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   BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 267/08   

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https://dejure.org/2009,1811
BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 267/08 (https://dejure.org/2009,1811)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2009 - 2 AZR 267/08 (https://dejure.org/2009,1811)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2009 - 2 AZR 267/08 (https://dejure.org/2009,1811)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei verspäteter Kündigungsschutzklage

  • openjur.de

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei verspäteter Kündigungsschutzklage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinderung des Entstehens eines Abfindungsanspruchs nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei verspäteter Kündigungsschutzklage

  • bag-urteil.com

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei verspäteter Kündigungsschutzklage

  • RA Kotz

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG und verspätete Kündigungsschutzklage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abfindungsanspruch gem. § 1a KSchG trotz verspäteter Kündigungsschutzklage

  • RA Kotz

    Kündigungsschutzklage - Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei verspäteter Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1a
    Hinderung des Entstehens eines Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG bei verspäteter Kündigungsschutzklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG ? Erhebung einer Kündigungsschutzklage auch nach Ablauf der Dreiwochenfrist schließt Anspruch aus ? Unentschieden, ob gleiches für Klageerhebung nach Ablauf Kündigungsfrist gilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abfindungsanspruch bei verspäteter Kündigungsschutzklage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abfindungsanspruch bei verspäteter Kündigungsschutzklage?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Abfindungsanspruch bei verspäteter Kündigungsschutzklage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abfindung entfällt bei Kündigungsschutzklage - Das gilt auch dann, wenn die Klage nicht fristgerecht erhoben wird

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Abfindung bei verspäteter Kündigungsschutzklage

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Kündigungsschutzklage: Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1197
  • NJ 2010, 84
  • DB 2009, 2497
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 971/06

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 267/08
    Das gilt auch für eine nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist eingereichte (Kündigungsschutz-) Klage und einen Antrag des Arbeitnehmers auf nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG (Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 971/06 - Rn. 46 mwN, AP KSchG 1969 § 1a Nr. 7 = EzA KSchG § 1a Nr. 5).

    Durch die Rücknahme der Kündigungsschutzklage können jedenfalls die Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG nicht mehr erfüllt bzw. ihr Nichtvorliegen bewirkt werden (Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 971/06 - Rn. 48 mwN, AP KSchG 1969 § 1a Nr. 7 = EzA KSchG § 1a Nr. 5).

    Der Arbeitnehmer soll gerade nicht zunächst die Entwicklung des Kündigungsschutzprozesses abwarten und die Klage bei sich abzeichnender Erfolglosigkeit zurücknehmen dürfen, um doch noch in den Genuss der vom Arbeitgeber mit dem Hinweis nach § 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG angebotenen Abfindung kommen zu können (Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 971/06 - Rn. 48 mwN, aaO).

    Insoweit weicht die hier gegebene Fallgestaltung von derjenigen ab, die der Entscheidung des Senats vom 13. Dezember 2007 (- 2 AZR 971/06 - AP KSchG 1969 § 1a Nr. 7 = EzA KSchG § 1a Nr. 5) zugrunde lag.

  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 267/08
    Der Anspruch nach § 1a KSchG entsteht nicht mit Ablauf der Klagefrist, sondern erst mit Ablauf der Kündigungsfrist (Senat 10. Mai 2007 - 2 AZR 45/06 - Rn. 17, BAGE 122, 257).
  • LAG Sachsen, 20.02.2008 - 5 Sa 360/07
    Auszug aus BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 267/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2008 - 5 Sa 360/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 Sa 210/16

    Abfindungsanspruch - Entstehung - Ablauf Kündigungsfrist

    Er gelangt nicht mehr zur Entstehung, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem davor liegenden Zeitpunkt endet (vgl. nur BAG, Urteil vom 20. August 2009 - 2 AZR 267/08 - NZA 2009, 1197, 1998 Rz. 17).

    103 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20. August 2009 - 2 AZR 267/08 - NZA 2009, 1197, 1198 Rz. 17; vom 10. Mai 2007 - 2 AZR 45/06 - NZA 2007, 1043, 1044 Rz. 17) entsteht der Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 S. 1 KSchG erst mit dem Ablauf der Kündigungsfrist.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2011 - 5 Sa 239/10

    Auflösungsvereinbarung - Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach bereits

    Insoweit ist zwar richtig, dass das Bundesarbeitsgericht über den Wortlaut des Gesetzes hinausgehend dazu neigt, den Abfindungsanspruch schon dann auszuschließen, wenn der Arbeitnehmer überhaupt gegen die Kündigung Klage erhebt (zuletzt noch BAG 20. August 2009 - 2 AZR 267/08 - AP Nr. 9 zu § 1a KSchG 1969 = NZA 2009, 1197 = DB 2009, 2497).
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