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   BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08   

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https://dejure.org/2009,2155
BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 (https://dejure.org/2009,2155)
BAG, Entscheidung vom 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 (https://dejure.org/2009,2155)
BAG, Entscheidung vom 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 (https://dejure.org/2009,2155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit - Entzug der VS-Ermächtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; TVöD § 34 Abs. 2
    Außerordentliche Kündigung; Tarifliche Unkündbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlender Zugang zu Verschlusssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 299
  • MDR 2010, 876
  • NZA 2010, 628
  • DB 2010, 16
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Liegt ein solcher Tatbestand vor, reicht es zur Fristwahrung aus, dass die Umstände, auf die der Arbeitgeber die Kündigung stützt, auch noch bis mindestens zwei Wochen vor Zugang der Kündigung gegeben waren (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 15, BAGE 132, 299; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu C II 2 der Gründe) .
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Ein Leistungsaustausch ist dann nicht mehr möglich (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 32; 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, BAGE 132, 299) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Dementsprechend ist kündigungsrechtlich der Arbeitgeber auch bei dauernder Unmöglichkeit, den Arbeitnehmer in seinen bisherigen Tätigkeitsbereich zu beschäftigen, erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn das aus der persönlichen Sphäre des Arbeitnehmers resultierende Hindernis nicht nur einer Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz, sondern auch einer Beschäftigung an anderer Stelle entgegensteht (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 34 mwN, NZA 2010, 628).

    Das könnte der Fall sein, wenn ihn an dem Unvermögen, die bisherige Tätigkeit auszuüben, ein Verschulden trifft (vgl. zur kündigungsrechtlichen Berücksichtigung des Verschuldens eines Arbeitnehmers an der Unmöglichkeit, ihn mit seinen bisherigen Aufgaben weiter zu betrauen BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 38, NZA 2010, 628).

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