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   BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11   

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https://dejure.org/2012,47443
BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11 (https://dejure.org/2012,47443)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2012 - 2 AZR 270/11 (https://dejure.org/2012,47443)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2012 - 2 AZR 270/11 (https://dejure.org/2012,47443)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht - Kündigung

  • openjur.de

    Anfechtung; Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren; Offenbarungspflicht; Kündigung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht - Kündigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 Abs 1 Alt 1 BGB, § 119 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 53 BZRG
    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht - Kündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der Fragen nach Vorstrafen im Einstellungsgespräch

  • bag-urteil.com

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht - Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Offenbarungspflicht bei Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht - Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der Fragen nach Vorstrafen im Einstellungsgespräch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht - Kündigung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht des Arbeitnehmers auf Vorstrafen bei Einstellungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Arbeitnehmer bei der Einstellung nach Vorstrafen befragen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Muss man im Bewerbungsgespräch immer die Wahrheit sagen?

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Das Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1115
  • NZA 2013, 1087
  • BB 2013, 884
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
    bei objektiver Betrachtung berechtigt erscheinen lässt (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b bb der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem anhängigen Ermittlungs- oder Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürften (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 91, 349) .

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags neben Kündigung möglich

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
    Die Anfechtung setzt zwar einen Grund voraus, der schon bei Abschluss des Arbeitsvertrags vorgelegen hat, während die Kündigung dazu dient, ein durch nachträgliche Umstände belastetes oder sinnlos gewordenes Arbeitsverhältnis zu beenden (BAG 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - zu 1 der Gründe, AP BGB § 119 Nr. 3 = EzA BGB § 119 Nr. 5) .

    Denkbar ist aber, dass ein Anfechtungsgrund im zustande gekommenen Arbeitsverhältnis so stark nachwirkt, dass dem Arbeitgeber nach seinem Bekanntwerden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist (BAG 28.   März 1974 - 2 AZR 92/73 - aaO; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 45; APS/Preis 4. Aufl. Grundlagen K. Rn. 23) .

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
    Eine Einschränkung des Fragerechts kann sich im Einzelfall aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers, dem Datenschutzrecht oder - in den Fällen abgeschlossener Straf- und Ermittlungsverfahren - den Wertentscheidungen des § 53 BZRG ergeben (vgl. zu letzterem BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 1 b der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 35 = EzA BGB § 123 Nr. 35; offengelassen in 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 115, 296; MüArbR/Buchner 3. Aufl. § 30 Rn. 346; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 26 Rn. 35; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn. 281) .

    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 4 d der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 35 = EzA BGB § 123 Nr. 35; BGH 26. Oktober 1978 - VII ZR 202/76 - zu I 1 der Gründe, BGHZ 72, 252 ) .

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
    Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem anhängigen Ermittlungs- oder Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürften (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Eine Einschränkung des Fragerechts kann sich im Einzelfall aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers, dem Datenschutzrecht oder - in den Fällen abgeschlossener Straf- und Ermittlungsverfahren - den Wertentscheidungen des § 53 BZRG ergeben (vgl. zu letzterem BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 1 b der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 35 = EzA BGB § 123 Nr. 35; offengelassen in 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 115, 296; MüArbR/Buchner 3. Aufl. § 30 Rn. 346; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 26 Rn. 35; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn. 281) .

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
    bb) Das Verschweigen nicht nachgefragter Tatsachen stellt nur dann eine Täuschung dar, wenn hinsichtlich dieser Tatsachen eine Offenbarungspflicht besteht (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 41, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) .

    Dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 91, 349) .

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
    aa) Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für dessen Abschluss ursächlich war (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10 - Rn. 16, AP BGB § 123 Nr. 70 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 11) .

    Beide Gestaltungsrechte bestehen nebeneinander (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10 - Rn. 20, AP BGB § 123 Nr. 70 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 11) .

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
    Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände entweder dem Bewerber die Erfüllung seiner vorgesehenen arbeitsvertraglichen Leistungspflicht von vornherein unmöglich machen oder doch für die Eignung für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind (BAG 28. Februar 1991 - 2 AZR 357/90 - zu II   1 a der Gründe) .
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06

    Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
    Er braucht grundsätzlich nicht damit zu rechnen, dass im Prozess zu einem späteren Zeitpunkt und außerhalb von Anfechtungsfristen noch andere Gründe nachgeschoben werden (BAG 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 - Rn. 21, BAGE 124, 345) .
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
    a) Als Gründe in der Person des Arbeitnehmers kommen Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" für das Arbeitsverhältnis beruhen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 13, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 33 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 27; 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 626 Nr. 212 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 22).
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
    a) Als Gründe in der Person des Arbeitnehmers kommen Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" für das Arbeitsverhältnis beruhen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 13, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 33 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 27; 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 27 mwN, AP BGB § 626 Nr. 212 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 22).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Fragerecht des

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    Dies ergibt sich aus den Wertentscheidungen des § 53 BZRG (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - zu I 1 a aa der Gründe; 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 1 b der Gründe , AP BGB § 123 Nr. 35 = EzA BGB § 123 Nr. 35) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Beide Gestaltungsrechte bestehen grundsätzlich nebeneinander (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 46 mwN) .

    aa) Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für dessen Abschluss ursächlich war (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 24; 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10 - Rn. 16) .

    Auch die Frage nach noch laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren kann - je nach den Umständen - zulässig sein (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 24; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Eine Einschränkung des Fragerechts kann sich insbesondere aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers, speziellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und den dabei zu berücksichtigenden Wertentscheidungen des BZRG ergeben (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - aaO; 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 1 b der Gründe; zur Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 14 ff., BAGE 143, 343) .

    Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände entweder dem Bewerber die Erfüllung seiner vorgesehenen arbeitsvertraglichen Leistungspflicht von vornherein unmöglich machen oder doch seine Eignung für den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz entscheidend berühren (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 25; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 41; jeweils mwN) .

    Dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 26; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43; jeweils mwN) .

    hinsichtlich der Eignung für einen ins Auge gefassten künftigen Aufgabenbereich relevanten Vorstrafen fragen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 28) .

    (1) Soweit dem Arbeitgeber - je nach den Umständen - das Recht zugebilligt wird, Stellenbewerber nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen, beruht dies auf der Erwägung, dass die Verfahren Zweifel an der Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers für den konkreten Arbeitsplatz und die Besorgnis begründen können, er werde die in Aussicht genommene Stelle womöglich nicht antreten können, zumindest in seiner Verfügbarkeit eingeschränkt sein (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 28; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349; ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 Rn. 281; Joussen NZA 2012, 776, 777; Linnenkohl AuR 1983, 129) .

    Dem Anfechtenden ist es dann grundsätzlich nicht verwehrt, sich nachträglich auf diesen Grund zu berufen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 38 mwN) .

  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 5 Ca 83/20

    Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

    Die wahrheitswidrige Beantwortung einer im Einstellungsverfahren gestellten unzulässigen Frage stellt keine arglistige Täuschung dar (vgl. nur BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 28).

    Eine Einschränkung des Fragerechts kann sich im Einzelfall aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers, dem Datenschutzrecht oder - in den Fällen abgeschlossener Straf- und Ermittlungsverfahren - den Wertentscheidungen des § 53 BZRG ergeben (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 24).

    Eine solche - ohne jede gegenständliche Beschränkung gestellte - Frage nach möglichen Vorstrafen und schwebenden Verfahren jeder Art geht über das schutzwürdige Informationsinteresse des Arbeitgebers hinaus und enthebt diesen von der Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Beantwortung (vgl. dazu BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 28).

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2018 - 11 Sa 319/17

    Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung

    Grundsätzlich ist daher auch beim Fehlen der Eignung für die vertraglich geschuldete Tätigkeit zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen in Betracht kommt (BAG 20.06.2013 - 2 AZR 583/12, aaO.; 06.09.2012 - 2 AZR 270/11, NZA 2013, 1087).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 26 Sa 356/15

    Verhältnis Kündigung/Anfechtung - Wahrung der Frist des § 4 KSchG durch

    Beide Gestaltungsrechte bestehen grundsätzlich nebeneinander (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11, Rn. 46 mwN; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12, Rn. 26).

    aa) Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für dessen Abschluss ursächlich war (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11, Rn. 24; 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10, Rn. 16; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12, Rn. 28).

    Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände entweder dem Bewerber die Erfüllung seiner vorgesehenen arbeitsvertraglichen Leistungspflicht von vornherein unmöglich machen oder doch seine Eignung für den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz entscheidend berühren (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11, Rn. 25; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09, Rn. 41; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12, Rn. 30).

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    Dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG, 12. Mai 2011, 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 , Rn. 43; 11. Juli 2012, 2 AZR 42/11, NZA 2012, 1316 , Rn. 22; 6. September 2012, 2 AZR 270/11, NZA 2013, 1087 , Rn. 26).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 16 Sa 43/15

    Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmachtsvorlage - Kündigung wegen fehlender

    a) Durch § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 KSchG wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erbringen und eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen nicht in Betracht kommt (vgl. nur BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 57, AP BGB § 123 Nr. 72).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

    Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände entweder dem Bewerber die Erfüllung seiner vorgesehenen arbeitsvertraglichen Leistungspflicht von vornherein unmöglich machen oder doch seine Eignung für den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz entscheidend berühren (BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 30, juris = NZA 2014, 1131; BAG, Urteil vom 06. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 25, juris = NZA 2013, 1087).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zur Anordnung der

    Eine Pflicht zur Offenbarung nicht nachgefragter Tatsachen bei der Einstellung ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände entweder dem Bewerber die Erfüllung seiner vorgesehenen arbeitsvertraglichen Leistungspflicht von vornherein unmöglich machen oder doch für die Eignung für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind (BAG, Urteil vom 6. September 2012, NJW 2013, 1115 [1116]).
  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12

    Umfang des Fragerechts des Arbeitgebers für eine Tätigkeit als

    Nicht vollständig geklärt ist, ob sich aus den §§ 51 ff. BZRG eine Schranke für das Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen und/oder anhängigen Strafverfahren sowie Ermittlungsverfahren ergibt (vgl. LAG Baden-Württemberg 22. März 2011 - 15 Sa 64/10 - juris; die Entscheidungsgründe des hierzu ergangenen Revisionsurteils des BAG vom 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - waren bei der Entscheidungsfindung der Kammer nicht veröffentlicht) .
  • KG, 13.01.2023 - 21 U 50/22

    Anfechtbarkeit eines Planungsvertrages wegen arglistiger Täuschung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 62/20

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Anfechtung einer

  • LAG München, 10.08.2023 - 3 SaGa 14/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren, Konkurrentenstreitverfahren,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2023 - 26 TaBV 920/22

    Zustimmungsfiktion - Versetzung eines vorbestraften Mitarbeiters in

  • KG, 19.04.2023 - 7 U 4/23

    Vorstrafe wegen Bestechlichkeit steht Auftrag über Lph 7 und 8 entgegen!

  • KG, 13.01.2023 - 21 U 74/22

    Über eine Vorstrafe wegen Bestechlichkeit ist ungefragt aufzuklären!

  • KG, 30.01.2023 - 7 U 33/22
  • KG, 13.01.2023 - 21 U 86/22

  • KG, 13.01.2023 - 21 U 75/22

  • KG, 13.01.2023 - 21 U 92/22

    Wann ist über eine Vorstrafe ungefragt aufzuklären?

  • ArbG Suhl, 04.07.2023 - 2 Ca 471/22

    Anfechtung - Immunisierungsstatus - Entgeltfortzahlung - Tätigkeitsverbot

  • LAG Nürnberg, 21.11.2018 - 4 Sa 81/18

    Anfechtung - Straftat

  • LAG Hessen, 10.07.2015 - 14 Sa 1119/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Löschung der aus Anlass vom Arbeitgeber

  • LAG Hessen, 08.08.2014 - 3 Sa 571/13

    Außerordentliche Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses des Geschäftsführers

  • LAG Hessen, 03.07.2013 - 12 Sa 1301/12

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung; sachgrundlose

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