als haltlos herausgestellt"; 22.11.1973 (Fn. 55) [I.2 c.]: Das LAG hätte "erwägen müssen, ob die Neugliederung des Betriebs in K. durch die Beklagte deshalb offenbar unsachlich oder willkürlich gewesen sei, weil sie lediglich zu dem Zweck erfolgt ist, den Kläger als einen ihr missliebigen Arbeitnehmer zu entfernen"; 24.10.1979 (Fn. 55) [II.2.], wonach es bei der Missbrauchskontrolle im Wesentlichen um die Fälle gehe, "in denen die Kündigung nicht durch die Betriebsänderung, sondern die Betriebsänderung durch den Wunsch des Arbeitgebers bedingt ist, sich von einem missliebigen Arbeitnehmer zu trennen".S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    76) S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12

    Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der

    28.6.2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165-170; BAG 2, 6.2010 - 7 AZR 946/08 - EzA § 10 AÜG Nr. 13).
  • ArbG Berlin, 03.01.2014 - 28 Ca 19481/12

    Auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützte Kündigung

    bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    ... Brachte er Scheingründe vor, dann hätten sie sich bei richtiger Beurteilung durch das Gericht als haltlos herausgestellt"; 22.11.1973 (Fn. 75) [I.2 c.]: Das LAG hätte "erwägen müssen, ob die Neugliederung des Betriebs in K. durch die Beklagte deshalb offenbar unsachlich oder willkürlich gewesen sei, weil sie lediglich zu dem Zweck erfolgt ist, den Kläger als einen ihr missliebigen Arbeitnehmer zu entfernen"; 24.10.1979 (Fn. 75) [II.2.], wonach es bei der Missbrauchskontrolle im Wesentlichen um die Fälle gehe, "in denen die Kündigung nicht durch die Betriebsänderung, sondern die Betriebsänderung durch den Wunsch des Arbeitgebers bedingt ist, sich von einem missliebigen Arbeitnehmer zu trennen".S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    96) S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13

    Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung

    Das methodische Konzept, verlautbarten Willensakten derjenigen Vertragspartei, deren Rechtsmacht durch ihre Bindung an dringende betriebliche Erfordernisse eigentlich unter sozialstaatlich geprägte "Kuratel" gestellt werden soll, der Sache nach "Tatbestandswirkung" zuzubilligen, hat vielmehr auch die begreifliche Neigung betrieblicher Sachwalter geweckt, sich zur Verteidigung erklärter Kündigungen vor Gericht in allen nur erdenklichen Problemkonstellationen auf eine vordergründig unangreifbare "Unternehmerentscheidung" zu berufen, und dies möglichst auch (und vielfach gerade) dann, wenn hinter dem Kündigungsentschluss - etwa gegenüber persönlich "missliebig" 67 S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    ... Brachte er Scheingründe vor, dann hätten sie sich bei richtiger Beurteilung durch das Gericht als haltlos herausgestellt"; 22.11.1973 (Fn. 46) [I.2 c.]: Das LAG hätte "erwägen müssen, ob die Neugliederung des Betriebs in K. durch die Beklagte deshalb offenbar unsachlich oder willkürlich gewesen sei, weil sie lediglich zu dem Zweck erfolgt ist, den Kläger als einen ihr missliebigen Arbeitnehmer zu entfernen"; 24.10.1979 (Fn. 46) [II.2.], wonach es bei der Missbrauchskontrolle im Wesentlichen um die Fälle gehe, "in denen die Kündigung nicht durch die Betriebsänderung, sondern die Betriebsänderung durch den Wunsch des Arbeitgebers bedingt ist, sich von einem missliebigen Arbeitnehmer zu trennen".S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    67 ) S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 191/92

    Befristung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende

    Im Urteil vom 12. Mai 1955 (- 2 AZR 23/54 - AP Nr. 2 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) konnte das Bundesarbeitsgericht mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen der Vorinstanzen nicht abschließend entscheiden, ob ein Arbeitnehmer für die sich aus der landwirtschaftlichen Betriebszählung ergebenden Aufgaben befristet eingestellt werden konnte.
  • ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16

    Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld

    [223] S. z.B. BGH 25.4.1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955, 1956 [III.1.]: "Ob und in welchem Umfange bereits die Fertigung solcher Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlichen, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden"; s. zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung statt vieler schon BAG 2, 6.1982 - 2 AZR 1237/79 - BAGE 41, 37, 42 = AP § 284 ZPO Nr. 3 [B.II.1.]; 8.2.1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 114 = AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 5 = NZA 1984, 225 [II.1.]; 18.12.1984 - 3 AZR 389/83 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = NZA 1985, 811 [II.1.]; 29.10.1997 - 5 AZR 508/96 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 27 = NZA 1998, 307, 308.
  • ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13

    Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Den in diesem Zusammenhang daher gebotenen Abgleich mit gegenläufigen Belangen des Handelnden suchen die befassten Gerichte in sogenannter "Güter- und Interessenabwägung" 98 S. z.B. BGH 25.4.1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955, 1956 [III.1.]: "Ob und in welchem Umfange bereits die Fertigung solcher Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlichen, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden"; s. zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung statt vieler schon BAG 2, 6.1982 - 2 AZR 1237/79 - BAGE 41, 37, 42 = AP § 284 ZPO Nr. 3 [B.II.1.]; 8.2.1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 114 = AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 5 = NZA 1984, 225 [II.1.]; 18.12.1984 - 3 AZR 389/83 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = NZA 1985, 811 [II.1.]; 29.10.1997 - 5 AZR 508/96 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 27 = NZA 1998, 307, 308.S. z.B. BGH 25.4.1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955, 1956 [III.1.]: "Ob und in welchem Umfange bereits die Fertigung solcher Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlichen, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden"; s. zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung statt vieler schon BAG 2, 6.1982 - 2 AZR 1237/79 - BAGE 41, 37, 42 = AP § 284 ZPO Nr. 3 [B.II.1.]; 8.2.1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 114 = AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 5 = NZA 1984, 225 [II.1.]; 18.12.1984 - 3 AZR 389/83 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = NZA 1985, 811 [II.1.]; 29.10.1997 - 5 AZR 508/96 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 27 = NZA 1998, 307, 308., in der auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit seinen Platz 99S.

    98 ) S. z.B. BGH 25.4.1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955, 1956 [III.1.]: "Ob und in welchem Umfange bereits die Fertigung solcher Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlichen, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden"; s. zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung statt vieler schon BAG 2, 6.1982 - 2 AZR 1237/79 - BAGE 41, 37, 42 = AP § 284 ZPO Nr. 3 [B.II.1.]; 8.2.1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 114 = AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 5 = NZA 1984, 225 [II.1.]; 18.12.1984 - 3 AZR 389/83 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = NZA 1985, 811 [II.1.]; 29.10.1997 - 5 AZR 508/96 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 27 = NZA 1998, 307, 308.

  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14858/12

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Unterlassung - Widerruf -

    z.B. BGH 25.4.1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955, 1956 [III.1.]: "Ob und in welchem Umfange bereits die Fertigung solcher Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlichen, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden"; s. zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung statt vieler schon BAG 2, 6.1982 - 2 AZR 1237/79 - BAGE 41, 37, 42 = AP § 284 ZPO Nr. 3 [B.II.1.]; 8.2.1984 (Fn. 59) [II.1.]; 18.12.1984 - 3 AZR 389/83 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = NZA 1985, 811 [II.1.]; 29.10.1997 - 5 AZR 508/96 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 27 = NZA 1998, 307, 308.S. z.B. BGH 25.4.1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955, 1956 [III.1.]: "Ob und in welchem Umfange bereits die Fertigung solcher Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlichen, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden"; s. zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung statt vieler schon BAG 2, 6.1982 - 2 AZR 1237/79 - BAGE 41, 37, 42 = AP § 284 ZPO Nr. 3 [B.II.1.]; 8.2.1984 (Fn. 59) [II.1.]; 18.12.1984 - 3 AZR 389/83 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = NZA 1985, 811 [II.1.]; 29.10.1997 - 5 AZR 508/96 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 27 = NZA 1998, 307, 308., in der auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit seinen Platz 81S.

    80) S. z.B. BGH 25.4.1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955, 1956 [III.1.]: "Ob und in welchem Umfange bereits die Fertigung solcher Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlichen, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden"; s. zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung statt vieler schon BAG 2, 6.1982 - 2 AZR 1237/79 - BAGE 41, 37, 42 = AP § 284 ZPO Nr. 3 [B.II.1.]; 8.2.1984 (Fn. 59) [II.1.]; 18.12.1984 - 3 AZR 389/83 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = NZA 1985, 811 [II.1.]; 29.10.1997 - 5 AZR 508/96 - AP § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 27 = NZA 1998, 307, 308.

  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 19 Sa 43/17

    Vorübergehende Übertragung einer Führungsposition - § 31 TV-L - Führungsposition

    Längere Befristungen zur Erprobung aufgrund besonderer Einzelfallumstände sind aber - vorbehaltlich entgegenstehender einschlägiger und für das Arbeitsverhältnis geltender Tarifvorschriften - möglich (BAG 2, 6.2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16, juris; 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP BGB § 620 befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45; 12. September 1996 - 7 AZR 31/96 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 27).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 7/17

    Befristungsgrund - befristeter Bezug einer Erwerbsminderungsrente -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12

    Einstellung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze - Zustimmungsverweigerung

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

  • BAG, 03.08.1961 - 2 AZR 117/60

    Prozeßbeendender Vergleich über befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 192/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 193/92

    Wirksamkeit i.R.d. Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Ansprüche eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 18 TaBV 2150/12

    Einstellung von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung

  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97

    Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur

  • LAG Hamm, 19.03.1998 - 17 Sa 1749/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeberseitige Kündigung wegen

  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

  • BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67

    Pilot - Kündigung - Einschulung - Umschulung

  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2246/95

    Personalrat: Anhörung bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 417/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - einzelvertraglicher Kündigungsschutz

  • BAG, 14.10.1965 - 2 AZR 455/64

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 08.05.1980 - 2 AZR 777/78
  • BAG, 06.10.1960 - 2 AZR 153/59

    Schriftlicher Anstellungsvertrag - Befristete Anstellung - Unbefristete

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.1959 - VI Sa 56/59
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