Rechtsprechung
   BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,873
BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55 (https://dejure.org/1958,873)
BAG, Entscheidung vom 20.06.1958 - 2 AZR 231/55 (https://dejure.org/1958,873)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 231/55 (https://dejure.org/1958,873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Restitutionsverfahren - Revision - Vorprozeß - Revisionsgrenze - Revisionsbegründung - Revisionsanträge - Notfrist - Erhebung der Restitutionsklage - Einrede der Unzuständigkeit - Urschrift einer Urkunde - Nachträgliches Auffinden

Papierfundstellen

  • BAGE 6, 95
  • NJW 1958, 1605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55
    bis zum Betrag des vom .Landesarbeitsgericht festgesetzten Streitwertes, erhöht hat" Die Zulässigkeit einer solchen nachträglichen .Erhöhung seines Zahlungsantrages mit der Wirkung, daß eine anfänglich unzulässige Revision nunmehr zulässig wird, ist allgemein anerkannt (vgl" BGHZ 12, 52 / ß ' j J 5 RGZ 130, 229 Stein-Jonas, aaO, § 554 Anm. V 2 und § 560 Anm.) und ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte von § 554 Abs" 6 ZPO, in dem gerade, um eine solche nachträgliche Erhöhung zu gestatten, die ursprünglich in Abs" 6 gleichfalls erfolgende Erwähnung der Revisions anträge fallen gelassen wordeifVgl« die Nachweise bei Stein-Jonas, aaO, § 554 Anm. V 2 zu Fußnote 35).

    Andern falls würde auch die nur vorläufige Vollstreckbarkeit der nicht mit den Revisionsanträgen angefochtenen Teile des angegriffenen Urteils gemäß § 560 ZPO nicht verständlich sein" Die nachträgliche Erhöhung des Revisionsantrages des Klägers hält sich jedenfalls auch im Rahmen der bis dahin geltend gemachten Revisionsgründe, so daß es keiner Erörterung der Frage bedarf, ob dieser Umstand bei einer solchen Erhöhung auch hinsichtlich materiell-rechtlicher Rügen gegeben sein muß (bejahend: RG JW 1938, 467 BGHZ 12, 52 / ß o / i verneinend: Stein-Jonas, aaO, § 554 Anm. V 2 zu Fußnote 37).

  • RG, 23.12.1910 - II 278/10

    Verjährung; Lieferungen an Künstler

    Auszug aus BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55
    c) Zur Zulässigkeit der Restitutionsklage gehört schließlich, daß der Restitutionskläger behauptet, einer der gesetzlich zugelassenen Restitutionsgründe des § 580 ZPO liege vor (vgl« RGZ 75, 52 /j> 6/; Stein-Jonas, aaO, Vorbem. Ill 1 vor § 578) o- Das will sagen, daß er die '"Rechtsbehauptung" geltend machen muß, ihm sei ein solcher Grund erwachsen, der den Anforderungen des § 580 ZPO entspreche, nicht da gegen wird in diesem Zusammenhang verlangt, daß letzteres auch sachlich zutrifft (RGZ 75, 56).
  • BAG, 30.04.1954 - 2 AZR 41/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ARbGG ergangener

    Auszug aus BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55
    Io Die Revision des Klägers ist zulässige 1. In dem durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22« Juli 1952 rechtskräftig abgeschlossenen Vorprozeß war eine Revision nicht möglich, weil es damals in der Arbeitsgerichtsbarkeit - von den Besonderheiten für das Land Rheinlandpfalz und für das ehemalige Land Württemberg-Hohenzollern abgesehen - keine Revisionsinstanz gab (BAG 1, 2 £3, 47)°.
  • RG, 01.12.1910 - IV 249/10

    Restitutionsklage

    Auszug aus BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55
    Ein Angriff auf ein Urteil ist aber nur sinnvoll gegenüber einem solchen Urteil, das in der Sache selbst und endgültig entschieden hat, d.h. also dann das letztinstanzliche Urteil, wenn mehrere Instanzen in der Sache entschieden haben (vgl. RGZ 75, 53 OLG Stettin, JW 1925, 2273 /227J7; SteinJonas, aaO, § 584 Anm. Ill 1 zu Fußnote 2; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 584 Anm. 2 B).
  • RG, 11.11.1930 - VII 393/30

    Wann, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit kann ein Urteil des

    Auszug aus BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55
    bis zum Betrag des vom .Landesarbeitsgericht festgesetzten Streitwertes, erhöht hat" Die Zulässigkeit einer solchen nachträglichen .Erhöhung seines Zahlungsantrages mit der Wirkung, daß eine anfänglich unzulässige Revision nunmehr zulässig wird, ist allgemein anerkannt (vgl" BGHZ 12, 52 / ß ' j J 5 RGZ 130, 229 Stein-Jonas, aaO, § 554 Anm. V 2 und § 560 Anm.) und ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte von § 554 Abs" 6 ZPO, in dem gerade, um eine solche nachträgliche Erhöhung zu gestatten, die ursprünglich in Abs" 6 gleichfalls erfolgende Erwähnung der Revisions anträge fallen gelassen wordeifVgl« die Nachweise bei Stein-Jonas, aaO, § 554 Anm. V 2 zu Fußnote 35).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11

    Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß

    Zur Zulässigkeit der Restitutionsklage gehört die Darlegung eines gesetzlichen Restitutionsgrundes (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 674/10 - Rn. 18, EzA ZPO 2002 § 580 Nr. 2; 20. Juni 1958 - 2 AZR 231/55 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 6, 95) .
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82

    Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter

    Die Antragserweiterung war daher von der fristgerecht eingereichten Revisionsbegründung erfaßt und somit zulässig (vgl. BGHZ 12, 52, 67; BAGE 6, 95 = AP Nr. 4 zu § 580 ZPO; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 554 Rz 7).
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10

    Restitutionsklage

    Zur Zulässigkeit der Restitutionsklage gehört die Darlegung eines gesetzlichen Restitutionsgrundes (BAG 20. Juni 1958 - 2 AZR 231/55 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 6, 95) .

    Ob die Auffassung des Klägers - zumindest bei extensiver Auslegung des Anfechtungsgrundes - sachlich zutrifft, ist im Rahmen der Begründetheit zu klären (vgl. BAG 20. Juni 1958 - 2 AZR 231/55 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 6, 95) .

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82

    Restitutionsklage eines Schwerbehinderten

    Das Restitutionsverfahren ist insoweit dem Rechtsmittelverfahren verwandt und ihm nachgebildet (BAG 6, 95, 100 = AP Nr. 4. zu £ 580 ZPO, zu II 1 der Gründe; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl. 1977, § 589 Anm. A I).
  • ArbG Bamberg, 29.10.1997 - 1 Ca 675/97

    Nichtigkeitsklage gegen ein Versäumnisurteil; Alleinentscheidungsrecht des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 02.12.1961 - 5 AZR 64/61

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Mangelnde Vertretung - Einhaltung der

    1» Das Landesarbeitsgericht hat die Nichtigkeitsklage des Kläger über § 589 Abs. 1 und 2 ZPO durch Prozeßurteil als unzulässig abgewiesen; das Nichtigkeitsyerfahren ist daher über den ersten seiner drei Abschnitte nicht hinaus gelangt (statt aller: BGH LM Nr» 4 zu § 580 Nr. 7 b ZPO)» Das Landesarbeitsgericht hat in der Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Kläger habe die Tatsachen, aus denen sich ergebe, daß die Klage vor Ablauf der Notfrist des § 586 Abs» 1 ZPO erhoben worden sei, nicht nach § 589 Abs» 2 ZPO glaubhaft gemacht; der Kläger hätte glaubhaft machen müssen, daß nach Rechtskraft bei mangelhafter Vertretung das Urteil binnen eines Monats vor Klageerhebung seinem gesetzlichen Vertreter zugestellt worden sei; der Umstand der mangelnden Vertretung sei Voraussetzung für die Anwendung des § 586 Abs. 5 ZPO; sie müsse daher nach § 589 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht werden; das sei aber - wie des näheren ausgeführt wird - nicht der Fall» Diese Begründung des Landesarbeitsgerichts hält einer rechtlichen Überprüfung - zu der das Revisionsgericht ohne Rüge der Revision von Amts xvegen verpflichtet ist (BAG 6, 95 [lOO]) - nicht stand; vielmehr ist die Nichtigkeitsklage des Klägers zulässigerweise erhoben, weil sowohl die allgemeinen als auch die besonderen Prozeßvoraussetzungen dafür 4 erfüllt sind.

    Insoweit hat der Grund der Nichtigkeitsklage mit der Zulässigkeit nichts zu tun, und insoweit ist auch allein von den Behauptungen des Klägers auszugehen (BAG 6, 95 [102]; BGH LM Nr. 4 zu § 580 Nr. 7 b ZPO; OGHZ 5, 55 [58]; Rosenberg, DZPR, 8. Aufl., § 155 III 2 S. 778).

  • BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    § 584 Anm. 2 B; Urteile des Zweiten Senats-des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - und vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 231/55 - AP Nr. 3 zu § 580 ZPO und BAG 6, 95 /1007).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97
    Zur Statthaftigkeit der Restitutionsklage gehört auch das schlüssige Behaupten eines Wiederaufnahmegrundes (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1 9 5 8 - 2 AZR 231/55 - BAGE 6, 95, t0 2 = AP Nr. 4 zu § 580 ZPO, zu I11 c der Gründe; MünchKommZPO-Braun, § 589 Anm. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 589 Rz4; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 589 Anm. 1, 2; Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl., § 589 Rz 2).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2003 - 20 U 155/02

    Zur Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Vorliegen der Restitutionsgründe gem.

    In diesem Sinne ist auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (AP Nr. 4 zu § 580 ZPO) zu verstehen, dass sich die Urkunde im Sinne von § 580 Nr. 7 b ZPO nur dann eigne, das Ergebnis des Urteils des Vorprozesses zu ändern, wenn das, was die nachträglich zugänglich gewordene Urkunde enthält, im Vorprozess dem Restitutionsbeklagten unbekannt war oder von ihm mangels Wissens um die Urkunde oder mangels Zugänglichkeit der Urkunde nicht bewiesen werden konnte.
  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 578/59

    Ruhegehaltsansprüche eines Vorstandsmitglieds - Zuständigkeit der

    I, 1, Zur Zulässigkeit der Berufung, die das Revisionsgericht von Amts wegen zu überprüfen hat (vgl, BAG AP Kr "3 zu § 580 ZPO; BAG 6, 95 /lOO/; BAG, Urteil vom 10" Juni I960 - 1 AZR 402/59; BAG 1, 29 /31,52/ = AP Kr" 1 zu § 87 ArbGG 1926; BAG, Urteil vom 6" Oktober I960 - 5 AZR 261/60 -: BAG, Urteil vom 29" Oktober I960 - 5 AZR 581/59) hat das Landesarbeitsgericht deshalb Bedenken geäußert, weil im i'enor des Urteils des Arbeitsgerichts eine Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes nicht enthalten ist und das Arbeitsgericht es auch unterlassen hat, anläßlich der Urteilsverkündung bei der Mitteilung des wesentlichen Inhaltes der Entscheidungsgründe einejstreitwertfestsetzung bekanntzugeben« Das Landesarbeitsgericht hat längere Ausführungen dahingehend gemacht, im vorliegenden Pall ergebe sich der Wert des Streitgegenstandes erkennbar aus dem bezifferten Klageantrag des Klägers, und es hat dies für die Statthaftigkeit der Berufung der Beklagten genügen lassen«.
  • BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63

    Arbeitstag i.S.v. SchwBG

  • BGH, 23.10.1974 - IV ZR 7/73

    Abgrenzung von Arbeitnehmervermittlung und Arbeitnehmerüberlassung -

  • BAG, 29.10.1960 - 5 AZR 581/59

    Unzulässige Berufung - Abhilfe gegen eine Beschwer - Erstinstanzliches Urteil

  • LAG Nürnberg, 27.11.1995 - 7 Sa 647/94

    Geltendmachen des Fehlens der Vertretungsmacht in einer Nichtigkeitsklage, wenn

  • BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60

    Revisionsinstanz - Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Amtsprüfung - Zulässigkeit

  • BVerwG, 25.05.1976 - 2 B 1.76

    Rechtsmittel

  • BAG, 13.09.1965 - 3 AZR 383/64

    Versorgungsversprechen - Witwe des Arbeitnehmers - Beendigung des

  • BSG, 12.05.1981 - 2 RU 3/80
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht