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   BAG, 29.07.1971 - 2 AZR 250/70   

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https://dejure.org/1971,119
BAG, 29.07.1971 - 2 AZR 250/70 (https://dejure.org/1971,119)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1971 - 2 AZR 250/70 (https://dejure.org/1971,119)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 (https://dejure.org/1971,119)
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Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 2325 (Ls.)
  • BB 1971, 1280
  • DB 1971, 1923
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.05.1964 - 2 AZR 244/63

    Klagefrist des KSchG - Kündigung - Treu und Glauben - Interessenabwägung -

    Auszug aus BAG, 29.07.1971 - 2 AZR 250/70
    Denn, worauf das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 16, 21 = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung) mit Recht hin weist, gehört es nicht zu den Pflichten eines Arbeitgebers, den Gründen einer in seinem Betriebe zwischen einzelnen Arbeitnehmern aufgetretenen Differenz mit aller Gründlichkeit nach zugehen und den letztlich Schuldigen zu ermitteln.
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auch diese muss "wahr" sein (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP BGB § 630 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 1).

    Ein Beurteilungsspielraum ist somit unerlässlich (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP BGB § 630 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 1 und 12. August 1976 - 3 AZR 720/75 - AP BGB § 630 Nr. 11 = EzA BGB § 630 Nr. 7).

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    bb) In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber grundsätzlich in der Formulierung frei, solange das Zeugnis nichts Falsches enthält (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP BGB § 630 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 1, zu II der Gründe).

    Ein Zeugnis darf deshalb dort keine Auslassungen enthalten, wo der verständige Leser eine positive Hervorhebung erwartet (vgl. Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - aaO; BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP BGB § 630 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 1, zu II der Gründe).

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in der Formulierung des Zeugnisses, so lange das Zeugnis nichts Falsches enthält (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP BGB § 630 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 1).

    Ein unzulässiges Geheimzeichen kann auch im Auslassen eines an sich erwarteten Zeugnisinhalts bestehen (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - aaO).

    (1) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur unzulässigen Auslassung, dem sog. beredten Schweigen, betrifft den gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhalt, also ua. die Leistungs- und Führungsbeurteilung, die sich auf das Anforderungsprofil der vom Arbeitnehmer wahrgenommenen Aufgaben beziehen muß, wie es sich aus der Tätigkeitsbeschreibung ablesen läßt (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - aaO).

    Vielmehr obliegt dem Arbeitgeber die Formulierung und Gestaltung des Zeugnisses (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - aaO).

  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber grundsätzlich in der Formulierung frei, solange das Zeugnis nichts Falsches enthält (so schon BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - zu II der Gründe, AP BGB § 630 Nr. 6) .
  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

    Er ist in seiner Entscheidung darüber frei, welche positiven oder negativen Leistungen und Eigenschaften er hierin mehr hervorheben will als andere (BAG Urteil vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 = AP Nr. 6 zu § 630 BGB).

    Er ist in seiner Entscheidung darüber frei, welche positiven oder negativen Leistungen und Eigenschaften er hierin mehr hervorheben will als andere (BAG Urteil vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP Nr. 6 zu § 630 BGB).

  • ArbG Berlin, 14.12.2012 - 28 Ca 16143/12

    Zeugnisergänzung - Anspruch auf Ehrlichkeitsvermerk nach unwirksamer

    Festzuhalten ist des Weiteren, dass die textliche Ausgestaltung des Zeugnisses an sich Sache des Arbeitgebers ist 48 S. dazu statt vieler BAG 29.7.1971 - 2 AZR 250/70 - AP § 630 BGB Nr. 6 = EzA § 630 BGB Nr. 1 = BB 1971, 1280 [II.]: "Ein Zeugnis im einzelnen zu formulieren, ist Sache des Arbeitgebers.

    S. dazu statt vieler BAG 29.7.1971 - 2 AZR 250/70 - AP § 630 BGB Nr. 6 = EzA § 630 BGB Nr. 1 = BB 1971, 1280 [II.]: "Ein Zeugnis im einzelnen zu formulieren, ist Sache des Arbeitgebers.

    48) S. dazu statt vieler BAG 29.7.1971 - 2 AZR 250/70 - AP § 630 BGB Nr. 6 = EzA § 630 BGB Nr. 1 = BB 1971, 1280 [II.]: "Ein Zeugnis im einzelnen zu formulieren, ist Sache des Arbeitgebers.

  • LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05

    Bedeutung der inhaltlichen Wahrheit eines Arbeitszeugnisses im Rahmen der

    In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in der Formulierung, solange das Zeugnis nichts Falsches enthält (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP Nr. 6 zu § 630 BGB).

    Ein unzulässiges Geheimzeichen kann demnach auch im Auslassen eines an sich erwarteten Zeugnisinhaltes bestehen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - a. a. O. unter Hinweis auf: BAG, Urteil vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 -, a. a. O.).

    Auch insoweit gilt, dass es dem Arbeitgeber obliegt, die Formulierungsgestaltung des Zeugnisses vorzunehmen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 -, a. a. O.; BAG, Urteil vom 29.07.1971 - 2 AZR 250/70, a. a. O.).

  • LAG Hessen, 19.11.1993 - 9 Sa 111/93

    Zwischenzeugnis: Erwähnung der Freistellung als Personalratsmitglied

    Wenn auch bei der Erteilung eines Zeugnisses die Richtigkeit, damit sich ein möglicher Dritter ein zutreffendes Bild über den Arbeitnehmer machen kann, den Vorrang hat (BAG, Urteil vom 29.07.1971 - 2 AZR 250/70 -, AP Nr. 6 zu § 630 BGB unter II; vom 08.02.1972 - 1 AZR 189/71 -, AP Nr. 7 aaO.) darf das Zeugnis dem Arbeitnehmer seinen eventuellen weiteren Berufsweg nicht unnötig erschweren (BAGE 9, 289, 292 f.; vom 08.02.1972, aaO., Schaub, aaO., § 146 III 5).

    Zwar ist der Arbeitgeber frei darin, wie er im Rahmen wohlwollender, wahrheitsgemäßer Beurteilung ein Zeugnis formuliert (BAG, Urteil vom 29.07.1971, aaO., AP Nr. 6 zu § 630 BGB ); auch könnte das Gericht das Zeugnis selbst abfassen (BAGE 9, 289, 294).

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2002 - 20 Sa 75/01

    Abwerbung von Arbeitskollegen während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses als

    Im diesen Rahmen ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in der Formulierung des Zeugnisses, solange das Zeugnis nichts falsches enthält (BAG, Urteil vom 29.07.1971 - 2 AZR 250/70 - AP Nr. 6 zu § 630 BGB).

    Ein unzulässiges Geheimzeichen kann auch im Auslassen eines an sich erwarteten Zeugnisinhalts bestehen (BAG, Urteil vom 29.07.1971 - 2 AZR 250/70 - a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11

    Kündigung in der Probezeit - Arbeitsunfähigkeit aufgrund Arbeitsunfall

    In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber grundsätzlich in der Formulierung frei, solange das Zeugnis nichts Falsches enthält (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP BGB § 630 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 1, zu II der Gründe).
  • LAG München, 23.05.2007 - 7 Sa 146/05

    Kündigung wegen Minderleistung

  • LAG Düsseldorf, 11.06.2003 - 12 Sa 354/03

    Zeugnis, Berichtigungsanspruch, Leistungsbeurteilung (Notenskala), Darlegungs-

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2020 - 14 Sa 505/19
  • ArbG Köln, 15.10.2008 - 3 Ca 1573/08

    Besteht das Arbeitsverhältnis noch nicht fünf Jahre, findet die 1-monatige

  • OLG Naumburg, 11.01.2006 - 12 U 88/05
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 58/82
  • ArbG Hannover, 19.10.2007 - 8 Ca 364/07

    Keine kleinlichen Zeugnisänderungen!

  • ArbG Cottbus, 11.03.2009 - 7 Ca 1499/08

    Anspruch auf Abgeltung eines Urlaubstags nach Beendigung eines

  • LAG Köln, 02.11.2001 - 11 Sa 776/01

    Zeugnisberichtigungsklage; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

  • BAG, 13.03.1990 - 5 AZR 159/90

    Funktion eines Gebietsdirektors als Handelsvertreterverhältnis oder

  • ArbG Berlin, 06.05.2011 - 28 Ca 4241/11
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