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   BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92   

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BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92 (https://dejure.org/1992,490)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 2 AZR 267/92 (https://dejure.org/1992,490)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 (https://dejure.org/1992,490)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • unalex.eu

    Art. 6, 7, 16 EVÜ
    Rechtswahl der Parteien im Arbeitsvertrag, Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO - Keine Entziehung des Schutzes der zwingenden Bestimmungen des ohne Rechtswahl anzuwendenden Rechts - Einzelne zwingende Bestimmungen des anwendbaren Rechts - Die Ausweichklausel des Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationales Privatrecht - Flugpersonal - Betriebsübergang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGBGB i.d.F. des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25.7.1986 (BGBl. I S. 1142) Art. 220, 6, 30, 34; BGB § 613a
    Internationales Privatrecht: Keine Anwendung deutschen Rechts bei starker Anbindung des Arbeitsverhältnisses an ausländischen Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 297
  • ZIP 1993, 850
  • MDR 1993, 1213
  • NZA 1993, 743
  • BB 1993, 508
  • BB 1993, 508L
  • DB 1993, 637
  • JR 1993, 308
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 3/89

    Internationales Arbeitsrecht: Frage der Anwendbarkeit welchen Arbeitsrechts bei

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92
    Im Schrifttum umstritten und vom Bundesarbeitsgericht bisher noch nicht entschieden (vgl. Senatsurteil vom 24. August 1989, BAGE 63, 17 = AP Nr. 28 zu Internationales Privatrecht-Arbeitsrecht, zu A II 2 der Gründe) ist, ob das frühere Internationale Privatrecht bei Dauerschuldverhältnissen wie dem Arbeitsverhältnis auch dann anwendbar bleibt, wenn der ihnen zugrundeliegende Vertrag, wie hier die Arbeitsverträge der Kläger mit der Pan Am, vor dem 1. September 1986 abgeschlossen worden ist.

    Das so bestimmte Recht ist jedoch nach der Ausnahmeklausel des Halbsatzes 2 nicht maßgebend, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, daß der Arbeitsvertrag engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist; dann ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden (allgemeine Meinung, vgl. Senatsurteil vom 24. August 1989, aaO, zu A II 3 a aa der Gründe, m. w. N.).

    Die gegen den Parteiwillen erfolgende Anwendung zwingender Bestimmungen i. S. des Art. 30 Abs. 1 EGBGB n. F. setzt voraus, daß sie zu günstigeren Ergebnissen führen würde, als das gewählte Recht (Senatsurteil vom 24. August 1989, aaO, zu A II 3 a bb der Gründe).

    Die Revision befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Kritik, die Rüthers/Heilmann (aaO, zu III 1 der Gründe) an dem Urteil vom 24. August 1989 (aaO) geübt haben, in dem der Senat ebenfalls offengelassen hat, ob nach den Regelanknüpfungen des Art. 30 Abs. 2 Halbsatz 1 EGBGB n. F. deutsches Recht gegolten hätte, weil der Arbeitsvertrag der dortigen Klägerin i. S. der Ausnahmeklausel des zweiten Halbsatzes "engere Verbindungen" zu England aufwies, so daß die Regelanknüpfungen nicht in Betracht kamen und englisches Recht anzuwenden war.

    aa) Wie der Senat in dem Urteil vom 24. August 1989 (aaO, zu A II 3 b aa und bb der Gründe) näher ausgeführt hat, sind die Regelanknüpfungen nicht als starre Regeln zu verstehen.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 24. August 1989 (aaO, zu II 6 a und b der Gründe) ausgeführt und näher begründet hat, sind danach nicht alle nach deutschem Recht zwingenden Normen unabdingbar.

    c) Magnus (Prax 1991, 382, 385, zu IV 2 e) rügt, der Senat habe in dem Urteil vom 24. August 1989 (aaO) bei der Auslegung des Art. 34 EGBGB n. F. wiederum das Gebot der einheitlichen Auslegung nach Art. 36 EGBGB n. F. nicht beachtet.

    Die Ausnahmevorschrift greift nur ein, wenn die Anwendung des ausländischen Rechts im Einzelfall zu einem Ergebnis führt, das zu der in der entsprechenden deutschen Regelung liegenden Gerechtigkeitsvorstellung in so starkem Widerspruch steht, daß die Anwendung des ausländischen Rechts schlechthin untragbar wäre (Senatsurteil vom 24. August 1989, aaO, zu A II 5 der Gründe, m. w. N.).

    Da keine weiteren Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung vorgetragen oder ersichtlich sind, hat das Berufungsgericht damit seiner Ermittlungspflicht nach § 293 ZPO genügt (vgl. Senatsurteil vom 24. August 1989, aaO, zu A II 4 b der Gründe).

  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92
    Damit wird auch eine Lücke im Kündigungsschutzsystem ergänzt (vgl. BAGE 26, 301 = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB, zu III 2 b der Gründe; Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 30).

    b) Zweck des § 613 a BGB ist weiter, die Kontinuität des amtierenden Betriebsrats zu gewährleisten, die Haftung des alten und neuen Arbeitgebers zu regeln und die Auswirkungen des Betriebsübergangs auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu ordnen (vgl. MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 613 a Rz 2; Seiter, aaO, S. 29, 31; BAGE 26, 301 - AP, aaO, zu III 3 a der Gründe).

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77

    Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92
    § 613 a BGB ist keine betriebsverfassungsrechtliche Norm, sondern gehört dem Individualrecht an (BAGE 32, 14, 21 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 1/83

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte - Ausübung staatlicher

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92
    Danach wurde der Begriff des Arbeitsortes bereits nicht i. S. einer Begrenzung auf eine bestimmte politische Gemeinde verstanden, sondern umfaßte bei Einsatz an wechselnden Orten innerhalb eines Staates das gesamte Einsatz- bzw. Staatsgebiet (vgl. BAGE 16, 215, 222 = AP Nr. 9 zu Internationales Privatrecht, zu 1 der Gründe: Bundesrepublik Deutschland für Musiker der Kapelle eines ausländischen Zirkus, die ihre vertraglichen Verpflichtungen, abgesehen von einem Gastspiel in Holland, im Gebiet der Bundesrepublik erfüllten; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 1/83 - AP Nr. 23 zu Internationales Privatrecht-Arbeitsrecht, zu I 3 a der Gründe: Großbritannien für britischen Flugzeugverkäufer mit zugewiesenem Vertragsgebiet und geschäftlichem Domizil in Großbritannien für US-Unternehmen mit Informations- und Koordinationsbüro in der Bundesrepublik trotz vereinzelter Verkäufe in andere Länder).
  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80

    Definition der Betriebsverlegung

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92
    Dem entspricht es, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschender Meinung im Schrifttum der Betriebsübergang als solcher keine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG darstellt und deshalb nicht der Unterrichtungs- und Beratungspflicht des Unternehmers unterliegt (vgl. BAGE 40, 36 = AP Nr. 19 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 111 Rz 12; jeweils m. w. N.).
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 128/74

    Internationales Privatrecht: Anwendbarkeit, Rechtswahl, Revisibilität

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92
    Die Besonderheit der vorliegenden Fälle gegenüber dem Einsatz von Flugpersonal im internationalen Flugverkehr von einer bestimmten Basis aus besteht darin, daß zwar die Tätigkeit der Kläger regelmäßig auf den Einsatz im innerdeutschen Flugverkehr beschränkt war, andererseits aber - in Abweichung von dem dem Senatsurteil BAGE 27, 99 = AP Nr. 12 zu Internationales Privatrecht-Arbeitsrecht zugrundeliegenden Fall - die amerikanische Staatsangehörigkeit der Kläger unabdingbare Voraussetzung für ihre Einstellung war.
  • BAG, 27.08.1964 - 5 AZR 364/63

    Parteiwille - Arbeitsort - Sitz des Arbeitgebers - Bundesmanteltarifvertrag für

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92
    Danach wurde der Begriff des Arbeitsortes bereits nicht i. S. einer Begrenzung auf eine bestimmte politische Gemeinde verstanden, sondern umfaßte bei Einsatz an wechselnden Orten innerhalb eines Staates das gesamte Einsatz- bzw. Staatsgebiet (vgl. BAGE 16, 215, 222 = AP Nr. 9 zu Internationales Privatrecht, zu 1 der Gründe: Bundesrepublik Deutschland für Musiker der Kapelle eines ausländischen Zirkus, die ihre vertraglichen Verpflichtungen, abgesehen von einem Gastspiel in Holland, im Gebiet der Bundesrepublik erfüllten; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 1/83 - AP Nr. 23 zu Internationales Privatrecht-Arbeitsrecht, zu I 3 a der Gründe: Großbritannien für britischen Flugzeugverkäufer mit zugewiesenem Vertragsgebiet und geschäftlichem Domizil in Großbritannien für US-Unternehmen mit Informations- und Koordinationsbüro in der Bundesrepublik trotz vereinzelter Verkäufe in andere Länder).
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92
    § 613 a BGB ist eine solche Norm (vgl. BAGE 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Maßgeblich für den Günstigkeitsvergleich sind die Ergebnisse der Anwendung der jeweils berührten Rechtsordnungen im Einzelfall (vgl. BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu III 2 c der Gründe, BAGE 71, 297; Deinert Internationales Arbeitsrecht § 9 Rn. 59; MünchKommBGB/Martiny 5. Aufl. Art. 8 Rom I-VO Rn. 40; Markovska RdA 2007, 352, 355) .
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

    Bei einem Betriebsübergang werden nicht nur und auch nicht notwendig Sachen, sondern eine Gesamtheit von materiellen und immateriellen Betriebsmitteln übertragen (BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu II 2 der Gründe, BAGE 71, 297 = AP Internat. Privatrecht Arbeitsrecht Nr. 31 = EzA EGBGB Art. 30 Nr. 2) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

    Diese Anwendung zwingender Bestimmungen setzt voraus, dass sie zu günstigeren Ergebnissen führt als das gewählte Recht (BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu III 2 c der Gründe, BAGE 71, 297; 24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - zu A II 3 a bb der Gründe, BAGE 63, 17) .

    (aa) Es kann dahinstehen, ob der Begriff der "engeren Verbindungen" revisionsrechtlich in vollem Umfang oder nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - zu II 3 d der Gründe; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu III 4 c cc der Gründe, BAGE 71, 297) .

    Sollen die Einzelumstände auf die engere Verbindung zu einem anderen Staat verweisen, müssen sie insgesamt das Gewicht der Regelanknüpfung deutlich übersteigen (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu III 4 c aa der Gründe, BAGE 71, 297) .

    Dies ist jedoch nur dann geboten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die Rechtslage nach dem ausländischen Recht anders darstellt, als vom Landesarbeitsgericht vorausgesetzt (BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 119; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu VI der Gründe, BAGE 71, 297) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Diese Anwendung zwingender Bestimmungen setzt voraus, dass sie zu günstigeren Ergebnissen führt als das gewählte Recht (BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu III 2 c der Gründe, BAGE 71, 297; 24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - zu A II 3 a bb der Gründe, BAGE 63, 17) .

    Sollen die Einzelumstände auf die engere Verbindung zu einem anderen Staat verweisen, müssen sie insgesamt das Gewicht der Regelanknüpfung deutlich übersteigen (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - aaO; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - aaO; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu III 4 c aa der Gründe, BAGE 71, 297) .

    Dies ist jedoch nur dann geboten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die Rechtslage nach dem ausländischen Recht anders darstellt, als vom Landesarbeitsgericht vorausgesetzt (BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 119; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu VI der Gründe, BAGE 71, 297) .

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Der Arbeitsort ist nach dem Wortlaut des Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB nicht auf eine bestimmte politische Gemeinde begrenzt, sondern umfaßt bei Einsatz an wechselnden Orten innerhalb eines Landes das gesamte Staatsgebiet (BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297, 311 f., zu III 4 a der Gründe; MünchArbR/Birk aaO § 20 Rn. 32).

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, die Regelanknüpfung an den Arbeitsort nach Art. 30 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB komme bei Flugbegleitern im internationalen Flugverkehr nicht in Betracht (ebenso Benecke IPRax 2001, 449, 450; Erman/Hohloch BGB 10. Aufl., EGBGB Art. 30 Rn. 17; MünchKomm-Martiny BGB 3. Aufl. EGBGB Art. 30 Rn. 33; noch offengelassen von BAG 29. Oktober 1992 aaO zu III 4 b der Gründe).

    Ergänzend sind die Vertragssprache und die Währung, in der die Vergütung bezahlt wird, zu berücksichtigen (vgl. BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - aaO).

    Inländische Gesetze sind deshalb nur dann Eingriffsnormen im Sinne des Art. 34 EGBGB, wenn sie entweder ausdrücklich (so zB § 98 Abs. 2 Satz 1 GWB) oder nach ihrem Sinn und Zweck ohne Rücksicht auf das nach den deutschen Kollisionsnormen anwendbare Recht gelten sollen (BAG 24. August 1989 aaO; 29. Oktober 1992 aaO; Senat 3. Mai 1995 - 5 AZR 15/94 - BAGE 80, 84, 92; MünchKomm-Martiny aaO EGBGB Art. 34 Rn. 6 f.; Erman/Hohloch aaO EGBGB Art. 34 Rn. 13).

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    verlangt das Bundesarbeitsgericht Anhaltspunkte im Vortrag der Parteien, um eine weitere Ermittlungspflicht zu begründen (vgl. BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - zu VI der Gründe, BAGE 71, 297; s. auch 17. Januar 1985 - 2 AZR 5/84 - zu A II 3 der Gründe) .
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

    Ergänzend sind die Vertragssprache und die Währung, in der die Vergütung gezahlt wird, zu berücksichtigen (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 -juris Rn. 32, BAGE 100, 130, zu B I 2 a dd der Gründe; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - juris Rn. 67 f., BAGE 71, 297, zu III 4 c aa der Gründe).

    Erforderlich ist, dass die Vorschrift nicht nur auf den Schutz von Individualinteressen der Arbeitnehmer gerichtet ist, sondern mit ihr zumindest auch öffentliche Gemeinwohlinteressen verfolgt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - juris Rn. 35, BAGE 100, 130, zu B II 1 der Gründe; 3. Mai 1995 - 5 AZR 15/94 - juris Rn. 36 ff., BAGE 80, 84, zu III 1 a der Gründe; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - juris Rn. 79 f., BAGE 71, 297, zu IV 1 der Gründe; 24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - juris Rn. 56 ff., BAGE 63, 17, zu A II 6 der Gründe; weitergehend: Vorrang nur, wenn überwiegend Gemeinwohlinteressen verfolgt werden, Markovska RdA 2007, 352, 358).

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt grundlegend im Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/92 -, aaO, zu II 2 b cc (1) der Gründe) ist eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt.
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Die Übergangsregelung des Art. 220 Abs. 1 EGBGB, nach der das bis dahin geltende Internationale Privatrecht für Vorgänge gilt, die vor diesem Datum abgeschlossen sind, greift nicht ein, obwohl der Arbeitsvertrag der Parteien aus dem Jahre 1979 datiert (BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 627/02 - AP EGBGB nF Art. 27 Nr. 6 = EzA EGBGB Art. 30 Nr. 7).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02

    Kündigung; Internationales Privatrecht

    Der Senat hat die zunächst (24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - BAGE 63, 17) noch offen gelassene Frage, ob das frühere Internationale Privatrecht bei Dauerschuldverhältnissen wie Arbeitsverhältnissen auch dann anwendbar bleibt, wenn der zugrunde liegende Vertrag, wie hier der Arbeitsvertrag des Klägers, vor dem 1. September 1986 abgeschlossen wurde, inzwischen (29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297) verneint.

    Das so bestimmte Recht ist jedoch nach der Ausnahmeklausel des Halbs. 2 nicht maßgebend, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass der Arbeitsvertrag engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist; dann ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden (allgemeine Meinung, vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - BAGE 100, 130; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297).

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht insoweit die Gesamtheit der Umstände für maßgeblich gehalten (BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297; 24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - BAGE 63, 17).

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führt (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - aaO; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 267/92 - aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat den Begriff der "engeren Verbindungen" iSd. Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB richtig angewandt, so dass - wie schon im Urteil vom 29. Oktober 1992 (- 2 AZR 267/92 - BAGE 71, 297) - dahingestellt bleiben kann, ob dieser Begriff als unbestimmter Rechtsbegriff revisionsrechtlich nur einer eingeschränkten Nachprüfung unterliegt (für nur eingeschränkte Revisibilität BGH 9. März 1977 - IV ZR 112/76 - NJW 1977, 1586; Thüsing BB 2003, 898, 900).

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 593/02

    Sozialkassenverfahren - Vereinbarung italienischen Rechts

  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2018 - 4 Sa 6/18

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit - Verbraucherbegriff nach

  • BGH, 19.03.1997 - VIII ZR 316/96

    Zum Widerruf des Erwerbs eines Teilzeitwohnrechts (Appartement auf Gran Canaria)

  • LAG Hessen, 13.11.2006 - 17 Sa 816/06

    Anspruch einer Flugbegleiterin auf Verringerung ihrer Arbeitszeit nach Beendigung

  • LAG Hessen, 24.11.2008 - 17 Sa 682/07

    Internationale Zuständigkeit - Kündigung eines Flugbegleiters - Rechtswahl -

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 570/08

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

  • BGH, 11.11.2010 - VII ZR 44/10

    Internationales Privatrecht: Anwendbares Recht auf den Beitritt der Partei eines

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 200/11

    Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen - Beitragspflicht -

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 135/07

    Flugbegleiter - internationale Zuständigkeit

  • BAG, 12.01.1995 - 2 AZR 456/94

    Kündigung: außerordentliche Kündigung: verbaler und tätlicher Angriff auf

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 302/06

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

  • ArbG Berlin, 19.07.2018 - 41 Ca 15666/17

    Betriebsübergang - übergangsfähige wirtschaftliche Einheit -

  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 572/08

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 BV 16501/13

    Kündigung - Betriebsratsmitglied - häufige Kurzerkrankungen

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 792/09

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 573/08

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 793/09

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

  • LAG Hessen, 25.08.2008 - 17 Sa 571/08

    Internationale Zuständigkeit - Rechtswahl - Ausweichklausel

  • LAG Hessen, 16.11.1999 - 4 Sa 463/99

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

  • LAG Hessen, 01.09.2008 - 16 Sa 1296/07

    Anwendbarkeit des türkischen Arbeitsrechts - Wirksamkeit einer Kündigung nach

  • KG, 17.02.2005 - 12 U 169/03

    Internationales Privatrecht: Anwendung des schweizer Vertragsstatuts auf einen

  • ArbG Bielefeld, 13.06.2018 - 7 Ca 2279/12
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2010 - 11 Sa 200/09

    Anwendung deutschen Rechts bei Flugzeugservicekraft auf dem Flugplatz Ramstein

  • ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17

    Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz

  • LAG Köln, 19.08.2008 - 7 Ta 322/07

    PKH; internationales Privatrecht; NATO-Truppenstatut; Kündigungsschutzklage;

  • LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99

    Kündigung: Wirksamkeit trotz Unterlassen der Mitteilung der sozialen Daten des zu

  • LAG Hessen, 22.07.2002 - 16 Sa 2009/01

    Zahlungsverpflichtungen nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Internationales Insolvenzrecht -

  • ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14

    Anwendbarkeit deutschen Rechts gemäß Art 30 Abs 2 Nr 1 EGBGB - Nachweispflicht

  • LAG Niedersachsen, 20.11.1998 - 3 Sa 909/98

    Anwendbarkeitskriteriern von deutschem Arbeitsrecht und deren Auslegung;

  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1996 - 15 Sa 159/95

    Rechtswirksamkeit einer aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen Kündigung;

  • LAG Bremen, 17.04.1996 - 2 (3) Sa 328/94

    Handelsvertreter ; Grenzüberschreitender Sachverhalt; Tätigkeit in den

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZR 313/00
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