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   BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05   

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https://dejure.org/2006,1148
BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05 (https://dejure.org/2006,1148)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2006 - 2 AZR 242/05 (https://dejure.org/2006,1148)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 (https://dejure.org/2006,1148)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Dauer der Frist zur Stellungnahme des Betriebsrates bei einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer; Anforderungen an das Bestehen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger ...

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit - Unkündbarkeit

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines übernommenen Beamte der Bundesanstalt für Flugsicherung - unzumutbare Weiterbeschäftigung trotz tarifvertraglich ausgeschlossener ordentlicher Kündigung - Anhörungsfrist des Betriebsrates bei außerordentlichen Kündigung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 512 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Ein solches ist gegeben, wenn zu erwarten steht, dass der Arbeitgeber bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - ggf. über Jahre hinweg - erhebliche Entgeltzahlungen zu erbringen hätte, ohne dass dem eine nennenswerte Arbeitsleistung gegenüberstände (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .

    Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - zu II 4 c cc der Gründe) .

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Gegen den Arbeitnehmer kann ua. sprechen, dass er - unter Einschluss der mit Entgeltfortzahlung belasteten Fehltage - insgesamt keine nennenswerte Arbeitsleistung mehr erbringt (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 27) bzw. seine Arbeitsleistung kaum noch wirtschaftlich sinnvoll zu planen ist und/oder dass das in seinem Kernbereich gestörte Arbeitsverhältnis bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze noch über einen langen Zeitraum fortzusetzen wäre (und sich damit die Entgeltfortzahlungskosten "über die Jahre" aufaddierten).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Mit dem Begriff des "wichtigen Grundes" knüpft der MTV an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an (für insoweit vergleichbare Tarifverträge BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 31; 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 24) .
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