Rechtsprechung
BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Kündigung - Insolvenz
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Insolvenzverwalter; Zulässigkeit einer Nachkündigung; Betriebsstilllegung als Kündigungsgrund ; Die kurze Kündigungsfrist nach § 113 Insolvenzordnung (InsO)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
"Überholende Nachkündigung" gem. § 113 InsO auch bei vorhergehender Kündigung durch vorläufigen Insolvenzverwalter
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Sog. Nachkündigung durch den Insolvenzverwalter
- Judicialis
InsO § 113 Abs. 1
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung durch den Insolvenzverwalter: Kein Verbrauch des Sonderkündigungsrechts bei vorangehender Kündigung durch die Schuldnerin oder den vorläufigen Insolvenzverwalter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 113 Abs. 1; BGB § 242
Kündigung; Insolvenz; Prozeßrecht - Kündigung durch Insolvenzverwalter nach Insolvenzeröffnung mit verkürzter Kündigungsfrist gemäß § 113 InsO (zum 30. April) nach vorangegangener (nicht angegriffener) Kündigung durch vorläufigen Insolvenzverwalter (zum 31. Juli); Verbrauch ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
"Nachkündigung" des Insolvenzverwalters
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Insolvenzverwalter hat Recht zur Nachkündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nachkündigung des Insolvenzverwalters
- caspers-mock.de (Kurzinformation)
Kündigung in der Insolvenz
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 05.06.2001 - 2 Ca 647/01
- LAG Hamm, 21.11.2001 - 2 Sa 1123/01
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02
Papierfundstellen
- BAGE 106, 183
- NJW 2003, 3364
- ZIP 2003, 1670
- MDR 2004, 37
- NZA 2003, 1086
- NZI 2003, 673
- BB 2003, 2183
- DB 2003, 2071
- JR 2004, 132
Wird zitiert von ... (17)
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats
Der dadurch entstehende Druck auf den Schuldner und den vorläufigen Insolvenzverwalter, notwendige Kündigungen möglichst bis zur Insolvenzeröffnung hinauszuzögern, um nicht die Insolvenzmasse unnötig zu schmälern, ließe sich mit dem Ziel des § 113 InsO nicht vereinbaren (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 - AP InsO § 113 Nr. 12 = EzA InsO § 113 Nr. 12). - BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 134/04
Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den "starken" vorläufigen …
Durch die nicht angegriffene Nachkündigung des Beklagten vom 31. August 2002 endete es jedoch schon am 31. Dezember 2002 (vgl. zur Nachkündigung: Senat 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
Kündigung einer im Ausland als sog. Ortskraft beschäftigten Sprachlehrerin wegen …
Dem Arbeitgeber ist nämlich, wenn aus betrieblichen Gründen die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für alle bzw. einzelner Arbeitnehmer entfällt, selbst im Insolvenzfall zumutbar, wenigstens die Kündigungsfrist einzuhalten (BAG 8. April 2003 - 2 AZR 255/02 - aaO).
- LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
Keine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch vorläufigen …
In solchen Fällen steht dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, mit verkürzter Frist gem. § 113 I 2 InsO zu kündigen, auch dann zu, wenn der vorläufig bestellte Insolvenzverwalter zuvor bereits eine Kündigung mit einer längeren Kündigungsfrist ausgesprochen hat (BAG, Urt. v. 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 - NZA 03, 1086 = ZIP 03, 1670). - LAG Niedersachsen, 18.03.2005 - 10 Sa 405/04
Außerordentliche Änderungskündigung - ordentliche Unkündbarkeit - …
Um eine unzulässige Wiederholungskündigung handelt es sich jedoch nicht, wenn der Kündigende die erste Kündigung nicht lediglich wiederholt, sondern sie auf weitere, neue Tatsachen stützt, die den bisherigen Kündigungssachverhalt verändern oder ergänzen (BAG, stRspr., zuletzt Urteil vom 22.05.2003, 2 AZR 255/02, AP Nr. 12 zu § 113 InsO ). - LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
Eine solche "Nachkündigung" stellt zwar keine unzulässige Wiederholungskündigung dar (BAG, Urt. v. 22.05.2003 - 2 AZR 255/02, DZWIR 2003, 465 = MDR 2004, 37 = NZA 2003, 1086 = NZI 2003, 673 = ZInsO 2003, 866 = ZIP 2003, 1670;… BAG, Urt. v. 13.05.2004 - 2 AZR 329/03, BAGReport 2004, 330 = DZWIR 2004, 503 [Rudolph] = NZA 2004, 1037 = ZInsO 2005, 390 = ZIP 2004, 1773), sie ist aber eine neue Kündigung, zu welcher der Betriebsrat erneut gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören ist, wenn die mit Zustimmung des "schwachen" des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgesprochene "Vorkündigung" der Insolvenzschuldnerin bzw. des "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters den betroffenen Arbeitnehmern bereits zugegangen ist. - LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
Eine solche "Nachkündigung" stellt zwar keine unzulässige Wiederholungskündigung dar (BAG, Urt. v. 22.05.2003 - 2 AZR 255/02, DZWIR 2003, 465 = MDR 2004, 37 = NZA 2003, 1086 = NZI 2003, 673 = ZInsO 2003, 866 = ZIP 2003, 1670;… BAG, Urt. v. 13.05.2004 - 2 AZR 329/03, BAGReport 2004, 330 = DZWIR 2004, 503 [Rudolph] = NZA 2004, 1037 = ZInsO 2005, 390 = ZIP 2004, 1773), sie ist aber eine neue Kündigung, zu welcher der Betriebsrat erneut gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören ist, wenn die mit Zustimmung des "schwachen" des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgesprochene "Vorkündigung" der Insolvenzschuldnerin bzw. des "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters den betroffenen Arbeitnehmern bereits zugegangen ist. - LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 630/10
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der …
Dabei kann dahinstehen, ob diese Kündigung bereits deshalb unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige "Nachkündigung" (zum Begriff: BAG Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 255/02 - AP Nr. 12 zu § 113 InsO) handelt. - LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 29 AL 275/08
Insolvenzgeld; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; rechtliches/faktisches Ende; …
Während der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt S als vorläufiger Insolvenzverwalter noch Vertreter der Schuldnerin, der R GmbH, war, handelte er nach Insolvenzeröffnung als Partei kraft Amtes auf Grund einer eigenen Rechtsstellung im Interesse der Gläubiger (vgl. BAG - Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 - in BAGE 106, 183 m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 682/10
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der …
Dabei kann dahinstehen, ob diese Kündigung bereits deshalb unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige "Nachkündigung" (zum Begriff: BAG Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 255/02 - AP Nr. 12 zu § 113 InsO) handelt. - LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 627/10
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 628/10
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Darlegungslast
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 632/10
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 674/10
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 631/10
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der …
- LAG Brandenburg, 18.06.2003 - 7 Sa 63/03
Kündigung durch Insolvenzverwalter - Zustimmung des Integrationsamtes