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   BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98   

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BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98 (https://dejure.org/1999,4683)
BAG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 2 AZR 278/98 (https://dejure.org/1999,4683)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 (https://dejure.org/1999,4683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Bundesarbeitsgerichts nach § 21e Abs. 3 S. 1 GVG - Fehler in der Sozialauswahl - Formerfordernisse für den Interessenausgleich - Namensliste als Bestandteil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 87
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Wenngleich wegen der Jährlichkeits- und Stetigkeitsprinzipien des § 21 e Abs. 1 Satz 2 GVG während des laufenden Geschäftsjahres grundsätzlich eine Veränderungssperre besteht (Kissel, GVG, 2. Aufl., § 21 e Rz 96, 84 und 85), rechtfertigt der mit der Neuschaffung der 21. Kammer verbundene Richterwechsel am 1. Oktober 1997 ausnahmsweise die nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans nach § 21 e Abs. 3 Satz 1 GVG, der über § 6 a Einleitungssatz ArbGG auf das arbeitsgerichtliche Verfahren anzuwenden ist (vgl. auch BAG Urteil vom 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - AP Nr. 4 zu § 21 e GVG, zu I 1 b aa und bb der Gründe).

    Das pflichtgemäße Ermessen des Präsidiums ist nicht darauf verengt, dem neu gebildeten Spruchkörper ausschließlich künftig anhängig werdende Prozesse zuzuweisen (vgl. in dem ähnlichen Zusammenhang der Bildung einer Hilfskammer im laufenden Geschäftsjahr BAG Urteil vom 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 -, aaO, zu I 1 b bb der Gründe), zumal eine Umverteilung wegen der mit ihr ggf. einhergehenden Verkürzung der Bearbeitungszeit im Interesse der Rechtspflege liegen kann (vgl. auch Kissel, aaO, § 21 e Rz 101 a.E.).

    Die Verbindung beider Merkmale stellt ein zulässiges Kriterium dar, um die Zuständigkeit des Spruchkörpers zu bestimmen (vgl. zu einer Zuweisung nach dem Eingangsdatum BAG Urteil vom 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 -, aaO, zu I 1 b bb der Gründe).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Greift somit weder die Vermutungswirkung noch der schärfere Prüfungsmaßstab für die Sozialauswahl gemäß § 125 Abs. 1 InsO, § 1 Abs. 5 KSchG (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), so kommt es für letztere zunächst darauf an, ob der Beklagte die vom Kläger substantiiert behauptete Vergleichbarkeit mit den unstreitig verbliebenen Gebietsverkaufsleitern (G , H , Sch , S ) ausreichend bestritten hat.
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entnehmen.
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 67.82

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Bei einer solchen Aufteilung ist eine gewisse Konkretisierung nicht zu verhindern (BVerwG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 9 C 67.82 - DVBl. 1985, 575, 576).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Unzulässig ist eine Zuständigkeitsbestimmung von Fall zu Fall im Gegensatz zu einer normativen, abstrakt-generellen Vorherbestimmung des Richters (BVerfG Vorlagebeschluß vom 10. August 1995 - 1 BvR 1644/94 - NJW 1995, 2703 [BVerfG 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94], zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - EzA § 551 ZPO Nr. 6, zu II 5 c aa der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - BAGE 81, 265, 282 f. = AP Nr. 54 zu Einigungsvertrag Anlage 1 Kap. XIX, zu A der Gründe).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Damit war sowohl für die Parteien als auch das Gericht klar, daß die Kündigung vom 28. Oktober 1996 nicht zugleich Gegenstand im Rechtsstreit über die Kündigung vom 27. September 1996 sein sollte; eine etwaige Auflösung durch die Kündigung vom 28. Oktober 1996 blieb im Rechtsstreit über die Kündigung vom 27. September 1996 ausgeklammert, was zulässig ist (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - AP Nr. 28 zu § 4 KSchG 1969 und vom 10. Februar 1999 - 2 AZR 422/98 - EzA-SD 1999 Nr. 9, 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98

    Betriebsübergang (Druckerei)

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Zwar beinhaltet ein rechtskräftiges Urteil, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu dem vorgesehenen Kündigungstermin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich auch, daß dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor schon durch andere Kündigungen oder sonstige Auflösungstatbestände aufgelöst wurde (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111 [BAG 05.10.1995 - 2 AZR 909/94] = AP Nr. 48 zu § 519 ZPO und vom 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 - DB 1999, 806, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ebenso BAG Urteil vom 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Unzulässig ist eine Zuständigkeitsbestimmung von Fall zu Fall im Gegensatz zu einer normativen, abstrakt-generellen Vorherbestimmung des Richters (BVerfG Vorlagebeschluß vom 10. August 1995 - 1 BvR 1644/94 - NJW 1995, 2703 [BVerfG 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94], zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - EzA § 551 ZPO Nr. 6, zu II 5 c aa der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - BAGE 81, 265, 282 f. = AP Nr. 54 zu Einigungsvertrag Anlage 1 Kap. XIX, zu A der Gründe).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Zwar beinhaltet ein rechtskräftiges Urteil, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu dem vorgesehenen Kündigungstermin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich auch, daß dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor schon durch andere Kündigungen oder sonstige Auflösungstatbestände aufgelöst wurde (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111 [BAG 05.10.1995 - 2 AZR 909/94] = AP Nr. 48 zu § 519 ZPO und vom 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 - DB 1999, 806, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; ebenso BAG Urteil vom 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 21 Sa 28/97

    Wirksamkeit einer Kündigung nach Abschluß eines Interessenausgleichs und

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. November 1997 - 21 Sa 28/97 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97

    Nichtigkeitsklage

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    In einem solchen Fall wollen regelmäßig weder der Kläger noch das Gericht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Zugang der späteren Kündigung zum Gegenstand des über deren Wirksamkeit geführten Rechtsstreits machen (vgl. BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Dem Arbeitgeber kann dann nicht entgegen gehalten werden, der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sei bereits rechtskräftig festgestellt worden (vgl. Senat 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 - 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    b) Zu berücksichtigen ist aber, dass der Streitgegenstand der (späteren) Kündigungsschutzklage und damit der Umfang der Rechtskraft eines ihr stattgebenden Urteils auf die (streitige) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die konkret angegriffene Kündigung beschränkt werden kann (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 16, BAGE 130, 166; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 2 der Gründe, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 - zu I der Gründe, ZinsO 2000, 351; 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - zu A II der Gründe, BAGE 46, 191) .

    In einem solchen Fall ist regelmäßig sowohl für die Parteien als auch für das Gericht klar, dass die Wirkungen der früheren Kündigung nicht zugleich Gegenstand des Rechtsstreits über die später wirkende Kündigung sein sollten (vgl. BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 - zu I der Gründe, aaO) .

  • LAG Hamm, 28.06.2022 - 17 Sa 1400/21

    Unterschrift als individueller Schriftzug Handeln ohne Vertretungsmacht i.S.d. §

    Der Kläger hat den Gegenstand der Beendigungsschutzanträge auch nicht dahingehend begrenzt, dass mit ihnen nur isoliert über die Wirksamkeit der Kündigungen und nicht über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigungen entschieden werden soll (vgl. zur "Ausklammerung" BAG 20.05.1999 - 2 AZR 278/98 - zu I der Gründe; 24.05.2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 20).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

    Auch erfasst ein rechtkräftiges Urteil, wonnach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu dem vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich die Feststellung, dass dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor durch andere Kündigungen oder sonstige Auflösungstatbestände aufgelöst worden ist (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 -).

    Durch diese unterschiedlichen Entscheidungen in den beiden Verfahren war für die Parteien hinreichend erkennbar, dass das Arbeitsgericht die beiden Kündigungen rechtlich unterschiedlich bewertet, und eine etwaige Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin durch die Kündigung vom 28. Juni 2001 von der Entscheidung im Verfahren - 2 Ca 200/01 - ausgeklammert werden sollte, was zulässig ist (vgl. Senat 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 -).

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04

    Sozialauswahl, Sozialdatum, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung

    Gleichzeitig hat er mitzuteilen, welche Fertigkeiten er wann und wie erworben hat und ob sie ihn zur Ausfüllung des von ihm angestrebten Arbeitsplatzes befähigen (BAG, Urteil vom 05.12.2002, 2 AZR 697/01, AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, vgl. Urteil vom 20.05.1999, 2 AZR 278/98, n.v).
  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

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  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07

    Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft eines der Klage stattgebenden

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer bestimmten Kündigung die etwaige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine andere Kündigung ausgeklammert sein kann (vgl. BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 278/98 -, zu I der Gründe).
  • LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 1951/10

    1. Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage; Bestand des Arbeitsverhältnisses

    (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.1999, 2 AZR 278/98, zitiert nach juris).

    Hatte in diesem Fall das Bundesarbeitsgericht einen Ausnahmefall angenommen und die Angreifbarkeit der zeitlich vorgreiflichen Kündigung nicht durch rechtskräftige Entscheidung über die Nachfolgekündigung als ausgeschlossen erachtet (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.1999, 2 AZR 278/98), kann hier im vorliegenden Fall nichts anderes gelten.

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

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  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99

    Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99

    Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche

  • LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05

    Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs-

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04

    Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem

  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 19 Sa 197/05

    Präklusionswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, Wiederholungskündigung

  • LAG Hamburg, 03.04.2009 - 6 Sa 47/08

    Druckkündigung durch Arbeitgeber

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 11 Sa 309/12

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Abmahnungserfordernis -

  • LAG Hamm, 29.02.2000 - 4 Sa 1360/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beschränkung der Beweislast eines

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