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   BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91   

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BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91 (https://dejure.org/1991,4657)
BAG, Entscheidung vom 19.12.1991 - 2 AZR 280/91 (https://dejure.org/1991,4657)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 (https://dejure.org/1991,4657)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat entgegen der vom Landesarbeitsgericht geäußerten Kritik fest, zumal ein echtes Bedürfnis für eine über die Entscheidung des Großen Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) hinausgehende Rechtsfortbildung nicht besteht.

    Es braucht daher nicht mehr entschieden zu werden, ob dies schon deshalb gilt, weil der vom Landesarbeitsgericht im Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) zugesprochene Weiterbeschäftigungsanspruch, der nur für die Dauer des Kündigungsprozesses bis zu dessen rechtskräftigem Abschluß tragfähig ist (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu B II der Gründe), mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Änderungskündigungsschutzklage (§ 2 KSchG) ohnehin "erledigt" war und deshalb zur Zeit der formellen Erledigungserklärung der Parteien nach § 91 a ZPO nicht mehr bestand.

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91
    Das folgt aus der Rechtsprechung des Senats vom 18. Januar 1990 (- 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969), wonach der Arbeitgeber im Falle einer Änderungskündigung, die der Arbeitnehmer unter Vorbehalt nach § 2 KSchG angenommen hat, nicht aufgrund des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs verpflichtet ist, den Arbeitnehmer vorläufig zu den bisherigen Bedingungen weiterzubeschäftigen.
  • LAG München, 31.07.1986 - 7 Sa 23/86

    Änderungskündigung ; Geänderte Arbeitsbedingungen; Kündigungsfrist;

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91
    Er hat sich dabei der in der arbeitsrechtlichen Literatur ganz überwiegend und von verschiedenen Landesarbeitsgerichten (u.a. LAG München, Urteil vom 31. Juli 1986 - 7 Sa 23/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht, Nr. 18, m.w.N.) vertretenen Auffassung angeschlossen, im Hinblick auf die geforderte Rechtskraft der Entscheidung zur Änderungskündigung sei ein Weiterbeschäftigungsanspruch zu den bisherigen Arbeitsbedingungen ausgeschlossen.
  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 790/85

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91
    Demgegenüber hat der Senat bereits im Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; ebenso Urteil des Siebten Senats vom 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969) entschieden, der Arbeitnehmer sei auch bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet.
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91
    Demgegenüber hat der Senat bereits im Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; ebenso Urteil des Siebten Senats vom 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969) entschieden, der Arbeitnehmer sei auch bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet.
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91
    Es braucht daher nicht mehr entschieden zu werden, ob dies schon deshalb gilt, weil der vom Landesarbeitsgericht im Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) zugesprochene Weiterbeschäftigungsanspruch, der nur für die Dauer des Kündigungsprozesses bis zu dessen rechtskräftigem Abschluß tragfähig ist (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu B II der Gründe), mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Änderungskündigungsschutzklage (§ 2 KSchG) ohnehin "erledigt" war und deshalb zur Zeit der formellen Erledigungserklärung der Parteien nach § 91 a ZPO nicht mehr bestand.
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Bei einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig zu den bisherigen Bedingungen weiterzubeschäftigen (Senat 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24, 31 ff.; 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - RzK I 10i Nr. 38; KR/Rost 8. Aufl. § 2 KSchG Rn. 158a mwN).

    Der Arbeitnehmer gibt durch die Vorbehaltsannahme selbst zu erkennen, dass ihm zunächst die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen zumutbar erscheint (Senat 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - aaO).

  • LAG Hessen, 10.11.2014 - 17 Sa 1349/13

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei einer unter Vorbehalt

    Nach der Rspr. des BAG ist der Arbeitgeber bei einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung zunächst grundsätzlich nicht aufgrund allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - AP BGB § 626 Nr. 222; BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - RzK I 10i Nr. 328; BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 27; vgl. auch KR/Rost/Kreft, 10. Aufl., KSchG, § 2 Rdnr. 119; ErfK/Oetker, 14. Aufl., KSchG, § 2 Rdnr. 38 m.w.N.) .

    Die Vorbehaltserklärung stellt eine bedingte Annahme dar (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 588/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 133) , so dass der Arbeitnehmer nicht nur wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - a.a.O.) , sondern auch aufgrund auflösend bedingter Vereinbarung (KR/Rost/Kreft, a.a.O.) bis zum Eintritt der auflösenden Bedingung zunächst zu den unter Vorbehalt akzeptierten Bedingungen weiter zu arbeiten hat.

  • ArbG Hamburg, 17.09.2009 - 17 Ca 179/09

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei Änderungskündigung mit Vorbehaltsannahme

    Nach Ablauf der Kündigungsfrist und nach erstinstanzlicher Stattgabe der Änderungsschutzklage ist der Arbeitnehmer nicht zu den geänderten, sondern grundsätzlich zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen (gegen: BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 -, juris, unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 -, BAGE 64, 24, und BAG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - RzK I 10i Nr. 38).

    Der Arbeitnehmer gebe durch die Vorbehaltsannahme selbst zu erkennen, dass ihm zunächst die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen zumutbar erscheine (zuletzt: BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 -, juris, unter Bezugnahme auf: BAG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 -, BAGE 64, 24, und BAG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - RzK I 10i Nr. 38).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17

    Versetzung - Änderungskündigung - Annahme unter Vorbehalt

    Einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach den Grundsätzen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Weiterbeschäftigung gekündigter Arbeitnehmer (BAG GS, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - NZA 1985, 702) besteht schon deshalb nicht, weil der Kläger die ihm gegenüber ausgesprochene Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen hat (BAG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - juris).

    Während des Änderungsschutzverfahrens ist der Arbeitnehmer im Falle der Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt zunächst verpflichtet, zu den geänderten Arbeitsbedingungen weiterzuarbeiten (BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - BAGE 131, 78 = AP Nr. 222 zu § 626 BGB = NZA 2009, 954, BAG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - juris; BAG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1990, 734).

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Oberarzt, Arbeitnehmer, Schwerbehinderter,

    Insofern handelt ein Arbeitnehmer im Regelfall sogar widersprüchlich (§ 242 BGB, venire contra factum proprium), wenn er trotz der Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt mit der Geltendmachung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs zu den alten Arbeitsbedingungen während des Kündigungsschutzprozesses hiervon abrücken will (BAG, Beschl. v. 19.12.1991 - 2 AZR 280/91 -, zit. n. Juris).
  • LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers - Sozialauswahl - unwirksame

    Der Arbeitnehmer ist bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 27; BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - RzK I 10 i Nr. 38; vgl. auch KR-Rost, 8. Aufl., KSchG, § 2 Rdnr. 158 a).
  • LAG Hessen, 25.06.2013 - 15 Sa 922/12

    Betriebsbedingte Kündigung - betriebsbedingte Änderungskündigung - Anwendung des

    Ein Weiterbeschäftigungsanspruch besteht nach Vornehaltsannahme des Änderungsangebotes einer Änderungskündigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Änderungskündigungsrechtsstreits nicht (BAG 19.12.1991 - 2 AZR 280/91 -).
  • LAG Hamm, 23.05.2000 - 7 Sa 407/00

    Änderung der Arbeitsbedingungen; Unternehmerische Entscheidung der Kirche;

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 2 Sa 737/11

    Unkündbarkeit nach kirchenrechtlichen Bestimmungen

    Wenn ein Arbeitnehmer eine Änderungskündigung unter Vorbehalt nach § 2 KSchG angenommen hat, ist der Arbeitgeber nicht aufgrund des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen (vgl. BAG Urteil vom 19.12.1991 - 2 AZR 280/91).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2010 - 2 Sa 322/10

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit - Inhaltskontrolle

    Bei dieser ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1990, 2 AZR 183/89, vom 19.12.1991, 2 AZR 280/91).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 8 Sa 79/10

    Wirksamkeit einer Versetzung und einer Änderungskündigung - Auslegung der

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