Rechtsprechung
BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Dauer der Frist zur Stellungnahme des Betriebsrates bei einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer; Anforderungen an das Bestehen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger ...
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit - Unkündbarkeit
- Judicialis
BGB § 626
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines übernommenen Beamte der Bundesanstalt für Flugsicherung - unzumutbare Weiterbeschäftigung trotz tarifvertraglich ausgeschlossener ordentlicher Kündigung - Anhörungsfrist des Betriebsrates bei außerordentlichen Kündigung ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 07.04.2004 - 5 Ca 564/03
- LAG Hessen, 27.01.2005 - 11 Sa 850/04
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Papierfundstellen
- NZA 2006, 512 (Ls.)
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65) ist bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB, die trotz des tariflichen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung zulässig ist, dem Arbeitnehmer ein Schutzstandard zu gewähren, der dem der ordentlichen Kündigung entspricht.An eine Kündigung wegen Erkrankung eines Arbeitnehmers ist allerdings schon bei einer ordentlichen Kündigung ein strenger Maßstab anzulegen, so dass nur in eng begrenzten Ausnahmefällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem kranken Arbeitnehmer für den Arbeitgeber iSd. § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar sein kann (18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65, jeweils mwN).
So hat der Senat bereits in einem Fall, in dem an die damalige Klägerin nach § 37 Abs. 2 BAT bis zum Ende der 26. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit Krankenbezüge zu zahlen gewesen wären, ua. unter Hinweis auf diesen Umstand die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen zur Prüfung, ob nicht sogar eine außerordentliche Kündigung ohne Auslauffrist nach § 626 Abs. 1 BGB rechtswirksam war (18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65).
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99
Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche …
Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
An eine Kündigung wegen Erkrankung eines Arbeitnehmers ist allerdings schon bei einer ordentlichen Kündigung ein strenger Maßstab anzulegen, so dass nur in eng begrenzten Ausnahmefällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem kranken Arbeitnehmer für den Arbeitgeber iSd. § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar sein kann (18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65, jeweils mwN).c) Bei der Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4).
- LAG Hessen, 27.01.2005 - 11 Sa 850/04
Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Januar 2005 - 11 Sa 850/04 - aufgehoben, soweit es über die Kündigung vom 10. Dezember 2003 und über die Kosten entschieden hat. - BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65) ist bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB, die trotz des tariflichen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung zulässig ist, dem Arbeitnehmer ein Schutzstandard zu gewähren, der dem der ordentlichen Kündigung entspricht. - BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus
Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Verwendet ein Tarifvertrag den Begriff des wichtigen Grundes, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Tarifparteien diesen in seiner allgemein gültigen Bedeutung iSd. § 626 BGB gebraucht haben und nicht anders verstanden wissen wollen (BAG 16. September 1999 - 2 AZR 123/99 - AP BGB § 626 Nr. 159 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 2 mwN).
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Ein solches ist gegeben, wenn zu erwarten steht, dass der Arbeitgeber bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - ggf. über Jahre hinweg - erhebliche Entgeltzahlungen zu erbringen hätte, ohne dass dem eine nennenswerte Arbeitsleistung gegenüberstände (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .
- BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten
Gegen den Arbeitnehmer kann ua. sprechen, dass er - unter Einschluss der mit Entgeltfortzahlung belasteten Fehltage - insgesamt keine nennenswerte Arbeitsleistung mehr erbringt (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27) bzw. seine Arbeitsleistung kaum noch wirtschaftlich sinnvoll zu planen ist und/oder dass das in seinem Kernbereich gestörte Arbeitsverhältnis bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze noch über einen langen Zeitraum fortzusetzen wäre (und sich damit die Entgeltfortzahlungskosten "über die Jahre" aufaddierten). - BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
Mit dem Begriff des "wichtigen Grundes" knüpft der MTV an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an (für insoweit vergleichbare Tarifverträge BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 31; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 24) .
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., etwa Senat 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP BGB § 626 Nr. 208 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 18; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 9). - BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12
Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung
Dies gilt unter strengen Voraussetzungen sogar dann, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers aus wichtigem Grund nach § 626 BGB kündigt (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 25; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 26) . - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Die Regelung, deren persönliche Voraussetzungen die Klägerin im Kündigungszeitpunkt erfüllte, nimmt auf § 626 BGB Bezug (vgl. zu § 17 Ziff. 3 Abs. 1 MTV in der ab 1. Oktober 1997 geltenden Fassung: BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zu B I 1 der Gründe, EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; allgemein zur Bedeutung des Begriffs "wichtiger Grund" in Tarifverträgen: bspw. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 31, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 148 = EzA KSchG § 2 Nr. 80; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 24, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 9) . - BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06
Fristlose Kündigung
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., etwa Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 9). - BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 965/06
Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - "Verbrauch" des …
Eine vor Ablauf der Frist ausgesprochene Kündigung ist nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam (st. Rspr., vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 9), es sei denn, der Betriebsrat hat zuvor eine abschließende Stellungnahme zur Kündigungsabsicht abgegeben (BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 150 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 16; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 2;… FESTL BetrVG 23. Aufl. § 102 Rn. 50 ff.;… Stahl-hacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 450;… KDZ-Kittner KSchR 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 152, 206, 208;… HaKo-Nägele 3. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 131;… HWK/Ricken 2. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 60;… APS/Koch 3. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 145 ff.). - BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13
Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung
Dies gilt unter strengen Voraussetzungen sogar dann, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers aus wichtigem Grund nach § 626 BGB kündigt (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 25; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 26) . - BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger …
Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr., etwa Senat 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP BGB § 626 Nr. 208 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 18; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 9; jeweils mwN). - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18
Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung - außerordentliche Kündigung mit …
- LSG Schleswig-Holstein, 02.03.2010 - L 3 AL 58/08
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Entlassungsentschädigung bei zeitlich …
- LAG Hessen, 22.06.2018 - 3 Sa 1324/17
§ 34 Abs. 2 TVöD, § 626 BGB, § 84 Abs. 2 SGB IX a.F.
- ArbG Duisburg, 14.09.2009 - 3 Ca 1336/09
Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung
- BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 160/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- LAG Düsseldorf, 05.03.2012 - 14 Sa 1377/11
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung; Prognoseentscheidung
- LAG Baden-Württemberg, 25.06.2014 - 4 Sa 35/14
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist gegenüber …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 155/11
Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens - Schuldnerverzug
- LAG Hamm, 26.04.2007 - 17 Sa 1914/06
Außerordentliche Kündigung wegen des gegen den Gekündigten bestehenden Verdachts, …
- LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11
Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers …
- LAG Köln, 24.01.2007 - 7 Sa 1020/06
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung; "sinnentleertes" …
- LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 682/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren …
- LAG Hamm, 05.10.2011 - 6 Sa 2/11
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung mangels Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 435/05
Betriebsbedingte Kündigung
- ArbG Cottbus, 28.04.2010 - 5 Ca 36/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 154/21
Krankheitsbedingte Kündigung - ordentliche Unkündbarkeit - gravierende …
- LAG Niedersachsen, 01.09.2006 - 16 Sa 20/06
Zulässigkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen betriebsbedingtem …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - 6 Sa 1245/06
Krankheitsbedingte Fehlzeiten - Prognose
- LSG Sachsen, 12.11.2008 - L 1 AL 2/05
Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer nach Auflösung …
- ArbG Halle, 01.08.2012 - 3 Ca 120/12
Krankheitsbedingte Kündigung bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 7 Sa 506/09
Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit bei tariflicher Unkündbarkeit
- LAG Köln, 11.07.2007 - 7 Sa 349/07
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 Sa 115/22
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2015 - 6 Sa 27/14
Krankheitsbedingte Kündigung - mangelnde Prognoseentscheidung
- LAG Hessen, 17.05.2010 - 16 Sa 1430/08
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, …
- ArbG Hamburg, 06.04.2022 - 16 Ca 20/22
Betriebsbedingte außerordentliche Kündigung - soziale Auslauffrist
- ArbG Essen, 29.08.2007 - 6 Ca 969/07
Wirksamkeit einer außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - positive …
- ArbG Stuttgart, 30.01.2014 - 10 Ca 1737/13
- VG Frankfurt/Main, 04.12.2009 - 7 K 4273/08
Kündigung eines schwerbehinderten Menschen
- ArbG Köln, 09.01.2009 - 1 Ca 5175/08
- ArbG Hamburg, 12.12.2008 - 27 Ca 344/08
- ArbG Cottbus, 03.02.2010 - 7 Ca 529/09
Versagung der weiteren Durchführung der Ausbildung eines Strafgefangenen wegen …